werbeordnung weitere „Eigenschaften" neben der Erlernung der Hebamnienkunst von den künftigen Hebammen nicht gefordert und vorausgesetzt habe, sondern vielmehr nur, daß jenes Gesetz die Festsetzung jener weiteren Voraussetzungen den landesrechtlichen Bestimmungen überlassen und aus diese implicite verwiesen hat; mit anderen Worten : die Gewerbeordnung hat unter dem von den zuständigen Landesbehörden auszustellenden Prüfungszeugnisse, dessen die Hebamme nach § 30 bedarf, nicht ein bloßes Zeugniß über die Kenntnisse derselben, sondern ein nach Erfüllung und Nachweis sämmtlicher von den Landesgesetzen und Verordnungen erforderten körperlichen, geistigen und sittlichen Eigenschaften erlangtes PrüfungSzeugniß verstanden;
wo also das Landesgesetz von der zu prüfenden Hebamme Unbescholtenheit und streng sittlichen Lebenswandel fordert, da kann unstreitig gesagt werden, daß diese Eigenschaften auch „nach Vorschrift der Gewerbeordnung" bei Ertheilung der Bestallung vorausgesetzt würden, und wenn sich demnächst der Mangel jener Eigenschaften herausstellt, so kann die Bestallung d. h. das PrüfungSzeugniß, aus Grund des § 53 der Gewerbeordnung wieder zurückgenommen werden;
die vorstehend erörterten RechtSgrundsätze — sowohl die Entziehbarkeit des Prüfungszeugnisses einer Hebamme an sich als unter die „Bestallung" des § 53 fallend, wie auch insbesondere die Entziehbarkeit wegen sittlicher Verfehlungen der Hebamme — sind auch in der Rechtsprechung des Königl. Preuß. Oberverwaltungsgerichts wiederholt anerkannt und angewandt worden sEntscheidungen dieses Gerichts v. 5, Mai 1877, v. 24. April 1878 und v. 11. December 1878);
3) in Erw., daß nach den im Großherzogthum Hessen geltenden Bestimmungen, insbes. nach der Medicinal ordnung ö. 25. Juni 1861 § 41 ff. für die Aufnahme einer Hebammen- schülerin in eine der Hebammenschulen und für die dem- nächstige Ertheilung des Prüfungszeugnisses (§ 43 Medici- nalordn.) „gute Sitten und unbescholtener Rus" ausdrücklich erfordert sind; daß durch die rechtskräftige Verurteilung der Wittwe N. wegen Kuppelei der Mangel dieser Eigen- schasten bei ihr zweijellos nachgewiesen erscheint, daß hiernach die von dem Großh. Provinzialausschusse ausgesprochene Entziehung des Prüsungszeugnisses derselben nach § 53 der Gewerbeordnung völlig gerechtfertigt erscheint." . . .
politische Nachrichten.
Deutschland
In unsern inneren Angelegenheiten fließt gegenwärtig der Born der politischeil Neuigkeiten ziemlich spärlich und dürfte hierin erst der Wiederbeginn der Reichstagsverhandlnngen einige Veränderung bringen. Nach wie vor steht das Tabakmonopol im Mittelpunkt der politischen Betrachtungen und sieht man daher der auf Donnerstag, den Z. Juni, im Plenum des Reichstages angesetzten zweiten Lesung der Monopolvorlage allseitig mit großer Spannung entgegen.
Neuere Nachrichten über das Befinden des Reichskanzlers Fürsten B i s m a r ck lauten etwas günstiger; indessen wird der Fürst jedenfalls noch längerer Schonung bedürfen, bevor er sich wieder im weiteren, geschweige denn im vollen Umfange den Geschäften wird widmen können. Es ist darum auch nicht wahrscheinlich, daß der Kanzler sich an den Arbeiten des Reichstages betheiligen wird. Vielmehr gedenkt Fürst Bismarck, sobald es sein Gesundheitszustand erlaubt, sich auf mehrere Wochen zum Curgebrauche wiederum nach Kiffingen zu be- geben, wo in der obern Saline, seinem alten Absteigequartiere, bereits Zimmer für ihn reservirt sein sollen.
Die Feier der Nagelung der den ncuformirten preußischen Truppentheilen verliehenen Fahnen hat am Sonnabend im Marmorsaale des ^tadtschlosses zu Potsdam im Beisein des Kaisers und der Königlichen Prinzen und Prinzessinnen stattgefunden. Für die Weihe der Fahnen war bekanntlich der Pfingstmontag festgestellt worden.
Die Taufe des neugeborenen Prinzen, des Sohnes des Prinzen Wilhelm, findet am 11. Juni statt. Die heilige Handlung wird im neuen Palais in Potsdam vollzogen werden; zu derselben, die auf das Feierlichste begangen werden soll, sind zahlreiche Einladungen an deutsche und europäische Fürstlichkeiten ergangen.
Oesterreich-Ungarn.
Die österreichische Regierung darf sich Glück wünschen, daß die Recrutirnng in den oceupirten Provinzen bis jetzt so günstig verlaufen ist. Aus Serajevo wird gemeldet, daß daselbst auch die Stellung der zweiten Altersklasse glücklich beendet worden ist. Es meldeten sich nachträglich noch vier Freiwillige, von denen zwei affentirt wurden. In Banjainka verlief die am 24. d. vorgenommene Losung in musterhafter Ordnung, die znr Stellung Verpflichteten waren fast vollzählig erschienen. Auch hier meldeten sich Freiwillige, von denen einige angenommen wurden. — Die amtliche „Wiener Zeitung" veröffentlicht ein Handschreiben des Kaisers an den bisherigen österreichischen Botschafter in Paris, Grafen Benst, in welchen: die Bitte desselben um Enthebung von seinem soffen und Versetzung in den Ruhestand genehmigt wird. Gleichzeitig dankt der Kaiser dem Grafen in den schmeichelhaftesten Ausdrücken für die Dienste, welche Graf Benst dem österreichischen Staate geleistet habe.
Frankreich.
Das glänzende Vertrauensvotum, welches die französischen Depntirtenkammer dem Finauzmiuistcr Leon Say ertheilte und durch welches letzterer sich bewogen fühlte, aus seinen Posten zu verbleiben, paßt den Gambettisten durchaus nicht in ihre gegen das Cabinet Freycinet gerichteten Pläne. Die politischen Fremde des Ex-Dictators hofften, daß sich aus dem Rücktritte Say's eine vollständige Cabinetscrisis entwickeln würde und hatten diesen Umstand natürlich zu einem Versuch benutzt, das „große Ministerium" Gambetta wiederherzustellen. Statt dessen ist nun durch das Leon Say von der ; Kammer ertheilte Vertrauensvotum nicht nur die ! Stellung Say's, sondern überhaupt diejenigen des ganzen Cabinet Freycinet wesentlich gekräftigt und so- mitsinddie Gambettistengetäuscht worden. Dieselben suchen nun nach einem neuen festen Punkt, von wo aus sie das gegenwärtige französische Ministerium aus den Angeln heben könnten, welchen Punkt die Anhänger Gambetta's in den egyptischen Angelegenheiten gefunden haben, denn es heißt, daß sie unmittelbar nach den Pfingstferien in der De- putirtenkammer eine Interpellation über das übereilte Vorgehen Freycinet's in Egypten einbringen würden.
England.
Das englische Unterhaus hat sich am vergangenen Freitag nach sehr bewegten Debatten über die irische Zwangsbill bis zum 1. Juni vertagt, ohne die zweire Lesung der genannten Vorlage zu Ende geführt zu haben. Die bittern Worte, welche in diesen Debatten zwischen Herrn Gladstone und den irischen Deputirten gewechselt wurden, werden natürlich nicht dazu beitragen, die durch die neue Zwaugsbill in Irland hervorgerufene Mißstim- mung gegen England zu vermindern und so dürften die Unterhausmitglieder mit sehr gemischten Gefühlen in ihre kurzen Pfingstferien gegangen sein.
Rußland.
In Rußland ist plötzlich der frühere Minister des Innern, Loris-Melikoff, auf den: politischen Schauplatze wieder aufgetaucht. Melikoff ist nicht nur vom Czaren in Peterhof empfangen worden, sondern er verkehrt auch mit seinem Rivalen und Nachfolger im Amte, dem Grasen Jgnatieff, auf das Freundschaftlichste. Alexander III. hat ausdrücklich anbefohlen, daß dies officiell bekannt ge- macht werde und man darf hieraus wohl darauf schließen, daß Loris-Melikoff demnächst wieder eine höhere Stellung im russischen Staatsdienste einnehmen werde. Vielleicht erinnert man sich am Petersburger Hofe jetzt seiner im Ganzen erfolgreichen Thätigkeit gegen die Nihilisten und ist es möglich, daß der schlaue Armenier wieder nach dieser Richtung verwendet werden wird.
Türkei.
In Coustautiuopel sind in voriger Woche die durch Beschloß des Kriegsgerichts in Kairo verbannten 42 tscherkessischen Officiere der egyptischen Armee angekommen. Dieselben sind in den Caser- nen nntergebracht worden, wo sie ihrem Range gemäß behandelt werden. Der Sultan hat bekanntlich die Entlassung der genannten Officiere entschieden gemißbilligt, vielleicht wird er sie nun in der türkischen Armee anstellen.
Egypten.
Das egyptische Ministerium hat unerwarteter Weise den Forderungen der Weltmächte nachgegeben, wenigstens insoweit, als es seine Entlasfnng genommen hat. Bei der Mittheilung der Demission des Cabinets an den Vicekönig erklärte der Ministerpräses, daß das Cabinet demissionire, weil die Annahme der cngl.-frauzösischen Bedingungen durch den Vicekönig den Rathschlägen der Minister zuwiderlanfe, eine fremde Intervention zulasse, und die Rechte des Sultans verletze. Der Vicekönig nahm die Demission an; wie das Reuder'sche Bnrean meldet, hat er Omar Lusti Pascha zum Gouverneur von Alexandrien ernannt, über die Neubildung des Cabinets war dagegen bis zum 27. noch nichts bekannt.
Aus Hessen-Naßau.
— Das Justizministerialblatt enthält eine Verfügung des Jnstizministers an die Präsidenten sämmtlicher Oberlandesgerichte, die Sitzungsperioden der Schwurgerichte betreffend, deren lange Dauer Anlaß zn vielfachen Beschwerden gegeben hatte. Dem gegenüber wird seitens des Ministers daran erinnert, daß daran festzuhalten sei, daß der Regel nach eine Sitzungsperiode die Dauer von zwei Wochen nicht überschreiten soll, damit fortan weder der Geschworenendienst übermäßig erschwert, noch die Ausübung des Geschwo
renenamts selbst bei den hierzu Berufenen miß- liebig gemacht werde. Znr Erreichung dieses Zwecks soll daher, wenn thunlich und erforderlich, die Zahl der jährlichen Sitzungsperioden erhöht, nöthigen Falls anch durch Ansehung außerordentlicher' Sitzungsperioden Abhilfe geschafft werden, vor Allem aber die Zahl der für den Schwurge- richtsbezirk jährlich erforderlichen Geschworenen ausgiebiger bestimmt werden.
— Der Caffeler Wollmarkt beginnt am26. Juni d. I. und dauert drei Tage.
— Das Gerücht von der Verlobung des Prinzen Wilhelm von Hessen mit der Prinzessin Beatrixe von England wird von London aus officiell de- mentirt.
— Wie ans Eisen ach von gestern gemeldet wird, hat der Ausschuß des Juristentags beschlossen, den Juristentag in Cassel von: 11. bis 13. September abzuhalten.
Cassel, 27. Mai. Die nächste L-chwurge- richtsperiode nimmt Montag den 5. Juni d. I. ihren Anfang. Wie >vir vernehmen, wird Herr Landgerichtsdirector Meink den Vorsitz führen. (Tg.)
Melsnngen, 26 Mai. Heute stürzte ein zwei Jahr altes Kind einer armen Wittwe zum Fenster hinaus. Es hatte sich in Abwesenheit der Mutter einen Stuhl an den Tisch gerückt, den es erkletterte und das Uebergewicht bekam. Erst nach mehreren qualvollen Stunden wurde es durch ben Tod erlöst.
In Beiseförth schlug am 24. Mai Nachmittags der Blitz in ein Haus. Dasselbe brannte theilweise ab; eine Ziege wurde im Stalle vom Blitz getödtet. Eine Kuh und eine weitere Ziege blieben unversehrt.
Spangenberg,_25. Mai. Gestern Abend war der 17jährige Sohn des hiesigen Stadtschreibers und Stadtkämmerers E. nicht nach Hause gekommen. Die Eltern glaubten, der Herr Bürgermeister habe ihm nothwendige Schreibereien aufgetragen. AIs es aber spät wurde und er dennoch nicht kam, gingen die Angehörigen fort ihn zu suchen, und fanden ihn in der Rathstube erhängt. Was den jungen Mann zu den: Selbstmord getrieben ' ist noch nicht bekannt.
Die
Vagabundensrage und ihre Bekämpiuna.
. (Schluß.)
Bezüglich der bloßen Haftstrafen muß bemerkt werden, daß diese wegen ihrer Wirkungslosigkeit durchaus zu verwerfen sind.
Es ist mehrfach bestätigt worden, daß sie im Winter z. B. geradezu gesucht werden. Die Hafttage sind die willkommenen Ruhetage, wo die Landstreicher bei guter Beköstigung sich reinigen und restauriren lassen, um dann frisch gestärkt bei Beginn der warmen Jahreszeit ihr Lieblingsgeschäft wieder aufzunehmen.
Und was für enorme Kosten werden dem Staate und den Gemeinden durch diese im Großen und Ganzen als gänzlich unwirksam zu bezeichnenden Strafen auferlegt, die der brave und fleißige Bürger zahlen muß. Innerhalb 6 Wochen wurden gegen Ende des vorigen Jahres in das Düsseldorfer Königliche Arresthaus, in welchem nur Strafen von 5 Tagen und darüber wegen Bettelei und Laud- streicherei verbüßt werden, 192 männliche Personen eingeliefert, welche zusammen zu 2641 Hafttagen verurtheilt waren. Nach dem Etat pro 1880 | 81 kostet die Unterhaltung jedes Jnhaftirten abzüglich des Arbeitsverdienstes 310 Mark 52 Pf., per Tag 82| Pf. Diesen Maßstab zu Grunde gelegt, erhalten wir allein für jene 192 Personen einen Aufwand von 2174 Mark 42 Pf.
So einig nun die Meinungen über die Wirkungslosigkeit der Haftstrafen sind, so einig auch darüber, daß mit ganz seltenen Ausnahmen die Ueberweisung in die Arbeitsanstalten sehr gescheut und gefürchtet wird, ja es ist vorgekommen, daß Einer „dem auf mehrere Wochen Gefängniß lautenden Urtheile mit der zufriedensten Miene zuhörte, aber die bittersten Thränen vergoß, als er schließlich aus dem Munde des Richters Ueberweisung an die Landes-Polizei- behörde, den Namen der Arbeitsanstalt vernahm." Wozu aber die langen Haftstrafen, meist ohne Arbeit, wenn aufUeberweisnngandie Landes-Polizei- behörde erkannt ist? Warum kann die Ueber- führung in die Arbeitsanstalt nicht so schnell als möglich stattfinden oder eine Abtheilung der Ar- beitsanftalt zur Verbüßung der Haftstrafen bestimmt werden, wodurch der Verurtheilte sofort in den Organismus der Arbeit in der Arbeitsanstalt gebracht würde S
Noch einer Maßregel zur Bekämpfung des Vagantenthums sei hier erwähnt, wir meinen die Ertheilung von Zwangsrouten (Reiserouten, Zwangspässen). Die schlechten Resultate indeß, die damit erzielt wurden, scheinen allmählich zu