Aufgabe, die Volksschulbildung ihrer Zöglinge, zu befestigen, zu ergänzen mib soweit sich die Möglichkeit dazu bietet, mit besonderer Rücksicht auf die ländlichen Gewerbe und den Betrieb der Landwirthschaft zu erweitern.
Bei dem Mangel gesetzlicher Unterlagen, auf Grund deren allein eineNöthigung zur Errichtung, sowie zum Besuche solcher Schnlcn eintreten könnte und bei der großen Verschiedenheit der für die Einrichtung derselben maßgebenden Verhältnisse, als der räumlichen Ausdehnung und Bodenbeschaffenheit der Schulbezirke, der Erwerbsverhältnisse ihrer Bewohner, des Zustandes ihrer Schulen, der Befähigung der an denselben beschäftigten Lehrer, ist eine Gleichförmigkeit der ländlichen Fortbildungsschulen weder zu erreichen, noch anch zu erstreben. Es muß vielmehr genügen, einige allemeine Grund- züge für dieselben vorzuzeichnen.
1) Die ländliche Fortbildungsschule knüpft unmittelbar an die Arbeit der Volksschule au, sie nimmt daher ihre Zöglinge in der Regel bald nach ihrem Abgänge von dieser auf und unterrichtet sie bis zum vollendeten sechszehnten oder siebenzehnten Jahre. Ohne indeß strebsame Jünglinge, welche sich der Schuldisciplin unterwerfen, auch wenn sie schon älter sind, von der Theilnahme am Unterricht auszuschließen.
2) Die Volksschullehrer des Ortes sind auch, soweit es irgend thunlich ist, die Lehrer an der Fortbildungsschule, doch ist es nicht ausgeschlossen, daß ausnahmsweise ein dafür besonders befähigter anderer Fachmann den Unterricht übernehme und wird dies namentlich da zulässig sein, wo es sich um technische Gegenstände (oder in mehrstufigen Schulen um einen über die Ziele der Volksschule hinausgehenden Unterricht) handelt.
3) Lehrgegenstände der ländlichen Fortbildungsschule bilden : die Muttersprache, Rechnen und Raumlehre, Naturkunde auf der Grundlage der Anschauung und wo es angeht des Experiments, Erdbeschreibung und vaterländische Geschichte, Singen, Turnen, Zeichnen.
Selbstverständlich werden nicht alle diese Gegenstände neben einander betrieben werden können, sondern es wird eine Auswahl aus denselben zu treffen und ein Wechsel vorzunehmen sein. Welche Fächer dabei vorzugsweise berücksichtigt werden dürfen, hängt von der Vorbildung der Schüler, der Befähigung der Lehrer, den besondern örtlichen Verhältnissen und von der wöchentlichen Stundenzahl ab. Es ist indeß in jedem Falle Sorge zu tragen, daß die Fortbildungsschule nicht den Cha- racter einer Fachschule annimmt, sondern die Befestigung der sittlichen Tüchtigkeit als ihre Aufgabe betrachtet.
4) Was die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden angeht, so ist anznstreben, daß deren mindestens vier angesetzt und daß unter diese Zahl nur in den Gemeinden herabgegangen werde, wo die örtlichen Verhältnisse dies unabweisbar fordern.
5) Die Wahl der Schultage ist der Gemeinde bezw. den Schulvorständen zu überlassen, wenn dieselben den Sonntag wählen, so sind die Stunden des Hauptgottesdienstes nnd wo kirchliche Katechi- sationen mit der aus der Schule entlassenen Jugend eingeführt sind, auch die für diese bestimmten Stunden vom Unterrichte freizulassen.
6) Die ländlichen Fortbildungsschulen stehen unter der Aufsicht der Königlichen Regierung, in der Provinz Hannover der Königlichen (Konsistorien des bezüglichen Bezirks, bezw. der in ihrem Auftrage handelnden Kreis- und Lokal-Schul-Jnspec- toren. Diese haben, wo es angeht, zu den Prüfungen und zu Revisionen bewährte Landwirthe des Bezirks und Mitglieder der Vorstände der landwirthschaftlichen Vereine hinzuzuziehen.
Cassel, den 5. August 1876.
Aus den einschlägigen Mittheilungen der meisten Königlichen Landräthe haben wir mit Bedauern ersehen, wie wenig sich das Interesse der Kreisvertretungen an Einrichtung ländlicher Fortbildungsschulen durch Gewährung von Geldmitteln zur Unterstützung derselben, trotz des unzweifelhaft sittlichen und materiellen Nutzens dieser Schulen bethätigt hat. Bei der außerordentlichen Wichtigkeit des Gegenstandes darf kein Mittel unversucht bleiben, welches dem gewünschten Ziele näher zu führen geeignet erscheint. Aus diesem Grunde veranlassen wir Ew. Hochwohlgeboren allen Ernstes dahin zu wirken, daß die Gemeinden sich zur Bewilligung der erforderlichen geringen Mittel bereit erklären. Wir hoffen, daß mit der Zeit, wenn der Nutzen solcher Schulen der Landbevölkerung durch die erzielten Resultate vor Augen tritt, auch die Vertretung Ihres bis jetzt Widerwilligen Kreises sich zur Gewährung von Unterstützungen doch noch geeignet finden läßt.
Wir sehen bis zum 15. November er. Ihrem Berichte über die erzielten Resultate und über die
Verwendung der inzwischen etwa bewilligten Unterstützungen entgegen.
Das was 'in der Rheinprovinz und in dem Regierungsbezirk Wiesbaden in dieser Beziehung bereits erreicht worden ist, wird sich auch im hiesigen Bezirke, wenn mit Ernst und Nachhaltigkeit vorge- gangen wird, wenigstens annährungsweise erreichen lassen. Dort zählen die ländlichen Fortbildungsschulen bereits nach vielen Hunderten und ihre Zahl ist in steter Zunahme begriffen.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. K ü h n e.
An sämmtliche Königliche Landräthe (mit Ausnahme derjenigen zu Gersfeld, Witzenhausen, Ziegen- Hain, Rinteln, Hofgeismar und Melsungen).
Indem ich vorstehend das Rescript des Herrn Ministers des Innern, des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegen- heiten und des Herrn Ministers für landwirth- schaftliche Angelegenheiten vom 2. Februar 1876, nebst Grundzügen für die Errichtung ländlicher Fortbildungsschulen und die Verfügung der Königlichen Regierung zu Cassel vom 5. August d. I. A. I. 7736 zur Kenntniß der Herrn Ortsvorstände des Kreises bringe, bemerke ich, daß der Kreistag für den Kreis Hersfeld in seiner Sitzung am 22. April d. I. mit 12 gegen 5 Stimmen die Bewil- ligung von Beiträgen aus der Kreiskasse zur Errichtung von ländlichen Fortbildungsschulen abgelehnt und die Errichtung bezw. Unterhaltung derartiger Schulen lediglich den betreffenden Communen (und Privaten?) überlassen hat, daß dabei die Minorität zwar für einstweilige Ablehnung der Zuschüsse aus der Kreiskasse gestimmt hat, jedoch der Ansicht war, daß an jedem Orte des hiesigen-Kreises, wo eine Elementarschule vorhanden sei, auch eine Fortbildungsschule errichtet werden müsse und daß dann die Kreiskasse in einzelnen Fällen, wo die Gemeinde zu dürftig sei und das Schulgeld durch die Schüler nicht aufgebracht werden könne, auf Vorschlag des Lokal- bezw. Kreisschul- inspectors eine entsprechende Unterstützung gewähren möge.
Die Herren Bürgermeister und Ortsverwalter des Kreises, namentlich die Bürgermeister solcher Gemeinden, in welchen sich eine Elementarschule besinnet veranlasse ich, sofort nach Rücksprache mit den Herren Localschulinspectoren, den Herren Lehrern sowie mit den übrigen Herren Bürgermeistern des betreffenden Schulverbandes über die Sache, die Beschlußfassnng der Gemeinderäthe und Gemeindeausschüsse der betreffenden Schulgemeinden hcrbei- zuführen und mir dann unter Beifügung beglaubigter Abschriften dieser Beschlüsse wie Beifügung der Aeußerungen der Herren Lokalschulinspectoren und der Herren Lehrer bis zum 1. November d. I. zu berichten.
Hersfeld, den 4. October 1876.
8291. Der Königliche Landrath.
J. B.:
________________Joseph, Königl. Kreissecretair.
Hersfeld, am 1. Dezember 1881.
Die Herren Lehrer der nachbezeichneten Schul- stellen zu:
1) Biedebach, 2) Eitra, 3) Friedlos, 4) Frie- lingen, 5) Gershausen, 6) Gittersdorf, 7) Heencs, 8) Herfa, 9) Kathus, 10) Kerspen- Haufen, 11) Kirchheim, 12) Kleinensee, 13) Kohlhausen, 14) Lautenhausen, 15) Malko- mes, 16) Mecklar, 17) Reckerode, 18) Rohrbach, 19) Solms, 20) Tann, 21) Unterweisenborn, 22) Wehrshausen, 23) Widdershausen, 24) Wüstfeld werden hierdurch wiederholt an Erstattung der durch Cirkular-Verfügung vom 19. Mai c. ad Nr. 5933 geforderten und durch Verfüguug Königlicher Regierung, Abth. für Kirchen- und Schulsachen vom 10. ejusd. B. Nr. 5237, angeordneten Anzeige über die geschehene Stellung des Antrags auf Ablösung der in den Gemeinden zu Gunsten der Lehrer- und Küsterstellen haftenden Malkasten, mit Frist bis zuin 15. d. Mts. erinnert.
Die Herrn Bürgermeister dieser Gemeinden haben diese Verfügung den Herrn Lehrern zur Kenntnißnahme mitzutheilen.
13517. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
Steckbrief.
Der in dem nachstehenden Signalement näher bezeichnete am 16. Juli 1860 zu Friedlos, Kreis Hersseld, geborene Rekrut Anton Strüb er, hat seinen seitherigen Aufenthaltsort Fulda ohne Abmeldung verlassen. Es hat ihm daher die Gc- stellungs-Ordre zum Antritt des Militairdienstes nicht behändigt werden können und ist er als Fahnenflüchtiger zu betrachten.
Alle Militair- und Civilbehörden werden ersucht, nach dem 2c. Strüber zu fahnden, ihn im Betre-
tungsfalle zu verhaften und an die nächste Mili- tairbehörde ab,zuliefern.
Fulda, den 24. November 1881.
Königliches Landwehr-Bezirks-Commando.
Signalement: Familienname: Strüber, Vorname: Anton, Geburtsort: Friedlos, Gewerbe: Schlosser, Alter: 21 Jahre 4 Monate, Größe: 1 m 65 cm, Gestalt: gesetzt, Haar: blond, Kinn: gewöhnlich, Nase: gedrückt, Mund: gewöhnlich, Bart: 0, Zähne: gesund. Besondere Kennzeichen: 0.
politische Nachrichten.
Deutschland»
Se. Majestät der Kaiser ist von seinem jüngsten Unwohlsein wieder vollständig hergestellt und hat sowohl seine regelmäßigen Ausfahrten wieder ausgenommen als auch die Vorträge des Militair- und Civil-Cabinets in ihrem vollen Umfange entgegengenommen.
Die Reichstagsverhandlungen über den Hamburger Zollanschluß und über den Etat entrollten ein sehr lebhaft gefärbtes Bild unserer gesammten inneren Lage und waren es vor Allem die Ausführungen des Reichskanzlers, welche diesem Bilde ein besonderes Colorit verliehen. In der am Montag stattgefundenen Debatte über den Hamburger Zollanschlnß gipfelten die Reden des Reichskanzlers hauptsächlich darin, daß er nachwies, wie seine Bestrebungen stets die Vollendung der deutschen Einheit nach Außen und Innen zum höchsten Ziele gehabt habe und daß der Eintritt Hamburgs in den Zollverein nur einen weiteren Schritt auf dem Wege zu diesem Ziele bedeute. Auch am Dienstag, an welchem Tage der Reichstag in die Speciäl- Discussion über den Etat trat, bildeten die Auslassungen des Fürsten Bismarck über seine Politik den Kernpunkt der Verhandlungen. Wiederholt trat er den Angriffen der fortschrittlichen und secessionistischen Führer entgegen und charakterisirte namentlich unser zerfahrenes Parteiwesen in scharfen Zügen. In der am Mittwoch fortgesetzten Etatsberathung kam bei dem Capitel: Ausgaben des Auswärtigen Amtes, angeregt durch eine Interpellation des Abgeordneten Virchow, der „Cultur- kamps" zur Sprache. Fürst Bismarck erklärte auf die Frage des genannten Abgeordneten nach dem Stande der Verhandlungen Preußens mit der Curie, daß dies eine specifisch preußische Angelegenheit sei, worüber er .im preußischen Landtage nähere Erläuterungen geben werde. Im preußischen Etat sei eine Position für eine diplomatische Vertretung bei der Curie vorgesehen, doch sei auch eine deutsche Vertretung bei der Curie ins Auge gefaßt, falls allgemeinere Interessen in den Vordergrund treten würden. Den Vorwurf Virchow's, beim Culturkampf nicht consequent verfahren zu sein, wies Fürst Bismarck entschieden zurück; wenn er wirklich den Kulturkampf hätte fortsetzen wollen, so würde er dadurch behindert worden sein, daß ihn frühere Bundesgenossen im Kampfe verlassen und in die Arme des Centrums getrieben hätten. Er sei eben im Interesse des Staates gezwungen, oft anders zu handeln, als er vor so und soviel Jahren handeln konnte. Einem andern fortschrittlichen Abgeordneten,, Hänel, gegenüber, erklärte Fürst Bismarck, daß er bei allen seinen Bestrebungen die Fortschrittspartei gegen sich gehabt habe, während ihn das Centrum z. B. in der Zollfrage unterstützt habe. Im weiteren Verlauf der Debatte bemerkte der Reichskanzler, daß ihn 1874 nicht der Liberalismus, sondern die Rücktrittsdrohung seiner preußischen Minister-Collegen zur Einführung der Civilehe bewogen habe. Nach weiterer, wenig erheblicher Debatte, genehmigte der Reichstag den Etat des Auswärtigen Amtes. In der Reichstags-Sitzung vom Donnerstag berieth das Haus zunächst über den Etat des Reichsamtes des Innern. Hierbei machte Windthorst auf das Mißliche des Zusammentagens des Reichstages mit den preußischen Provincial- und den süddeutschen Landtagen aufmerksam. Staatssecretair v. Böt- ticher wies in seiner Antwort darauf hin, daß die Regierung diesen Mißstand erkannt und deshalb den Reichstag vor dem preußischen Landtage einberufen habe, eine weitere Abhilfe würde b'ie Annahme der zweijährigen Bndgetperioden und eine größere Selbstbeschränkung der Reichstags-Verhandlungen gewähren, v. Stauffenberg hebt hervor, daß die Einberufung des bayerischen Landtages um diese Zeit verfassungsmäßig vorgeschrieben sei. Reichensperger (Olpe) empfiehlt, der Frage näher zu treten, ob die Reichstagsmitglieder auch den Particular-Landtagen angehören dürfen. Staatssecretair v. Bötticher sagt auf eine betreffende Frage des Abgeordneten Franz Erwägung dessen zu, ob der Lebensmittelverkauf der Arbeitgeber an die Arbeiter zu besteuern sei.