Nr. 25.
Mittwoch den 29. März 1882
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs u. Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu.
für den
Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Garmondzeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet und wird bei Wiederho» lung entsprechender Rabatt gewährt.
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finden durch das „Kreis- blatt" nicht nur in hiesiger Stadt und hiesigem Kreise sondern auch in den benachbarten Kreiseu weite Verbreitung nnd sichern Erfolg und kostet die viergespalteue Garmond-Zeile oder deren Raum 10 Pfg.
Die Expedition.
Wiederum hat Gottes Gnade Mich am 22. d. Mts. ein Jahr Meines Lebens vollenden lassen, und wiederum hat sich an Meinem Geburtstage die freudigste Theilnahme für Mich kund gegeben. Aus allen Theilen des Landes, aus allen Schichten der Bevölkerung, von Gemeinden, Korporationen, Vereinen und Festversammlungen, wie von einzelnen Personen sind Mir die wärmsten Segenswünsche dargebracht worden. In Adressen und Telegrammen, in musikalischen und poetischen Ergüssen, in Festgeschenken eigener Arbeit und Blumenspenden jeglicher Art, welche Mir von nah und fern, selbst vom Auslande her, in großer Anzahl zugegangen sind, hat die Anhänglichkeit ihren Ausdruck zu finden gesucht. Diese reiche Fülle von liebevollen Aufmerksamkeiten, mit denen Ich überschüttet worden bin, hat Mich hoch beglückt.
! abzuhalten. Wir machen noch ganz besonders darauf aufmerksam, daß zu Abwendungder Gefahr es dringend nöthig ist, das erste Auftreten des Insekts so rasch , ,
‘g x** ; als möglich zu erkennen und festzustellen; denn oben erwähnten irrigen Anschauungen ausdrücklich
^ndem ^® SUfllci# ^ allein hierdurch wird die Möglichkeit geboten, die aufmerksam zu machen, und die Versicherungs-An-
E^mederAe^ erforderlich energischen Vertilgungsmaßregeln als- trage der sorg faltigsten Prüfung zu unter-
....... ' *' ' " r 1 werfen. Ergiebt sich dabei der Verdacht von Ueber-
von Alt und Jung feierlich begangen, wie er aller! Mtt i» Anwenduna “ Niemifl bedarf
Orten durch festliche Veranstaltungen verherrlicht " vo dem
wird, so fühlt sich Mein Herz doppelt gehoben in 1 ^nt alifaM dem Gedanken, dap die ganze Nation diesen Tag AM gft“ der Ä mit Mir feiert und ihn aus innerstem swii^
ÄÄteÄ&S U*8»Wdki^AuS zu einer genauen Nachforschung nach der Ursache des Fraßes Anlaß geben, denn das Kartoffelkraut wird von anderen Insekten und Nagethieren ver- hältnißmäßig selten und wenig betreffen. Jede Fraßstelle läßt deshalb das Vorhandensein des Koloradokäfers vermuthen, selbst wenn Käfer und Larven, die namentlich bei kaltem und nassem Wetter sich oft der Beobachtung entziehen, nicht
Festtage gestaltet. Aus solchen von Herzen kom- menbeii und zu Herzen gehenden Huldigungen gewinne Ich, nachdem Ich nun in das 86. Lebensjahr getreten bin, von Neuem Muth und Vertrauen, die Pflichten Meines verantwortungsvollen Berufes auch ferner auf Mich zu nehmen und, so lange: Gott Mir die Kraft dazu verleiht, Meine Für-: sorge unausgesetzt der Wohlfahrt und dem Gedeihen Meines Volkes zu widmen. In diesem aefmtbto^ ““ ^"^""^ ^l^«, »^ letveifM untreue1 der GesammtheU1 Um die erforderlichen Nachforschungen von sach- mic ieb^ verständiger Seite auf das Schnellste vornehmen
Saften Dank ^ Ä wünscke S ^' rtümien' "^ von den erwähnten verdächtigen bi?fX Erscheinungen am KWoffellaube bei der Ortspo-
brSeÄeS sofort Anzeige gemacht werden,
bciaetraaeii habeii - -'^M Jedermann, möchten insbesondere dicBe-
SrÄ von Kartoffelfeldern das vorstehend Mitge-
gegenwärtigen Erlaß alsbald zur öffentlichen Kennt- 5“^ SutoetT^
Berlin den 24 Mär; 1882 der ganzen Umgegend drohender Gefahren sich den
Berlin, den 24. März ^ - nöthigen Ueberwachungen nnd Untersuchungen mit
An den Reichskanzler * Eifer und Umsicht miterziehen werden.
ilmilMjes.
Der Umstand, daß im vergangenen Herbste an der Hafenkage zu Bremerhaven ein lebender, wahrscheinlich von einem Schiffspassagier dorthin verschleppter Koloradokäfer anfgefunden worden ist, veranlaßt uns beim Herannahen der Frühlingsbe- stellung auf die Möglichkeit eines Wiederauftretens des Käsers und die dem Kartoffelbau dadurch drohende Gefahr von Neuem aufmerksam zu machen. Wir bringen deshalb im Nachstehenden den wesentlichsten Inhalt unserer Polizei-Verordnnng vom 12. September 1877 (Amtsblatt 1877, S. 317; in Erinnerung.
Jeder, welcher von dem Vorkommen des Kar- toffel-(Kolorado)-Käfers, feiner Eier, Larven oder Puppen in irgend einer Weise Kenntniß erhält ist verpflichtet, hiervon der Ortspolizeibehörde sofort Anzeige zu machen.
Die von dem Eigenthümer, Nießbraucher oder Pächter eines Grundstücks oder von den damit von ihm beauftragten Personen abgelegenen Käfer, Eier, Larven und Puppen sind sofort an Ort und Stelle zu tödlen.
Die Aufbewahrung der Käfer, Eier, Larven und Puppen im lebenden Zustande ist verboten.
Jeder Eigenthümer, Nießbraucher oder Pächter eines Grundstücks ist verpflichtet, die von dem Landrathe oder der Polizeibehörde angeordneten Ab- snchungen der Grundstücke nach den Käfern, Eiern, Larven und Puppen gehörig auszuführen, sowie den von dem Landrathe oder der Polizeibehörde Behufs der Absperrung der Grundstücke zu Verhütung einer Verschleppung der Käfer, Eier, Larven und Puppen getroffenen Anordnungen Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Vorschriften werden mit einer Geldbuße von 5 bis 30 Mark, im Unvermögenssalle mit entsprechender Haft geahndet.
Diese Strafe trifft übrigens auch Denjenigen, welcher es unterlassen hat, Kinder oder andere unter ihrer Gewalt stehende Personell, welche seiner Aufsicht untergeben sind nnd zu seiner Hansgenoffen- schast gehören, von Uebertretnng der Vorschriften
Cassel den 7. März 1882. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 20ften v. Mts. dem Pferdemarkt- Verein zu Darmstadt die Erlaubniß zu ertheilen geruht, zu beu Verloosungen von Fohlen lind Pferden, Pferdegeschirren, laudwirthschaftlichen Geräthschaften und sonstigen Gegenständen, welche derselbe mit Genehmigung der Großherzoglichen Landesregierung bet Gelegenheit des im Frühjahr und Herbst d. J. dortselbst stattfindenden Pserde- und Fohlenmarktes gu verunstalten beabsichtigt, auch im Kreise Hanau Loose zu vertreiben.
Die Polizei- und Verwaltungsbehörde des ge- liannten Kreises ist demgemäß angewiesen worden,
darauf zu achten, daß dem Vertriebe der Sooft Hindernisse nicht in den Weg gelegt werden.
Cassel den 15. März 1882.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Kreis Hersfeld.
Hersfeld, den 25. März 1882.
In Betreff der Versicherungen gegen Feuersgefahr hat die Erfahrung gezeigt, daß einestheils von dem Publikum die hierdurch gebotene Gelegenheit zur Abwendung von Vermögensnachtheilen für den Brandschadensfall zu wenig, oft gar nicht benntzt wird, anderntheils zu hohe Versicherungen eingegangen werden. Ersteres ist vielfach die Folge von Gleichgültigkeit, Letzteres geschieht häufig, um im Brandfalle den vollen Kauf
werth des versicherten Mobiliars ersetzt zu erhalten, während doch nur ein Anspruch auf Ersatz des nachweisbar erlittenen Schadens gemacht werden kann, auch weil die irrige Ansicht mehrfach verbreitet ist, daß Waarenvorräthe (Getreide-, Futter- 2c. Vorräthe) nach dem Versicherungswerthe des höchsten Bestandes, nicht nach dem Lagerbe- stande zur Zeit des Brandfalles zu vergüten seien.
Um nun den Zweck der Feuer-Versicherungen (Entschädigung des von Brandunglück Betroffenen für die erlittenen Verluste) zu fördern, ist es nothwendig, daß die Herren Ortsvorstände, wie dies schon in meiner Verfügung vom 23. September 1879 Nr. 7141 im Kreisblatt Nr. 78 angeregt worden ist, es sich angelegen fein lassen, auf möglichst allgemeine Versicherung in den einzelnen 'Orten hinzuwirken; andererseits aber dürfen dieselben dabei nicht versäumen, die Versicherer bei Einreichung ihrer Versicherungs-Anträge auf die
Versicherungen, so ist bei inländischen (preußischen) Feucr-Versicherungs-Anstalten die polizeiliche Genehmigung zu versagen, bei ausländischen Anstalten die Ablehnung der betreffenden Anträge bei Vorlage derselben dahier in Antrag zu bringen. Außerdem sind die Versicherer zugleich auf den Verdacht hinzuweisen, welchem sie durch solche unrichtige Versicherungen im Falle eines Brandes sich aussetzen.
Ueber die genehmigten Versicherungs-Anträge haben die Herren Ortsvorstände ein Register zu führen, welches über folgende Punkte Auskunft geben muß:
1) Bezeichnung der Versicherungs-Gesellschaft
2) Name und Wohnort des Agenten
3) Name und Wohnort des Versicherten
4) Bezeichnung der versicherten Gegenstände
5) Betrag der Versicherung
6) Dauer des Versicherungsvertrages
7) Tag der Genehmigung der Police.
Dieses Register, dessen specielle Prüfung ich mir Vorbehalte, ist dem betreffenden Königlichen Gendarm auf Erfordern vorzuzeigen, damit derselbe je nach Lage der Umstände in den dazu geeigneten Fällen den Sachverhalt zum Gegenstand weiterer Ermittelungen bezw. entsprechender Verfolgung machen kann.
Ich bemerke zugleich, baß die Druckereibesitzer Herrn Gebrüder Funk dahier mir gegenüber sich bereit erklärt haben, das zur Anlegung dieses Registers erforderliche Formnlarpapier zu drucken, und in entsprechender Quantität den Herren Ortsvorständen des Kreises direkt zu übersenden. Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche von diesem Anerbieten keinen Gebrauch machen wollen, haben mir bis zum 8. L Mts. darüber zu berichten; unterbleibt diese Anzeige, so wird Eiuverständniß mit der erwähnten Zusendung angenommen und letztere stattfindeu.
2967. Der Königliche Landrath Freiherr von B r o i ch.
Hersfeld, am 28. März 1882.
Diejenigen Herren Bürgermeister des Steuer«