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für den

Nr. 102

Mittwoch den 21. Dezember

1881.'

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Corpuszeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet.

Aöonnemenis-Ginladung.

Mit dem 1. Januar beginnt ein neues Abonnement auf dasKreisblatt". Wir bitten dasselbe rechtzeitig erneuern zu wollen, damit bei Beginn des Quartals keine Unterbrechung in der Zustel­lung eintritt. Der vierteljährliche Abonnements- preis beträgt 1 Mark excl. Postaufschlag sowohl bei allen kaiserlichen Postanstalten als auch bei der Expedition.

^fi^^^ finden durch dasKreis- L^A» blatt" nicht nur in hiesiger Stadt und hiesigem Kreise sondern auch in den benachbarten Kreisen weite Verbreitung und sichern Erfolg und kostet die viergespaltene Garmond-Zeile oder deren Raum 10 Psg. , _ . .

Die Expedition.

AmMches.

Der Herr Minister des Innern hat durch Er­laß vom 27ften v. Mts. dem Konnte für den Pferdemarkt zu Jnowrazlaw die Erlaubniß er­theilt, bei Gelegenheit des im April nächsten Jahres

Gemeinde.

Nam en der ausgewan­derten

Personen.

Bemerkungen über die örtlichen Ur­sachen und Veranlas­sungen der Auswan­derung überhaupt.

Namen und Geburtsort t a) welche durch Verheirathung mit dem Angehörigen eines andern | Bundesstaates oder'mit einem Ausländer nach §. 13 des Bundes­gesetzes vom 1. Juni 1870 die Staatsangehörigkeit verloren haben.

erjenigen Frauenspersonen

b) welche durch Verheirathung nach §. 5 des Bundesgesetzes vom 1. Juni 1870 die Staatsange­hörigkeit erworben haben.

Namen und Ge/urt^rt derjenigen Personen/ welche durch r Anstellung im Staatsdienste nach §. 9 des Gesetzes wm 1. Juni 1870 die Staatsangehörigkeit erworben haben.

M"

"Me sogOLupinose, eine Krankheit, welche tn Mae von Lupinenfütterung unter den Schaafen vorzugsweise auftritt, hat auch im hiesigen Kreise in diesem Jahre in den Ortschaften Kerspenhausen, Obergeis und Leimbach empfindliche Verluste ver­ursacht. Ew. Hochwohlgeboren theile ich diesen Umstand mit dem ergebensten Bemerken mit, ob es nicht ratsam seidie Schaafbesitzer des hiesigen Kreises auf die Gefahren der Lupinenfütterung öffentlich aufmerksam zu machen.

Hersfeld, den 20. December 1881. .

J Schmitt, Krelsthierarzt.

An den Königlichen Landrath Herrn Freiherrn von Broich Hochwohlgeboren^hier.

Hersfeld, den 20. Dezember 1881.

Abschrift erhalten die Herrn BürgerMefftcr des Kreises hiermit unter dem Auftrage, die Schaaf- besitzer ihrer betreffenden Gemeinde hierauf aus­drücklich aufmerksam zu machen.

14383. Der Königliche Landrath _______________Freiherr von Broich.

~ Hersfeld, den 19. Dezember 1881.

Die mehrfach gemachte Wahrnehmung, daß meine Verfügung vom 12. Januar 1878 Nr. 16 im Kreisblatt Nr. 5, betreffend die Verpachtung der Gemeinde-Jagden, nicht immer die ge­bührende Beachtung findet, veranlaßt mich, den Herren Bürgermeistern des Kreises die gedachte Verfügung hierdurch mit dem Bemerken in Er­innerung zu bringen, daß ich in Zukunft ohne Weiteres zu Ordnungsstrafen schreiten werde, wenn die darin angeordnete vorgäugige Ein- reichung derjenigen Pachtbedingungen, welche von dem Normal-Verpachtungs-Proto- kolle abweichen, nochmals unterlassen werden

sollte.

14305.

Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Hersfeld, am 17. Dezember'1881.

Für Julius Weinberg aus Schenklengsfeld,'

daselbst abzuhaltenden Pferdemarktes eine öffent­liche Berloosung von Reit- und Wagenpferden, so­wie von Reit-, Fahr- und Stallutensilien zu ver- anstalten und die betreffenden Loose im ganzen Bereiche der Monarchie abzusetzen.

Cassel den 2. Dezember 1881.'

_ Der Ober-Präsident. Graf Eulen bürg.

Von Seiten ausländischer Behörden werden die Polizeibehörden oder die Beamten der Staatsan­waltschaft zuweilen um vorläufige Festnahme flüch­tiger Personen direkt ersucht, deren Auslieferung demnächst auf diplomatischem Wege beantragt werden soll. In einzelnen Fällen, wo diesem Er­suchen Folge gegeben worden, ist es unterblieben, der Central-Jnstanz von der Erfolgten Festnahme eine bezügliche Mittheilung zu machen.

In Folge höherer Verfügung werden die Poli­zeibehörden unseres Bezirks angewiesen, in allen Fällen, in welchen derartigen Gesuchen unter ihrer Betheiligung entsprochen wird, dem Herrn Minister des Innern von der erfolgten Festnahme unver­züglich Anzeige zu machen.

Cassel den 6. December 1881.

Königliche Regierung,Abtheilung des Innern.

Staatsverbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden. >

14262. Der Königliche Landrath /

Freiherr von Broich

Bedingungen unter denen Kranke in die Kvknken abtheilung des Diakonissenhauses zu TreM auf genommen werden.

1) Von der Aufnahme sind alle Kranffn ausge­schlossen, welche an Krätze, geschlechtlichen, chronischen und unheilbaren Kraizcheiten leiden, sowie Geistesgestörte; ,

2) Der Pflegesatz für unbemittelt tränte beträgt täglich

für Erwachsene 0,7/Mark

für Kinder 0 für bemittelte Kranke rden die Pflegesätze nach Verhältniß erhöl/

3) Der gewöhnliche Pflegesatz kann für arme Kranke auf Grund/mes von den betreffenden Ortsgeistlicken d^t der Gemeindebehörde aus­gestellten ArmuMzeugnisses ermäßigt werden, ebenso kann amen Gemeinden für die Ver­pflegung ihre/Gemeinde-Armen Erleichterung bewilligt we/en, wenn das Landrathsamt des Kreises bescheinigt, daß die betreffenden Ge­meinden ie Pflegekosten nicht aufbringen können./

^4) In berSiegel kann die Aufnahme der Kranken nur nach vorheriger Anmeldung und erhaltener Antwort erfolgen. Der Anmeldung ist ein är^üches Attest über die Art und den bis­herigen Verlauf der Krankheit beizufügen, in welchem ausdrücklich angegeben sein muß, ob die Krankheit heilbar ist.

5) Aufnahmegesuche sind zu richten an den Vor­stand des Diakonissenhauses,resp. andieOberin, oder an den Hausarzt Herrn Kreis-Physikus Dr. Nothnagel. W ; Z

Treysa, den 16. November 1880.

Der Vorstand des Diakonissenhauses.

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Kreis Hersfeld.

Hersfeld, am 17. December 1881.

Die Herren Bürgermeister und Ortsverwalter des Kreises haben ein Verzeichniß derjenigen Per­sonen ihrer Gemeinden bezw. Ortsverwaltungsbe­zirke, welche im Jahre 1881 ohne Entlassung aus dem Unterthanen-Verbände in das Ausland ausgewandert sind, sowie derjenigen Frauensper­sonen, welche durch Verheirathung nach §. 13 des Bundes-Gesetzes vom 1. Juni 1870 die Staats­angehörigkeit verloren bezw. nach §. 5 dieses Ge­setzes erworben haben, und derjenigen Personen, welche nach §. 9 des erwähnten Gesetzes - durch Anstellung im Staatsdienste die Staatsangehörig­keit erworben haben, nach dem hierunter abge­druckten Schema aufzustellen und spätestens bis zum 10. Januar k. J. anher/einzusenden, oder sofern solche Fälle im Jahre/881 nicht vorge­kommen sein sollten, dieses, berichtlich anzuzeigen. 13683. Der Königliche Landrath

Freiherr von Broich.

Deutfchirnb.

Nachdem sich der Reichstag am vergangenen -Sünnabend bis zum 9. Jamar kommenden Jahres vertagt chat, ist in unserem solitischen Leben wieder ein Moment der Ruhe eingtreten, dessen in erster Linie die Reichstags-Abgeorineten selbst am meisten bedürftig sind. Denn mit Ausnahme einer Ruhe­pause von drei Tagen hat das Haus seit dem Beginne der ersten Lesung des Etats ununter­brochen getagt und besonders die letzten Tage vor dem Schluß der Sitzungen waren angestrengter Arbeit gewidmet. Dank duser angestrengten Thä­tigkeit ist es denn auch gelingen, die zweite Lesung des Etats am Sonnabend ^ Ende zu führen, so daß der Reichstag nach seiiem Wiederzusammen- tritte nur noch die dritte Lesung des Etats und von anderen größeren Vorlajen diejenige über den Zollanschluß der Unterelbe v^rzunehmen hat. Her- vorzuheben ist aus den Verhindlungen vom Sonn­abend noch die Debatte über die Tabakssteuer und das Tabaksmonopol, in welcher sich die Redner der verschiedensten Parteien gegen das Tabaksmo­nopol aussprachen.

In der Reichstags-Commission für den Ham­burger Zollanschluß ist der wichtige Artikel der betreffenden Vorlage über den Reichszuschuß zu den Kosten dieses Unternehmens in zweiter Lesung mit 19 gegen 5 StinmenMgenommeu worden. Es läßt sich indessen wch nicht genau sagen, wann die Vorlage an den lleichstag gelangen wird.

Der Reichstag hat vor seiner Vertagung noch die Commission für )te Errichtung des Reichs­tagsgebäudes auf den Raczynskischen Grundstücke gewählt. Dieselbe beteht aus folgenden Mitglie­dern: Reichstagsprffident von Levetzow, Vor­sitzender, v. Forkenbec, Löwe, v. Kehler, v. Heere­mann, Gerwig, GrafKleist-Schmenzin und Fürst Pleß. Auch der Burdesrath hat die Ernennung