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Nr. 35

Mittwoch den 3. Mai 1882

DasKreisblutr" erscheint wöchent­lich zweimal, Mittwochs u. Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal, bei den Postanstal­ten kommt der Pvstausschlag hinzu.

für den

Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Gar­mondzeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet und wird bei Wiederho« lung entsprechender Rabatt gewährt.

Amtliches.

comite zu Fritzlar die Genehmigung zu der qe- | legentlich des daselbst am. 12. und 13. Juli d. J. Der Herr Minister des Innern hat unterm 6.1 stattsindenden Pferdemarktes beabsichtigten Ver- d. Mts. dem Comitä des VereinsJnvalidendank" lDD'm^ 1)011 Pferden, Fahr- und Reit-Utensilien zu Berlin die Erlaubniß ertheilt, zum Besten mi- 5 r c n r ,

litairischer Hülfsbedürftiger eine Ausspielung von Dew Vertrieb der Loose, deren Preis auf 3 Mark Kunst- und Luxus Gegenständen zu veraustalten ll^o Stuck festgesetzt worden ist, bleibt auf den Um- und die betreffenden 50000 Stück Loose, deren ^uy ? oglerungsbezirkv Caffel beschränkt. Preis auf 3 Mark pro Stück festgesetzt ist, im

ganzen Bereiche der Monarchie zu vertreiben. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. Cassel den 18. April 1882.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Der Herr Ober-Präsident hat dem Pferdemarkd

Kreis Hersfeld.

Hersfeld, den 25. April 1882.

Nachdem durch Ministerial-Erlaß vom 5. April

d. I. auf Grund des §. 5 des Gesetzes vom 16. Juli 1880 bestimmt worden ist, daß die Klassen­steuer der sechs untersten Stufen für die Monate Mai, Juni, Juli, August und Septem­ber er., sowiedieEinkommensteuer der fünf untersten Stuften und die Klassensteuer d e r S t u f e n 7 b i s i n c l. 12 für die Monate Juni, Juli, August und September er. unerhoben bleiben, weise ich die Herren Ortsvorstände 2C. des Kreises an, bei Berechnung der Zu- und Abgänge an Klassensteuer die nachstehend abgedruckte Ta­belle zu Grunde zu legen.

5107. Der Königliche Landrath

Freiherr von Broich.

für die Berechnung der Ausfälle und der Zu- und Abgänge bei der .Klassensteuer für dasJahrvom 1. April 1882 | 83.

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Der Ausfall beträgt

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1882 bis Ultimo Septbr. 1882

1. Oct. 1. Novt I. Dez. 1, Jan. s I Febr. l l.März

1882. | 1883.

für die Zeit vom

1883.

bi§ Ultimo März 1883.

1. »pr. 1. Mai ss l. Oct. 1. Nov. 11, ®ej.l|l. Qan.j| 1. gebr.||l. März

1882 || 1883

bis Ultimo März 1883.

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Hersfeld, am 1. Mai 1882. Meister es jedoch für angemessen erachtet, eine der- Gewerbekarten B. werden nur in diejeniaen Laus»

Auf Grund des Reichsgesetzes vom 13. Februar artige Commission zu bilden, muß dies bis zum Haltungen gegeben, in denen oder von denen aus

1882 und nach Anordnung des Bundesraths 15. d. Mts. beendigt sein. Die Theilnahme ein Gerwerbe der unter Abschnitt IV. 1 u 2 der

findet am 5. Juni d. I. im Deutschen an der Zählungscommission ist ein Ehrenamt. «-'-^.-- ^^^^ ~^ - - - - -

- ' " - - - - ^--7-! Der Bürgermeister bezw. wo Zählungs-

Hersfeld, am 1. Mai 1882.

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Anleitung (C.) bezeichneten Art betrieben wird.

. Die Zählformulare find am 5, Juni ciuic cvnv ©h 1 v11 u vvi I mtmniffißnen" einaeietzt sind die Zähluugscom- d. J. 88ormi11agA auözuftülleu»

Hältnisse der Bevölkerung, verbunden J .....' Demgemäß haben die Zähler die Aus-

'..... wäbnten Anweisung D. die Gemeinde in Zählbe-Rh e il u ng d er Zählfo-rmulare mit der

Krke eiiizutheilen, und für reden Zählbezirk nach! Anleitung,im der Bert voml.Jun: Vor-

Reiche eine Erhebuugder Berufsver

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11111 /iner Erhebung der landwirth- mission hat sodann in Gemäßheit des 3"herer= schaftllchen und gewerblichenBet riebe ^^u.^»» sirnvnO;fMrt u m» k osm^L I

Für dasZählgeschäft sind folgende Zählpaptere |Umständen durch Aufforderung freiwilliger Kräfte, mittags bis zum 4. Juni d. I Mittaas erforderlich: Zählbogen A. Gewerbekarten L. An-1 einen Zähler zu bestellen. Die Zähler sind eben- ---- : : ~ - - '

- ' - wohl für die vorschriftsmäßige und gewissenhafte

Die Zähler sind ebeth

leitung zur Ausfüllung der Zählformulare C. An­weisungen für die Zähler und für die Ortsbehörden (Zählungscommiffioneu) D. u. E. (Kontrollisten F. Gemeindebogen G.

Die Zusendung dieser Formulare wird nach der hier ausgestellten Bedarfsabschätzung in diesen Tagen erfolgen. Diejenigen Herren Ortsvorstände, für deren Verwaltungsbezirke das fragliche Formular bis zum 15. b. Mts. nicht eingetroffen sein sollte, wollen mir dies sofort berichtlich mittheilen, damit die nothwendigen Nachforschungen ungesäumt am gestellt werden können und event, die Ersetzung etwa verloren gegangenen Materials noch rechtzeitig bewirkt werden kann Sollten die übersandten Formulare für das Bedürfniß einzelner tIemeinden nicht genügen, so ist der Mehrbedarf schleunigst bei mir anzumelden und kurz zu begründen.

Die Erhebung der Bernfsstatistik erfolgt ge- meindeweise, wie auch die unmittelbare Ausführung derselben den Ortsbehörden obliegt. Den Ortsbe­hörden bleibt überlassen, da wo es die Verhältnisse nöthig erscheinen lassen, nach §. 2 der Anweisung E. u n t er fortdauernder eigener V e r- ant wörtlich kett eine Zählungscommiffiou, deren Mitglieder für die vorschriftsmäßige und ge­wissenhafte Wahrnehmung ihres Amts zu ver­pflichten filid, zu bilden. Im hiesigen Kreise wird dies wohl bei keiner Landgemeinde, oder doch nur in den größeren erforderlich sein; wo der Bürger-1 einen oder nach Bedarf" mehrere'Zählbogen

Wahrnehmung ihres AmteS zu verpflichten. Ver­gütungen für Zähler werden weder aus der Peichs- kasse, noch aus der Laudeskasse gewährt, worauf die Bürgermeister noch besonders hingewiesen werden.

Sodann hat der Bürgermeister (Zählungscom- mission) für jeden Zählbezirk die voraussichtlich erforderlichen Zählbogeu A., Gewerbekarten B., An­leitung zur Ausfüllung der Zählformulare <C.) und eine Zählercontrolliste K abzutheilen, den Um­fang des jedem Zähler überwiesenen Zählbezirls auf dessen Controlliste so genau zu bezeichnen, daß über die Zugehörigkeit der einzelnen Käufer 20. zu dem betreffenden Zählbezirke ein Zweifel nicht ob­walten kann, und hierauf das gesammte Material

dem betreffenden Zähler unter Hinweis auf die Vorschriften der Zähleriuftruction D. bis sp ä- testens zum 20. d. Mts. auszuhändigeu.

Jeder Zähler hat sich nunmehr zunächst aus den Zählpapieren, insbesondere der Anweisung D., sowie auf sonstige dienliche Weise, über seine Aufgabe zu belehren und, wenn er nicht schon mit den räumlichen, persönlichen und gewerblichen Verhält­nissen des Zählbezirls bekannt ist, mit denselben sich thunlichst vertraut und die im §. 6 gedachter Anweisung vorgeschriebenen vorläufigen Einträge in die Zählbogen und Gewerbekarten zu machen.

Jede Haushaltung erhält mit der Anleitung C.

vorzunehmen, hierbei die Haushal­tungsvorstände über die Ausfüllung der Zählbogen und eventuell Gewerbe­karten mündlich zu belehren, und mit der Wiedereinsammlung der Zählfor­mulare nach 12 Uhr Mittags des 5. Juni er. zu beginnen, ununterbrochen fortzusetzen und, wenn irgend thun» lich, vor Abend zu beendigen.

Nach vollendeter Wiedereinsammlung der Zähl­formulare haben die Zähler dieselben zu Haus nochmals eingehend zu prüfen und die sich als nöthig ergebenden Aufklärungen, Nachträge, Er­gänzungen und Berichtigungen alsbald zu bewirken.

Ueber die Vertheilnug und Einsammlung der Zählformulare hat jeder Zähler ein Verzeichniß, die sog. Controlliste F. zu führen, ferner die Summen der Einträge in den Spalten 6 bis 12 zu ziehen, die Zahl der Haushaltungen auszuzählen und in Spalte 5 einzutragen, die Controlliste (auf der Titelseite) durch seine Unterschrift als richtig zu bestätigen und dieselbe nebst den ausgefüllten Zählformularen (welche nach den Nummern der Zählbogeu so zu ordnen sind, daß für jedes Ge­bäude und jede Haushaltung die verschiedenen Formulare zusammenliegen) und nebst den nicht ausgefüllten, übrig gebliebenen Zählformularen dem Bürgermeister (Zählungscommifsion) b t s spätestens den 12. Iuni d. M zu über­geben.