Nr. 66.
AmsWblatt
Sonnabend den 19. August 1882.
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für den
Jinis ^ersfesö.
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Amtliches.
Kreis Hersfeld.
Bekanntmachung, die Hauptergebnisse der Rechnung der Elementarlehrer-Witwen- und Waisenkasse für den Regierungsbezirk Cassel vom Rechnungsjahr 1. April 1880 i 81 betreffend.
Nachdem die vorgedachte, von der Königlichen Regierungs-Hauptkafse dahier aufgestellte Rechnung revidirt, den Kassen-Kuratoren nebst den Belägen vorgelegt, von denselben als richtig anerkannt und daraufhin abgeschlossen, sowie die Decharge von uns ertheilt worden ist, theilen wir deren Haupt-Ergebnisse nach §. 48 der Statuten den Mitgliedern dieser Witwen- und Waisenkasse in Nachstehendem mit:
Z u s a m m e n st e l l u n g der Einnahme und Ausgabe bei der Elementarlehrer Witwen- und Waisenkasse des Regierungsbezirks ■ ■ Gaffel für das Rechnungsjahr 1. April 1880! 81.
daß gemäß einer mir gemachten Mittheilung vom 15. d. Mts. der Vorstand des Darlehws* kassen-Vereins zu Friedewald in seiner letzten Sitzung beschlossen hat, einige tausend Mark an Darlehnskassen-Vereine hiesigen Kreises, welche dem Neuwied'er Verbände angehören, gegen 4| Prozent Zinsen und jjährige Kündigung zu verleihen.
10739. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
>8^
4543
18
Soll
S
72
81
46
99
2465 — 1538014
1200 —
4543
2483
15380
1200
^Dagegen ist
OSt
K
Gegenstand
14
176228
785
25823
21204
331
82 25905
86
21250
331
81
34
86
992
755
164
]l. illa. 11b. III. IV.
92
MWOo 66404 82 71094 87
3674 841985—!
72784
-VI.
W
—Einnahme Bestand aus der vor. Rechnung! Antrittsgelder Kapital-Zinsen i
Abgelegte Kapitalien Jahresbeitr.d.Kassenmitgl. Beiträge der Gemeinden Sonstige Einnahmen Zuschuß aus der Staatskasse
4543
1698
17142
72
26709
21696
472
42 —
83188 34309
78 24
62
Summa der Einnahmen 72263 09 52162
1009 38903 25727 ] 764
941 1009
21 38903
31
14
43
25727
764
94
31 14| 43
1689,84
380218
42 96 872081
40060
966 30182 29529
363
98
50
32l
83
I.
II.
III.
IV.
66404 82 66404 82 3802:18,9164 37 61042631
Ausgaben- Lerwaltungskosten Zur Anlegung als Kapital Pensionen Sonstige Ausgaben
Summa der Ausgaben
966 98 30182'50 29529 32
363 83j 6104263
536219
Mithin Bestand
1122046
Cassel, am 3. August 1882.
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen. * *
Hersfeld, den 9. August 1882.
Wird zufolge Verfügung Königlicher Regierung vom 3. d. Mts. B. 7763 hierdurch veröffentlicht.
10405. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Mittler.
Hersfeld, den 19. August 1882.
Die Herren Bürgermeister zu:
Allendorf, Aua, Biedebach, Eitra, Frielingen, Gershausen, Heenes, Kathus, Kleba, Mecklar, Rohrbach, Rothensee, Sorga, Untergeis, Geth- semane, Hilmes, Kleinensee, Philippsthal, Ransbach, Schenklengsfeld, Unterweisenborn werden hierdurch an Erledigung meiner Verfügung vom 9. August c. Nr. 10137 im Kreisblatt Nr. 64, betreffend die Aufstellung einer Statistik über die in den letzten 8 Jahren (1874 bis 1881 incl.) entstandenen Ausgaben für Volksschulbauten, mit Frist bis zu in 22. d. Mis. Nachmittags 2 Uhr bei Meldung der Zusendung eines Straf-
boten erinnert. 10137.
Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 18. August 1882.
Ich habe die Wahrnehmung gemacht, daß in einzelnen Gemeinden des hiesigen Kreises weder Feldhüter noch Ehrenfeldhüter existiren, auch deren Gemarkungen bezüglich des Feldschutzes nicht mit anderen Gemeinden vereinigt sind, mithin des erforderlichen Schutzes gegen Feld-, Garten- und Hute-Frevel, sowie gegen andere Vergehungen an
fremden im Freien befindlichen Gegenständen gänzlich entbehren.
Um mich daher über diesen Mangel näher zu vergewissern, weise ich die Herren Bürgermeister und Ortsverwalter des Kreises unter Bezugnahme auf den §. 1 der Verordnung vorn 30. Dezember 1826 (Kurhess. Ges. Samml. S. 29), wonach für jede Gemarkung oder mehrere zusammenliegende Gemarkungen ein oder je nach dem Bedürfnisse mehrere Flurhüter und außerdem, wo es zweckdienlich erachtet wird, einige Feldgeschworene (Ehren- feldhüter) zu bestellen sind, an, mir bis zum 1. September d. I. die für die betreffende Gemarkung bestellten und verpflichteten Feldhüter und Ehrenfeldhüter namhaft zu machen oder aber zu berichten, weshalb kein Feldhüter 2C. bestellt ist.
10826. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich. Hersfeld, den 18. August 1882.
Unter Bezugnahme auf das in der Nummer 48 des Kreisblattes laufenden Jahres abgedruckte Protokoll, sowie auf meine Bekanntmachung vom 31. v. Mts. Nr. 9573 (Kreisblatt Nr. 61) benachrichtige ich hierdurch die betreffenden Interessenten,
Hersfeld, den 18. August 1882.
Der Zimmermann Christian Steinert aus Willingshain, 22 Jahre alt, hat um Entlassung aus dem diesseitigen Staatsverbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht.
10791. Der Königliche Landrath
___________________Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 15. August 1882.
Für den Uhrmacher Hermann Zuschlag von hier, 28 Jahre alt, ist um Entlassung aus dem diesseitigen Staatsverbande nachgesucht worden. 10699. Der Königliche Landrath
______Freiherr von Broich.__
Hersfeld, den 17. August 1882T~
Für den Carl Adam Köhler von Asbach, 19 Jahre alt, ist um Entlassung aus dem diesseitigen Staatsverbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.
10769. Der Königliche Landrath
______Freiherr von Broich.
, .Hersfeld, den 16. August 1882. ... Wie ichbereits in meiner Verfügung vom 20. April 1880 Nr. 4034 (Kreisblatt Nr. 32) hervor- gehoben habe, hat es bis dahin leider nicht gelingen wollen, die auf Grund meiner Verfügung vom 9. Juli 1878 Nr. 6761 (Kreisblatt Nr. 55) betreffend die für die einzelnen Feuerwehren der resp. Gemeinden und Gutsbezirke des Kreises noch nothwendigen Spritzen, weiter zur Sache gepflogenen Verhandlungen zu dem erforderlichen Abschlüsse zu bringen, und mußte ich, weil dadurch die von mir bekanntlich im Interesse der Betheiligten beabsichtigte gemeinsame Beschaffung der entsprechenden Avsruitungsgegenstände in eine ungewisse Zukunft geruckt wurde, es auch damals jenen Betheiligten überlassen, selbst für die Anschaffung der durch die allgemeinen Vorschriften der Königlichen Re- grerung vom 23. August 1875 (Kreisblatt von 1875 Dir. 74) verlangten Gegenstände unter Mitwirkung der hierzu nach §. 8 besagter Vorschriften berechtigten und verpflichteten Herren Oberbrandmeister Sorge zu tragen.
Nach den mir daraufhin und zwar auf Grund meiner Veranlassung von den einzelnen Herren Oberbrandmeistern gemachten Vorlagen ist Seitens der meisten Gemeinden des Kreises nach dieser Richtung hin noch gar nichts oder doch nicht das Genügende geschehen, und weise ich daher die Herren Ortsvorstände des Kreises an, die im §. 3 des oben erwähnten, übrigens auch in dem Werkchen „das Feuerlöschwesen im Regierungsbezirk Gaffel* auf Seite 3 u. ff. abgedruckten Regierungs-Aus- schreibens vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände, soweit dies noch nicht geschehen, alsbald anzu- schaffen und mir bis zum 1. October d. eine Nachweisung der auf Grund dieser Verfügung neuangeschafften sowie der bereits vorhandenen Ausrüstungsgegenstände nach dem unten vorgeschriebenen Schema einzureichen.
Hierzu bemerke ich insbesondere noch.Folgendes: Eine gleichmäßige UniformirungderGesammt- Feuerwehr ist von nicht zu unterschätzender Wichtigkeit. Als einfach und zweckmäßig ist die einfarbige oder blau und weiß gestreifte Blouse mit Leibgurt zu empfehlen; für alle Nichtsteiger als Kopfbedeckung die Gummi-Feuerwehrmütze. Als Abzeichen für die Rangstellung der Führer ind leicht erkennbare, Schulterschnüre und Schärpen anzubringen. Die Steiger, deren auf ede Spritze mindestens 6 Mann zu rechnen sind, sind
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