Nr. 6.
greift
Sonnabend den 21. Januar 1882.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs u. Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu.
für den
Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Garmondzeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet und wird dei Wiederholung entsprechender Rabatt gewahrt.
Kreis Hersselv.
Hersfeld, den 18. Januar 1882.
Die Herren Bürgermeister und Ortsverwalter des Kreises haben mir bis zum 10. k. Mts. ein
der Anlagen sich ergiebt, zur Einsicht vorzulegen, und ist daraufhin und nach den sonstigen Fest- stellnngen der bezügliche Eintrag in die betreffenden Spalten der Nachweisung zu machen.
In die Spalte „Bemerkungen" ist die Zahl der beschäftigten Arbeiter einzutragen; auch eine etwaige Betriebs-Einstellnng mit genauer Angabe des Datums, wann solche cingetreteu ist, sowie der Zeitpunkt, wann etwa der Betrieb wieder begonnen hat, ist darin anzumerken.
Kommen in einer Gemeinde mehrere der in Be-
Verzeichniß derjenigen in Ihren Verwaltnngsbe- zirken vorhandenen gewerblichen Anlagen, welche vor dem Erscheinen der Gewerbe-Ordnung vom 21. Juni 1869 in Betrieb gesetzt sind, und durch , ________
§. 16 dieses Gesetzes als concessionspflichtig be- tracht zu ziehenden Gewerbebetriebe vor, so ist bei zeichnet sind, unter Anwendung des nachstehenden Aufführung derselben nachstehende Reihenfolge zu Schemas einzureichen. Die nach Maßgabe dessel- beobachten: den in die einzelnen Rubriken zu setzenden Angaben sind mit größter Genauigkeit zu machen, und muß namentlich der Zeitpunkt, an welchem
1. Gasbereitungs-Anstalten
2. Kalköfen
2.
der Betrieb der einzelnen gewerblichen Anlagen begonnen hat, mit möglichster Bestimmtheit bezeichnet werden. Soweit es erforderlich erscheint, sind
Ziegelöfen
4. Metallgießereien
8.
5. Seifensiedereien
6. Schlächtereien
7. Gerbereien
8. Abdeckereien.
die betreffenden Gewerbetreibenden hinsichtlich der einzelnen Punkte, über welche Auskunft zu geben ist, zu hören, insbesondere sind dieselben aufzu- „
fordern, den Herren Ortsvorständen die etwa vor- Negativ-Anzeige zu erstatten, handelten Dokumente, Baupläne u.s.w., aus welchen 109.
die Zeit der Errichtung bezse. Betriebs-Eröffnung
Wo derartige Anlagen nicht vorhanden sind ist
Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Verzeichniß
der in der Gemeinde .... vorhandenen gewerblichen Anlagen, welche vor dem Erlchemen der Gewerbeordnung in Betrieb gesetzt sind, und durch §. 16 dieses Gesetzes als concessionspflichtig _ __ _____bezeichnet siiid. _ ____________
Art
Ort
Vor- und Zu-Namen
Wohnort
«
der gewerblichen Anlage.
des Besitzers
Der Betrieb besteht feit dem Jahre
Sind
s Datum
Jahre alt, ist um Entlassung aus dem preußischen Unterthanenverbande zwecks Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.
649. Der Königliche Landrath
___________Freiherr von Broich. Hersfeld, am 20. Januar 1882.
Durch die mehrfach gemachte Wahrnehmung, daß die geltenden Armengesetze trotz der vielfachen mündlichen und schriftlichen Belehrungen, welche ich den Herren Bürgermeistern des Kreises auch in dieser Hinsicht habe angedeihen lassen, noch immer nicht die gebührende Beachtung und Befolgung finden, fühle ich mich. um weiteren Mißgriffen und Schädigungen vorzubeugen, veranlaßt, die Herrn Bürgermeister des Kreises und die Mitglieder der Ortsarmendeputationen unter Bezugnahme auf meine diesbezüglichen Verfügungen vom 19. Juli 1876 in Nr. 59, vom 7. August 1876 in Nr. 64, vom 19. August 1876 in Nr. 68, vom 26. August 1876 in Nr. 70, vom 11. December 1876 in Nr. 100, vom 18. December 1876 in Nr. 102 des Kreisblatts von 1876 und vom 19. Mai 1877 in Nr. 40 des Kreisblatts von 1877 wiederholt auf die Vorschriften:
1) des Bundesgesetzes resp, jetzigen Reichsgesetzes über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 — (Bundesgesetzblatt Seite 360) — und
2) des Preußischen Gesetzes über die Ausführung desselben vom 8. März 1871 — (Preußische Gesetzsammlung Seite 130) —
zur genauesten Beachtung derselben hinzuweisen und zugleich ausdrücklich aus die Auseinandersetzung in der Anmerkung zutz. 9 der Kurhessischen Gemeinde- Ordnung vom 23. October 1834 Seite 23 der Ausgabe von 1878 über den Unterschied zwischen Unterstützungswohnsitz und Hei maths recht mit besonderer Hervorhebung des Satzes aufmerksam zu machen, daß der Unterstützungswohnsitz, als ein rein factisches Verhältniß, völlig unabhängig von dem Heimarhsrechte der Kurhessischen Gemeinde- Ordnung lediglich nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen des unter 1 geuauntenReichsgesetzes erworben und verloren wird.
In der Erwartung, daß die sämmtlichen Orts- polizeibeamten und Ortsarmendeputationen des Kreises sich mit den Vorschriften der beiden angeführten Armengesetze nunmehr endlich gehörig vertraut machen, lasse ich zur Erleichterung ihrer Handhabung und um solchergestalt auch der Königlichen Gendarmerie des Kreises das erforderliche Mittel zu der nothwendigen Controlle ihrerseits zu verschaffen, nachstehend eine Zusammenstellung der wesentlichsten Bestimmungen dieser beiden Gesetze und des zu ihrer Ergänzung mitzubeachtenden Bundes- resp. Reichsgesetzes über die Freizügigkeit vom 1. November 1867 (Bundesgesetzblatt' Seite 55) bezüglich dessen ich noch besonders auf meine Verfügung vom 21. Januar 1878 Nr. 756 (Kreis, blatt Nr. 7) verweise in übersichtlicher Ordnung folgen.
773. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
I. Umfang der Unterstübungspflicht der gesetzlichen Armenverbände.
Derj
WWLtm*»w. ... ,......... tung bezw. Be- j ^^S ' genehmig-1 betrieb triebs-Eröffnung ...^-^l 1 teil erstreckt sich nachgewiesen. ^^,^f Bauplans. auf
nachgewiesen. il
vorhanden.
des
!! Gewerbe-
2
Hersseld, am 17. Januar 1882.
Diejenigen Herren Ortsvorstände des Kreises, welche meine Verfügung vom 29. November 1881 Nr. 13369 cKreisblatt Nr. 97) die Errichtung von Fortbildungsschulen betreffend, noch nicht erledigt haben, werden hieran mit Frist bis zum 30. d. Mts. bei Meldung der Zusendung eines Strafboten erinnert.
94, 95, 103, 106 als unzüchtigen Inhalts dar- stellen, in allen im Jnlandc befindlichen Exemplaren auf Grund §. 184 Str. G. B. und §. 27 des Prestgesetzes vom 7. Alai 1874 angeordnet
worden ist. 669.
13369|81.
Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Hersseld, den 19. Jannar 1882.
Die Ortspolizeiverwaltungen und die Königliche Gendarmerie des Kreises werden unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 12. October 1881 Nr. 11478 (Kreisblatt Nr. 83) hierdurch weiter benachrichtigt, daß durch rechtskräftiges Urtheil der Strafkammer bei dein Königlichen Landgerichte zu Posen Dom 19. November d. J. auf Einziehung sämmtlicher vorsindUcher Exemplare des Romans „Nana von Emil Zola, übersetzt von Armin Schwarz, Buda-Pest bei Gustav Grimm 1881," sowie auf Vernichtung der zu ihrer Herstellung benutzten Platten und Formen erkannt worden ist.
Der Königliche Landrath __Freiherr von Broi ch. Hersfeld, den 19. Januar 1882.
Die Erledigung der Tchulstelle zu Wippershain vom 1. Februar d. J. ab, wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß Bewerber um dieselbe ihre Meldungsgesuche unter Beifügung der nöthigen Sitien- und Befähigungs-Zeugnisse innerhalb 14 Tagen bei dem Königlichen Lokal- schnlinspcctor, Herrn Pfarrer Momme daselbst, oder dem unterzeichneten Königlichen Landrathe
einznreichcn haben.
710. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
Hersfeld, am 20. Januar 1882.
Nach einem Telegram der Königlichen Staatsanwaltschaft zu Cassel von heute ist der berüchtigte Einbruchsdieb Fr. Venator aus Connefeld
667.
Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
entsprungen.
Die Ortspolizeiverwaltungen und die Königliche Gendarmerie des Kreises haben nach dem Flüchtigen zu fahnden, denselben im Betretungsfalle sofort festzunehmen und wohlverwahrt in hiesiges Amtsgerichts-Gefängniß abzuliefern.
770. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 19. Januar 1882.
Die Ortspolizeiverwaltungen und die Königliche Gendarmerie des Kreises werden hierdurch benachrichtigt, daß durch Beschluß des Amtsgerichtes zu Rawitsch vom 21. d. Mts. die Beschlagnahme der Druckschrift:
„Auf die Jungfrau." Eine lustige Schweizerreise, welche vier fidele Knaben abenteuerlicher Weise unlängst unternommen haben. Mit 120 Illustrationen von Ed. Daelen, Oberhausen und Leipzig A. Spaarmann 1882.
deren Text und Illustrationen insbesondere auf dem Umschläge und den Seiten 22 bis 24, 30, . , .... ^____________
57, 59, 60 bis 70, 75 bis 78, 80, 82 bis 90, I Für Heinrich Wilhelm Läpp von Mecklar, 15
Hersfeld, den 18. Januar 1882. Der Ackermann George Kroll von Gittersdorf,
38 Jahre alt, ist heute als Ortstaxator in Justiz-, Finanz- und Verwaltungssachen eidlich verpflichtet
worden. ! 703.
Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 18. Januar 1882.
des Preußischen Gesetzes.
Jedem hülfsbedürftigen Deutschen (§. 69) ist von dem zu seiner Unterstützung verpflichteten Aruien- verbande Obdach, der unentbehrliche Lebensunterhalt, die erforderliche Pflege in Krankheitsfällen und im Falle seines Ablebens ein angemessenes Begräbniß zu gewähren.
Die Unterstützung kann geeigneten Falles, so lange dieselbe in Anspruch genommen wird, mittels Unterbringung in einem Armen- oder Krankenhause, sowie mittels Anweisung der den Kräften des Hülfsbedürftigen entsprechenden Arbeiten außerhalb oder