Nr. 83.
Sonnabend den 15. Oktober
1881.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postausschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Axt werden ausgenommen und die einspaltige Corpuszeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet.
Amtliches.
Kreis Hersfeld.
11. Armee-Corps Gaffel, den 14. October 1881. 22. Division.
Sect. 1. I. Nr. 1973.
Euer Hochwohlgeboren beehre ich mich für die während des diesjährigen Manövers bewiesene Thätigkeit, durchweiche Euer Hochwohlgeboren das militairische Interesse nach jeder Hinsicht zu fördern bestrebt waren, und für das bereitwilligste Entgegenkommen, welches den diesseitigen Offizieren und Beamten überall in Folge Euer Hochwohlgeboren Bemühens zu Theil geworden ist, hiermit im Namen der Division meinen wärmsten Dank auszusprechen.
von Unger, Generallieutenant und Divisions-Commandeur.
An den Königlichen Landrath
Herrn Freiherrn von Broich zu Hersfeld.
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Hersfeld, den 15. October 1881.
Wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, da diese zur besonderen Genugthnung^ge- reichende Anerkennung vor Allem den Bemühungen der mir unterstellten betreffenden Beamten und dem bewiesenen guten Geiste der gesummten Bevölkerung des hiesigen Kreises zu verdanken ist.
11780. Der Königliche Landrath
_____________Freiherr von Broich.
Bekanntmachung.
Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung Dom 10. September l. Js. wird in Folge eines Erlasses des Herrn Finanzministers hiermit weiter zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die in Gemüß- Heit des Reichsgesetzes vom 1. Juli d. Js. (Ges. S. S. 185) bis zum 29. Dezember d. Js. vorzu- nehmendeStempelung derbeiunserer Hinterlegungsstelle deponirten auständischen Werthpapiere nicht von der vorherigen Einzahlung der entsprechenden Stempelbeträge Seitens der Interessenten abhängig ist, da unsere Hauptkasse angewiesen ist, die Abgabebeträge zunächst vorschußweise zu zahlen und sodann von den Interessenten wieder einzuziehen.
Cassel, den 7. October 1881.
C. I.K. 5930. Königliche Regierung, v. Branchitsch.
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Hersfeld, am 14. October 1881. Wird veröffentlicht.
11763. Der Königliche Landrath
________________ Freiherr von Broich.
Bekanntmachung.
wegen Ausreichung der Zinsscheiue Reihe VIII zu den Prioritäts - Obligationen Serie l, II und lll der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn.
Die Zinsscheine Reihe VIII Nr. 1 bis 8 zu den Prioritäts-Obligationen Serie I, II und III der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn^ Zinsen
für die Zeit vom 1. Januar 1882 bis 31. Dezember 1885 nebst den Anweisungen zur Abhebung der Reihe IX werden vom 17. Oktober d. J. ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranien- straße 92 unten rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jedes Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen, oder durch die RegierungsHauptkassen, die Bezirks-Hauptkassen in Hannover, Osnabrück und Lüneburg oder die Kreiskässe in Frankfurt a. M. bezogen werden.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Talons mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher der Talons eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung versehen sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben. In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspapiere sich mit den Inhabern der Talons nicht einlassen.
Wer die Zinsscheine durch eine der obengenannten Provinzial-Kassen beziehen will, hat derselben die Talons mit einem doppelten Verzeichnisse einzu- reichen. Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Prioritäts-Obligationen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsschein-Reihe nur dann, wenn die Talons abhanden gekommen sind, in diesem Falle sind die Prioritäts-Obligationen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzial-Kassen mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 27. September 1881.
1806 I. Hauptverwaltung der Staatsschulden. Sydow. Hering. Merleker. Michelly.
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Cassel, den 6. October 1881.
Die vorstehende Bekanntmachung wird mit dem Bemerken hierdurch veröffentlicht, daß die Formulare zu den Verzeichnissen über die zwecks Empfangnahme der neuen Zins-Coupons einzur eichenden Talons bei der Königlichen Regierungs-Hauptkasse hier und sämmtlichen Steuerkassen unseres Bezirks zu haben sind.
C. I. K. 5913. Königliche Regierung, v. Brauchitsch
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Hersfeld, am 12. October 1881.
Wird veröffentlicht.
11582. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 12. October 1881.
Die Ortspolizeiverwaltungen und die Königliche Gendarmerie des Kreises werden hierdurch benachrichtigt, daß durch Beschluß des Amtsgerichts zu Posen vom 10. d. Mts. die Beschlagnahme des Romans
„Nana von Emil Zola, Budapest 1881" angeordnet worden ist, weil der Inhalt desselben gegen §. 184 Strafgesetzbuchs verstößt.
11478. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 15. October 1881.
Der Lohgerbermeister Heinrich Bätz zu Hersfeld hat unter Vorlage der Beschreibung, Zeichnung und Pläne um Genehmigung zur Anlage einer Gerberei auf dem von ihm käuflich erworbenen, zwischen dem Frauen- und Clausthor dahier gelegenen früheren Braun'schen Grundstück, Kartenblatt A. Nr. 486, machgesucht.
In Gemäßheit des §. 17 der Gewerbeordnung
vom 21. Juni 1869 fordere ich alle Diejenigen, welche Einwendungen hiergegen zu erheben haben, auf, dieselben binnen 14 Tagen bei mir vor- zubringen und bemerke, daß nach Ablauf dieser Frist Einwendungen in dem Verfahren nicht mehr geltend gemacht werden können.
Die Beschreibung, Zeichnung und Pläne können im Bureau des Königlichen Landrathsamtes während der Dienststunden eingesehen werden.
11773. Der Königliche Landrath __Freiherr von Broich.__ " Hersfeld, den 13. October 1881.
Die Elisabeth Reichhardt aus Widdershausen, 22 Jahre alt, hat um Ertheilung eines Reisepasses behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht. Der Königliche Landrath ___________Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 13. October 1881.
Für Jakob Wettlaufer aus Frielingen, 18 Jahre alt, ist um Entlassung aus dem Preußischen Unterthanen-Verbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.
11642. Der Königliche Landrath _____________________Freiherr von Broich._
Hersfeld, den 13. October 18817
Für Georg Hermann aus Mengshausen, 19 Jahre alt, ist um Entlassung aus bem Preußischen Unterthanenverbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.
11628. Der Königliche Landrath
______________Freiherr von Broich.
Hersseld, den 14. October 1881.
Den Herren Bürgermeistern der Landgemeinden des Kreises wird in diesen Tagen je ein Placat- Fahrplan über die Züge auf den, der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Frankfurt a. M. unterstellten Eisenbahnen zugehen, welcher an einer geeigneten Stelle, im Wirthshaus, oder wo es sonst passend erscheint, zugänglich auszuhängen ist. 11762. Der Königliche Landrath ________Freiherr von Broich.
Oeffeutliche Aufforderung.
Die Recruten
1) Heinrich Wollweber gt. Reinemann gchoren am 11. März 1859 zu Hersfeld, Kreis Hersfeld, Regierungsbezirk Cassel, von Profession Metzger,
2) Gustav Adolph Heß geboren am 4. August 1860 zu Ruhla, Kreis Waltershausen, Her- zogthum Sachsen-Coburg-Gotha, von Profession Schreiner,
3) Friedrich Schneider geboren am 11. April 1861 zu Ausbach, Kreis Hersfeld, Regierungsbezirk Cassel, von Profession Taglöhner deren gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt und denen somit Gestellungsordres nicht haben behän- digt werden können, werden aufgefordert, sich am 8. November 1881 Vormittags 5 Uhr zur Einstellung in den Militärdienst beim unterzeichneten Landwehr-Bezirks-Commando zu melden, widrigenfalls das Desertionsverfahren gegen die-' selben eingeleitet werden wird.
Rotenburg a. F. am 8. October 1881.
Königliches Landwehr-Bezirks-Commando von Rohrscheidt, Major und Bezirks-Commandeur.
22. Division. Cassel, den 14. October 188i7~
An die Redaction des Hersfelder Kreisblattes ■ I. Nr. 1974 I. in Hersfeld.
Um einmalige Aufnahme der nachstehenden Annonce in obengenanntem Blatt bittet
von Unger, Generallieutenant und Divisions-Commandeur.
Im Namen sämmtlicher Truppentheile der