Nr. 36.
Sonuabeud den 6. Mai 1882.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs u. Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postausschlag hinzu.
für den
Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Garmondzeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet und wird bei Wiederholung entsprechender Rabatt gewährt.
Amtliches.
Auf Grund des Rescripts des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domainen und Forsten vom 15. Februar er. 111 5911 413 bezw. in Folge Uebereinkunft mit dem Herrn Gutsbesitzer Koch zu Breitenbach werden folgende Strecken des Fulda- stroms hiermit bis auf Weiteres zu Laichschonre- vieren erklärt:
I. im Bereich der Oberförsterei Hers- feld-Ost; die Strecke von der Fried- los'erBrückebiszumMecklar'erWehr;
II. die Privatfischerei des Gutsbesitzers Koch zu Breitenbach; von der Brücke bei Breitenbach bis zum sogenannten Pflauzengraben;
III. im Bereich der Oberförsterei Rotenburg-West: a. die Strecke vom Pflanzeugraben bis zum Roten- burger-Wehr,
b. die Strecke vom sogen. Langeugraben bis gegenüber dem Dorfe Laumbach,
c. von dort bis zum Hungergraben;
IV. im Bereich der Oderförsterei Morschen:
a. die Strecke vom sogen. Hungerborn bis zur Mündung des Connebachs,
b. von' dort bis zum Mühlenwehr bei Neumorschen.
Dies wird unter Bezugnahme auf die §§. 29, 30 und 31 des Fischereigesetzes vom 30. Mai 1874 (Ges.-Samml. S. 197) mit dem Bemerken hiermit bekannt gemacht, daß jede Art des Fischfanges in diesem Revier, welche nicht für Zwecke der Schonung oder andere gemeinnützige oder wirthschaftliche Zwecke von der Aufsichtsbehörde angeordnet oder gestattet wird, ferner die Räumung, das Mähen von Schilf und Gras, die Ausführung von Sand, Steinen und Schlamm u. s. w. und jede andere, die Fortpflanzung der Fische gefährdende Störung während der Laichzeit der vorherrschenden Fischgattungen in den gedachten, zu Laichschonrevieren bestimmten Flußstrecken von jetzt an und zwar bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 150 Mark oder entsprechender Haft untersagt ist.
Cassel den 7. April 1882.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. Abtheilung für directe Steuern, Domainen und Forsten. ।
ist um Entlassung aus dem diesseitigen Staatsverbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.
6045. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.__
Hersfeld, am 3. Mai 1882.
Für
1) Johannes Schneider, 17 Jahre alt,
2) Ernst Axt, 15 Jahre alt, aus Heringen,
ist um Entlassung aus dem diesseitigen Staats- verbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.
6043 u. 6044.
Der Königliche Landrath Freiherr von Broich. Hersfeld, am 4. Mai 1882. Für Anna Margaretha Gieß von Riederjossa, 20 Jahre alt, ist um Ertheilung eines Reisepasses behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.
6067.
Der Königliche Landrath Freiherr von Brotch.
Hersfeld, am 1. Mai 1882.
Der Karl Schneider aus Reilos, 23 Jahre alt, hat um Entlassung aus dem diesseitigen Staatsverbande behufs ferneren Verbleibs in Ostindien nachgesucht.
5403. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
1) die militairpflichtigeu Mannschaften ihrer Ge- meinden 20. und zwar:
a) die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich den 31. Dezember 1862 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Mili- tair eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben,
b) die in den Jahren 1861,1860, 1859 oder früher geborenen, welche in den Ersatz- Geschäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig geblieben, oder gar nicht erschienen sind und demnach über ihr Mi- litairverhältuiß noch keine feste Bestimmung erhalten haben,
zu den vorbezeichneten Musterungsterminen vorzuladen,
2) dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zürückstellung bezw. Befreiung vom Militairdienst beansprucht wird, sich im Musterungstermine ebenfalls einfinden,
3) in den Terminen sich p e r s ö n l i ch einzufinden oder im Falle einer Verhinderung dafür zu sorgen, daß der Picebürgermeister anwesend ist,
4) für die rechtzeitige Gestellung der Mili- tairpflichtigen rc. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.
Kreis Hersfeld
Hersfeld, den 5. Mai 1882.
Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 11. März c. (Kreisblatt Nr. 21) lade ich hierdurch die Mitglieder der bereits bestehenden Darlehnskassen-Vereine hiesigen Kreises und namentlich deren Vorstände auf Mittwoch den 31. d. Mts. Nachmittags 2 Uhr in den Saal der Gesellschaft „Verein" hierselbst zu einer gemeinsamen Besprechung ein.
Wie ich das vor Kurzem auch bereits mündlich mehrfach zu erkennen gegeben habe, wäre es im Interesse der Sache sehr erwünscht, wenn bis dahin die noch in der Bildung begriffenen Vereine hiesigen Kreises sich constituirt hätten, damit die Resultate jener Besprechung thunlichst zum allgemeinen Vortheile gereichen.
Auch würde ich gerne etwaige Anträge über Gegenstände, welche dabei besprochen resp, berathen werden sollen, vorher schriftlich entgegen nehmen.
Die Herrn Bürgermeister, in dereuWohusitz der betreffende Verein seinen Sitz hat, »vollen dem Vorstände desselben hiervon Kenntniß geben und mir sodann dieserhalb bis zum 2 5. b. Mts. berichten, wobei auch anzugeben ist, wie viele Mit- glieder des Vereins voraussichtlich au der Versammlung vom 31. d. Mts. theilnehmeu werden. 6107. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
Hersfeld, am 3. Mai 1882.
Für Heinrich Glas von hier, 17 Jahre alt,
Hersfeld, am 27. April 1882.
. Zur Vornahme des diesjährigen Ersatz-Geschäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termme be- stinuMworden
Militairpflichtigk, welche ohne genügenden @nk schuldig»^gSb.uro im Musterungdtermine nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im Mu« sterungSlocale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft; außerdem können ihnen die Vortheile der Loosung entzogen werden. Ist dir
Donnerstag den 8. Jnni d. I»
von Morgens präcis z8 Uhr ab
Musterung der Militairpflichtigen aus der Stadt m . „. ... - » , ,i
Hersfeld und den Landgemeinden Allmershausen Versaumniß in böswilliger Absicht oder wiederholt mit Hählgaus, Ana, Biedebach, Biengartes, Eich- erfolgt, so kann die alsbaldige Einziehung zum Hof, Eitra, Friedlos, Gittersdorf, Hcenes, Hilper- Militairdienst als unsicherer Heerespsiichtiger er« Haufen, Kalkobes, Kathus, Kohlhausen, Meckbach, - folgen. ....
Mecklar und Meisebach. "
Freitag den 9. Juni d. J.
von Morgens präcis 18 Uhr ab Rtusterung der Militairpflichtigen aus den Laud- gemeinden Obergeis, Oberhaun, Oberrode, Petersberg, Reilos, Rohrbach, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Sorga, Taun,Untergeis, Unterhaun, Wippers- Hain, Wilhelmshof, Riederaula, Allendorf, Asbach, Leiershausen, Engelbach, Frielingen, Gersdorf,
Die Herren Ortsvorstände 20. haben Vorstehendes zu wiederholten Malen in ihren Verwaltungsbezirken, insbesondere den gestellungspflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen bekannt machen zu lassen und daß dieses geschehen, bis zum 15. k. Mts. hierherzu berichten.
Reklamationen Militairpflichtiger um Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militairdienst, — .^y w^ | v. V x^n J5V*VV4VyZ ^ 1. Hl ^ Vll> K3» V * X/ VV * | , ! oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr Gershansen, Goßmannsrode, Hattenbach, Hedders- und Ersatz-Reserve I. Classe um Zurückstellung im Falle einer Atobilmachung des Heeres, sind schlenuigst bei dem betreffenden Ortsvorstande an- zubringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung des vorgeschriebenen, in L. Funks Buchdruckerei (Gebr. Funk) dahier stets vorräthigen Fragebogens sorgt; außerdem sind die nöthigen Atteste (pfarramtlicher Familienschein, Steuerbuchsauszug, Hypothekenschein und Abschätzung durch die Ortstaxatoren beim Vorhandensein von Grundeigeuthum 20.) der Reklamation beizufügen. Einer Beifügung von ärztlichen Attesten bedarf es nicht, da — wie schon erwähnt — diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung 2c. Dom Militairdienste beansprucht wird, im Musterungstermine mit zu erscheinen haben, wobei in Betreff ihrer Erwerbsfähigkeit 2c. die nöthigen Feststellungen durch den betreffenden Mi- litairarzt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist, bewirkt werden.
dorf und Holzyeim.
Sonnabend den 10. Juni d. J.
von Morgens präcis .^8 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Land- gemeinden Stemmerobe, Kerspeuhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Mengshausen, Riederjossa, Recke- robe, Reimboldshausen, Rotterterode, Solms, Stärklos, Willingshain, Friedewald, Bengendorf, Gethsemane, Harurode, Heimboldshansen, Herfa, Heringen und Kleinensee.
Montag den 12. Juni d. I.
a) von Morgens präcis ^8 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Landgemeinden Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Wid- dershauseu, Wölfershausen und sämmtlichen Gemeinden 20. des Amtsgerichtsbezirks Schenklengs- feld.
b) von Nachmittags präcis 3 Uhr ab Loosung, sowie Classification derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz- Reserve I. Classe, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familien-Rerhälluisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen.
Das Ersatz-Geschäft wird, wie bisher im hiesigen städtischen Rathhause vorgenommen.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises — selbstverständlich auch die Herren Ortsverwalter — werden angewiesen:
Sämmtliche Reklamationen sind bis spätestens zum 12. Mai d. J. an mich einzureichen, worauf die Vorprüfung derselben vorgenommen werden wird. Die Herren Ortsvorstände oder die Reklamanten brauchen zu diesem Zwecke nicht persönlich zu erscheinen, die Einsendung der Reklamationen kaun vielmehr durch die Post 20. geschehen.
Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes