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A. Aufnahme.

1. Kinder im Alter vom zurückgelegten 6t"' bis: zum 12ten Lebensjahre können, wenn sie ganz gesund sind, im Milirair-Knaben-Waisenhause zu Potsdam, im Militair-Mädchen-Waisen-. Hause zu Pretzsch, Kinder katholischer Kou-^ session in der katholischen Erziehungsanstalt Haus Nazareth" in Höxter untergebracht werden, soweit der Raum und die Mittel es gestatten.

2. Die Knaben finden zu Ostern und zu Michaelis, die Mädchen nur zu Ostern jeden Jahres Auf­nahme. i .

3. Der Andrang zur Aufnahme ist indeß stets so groß, daß nur ein Theil der Bewerber ausge­nommen werden kann. Die Auswahl derselben aus der Zahl der als berechtigt und berück- sichtigungswerth zu dieser Wohlthat ausge­zeichneten Kinder erfolgt nach Maßgabe der militairischen Verdienstlichkeit der Väter und der Bedürftigkeit der Familien, unter Berück­sichtigung des Alters der Kinder und thunlicher Beachtung der Zeit ihrer Aufzeichnung.

B- Pftegegcld.

1. Das Pflegegeld wird auf jedes dazu augemeldete Kind wenn die Etatsmittel es gestatten von dem Monate ab bewilligt, in welchem das mit den nöthigen Beweisstücken einge­gangene Gesuch als berücksichtigungswerth an- erkanntistund bis zum vollendeten 14^» Lebens­jahre der Kinder oder bis zu ihrer etwanigen Aufnahme in eine Erziehungsanstalt gezahlt.

2. Wenn solche Kinder Aufnahme finden, für welche Erziehungsgelder aus Staatsfonds ge­zahlt werden, so hört diese Zahlung selbstver­ständlich ebenfalls mit dem Monat der Auf­nahme auf.

3. Das Pflegegeld erfolgt in bestimmten Sätzen mit Rücksicht darauf, ob die Kinder eltern­los oder vaterlos sind, als ein Beitrag zu den laufenden Kosten für die Ernährung und Be-; kleidung der Kinder und daher niemals für eine rückliegende Zeit.

Mit der Entlassung der Waisen aus den An­stalten oder mit dem zurückgelegten 14tm Lebens­jahre der Kinder hört die Fürsorge des Waisen­hauses für dieselben auf und fällt wieder den An­gehörigen oder der gesetzlich dazu verpflichteten Ge­meinde allein zu.

Anmerkung.

Die Anträge auf Unterbringung der Militairwaisen in den Erziehungs-Ansialten, oder auf Bewilligung eines Pflegegeldes sind an das Direktorium des Potsdamschen großen Militair-Waisenhauses in Berlin zu richten und dazu in der Regel folgende Schriftstücke beizubringen:

1. die Militairpapiere des Vaters, aus welchen hervor­gehen muß, daß derselbe im aktiven Mititairdienste invalide geworden ist, oder daß er Feldzüge mitge­macht oder eine lange Reihe von Jahren bei der Fahne gedient hat;

2. die Sterbeurkunde des Vaters, und wenn auch Die Mutter todt ist, die Sterbeurkunde der Mutter;

3. die Geburtsscheine der Kinder unter 14 Jahren, für welche die Wohlthaten in Anspruch genommen werden;

4. ein amtliches Dürstigkeitsattest

und, wenn svr Kinder verstorbener Gendarmen oder für solche Soldatenwaisen, deren Väter als versor- gungsberechtigte Militairs eine Anstellung im Civil- dienste gefunden hatten, ein Pflegegeld nachgesucht wird: .

5. ein amtlicher Ausweis, daß für die Kinder noch kein fortlaufendes Erziehungsgeld aus Staatsfonds ge­zahlt wird, die Bewilligung eines solchen auch nicht in Aussicht steht.

Fahrlässige Tödtung durch Verkauf trichinösen Fleisches.

Ein Händler mit amerikanischem Schweinefleisch (Schinken), welcher, ohne sich zu vergewissern,, ob das Fleisch trichinenhaltig sei oder nicht, dasselbe verkauft, ist, nach einem Urtheil des Relchvge- richts, I. Straff., vom 1. December 1881, wegen fahrlässiger Tödtung unter Außerachtlassung seiner Berufspflicht aus § 222 Abs. 2 Strafgesetzbuchs zu bestrasen, wenn das von ihm verkaufte Schweme- fleisch trichinenhaltig ist und in Folge des Genusses den Tod von Menschen verursacht hat.

Begünstigung aus § 257 Str.G.B.

Ein Auswanderungsagent, welcher einen zu 14monatiger Gefängnißstrafe verurtheilten.Wild­dieb seines Vortheils wegen nach Amerika befördert und so der Strafvollstreckung entzogen hatte ob­gleich er wußte, daß der Auswanderer zu einer Gefängnißstrafe verurtheilt war und diese Strafe noch nicht verbüßt hatte, wurde wegen Begünstigung aus § 257 des Strafgesetzbuches zu einer Gefäng­nißstrafe verurtheilt. Die von dem Agenten da­gegen eingelegte Revision wurde vom Reichsge­richt, I. Straff., durch Urtheil vorn 8. December 1881 verworfen.

Zudecken von Brunnen und sonstigen Oeffnungen.

§ 367 Nr. 12 des Strafgesetzbuches bedroht mit Strafe denjenigen, welcher auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen, auf Höfen, in Häusern und überhaupt an Orten, au welchen Menschen ver­kehren, Brunnen, Keller, Gruben, Oeffnungen oder Abhänge dergestalt unverdeckt oder unverwahrt läßt, daß daraus Gefahr für Andere entstehen kann. Diese Strafbestimmung verlangt nach einem Er­kenntniß des R e i ch s g e r i ch t's, V. Civilst, vom 10. December 1881 nicht Vorrichtungen, durch welche die absolute Unmöglichkeit einer Gefahr hergestellt werde, sondern es genügt für die Nicht­anwendung des Gesetzes, wenn der Zustand ein solcher ist, bei welchem nach vernünftigem Ermessen und den gewöhnlichen Verhältnissen eine Gefahr für Menschen nicht zu erwarten und trotz gehöriger Aufmerksamkeit nicht vorherzusehen ist.

Pofitifdje Nachrichten.

Deutschland.

Am 13. d. Nachmittags um 1 Uhr hielt der neu er­nannte französische Botschafter am hiesigen Hofe, Baron de Courcel, mit den Mitgliedern der hiesigen französischen Botschaft seine feierliche Auffahrt am Kaiserlichen Palais. Se. Majestät der Kaiser em­pfing den neuen Botschafter im Beisein des Ver­treters des Auswärtigen Amtes, Grafen Hatzfeld, und nahm aus den Händen desselben das Schreiben des Präsidenten der französischen Republik entgegen, durch welches Baron de Courcel als außerordent­licher Botschafter und bevollmächtigter Wildster beim hiesigen Hofe beglaubigt wird.

Die sogenannten Ministersitzungen des Bundes­raths, welche seit Einführung der neuen Geschäfts­ordnung desselben angeordnet worden sind, sind, wie es heißt, für Ende März in Aussicht genom­men. Muthmaßlich werden sich diese Conferenzen mit dem Tabacksmonopol und dem neuen Unfall­versicherungsgesetz zu beschäftigen haben. Der Ent­wurf des Tabacksmonopolgefetzes ist im Schatzamt jetzt vollständig fertig gestellt und das Unfallver­sicherungsgesetz dem Abschluß nahe. Beide Vor­lagen sollen dem preußischen Volkswirthschaftsrath unterbreitet werden, dessen Berufung für Ende dieses oder Anfang des nächsten Monats in Aus­sicht steht.

Der Zusammentritt der Württembergischen und der hessischen Kammern steht in nächster Zeit be­vor, doch sind auf beiden Landtagen keine Vorlagen zu erwarten, welche für weitere Kreise Interesse hätten. Dagegen beschäftigt sich jetzt die zweite badische Kammer mit Gesetzentwürfen, welche auch außerhalb des badischen Ländchens Beachtung ver­dienen und ist es namentlich der Beschluß, den ersten Staatsanwälten an den Landgerichten fortan Rang und Besoldungsmaximum der Oberlandesge- richtSräthe zu gewähren.

Oesterreich-Ungarn.

Die aus dem dalmatinischen Jnsurrectionsgebiet einlausenden Nachrichten wissen noch immer nichts vonstattgehabten größeren Operationen und Actionen zu berichten. Nur von zahlreichen kleineren Zu­sammenstößen und Gefechten melden die officiellen Kriegsberichte," in denen die Insurgenten theils zersprengt, theils zurückgeworfen wurden. Das außerordentlich schwierige Terrain macht es aller­dings fast unmöglich, den Insurgenten eine förm­liche Schlacht zu liefern und so wird sich dieser Guerilla-Krieg wohl noch wachen-, wenn nicht monatelang hinziehen. Hervorgehoben zu werden verdient, daß sich die mohammedanischen Einwohner in den aufständischen Bezirken fast überall vom Aufstand fern halten. Der AvisoThurn und Taxis" hat eine italienische Barke genommen, welche den Insurgenten 240 Martinigewehre und Lebens­mittel zuführen wollte.

Frankreich.

Die französischen ultraradicalen Blätter machen einen gewaltigen Lärm wegen der Ausweisung des Nihilisten Lavroff aus Frankreich. Die äußerste Linke will diese Angelegenheit sogar zum Gegen­stand einer Interpellation in der Deputirtenkammer machen und der radicale Deputirle Palandier hat den Ministerpräsidenten de Freycinet bereits be­nachrichtigt. Die Radicalen werden die Zurücknahme des gegen Lavroff ergangenen Ausweisungsbefehles verlangen, doch ist nicht die geringste Aussicht vor­handen, daß die Regierung diesem Verlangen nach­geben wird.

England.

Das englische Parlament beräth gegenwärtig über die Antwort aus die Thronrede. Erst wenn

die Debatte hierüber zu Ende geführt sein wird wird die Regierung mit den neuen Gesetz-Vorlagen vor die beiden Häuser treten. Im Unterhause wird vermuthlich zunächst die Vorlage eingebracht wer­den, nach welcher auf Majoritätsbeschluß der Schluß der Debatte veranlaßt werden kann. Denn im englischen Parlamente war bisher ein Antrag auf Schluß der Debatte nicht zulässig und die englische Regierung beabsicht nunmehr, denselben einzuführen, um hierdurch der bei vielen Deputirten, z. B. bei dm irischen, so beliebten Verschleppungstaktik ein Ende zu machen. Die Conservativen sind indessen entschlossen, dieser Regierungsvorlage entschieden entgegenzutreten.

Rußland.

Die russischen Zeitungen nehmen den Mund gewaltig voll, um der ungläubigen Welt zu beweisen, wie ungerechtfertigt die der russischen Regierung wegen der Judenverfolgungen gemachten Vorwürfe gewesen seien. Die gegen die Unord­nungen in Warschau und anderen Orten ergriffenen Maßnahmen seien keineswegs schwache. Im Süden seien 3675 Personen verhaftet und von diesen 2359 bestraft worden, in Warschau hat die Regierung 3151 Personen verhaften lassen, von denen 2302 gerichtlich verfolgt werden sollen. Außerordentlich erregt wendet sich dasJournal de St. Peters- bourg" gegen eine etwaige englische Intervention zu Gunsten der russischen Juden. Die jüdische Frage gehöre zu den inneren Angelegenheiten Ruß­lands und niemals würde die russische Regierung eine fremde Einmischung dulden, in welcher Form dieselbe auch auftreten möge. Speciell in England möge man sich vor derartigen Gelüsten hüten, durch welche unzweifelhaft ein Rückschlag in den guten Beziehungen zwischen Petersburg und London ein­treten würde. Diese Bemerkungen des officiösen Blattes sind allerdings richtig, aber die russische Regierung möge nun auch dafür sorgen, daß sich die Greuclscenen von Elisabethgrad, Kiew, Odessa u. s. w. nicht wiederholen, welche mit Recht bei allen civilisirten Nationen die größte Entrüstung hervorgerufen haben.

Scandinavieu.

Das schwedische rronprinzliche Paar ist gegen­wärtig auf einer Rundreise durch Norwegen be­griffen, um auch den Norwegern Gelegenheit zu geben, ihr zukünftiges Herrscherpaar kennen zu lernen. Der Kronprinz und die Kronprinzessin, "die badische Fürstentochter, fanden überall die wärmste Aufnahme. Besonders herzlich gestaltete sich der Empfang in Christiania, der norwegischen Hauptstadt; der Kronprinz und seine Gemahlin machten am Sonnabend Abend eine Rundfahrt durch die Straßen der Stadt, welche auf das Glänzendste erleuchtet waren und überall wurde das hohe Paar von der dichtgedrängten Menge mit freudigen Kundgebungen begrüßt.

Orient.

DerGlas Cernagozza," das Organ der montenegrinischen Regierung, veröffentlicht eine officielle Kundgebung, in welcher die Rückkehr des Fürsten Nikita nach Cettinje durch die Ereignisse in der Crivoscie motivirt wird. Der Fürst werde den Minister die stricleste Neutralität zur Pflicht machen, so lange Oesterreich die internationalen Principien freundnachbarlichst beobachte. Da je­doch Armuth und Elend die unausbleiblichen Folgen für die Flüchtigen und Unschuldigen seien, ordnete der Fürst an, für diese Brüder Sorge zu tragen. Die Pforte hat den Mächten in einer Note an­gezeigt, sie habe den Khedive von Egypten dahin instruirt, die internationalen Verträge zu beobachten und die Ruhe und Ordnung im Lande aufrecht zu erhalten.

Aus Heffen-Naffau.

* Hers seid, 15. Februar. Ant 11. d. M. Morgens 6 Uhr brach in einem der Wittwe des Joh. Wiegand zu Tann gehörigen Holz- L>chuppen Feuer aus, welches alsbald ge­löscht wurde, ohne weiteren Schaden anzurichten. In der Nacht vom 12. zum 13. d. M. wurden die Einwohner der Gemeinde Tann abermals durch Feueiruf aus dem Schlafe geweckt In der dem Ackermann Heinrich Sunkel gehörigen Hofraithe war Feuer ausgebrochen, welches in kurzer Zeit Wohnhaus, Scheuer und Stallung in Asche legte. Außerdem verbrannten sämmtliche Futtervorräthe, ein Schwein und zwei Wagen. 2c. Sunkel war nicht versichert. Die Entstehung des Feuers ist unbekannt.

Fulda, 11. Februar. In Steinau wurde gestern Abend, bei hereinbrechender Dunkelheit, ein niederfallender Meteorstein beobachtet, welcher einen wunderschönen Anblick gewährte. Eine feurige Kugel von nicht unbedeutender Größe stieg ganz