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von wo beide Herren in einigen Tagen nach Ber­lin zurückkehren werden.

Oesterreich-Uugar».

In Ungarn hat der Kampf zwischen Deutsch- thum und Magyarenthum eine Verschärfung er­fahren, indem sich jetzt, als Gegengewicht zum Deutschen Schulverein" in Pest einUngarischer Schulverein" gebildet hat. Während aber der deutsche Schulverein der Hauptsache nach nur be­strebt ist, die Deutschen in Oesterreich-Ungarn ihrer Nationalität zu erhalten und jeder Erobe­rungsversuch unter fremden Volksthum ihm fremd ist, ist der Charakter des ungarischen Schulver- eins ein wesentlich offensiver, beim die Satzungen des Vereins heben ausdrücklich hervor, daß der­selbe dieMagyarisirung auf gesellschaftlichem Wege" anstreben soll, womit also sein Ziel, das Deutschthum zu vernichten und in dem Magyareu- thum aufgehen zu lassen, deutlich vor Augen liegt. Kaiser Franz Josef hat den Ministem Graf Falkenhayn, Dr. Prazak und v. Eybesfeld den Orden der eisernen Krone erster Classe verliehen.

Frankreich.

Die Veröffentlichung des französischen Gelb­buches hat einen neuen großen Fleck auf den ohne­hin schon lange nicht mehr in seinem alten Hellen Glänze strahlenden Ruhmesschilde Gambetta's ge­worfen. Die im Gelbbuch über die egyptischen Angelegenheiten enthaltenen Documente beweisen unwiderlegbar die Unfähigkeit Gambettas zur Durchführung jeder größeren politischen Action und legen dar, daß der Ex-Dictator durch seine kopflose und dilettautenhafte auswärtige Politik Frankreich in Egypten einemAbenteuer" zuzu- führen drohte, dessen gefährliche Folgen für die europäische Stellung Frankreichs gar nicht abzu- sehen waren. Alan darf nun wohl annehmen, daß Gambetta nach all' den Schlägen, welche er in letzter Zeit erhalten hat und von denen die Ent­hüllungen des Gelbbuches der empfindlichste war, für einige Zeit in das Dunkel des Privatlebens zurücktreten werde, was für Frankreich wie für Europa gewiß kein Verlust wäre. Die Franzosen scheinen übrigens zu der Erkenntniß gekommen zu sein, welch' einen zweideutigen Allirten sie in England besitzen würden, denn wie das Journal Paris" wissen will, habe das französische Cabi- net die Aufforderung der englischen Regierung, sich an einer unverzüglichen gemeinschaftlichen Action mit England in Egypten zu betheiligen, rundweg abgelehnt.

Rußland.

Die Veränderungen, welche in der letzten Zeit in der Diplomatie wie in verschiedenen höheren Verwaltungsposten Rußlands stattgefunden haben, waren schon seit längerer Zeit in Vorbereitung be­griffen. Die Neubesetzung der russischen Botschafter­posten in Wien, London und Constantinopel wird aus die persönliche Initiative Herrn von Giers, des Leiters der auswärtigen Politik Rußlands, beim Ezaren zurückgeführt; was die Veränderungen in den höheren Verwaltungsposten, namentlich den Stellentausch der Oberpolizeimeister von Moskau und Petersburg anbelangt, so hat hierzu anscheinend die sich wieder regende nihilistische Agitation mit den Anstoß gegeben.

Orient.

DerTimes" wird unter dem 28. Juni aus Alexandrien gemeldet, daß sich am Dienstag unter der dortigen Bevölkerung drohende Symptome, sowie neue besonders gegen die Eng­länder gerichtete Bewegungen bemerklich gemacht hätten, die Soldaten hätten jedoch die Ange­sammelten zerstreut und seien die Posten verdoppelt worden. Da ferner den englischen Einwohnern Alexandrieus von dem Stellvertreter des englischen Consuls der Rath ertheilt worden ist, sie möchten ihre Wohnung in den verhältnißmäßig geschützt liegenden Bureaux derEastern-Telegraph-Com- pany" nehmen, so scheint die Bewegung in Alexan­drien gegen die Europäer wieder im Wachsen be­griffen zu sein.

# Die Bauernvereine.

In dem Kleingrundbesitz breitet sich seit einiger Zeit eine Bewegung aus, die als gut und ersprieß­lich mit den besten Hoffnungen zu begrüßen ist. Dieselbe besteht in der Gründung von Bauernver- einen. Der erste Verein dieser Art ist schon vor einer Reihe von Jahren in Westfalen in's Leben gerufen worden. Dem Beispiel Westfalens ist dem­nächst Ober-Schlesien und neuerdings Mittel- und Nieder-Schlesien gefolgt. Der westfälische Bauern­verein, der den Nachfolgern zum Vorbild gedient hat, blickt auf eine gedeihliche Wirksamkeit zurück. Er verschafft seinen Mitgliedern Auskunft, wenn

sie in Gefahr kommen, in Rechtsstreitigkeiten gezogen zu werden, und weist ihnen nöthigenfalls gute Rechtsbeistände zu. Ferner hat der Verein die Ver­mittelung von Darlehen in die Hand genommen und Sorge getragen, seine Mitglieder vor dem Wucher zu schützen. Durch gemeinsame Versiche­rung von Nachbarverbänden gegen Hagel- und Feuerschaden hat man niedrigere Beiträge von den Versicherungsgesellschaften erlangt. Von besonderer Wichtigkeit ist aber eine Bestimmung in den Sta­tuten dieser Vereine, welche den Theilnehmern Vor­sorge für rechtzeitige Errichtung letztwilliger Ver­fügungen oder Verträge unter Lebenden vorschreibt, um dadurch die bäuerlichen Güter ungetheilt und, so weit die Landesgesetzgebung es zuläßt, ohne zu schwere Belastung mit Abfindungen auf ein Kind oder einen Verwandten zu übertragen. Die B a u - ernvereine streben also eine Regelung der bäuerlichen Erbfolge an, bei welcher die Vererbung des ungetheiltenBesitz es in ganzen Geschlechterfolgen möglich wird.

Diese Lestrebungen verdienen volle Anerkennung. Wo in den verschiedenen Landschaften Deutschlands ein kräftiger und wohlhabender Bauernstand sich erhalten hat, verdankt er es einer in dieser Art geregelten Erbfolge. Wir erinnern nur an das sogenannte Höferecht der niedersächsischen Bauern, wie es sich noch in Hannover, Angeln und einigen anderen Strichen der Elbherzogthümer erhalten hat. Wir erinnern ferner an die bäuerliche Erbfolge in dem Ostkreis des Herzogthums Sachfen-Altenburg. Der durchgehende Zug ist die ungetheilte Erhaltung des Bauerngutes, während die Auswahl des Erben landschaftlich verschieden ist. In den meisten Ge­genden geht das Gut auf den Aeltesten über, in Altenburg wird es dem Jüngsten übertragen. Meist hatte diese Vererbungsform sich nur als Herkom­men und von der Gesetzgebung nur geduldet erhal­ten. Erst neuerdings kommt die Gesetzgebung auf Antrieb der Bauernvereine dem Herkommen zu Hülfe, indem sie die staatlich beaufsichtigte An­legung von sogenannten Güterrollen (Höferollen) gestattet. Der Besitzer, welcher sein Gut in eine solche Rolle eintragen läßt, giebt damit die gültige Erklärung ab, sein Gut dem nach dem Herkommen bevorzugten Erben hinterlassen zu wollen.

Man sagt nun, daß in der Bevorzugung eines Erben eine Ungerechtigkeit liege. Auch soll dies nach der Meinung Einzelner dazu führen, daß die bei der Erbschaft minder bedachten Geschwister das ländliche und städtische Proletariat vermehren helfen. Gerade das Gegentheil ist richtig. Bei der gewöhnlichen Erbfolge, bei welchem jedes Kind seinen Theil erhält, wird der Erbe, welcher das Gut übernimmt, häufig mit Schulden von vorn­herein derart belastet, daß, wenn ihn irgend ein Mißgeschick in der Wirthschaft trifft, er dieselbe nicht mehr halten kann und das väterliche Gut verloren geht. Bekommt dagegen ein bevorzugter Erbe ein unverschuldetes oder doch nur wenig ver­schuldetes Gut, so kann er sich nicht nur selbst behaupten, sondern er bleibt auch der Halt seiner Familie, namentlich der jüngeren Geschwister, bei welchem dieselben Rath und Hülfe zu finden ver­mögen. Ist das nicht besser, als wenn die abge­fundenen Geschwister das kleine Kapital, das sie ausgezahlt erhalten, und mit dem keiner was Rechtes anzufangen weiß, wie dies sehr häufig ge­schieht, durch Unbesonnenheit in Kurzem verlieren und nun in Armuth versinken, ohne daß Jemand vorhanden ist, der ihnen wieder emporhelfen könnte? Der wohlhabende Bruder hält wie den Besitz, so auch die Ehre der Familie zusammen. Nun be­deute man aber erst die Folgen für den ganzen Bauernstand und damit für das ganze Volk. Die unbeschränkten Erbtheilungen führen einen bestän­digen Besitzwechsel herbei, und wenn vervielfachen Entstehung zu kleiner Wirthschaften auch ein Be­streben nach Wiederherstellung großer Güter^gegen- übertritt, so wird doch in diesem beständigen Theilen und Wiederzusammenlegeu der in jedem Volk so werthvolle Bestand einer seßhaften Bevölkerung immer mehr geschwächt.

Es giebt eine alte Sage aus grauer Vorzeit, in der von einem Riesen berichtet wird, welcher un­bezwingbar war, so lange sein Fuß die Erde be­rührte, aus der ihm immer von neuem belebende Kraft und Stärke erwuchs. Erst als es durch List gelungen war, ihn von der Erde zu trennen, war seineWiderstandskraft gebrochen und er wurde besiegt.

Die alte Sage hat auch noch heute ihre Bedeu­tung. Das Festhalten an dem ererbten Grund und Boden durch Geschlechter hindurch verleiht nicht nur den Einzelnen Kraft. Es erzeugt zugleich starke Gemeinschaften der Nachbarn untereinander, welche sich in guten und schlechten Tagen gleich bewähren, und durch diese Gemeinschaften wird wiederum die Grundlage eines festen Staatswesens geschaffen, das allen Stürmen und Wechselfällen

Trotz zu bieten im Stande ist. Nur Kurzsichtige können daher den Bestrebungen, einen starken und kräftigen Bauernstand unserem Vaterlande zu er­halten, entgegentreten.

Aus Heffen-Naffau.

Hersfeld, Ende Juni. Der Kassirer des Vereins gegen Verarmung undBettelet hat seit Anfang April bis jetzt an Handwerksburschen 500 Marken (für Essen oder Nachtquartier), jede im Werthe von 20 Pf. verausgabt, also im Ganzen 100 Mark.

Hersfeld, 1. Juli. Nach einer am21.d. M. ergangenen Verfügung des Ministers der öffent­lichen Arbeiten können für Arbeiter, welche außerhalb ihres Wohnorts in Arbeit stehen, auf den Staats-Eisen bahnen neben den Wochen- abonnements auch Retourbillets zum Preise von 1§ Pfg. für den Kilometer ausgegeben werden, welche, je nach Bedürfniß, entweder zur Fahrt nach dem Arbeitsort am Montag und zur Rückfahrt nach dem Wohnort am Sonnabend oder zur Fahrt nach dem Wohnort am Sonnabend und zur Rückfahrt nach dem Arbeitsort am Montag in den dafür zu bestimmenden Zügen berechtigen.

Die allgemeine Heerespflicht, ein­schließlich der Reserve- und Landwehrpflicht, welche bisher in Preußen 14 Jahre betrug, ist laut einer Cabinetsordre in Uebereinstimmung mit der Reichs- Verfassung vom Herbst 1882 ab auch für Preußen auf zwölf Jahre reducirt worden.

DerManufacturist" weist auf dasjenige Papiergeld hin, was bereits außer Cours gesetzt ist, aber noch eingelößt wird: 1) Gothaer Privat­bank, 100 Mark-Noten, einlösbar bis 31. Dezember 1883 bei der Bank selbst und bei H. W. Pückert in Leipzig. 2) Leipzig-Dresdener Eisenbahn-Cassen- scheine (sämmtliche Emissionen), einlösbar bei der Finanz-tzauptkasse in Dresden. 3) Preußische Banknoten ä 10, 25, 50, 100 und 500 Thlr. von 1846 bis 1867 und ä 100 Thlr. vom 1. Mai 1874, einlösbar bei der Reichsbank-Hauptkasse in Berlin. 4) Weimarische Bank, 100 Mark-Noten, einlösbar bis 31. Dezember 1883 bei der Bank selbst.

Im Regierungsbezirk Kassel waren vorhanden im Jahre 1881: 46,926 Pferde und 285,829 Kühe und Rinder; im Jahre 1880 dagegen 47,583 Pferde und 294,530 Rinder. Die Zahl hat hiernach in 1881 sowohl bei den Pferden als den Rindern er­heblich abgenommen.

Cassel, 28. Juni. (Strafkammer.) Der Maurergeselle Jacob Schleifer aus Gittersdorf, ein bereits schon über zwanzigmal vorbestraftes Individuum, stahl am 24. October v. I. in Rohr­bach eine. Hose im Werthe von vier Mark. Das Gericht, erkannte gegen Schleifer eine Zuchthaus­strafe von einem Jahre, auch sprach dasselbe ihm die bürgerl. Ehrenrechte auf die Dauer von zwei Jahren ab. Die Verhandlung in der Strafsache wider den Arbeiter Ludw. Wilhelm Holz aus Neukirchen wegen Diebstahls und Unterschlagung wurde vertagt, da Angeklagter zum Termine nicht erschienen war.

Kassel, 28. Juni. In der Nähe von Sarstedt an der Bahnlinie Kassel-Hannover fand ein Bahn­wärter im Felde ein Packet mit Obligationen im Werthe von 35,000 M., bestehend in Schuldver­schreibungen der Landeskreditkasse zu Hannover und der Stadt Hildesheim. Die erwähnten Pa­piere sollen aus einem Diebstahle herrühren und vermuthet man, daß der Dieb die Papiere aus Furcht vor der Entdeckung weggeworfen habe. Der Finder hat die Werthpapiere bei seiner Vorgesetzten Dienstbehörde abgeliefert.

Wächtersbach, 25. Juni. Bei einer vor einigen Tagen hier stattgehabten Hochzeitsfeier eines israelitischen Brautpaares hatte die Braut das Unglück, die Treppe herunterzufallen und das Nasenbein zu brechen. Das Mädchen war bereits in vollem Brautanzuge und wollte nur noch im oberen Stocke etwas holen, wobei sie bei der Rück­kehr mit den hohen Schuhabsätzen hängen blieb und die Treppe herunterstürzte. Der Trauungsakt fand.dadurch jedoch nur eine Verzögerung von wenigen Stunden und wurde noch am selben Tage vollzogen.____

Schneestürme im Juni. Während im Norden Europas allenthalben warme, sogar heiße Tage sind, werden aus einer viel südlicheren Gegend, der sogen,gemäßigten Zone", Schneestürme ge­meldet. DerFr. Pr." wird aus Laibach ge­schrieben: Dieser Tage gab es in unserem Ober- krain förmliche Schneestürme. Bei Kronau, Würzen und Rathschach schneite es sogar im Thäte. Der Karawankenzug erschien bis zurThalsohle in weißem Kleide und oben auf denAlmen" fiel der Schnee in solcher Masse, daß viele Pferde und Rinder, die man schon auf die Weiden hinaufgetrieben hatte, wieder ins Thal zurückgebracht werden mußten, wollte man sie nicht zu Grunde gehen lassen.