für den
Jtreis ^ersfesö.
Nr. 82. "' Mittwoch den 12. Oktober 1881.
Das „Kreisblart" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Corpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
Bestellungen auf das „Kreisblatt" MssW^W» werden noch fortwährend von allen PsstanstaUrn, Landbriesträgern und von der Expedition angenommen.
Amtliches.
Kreis Hersfeld.
Hersfeld, den 11. October 1881.
Nachdem die Domaine Eichhof einen selbstständigen Gutsbezirk bildet, habe ich dieselbe hinsichtlich der bevorstehenden Reichstagswahl dem Wahlbezirke Asbach mit Kohlhausen und Beiershausen zugetheilt. 11526. Der Königliche Landrath
______________ Freiherr von Broich.__
Hersfeld, den 11. October 1881.
Für den vorhinnigen Vicebürgermeister Johannes Deiseroth 2r zu Lengers ist der jetzige Vicebürger- meister Heinrich Schmidt daselbst von mir zum Stellvertreter des Wahlvorstehers ernannt worden. Der Herr Bürgermeister zu Lengers hat denselben hiervon in Kenntniß zu setzen, und entsprechende Bekanntmachung im Orte zu erlassen.
11202. Der Königliche Landrath
________Freiherr von Broich. _
HerssÄd, den 11. October 1881.
In Verfolg meiner Verfügungen vom 12. September er. Nr. 10489 (Kreisblatt Nr. 74) und vom 23. ej. Nr. 10953 (Kreisblatt Nr. 77) werden die Herren Bürgermeister und Ortsverwalter des Kreises hierdurch angewiesen, noch im Laufe dieser Woche, jedenfalls aber bis spätestens zum 18. d. Mts. in Ihren Verwaltungsbezirken öffentlich bekannt machen zu lassen, daß die Wahl zum Reichstage am 27. d. Mts. stattfindet, und daß die Wahlhandlung um 10 Uhr Vormittags beginnt und um 6 Uhr Nachmittags geschlossen wird, wobei zugleich nochmals die Abgrenzung des betreffenden Wahlbezirkes, das Wahllokal und der Name des Wahlvorstehers und dessen Stellvertreters anzugeben ist.
Im Weiteren haben dieselben in Gemäsheit des §. 4 des Reglements vom 28. Mai 1870 die Wählerlisten am 19. d. Mts. abzuschließen, und nach vorgängiger ordnungsmäßiger Vollziehung der auf diesen vorgedruckten Bescheinigungen das Hauptexemplar derselben nebst den Belagstücken ' sorgfältig aufzubewahren, das zweite Exemplar dagegen dem betreffenden Wahlvorsteher Behufs Benutzung bei der Wahl alsbald zuzustellen. 11527'. Der Königliche Landrath
____________________ Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 11. October 1881.
Den Herren Wahlvorstehern der Landgemeinden des Kreises wird in diesen Tagen je ein Exemplar des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869 sowie des dazu erlassenen Reglements vom 28. Mai 1870 nebst einem Formulare zu dem über die Ermittelung des Wahlergebnisses aufzunehmenden Protokolle und zu der dabei zu führenden Gegenliste Behufs Benutzung bei der am 27. d. Mts. stattfindenden Reichstagswahl zugesandt werden, und wollen dieselben mit den bei der Wahlhandlung zu beachtenden Bestimmungen sich alsbald genau bekannt machen und sorgfältig danach verfahren.
Insbesondere mache ich darauf aufmerksam, daß namentlich die Vorschriften der §§. 9 bis 25 des Reglements zu beachten sind, und daß sowohl zu Beisitzern als zu Protokollführern nach §. 9 des Wahlgesetzes nur solche Personen herangezogen werden dürfen, welche kein unmittelbares Staatsamt bekleiden, mithin z. B. auch Standesbeamte ausgeschlossen sind, wenn solche
^otttische Nachrichten.
Deutschland.
Der Kaiser empfing am Sonnabend in längerer
ihre Besoldung aus der Staatskasse beziehen. Auch müssen die Wählerlisten, wie die Protokolle nnd die Gegenlisten von dem gesammten Wahl- vorstande, also von dem Wahlvorsteher, dem Pro- . tokollführer und den Beisitzern unterschrieben werden und ungültig erklärte Stimmzettel sind mit fortlanfender Nummer zu versehen und dem Protokolle, in welchem die Gründe angegeben werden müssen, aus denen die Ungültigkeitserklärung erfolgt ist, beizuheften. Die Wahlprotokolle mit sämmtlichen zugehörigen Schriftstücken müssen sodann ungesäumt mir eingereicht werden, so daß sie spätestens am 30. d. Mts. Nachmittags 2 Uhr in meinen Händen find.
Die Herren Bürgermeister der Wahlorte, welche nicht selbst Wahlvorsteher sind, haben den Herren Wahlvorstehern diese Verfügung znr Einsicht mit- zutheilen.
11528. Der Königliche Landrath
__Freiherr von Broich.
Bekautttmachuttt;.
Hersfeld, den 11. October 1881.
Mit Bezugnahme auf den §. 26 des Reglements vom 28. Mai 1870 zur Ausführung des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 31. Mai 1869 bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die Ermittelung des Ergebnisses der am 27. d. Mts. vorzunehmenden Wahl eines Reichstagsabgeordneten für den 6. Wahlkreis im Regierungsbezirk Cassel am Montag den 31. d. Mts. von Morgens 9 Uhr an im hiesigen Rathhaussaale Statt finden wird, und der Zutritt zu dem Locale jedem Wähler offen steht.
11525. Der Wahlcommissar
für den VI. Wahlkreis im Regierungs-Bezirk Cassel Freiherr von Broich,
________ Königlicher Landrath.____
Hersfeld, am 8. October 1881.
Unter Bezugnahme auf meine in Nr. 86 des Kreisblatts von 1879 unter 11448 veröffentlichte, die Fürsorge für die nach Entlassung aus den Straf- 2c. Anstalten in die Gemeinde wieder- eintretenden Personen betreffende Verfügung vom 21. October 1879 weise ich aus Anlaß eines Spezial- falls die Herrn Ortsvorstände des Kreises an, zur Vermeidung von Unzuträglichkeiten, welche durch Entlassung von Gefangenen aus Strafanstalten anderer Regierungsbezirke in ihre Heimath im hiesigen Kreise ohne mein Wissen entstehen können, von allen Nachrichten über erfolgende Ent- laffnng von Strafgefangenen aus der Haft, welche nicht von hier an sie gelangen, mir alsbald Anzeige zu machen.
11048. Der Königliche Landrath
______________Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 11. October 1881.
Die Dienstmagd Catharina Elisabeth Berk aus Kirchheim, 23 Jahre alt, hat um Ertheilung eines Reisepasses behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht.
Der Königliche Landrath _________________ ______________Freiherr von Broich. Gefunden: eine Wagenkapsel. Meldung des Eigenthümers bei dem Ortsvorstand zu Mecklar.
Cassel, 5. October 1881.
Bei der Postagentur in Dörnigheim ist am 1. October d. Js. der Telegraphendienst mit Morse- betrieb eröffnet.
Der Kaiserliche c. Ober-Postdirector zur Linde.
Audienz den Bischof Röß von Straßburg nebst zwei Domcapitularen aus Straßburg und Metz.
Der König Karl von Württemberg hat anläßlich des Schlusses der Württembergischen Landesgewerbeausstellung in Stuttgart ein Handschreiben an den Staatsminister v. Sick gerichtet, in welchem er allen Betheiligteu für das gelungene Werk der Württembergischen Landesausstellung dankt und dabei die Hoffnung ausspricht, daß die Ausstellung segensreiche Folgen für die Hebung der Industrie in Württemberg und im ganzen deutschen Vater- lande haben werde. Der König schließt das Handschreiben mit den Worten: „Ich wünsche von Herzen, daß die Ausstellung, die ein so befriedigendes Bild der Leistungsfähigkeit unseres Volks geboten, durch die Eröffnung weiterer Absatzgebiete für das Gedeihen unserer Industrie von nachhaltigem Vortheile und durch die Belehrung und Anregung, die sie gewährt, von reichem Segen für die fernere Entwickelung derselben sein möge. Zugleich hoffe ich aber auch, es werde die Anerkennung, Die dem Geleisteten zu Theil geworden, für alle ein Sporn sein, auf dem eingeschlagenen Wege weiterzuschreiten, auf daß wir eine würdige Stelle behaupten im friedlichen Wettkampf der Völker zum Heile und zur "Ehre der schwäbischen Heimat und zum Stimme des deutschen Vaterlandes!"
Die Vorarbeiten für den Reichstag sind nun soweit beendet, daß die einzelnen Etats dem Bundesrath gleich nach seinem Zusammentritt unterbreitet werden können. Wir hören, daß der Etat im Großen und Ganzen sich durchaus nicht von seinem letzten Vorgänger unterscheidet. Die Forderung znr Ausführung des Zollanschlusses von Hamburg und gegebenen Falls auch von Bremen wird auf Grund eines Gesetzes durch eine Anleihe zu decken beantragt werden.
Der Bundesrath dürfte demnächst seine Berathungen wieder aufnehmen und zwar mit einer Vorlage betreffend die Revision der Gewerbeordnung, wobei die sächsischen Bevollmächtigten die hervorragenden Anträge stellen werden.
Die angestrebte Verschmelzung der conservativen Gruppen der bayrischen Abgeordnetenkammer ist nicht erzielt worden. Die Extremen haben sich zu einer bis jetzt 16 Mitglieder umfassenden Fraction der äußersten Rechten konstituirt; die Zahl der Katholisch-Bayrischen belauft sich auf 68, die der Conservativen auf 5 Mitglieder.
Oesterreich.
Der österreichische Minister des Aeußeren, Baron v. Haymerle, ist am 10. October Nachmittag 3| Uhr plötzlich an einem Herzschlag verschieden.
Frankreich.
Die französische Cabinetsfrage entbehrt noch vollständig der genügenden Klarheit. Während der Präsident Grevy auf die sofortige Neubildung des Cabinets besteht und, wenn Gambetta dessenLeitung nicht annehmen will, Freycinet mit der Bildung des neuen Ministeriums betrauen will, erklärt Gambetta's Hauptorgan, die Mpnblique franvaise, mit Bestimmtheit, daß das heutige französische Cabi- net sich den Kammern zuvor zu Präsentiren habe, um sich über seine Politik im Innern uno Aeußern zu rechtfertigen und daß danach erst die Bildung eines wahren starken Reformcabinets möglich sei. Es erscheint also immer zweifelhafter, ob Gambetta, der noch von Paris abwesend ist, geneigt ist das Ministerium vor dem Zusammentritt der Kammer anzunehmen. Die Demission des Cabinets Ferry gilt für 18. October festgesetzt. — Die Nachrichten aus Nordafrika können in ihren Einzelheiten auf Zuverlässigkeit keinen Anspruch machen; darüber aber, daß die Verhältnisse in Tunis den Streit- kräften Frankreichs eine sehr ernste und schwierige