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Nr. 2.

für den

'wichtig

Sonnabend den 7. Januar 188^

DasKreisblatt" erscheint wöchent­lich zweimal, Mittwochs u. Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal, bei den Postanstal­ten kommt der Postausschlag hinzu.

Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einsp ulige Gar­mondzeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet und wird bei Wiederho­lung entsprechender Rabatt gewährt.

SÄBte, Bestellunaen auf das rechtigungsscheines ihre Zurückstellung von der 1 k Aushebung zu beantragen haben.

Kmsblattpro I.Quar- 155. Der Königliche Landrath

tal 1882 werden noch fortwährend von ___, Freiherr.v^on Broich.,, der Expedition sowie von allen Postan- Unt!l9wV?.^

stalten und Landbriefträaern entaeaeuae- 28. Dezember v. I. Nr. 14782 (Kreisblatt Nr.

nnmmpu 105) veranlasse ich die Herren Bürgermeister und

Ortsverwalter des Kreises mir fernerhin alljähr-

ÄmMäM.

Kreis Hersfeld.

Hersfeld, den 4. Januar 1882.

In Gemäßheit des §. 23 bezw. 56 der Ersatz- Ordnung vom 28. September 1875 werden alle diejenigen Personen männlichen Geschlechts, welche

1) in dem Zeitraum vom 1. Januar 1862 bis einschließlich 31. Dezember 1862 geboren find,

2) dieses Alte r bereits überschritten, aber sich noch nicht vor einer Er­satz-Behörde znr Musterung bezw. A u s h e b u n g g e st e l l t

3) sich zwar gestellt, aber über ihr M ilitair - B erhäl tn noch keine feste Bestimmung erhalten haben, und gegenwärtig innerhalb des hiesigen Kreises ihr gesetzliches Domicil haben oder bei Einwohnern desselben als Dienstboten, Haus-und Wirthschafts­beamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Hand­werksgesellen, Lehrburschen, Fabrikarbeiter 20. ober als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge ande­rer Lehranstalten sich aufhalten, soweit dieselben nicht von der persönlichen Gestellung vor der Er­satz-Commission in diesem Jahre entbunden find, hierdurch angewiesen:

sich behufs ihrer Eintragung in die Rekrutirunge- Stammrolle in der Zeit Dom 15. Januar bis

i lich bis zum 10. Januar über die Erfahrungen bezüglich der Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen während des verflossenen Jahres in der mittelst der Eingangs gedachten Verfügung vorgeschriebenen tabellarischen Form Bericht zu erstatten, und dem entsprechend im Terminkalen­der das Nöthige zu notiren.

119. Der Königliche Landrath

Freiherr von Broich.

§ersfelb, den 4. Januar 1882.

Diejenigen Herren Ortsvorstände 2C. des Krei­ses, welche den durch meine Beringung vom 18. Dezember 1878 Nr. 12674 (Kreisblatt Nr. 102) geforderten Bericht über das Vorhandensein bezwse. die stattgehabte Unterbringung verwahrloster Kin­der noch nicht erstattet haben, werden h ieran mit Frist bis zum 15. d. Mtk. erinnert. Nach Ab­lauf dieser Frist wird den Säumigen sofort ein Strafbote zugesandt werden.

16p. Der Königliche Landrath

Freiherr v o n Broich.

Für

Hersfeld, den 4. Januar 1882..

1) George Höll zu Friedewald, 22 Jahre alt,

2) Justus K ü m m el daselbst, 20 Jahre alt,

3) George Schneider daselbst, 19 Jahre alt, 4) Joh. Heinrich Wurmnest zu Niederaula

17 Jahre alt, ,

5) Elisabeth« Walger zu Schenklengsfeld, 20 Jahre alt,

ist um Entlassung aus dem Preußischen Untere thanenverbande bezw. Ertheilung eines Reisepasses behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.

kleinen Landwirth berechnete Ackerbauschule errichtet zu sehen, nunmehr einen weiteren, hoffent­lich entscheidenden Schritt gethan habe, so wollen die Herren Bürgermeister es sich zugleich besonders angelegen sein lassen, dafür zu sorgen, daß auch die Wirthe Ihrer Gemeinde je ein Exemplar dieses Protocolles zu dem gedachten Preise von 10 Pfennigen abnehmen und in ihrer Wirthschaft offen legen, zu welchem Zwecke der 2C. Funk die ent­sprechenden weiteren Exemplare beigefügt hat.

Indem ich die Königliche Gendarmerie des Kreises beauftrage, sich gelegentlich davon zu überzeugen, ob und in wie weit meinen vorhin gedachten Er­wartungen entsprochen worden ist, glaube ich es als selbstredend betrachten zu können, daß die Herren Elementarlehrer des Kreises sich in die Lage versetzen werden, hierbei Ihren berechtigten Einfluß im Interesse der guten Sache in gebührender Weise zur Geltung zu bringen, worauf die Herren Bürgermeister dieselben aufmerksam zu machen haben.

163.

Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Die Schuldeputation als mittelbare Staatsbehörde, auch in Bezug auf die Strafantragsbefugniß.

Die Schuldeputation eines Magistrats ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Straff., v. 28. October 1881 im Geltungsbereich der Preuß. Städteordnung vom 30. Mai 1853 eine mittelbare

Staatsbehörde, welche wegen der einem Communal- lehrer zugefügten Beleidigung einen Strafantrag stellen kann. Ein Berliner Gemeindelehrer wurde von einem Gewerbetreibenden B. in feiner Eigen­schaft als Lehrer und mit Bezug auf seinen Be­ruf beleidigt. Die Vorgesetzte Schuldeputation stellte gegen B. den Strafantrag, und die Straf- kammer verurtheilte den B. auf Grund dieses An­trages. Die von B. eingelegte Revision, in welcher er geltend machte, daß wohl der Magistrat, nicht aber die Schuldeputation, welche zwar mit der Be­aufsichtigung des Schulwesens beauftragt, jedoch nicht als eine selbstständige Vorgesetzte Behörde des Lehrers anzusehen sei, zur Stellung des Strafan- trages befugt gewesen, wurde vom Reichsgericht

zum 1. Februar d. J. bei dem OrtSvorstanür ihre» Aufenthaltsortes persönlich zu melden, und dabei die über ihr Alter sprechenden, sowie die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits er- gangeue Bestimmungen Ziber ihr Militairverhült- niß enthalten mit zur Stelle zu bringen. ~ " " Hersfeld, den 4. Januar 1882. verworfen, indem es mötivireud ausführte": Mach Fu.r die Zur Zeit von dem Orte ihre!-Domizils Diejenigen Herren Ortsvorstände ec. des Kreises,! 8 56 der Städteordnung für die sechs östlichen

abwesenden gestellnngvpfllchligen Leute müssen meine Verfügung vom 1. März 1881 Nr. Provinzen der Preuß. Monarchie vom 30. Mai

Eltern, Vormünder, Lehr-, ,-Wd- und Fabu^; 2605 (Kreisblatt Nr. 19), die in fremder Pflege i 1^63 steht die Vertretung der Stadtgemeinde auch

Herren die Anmeldung tu der vorbezeichneten Art befindlichen Kinder unter 6 Jahren betreffend, noch ' in Angelegenheiten des Communalschulwesens dem

bewrrtem nicht erledigt haben, werden hieran mit Frist bis1 Magistrate zu. Nach § 59 das. können aber zur

Diejenigen Mllitalipflichtigeu, welche sich u $uin ^ 6 Mg bei Meldung der Zusendung dauernden Verwaltung oder Beaufsichtigung ein-

ihren Mb urts orten zur Stammrolle anmelden, ejneg Strafboten erinnert. ' i zelner Geschäftszweige besondere Deputationen ae-

Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

oder angemeldet werden, sind von der -Vorzeigung

eines Straf boten erinnert.

eines Geburtsscheines entbunden.

Wer die eigene Anmeldung oder die Anmeldung abwesender Militairpflichtiger unterläßt, hat sich die damit verbundenen Nachtheile zuzuschreiben.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Land­gemeinden einschließlich der Ortsverwalter des Kreises haben diese Verfügung alsbald auf orts­übliche Weise bekannt machen zu lassen und über jede Anmeldung zur Stammrolle ein kurzes Pro- tokoll aufzunehmen, das mir dann nebst den bei der Anmeldung abgegebenen «Schriftstücken unter der BezeichnungMilitaria" zuzusenden ist. Die Rekrutirungs-Stammrolleu befinden sich dahier in Verwahrung.

Ferner haben die Herren Ortsvorstände 2c. des Kreises die in ihren Gemeinden sich aufhaltenden zum einjährig freiwilligen Dienst berechtigten Mili- tairpflichtigen, welche in das militairpflichtige Alter eintreten resp, eingetreten sind und ihrer activen Dienstpflicht noch nicht genügt haben resp, von der Aushebung noch nicht zurückgestellt worden sind, darauf aufmerksam zu machen, daß sie in Gemäßheit des §. 93 pos. 2 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 sich bei der Ersatz-Com­mission ihres Gestellungsortes schriftlich oder münd­lich zu melden und unter Vvrlegung ihres Be-

Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Hersfeld, am 6. Januar 1882.

Unter Bezugnahme auf das in besonderem Ab­drücke diesem Kreisblatte beifolgende Protvcoll der letzten General-Versammlung des landwirthschaft- lichen Vereins hiesigen Kreises beauftrage ich die Herren Bürgermeister des Kreises, daraufhin in Gemeinschaft mit den Gemeinde-Behörden die Frage in gründliche Erwägung zu ziehen und mir sodann bis zum 10. März c. darüber zu berichten, ob und eventuell weshalb nicht der Zuckerrübenbau sich in Ihrer betreffenden Gemeinde einführen resp, ausdehnen lasse.

Um den Herrn Bürgermeistern die Aufgabe zu erleichtern, habe ich den Buchdrucker Funk dahier veranlaßt, zwei weitere Abdrücke beizufügen, welche, da das eine Exemplar bei den Acten des Bürger­meisteramtes bleiben muß, dazu bestimmt sind,'bei den betreffenden Gemeinde-Behörden zu circuliren und ist dem 2c. Funk dafür der Betrag von im Ganzen 20 Pfennig aus der Gemeindekasse einzu- händigen.

Da die gedachte Frage von großer Wichtigkeit ist und ich, wie sich aus jenem Protocoll ferner er­gibt, in dem Bestreben, in Hersfeld eine, auf den

zelner Geschäftszweige besondere Deputationen ge= bildet werden, deren Befugnisse, soweit sie sich nicht schon aus der Natur des Geschäftszweiges ergeben, durch statutarische Anordnungen festzusetzen sind, da das Gesetz nur bestimmt, daß die Deputationen in allen Beziehungen dem Magistrat untergeordnet bleiben müssen. In den Angelegenheiten, welche den Deputationen überwiesen werden, sind diese also Vertreter des Magistrats und demgemäß, falls statutarisch nichts Anderes bestimmt wird, auch zur Vertretung der Stadtgemeinde nach Außen ermächtigt. Eine auf Grund des § 59 eingesetzte Schuldeputation ist sonach eine mittelbare Staats-

behörde, da die Schulaufsicht in Preußen nach dem ! Ges. v. 11. März 1872 grundsätzlich dem Staate, ! den Gemeinden aber nur ein Theilnahmerecht zu- steht und eine Schulaufsicht gar nicht ausgeübt werden kann, ohne daß dem Ausübenden eine Thätigkeit nach eigenem Ermessen zugestanden wird. Die Unterordnung der Schuldeputation unter den Magistrat ändert hieran Nichts."

N Mische Jüicöuctjten.

Deutschland.

Die erste Woche des neuen Jahres liegt nun