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für den

Jüeis flersfesb.

Nr. 38, Mittwoch den 11. Mai 1881.

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Corpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.

«ämttiches.

16. Station Holzheim.

Impfung: Mittwoch den 13. Juli Nachmittags 3 Uhr. Revision: Mittwoch den 20. Juli Morgens 8z Uhr.

17. Station Obergeis.

Impfung: Freitag den 15. Juli Nachmittags 3 Uhr. Revision: Freitag den 22. Juli Nachmittags 3 Uhr.

In der Stadt Hersfeld findet die Impfung und Revision im oberen Rath- tz aussaale statt; in den übrigen 'Im Pf- stationen des Kreises werden hierzu die S ch u l r ä u m e benutzt.

Die sämmtlichen Herren Ortsvorstände 2C. der betheiligten Gemeinden und Gutsbezirke haben diese Termine alsbald auf ortsübliche Weife zuwieder- holtön Malen bekannt machen zn lassen und namentlich dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfenden resp, wiederzuimpsenden Kinder und Schüler pünktlich an Ort und Stelle sind; die Herren Bürgermeister der Jmpfstationsorte haben außerdem für Bereithaltung des Jmpflokales und Stellung der erforderlichen Schreibhülfe beim Jmps- geschäft zu sorgen.

5086. Der Königliche Landrath

__Freiherr von Broich.

Hersfeld, den 6. Mai 1881.

Die Wittwe des Weißbinders Konrad Läpp Dorothea geb. Hofmann zu Philippsthal hat um Ertheilung eines Passes für sich und ihre Tochter Sophie zur Reise nach Amerika nach gesucht.

5436. Der Königliche Landrath.

J. V.:

_ _____Heeg, Kreissecretair.

Hersfeld, den 9. Mai 1881.

Der Schreiner Kaspar Schäfer zu Philipps­thal hat um Ertheilung eines Reisepasses behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht.

5515. Der Königliche Landrath.

J. V.:

____Heeg, Kreissecretair.

Die unter dem Rindvieh des George Rödiger und Jacob Zickendraht dahier ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ist erloschen.

Tann, den 10. Mai 1881.

Der Bürgermeister Rödiger.

279. Auf Grund des §. 11 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie werden verboten: die Nummern 2 bis 11 einschließlich der in Neu- münster-Zürich herausgegebenen und in der schweize­rischen Vereinsbuchdruckerei gedruckten periodischen Druckschrift:Arbeiterstimme", Jahrgang 1881. Wochenblatt für das arbeitende Volk in der Schweiz. Offizielles Organ der sozialdemokratischen Partei der Schweiz und des allgemeinen Gewerksbundes.

Regensburg den 6. April 1881.

Königlich bayerische Regierung der Oberpfalz und von Regensburg, Kammer des Inneren.

v. Proch er.

280. Die unterzeichnete Königliche Kreishaupt­mannschaft hat auf Grund von §. 11 und §. 12 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 die Druck­schrift :

Sozialdemokratische Lieder und Deklamation, Dritte bedeutend vermehrte Auflage. Zürich Verlag der Volksbuchhandlung (I. Franz) 1875" verboten. Zwickau den 2. April 1881.

Königl. sächsische Kreishauptmannschaft. vr. Hübet. 281. Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichs- gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird verfügt: Die Nummer 12 des in Neumünster-Zürich herausgegebenen und in der Schweizerischen Ver­einsdruckerei gedruckten WochenblattesArbeiter­stimme", offizielles Organ der sozialdemokratischen

Kreis Hersfeld.

Hersfeld, am 29. April 1881.

Unter Bezugnahme auf mein Ausschreiben vom heutigen Tage 5086, in voriger Kreisblatts-Nummer, die Eintheilung des Kreises in Jmpfstationen betreffend, bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß daß die Impf- und Revisions-Termine für sämmtliche Jmpfbezirke des Kreises Seitens des Jmpfarztes Herrn Kreisphysikus Dr. Ahlborn dahier für das Jahr 1881 wie folgt festgesetzt worden sind.

1. Station Hersfeld.

Impfung: Donnerstag den 9. Juni Vormittags 9 Uhr der im Jahre 1880 geborenen und vom Vorjahre restirenden Kinder aus der Stadt Hersfeld.

Revision: Donnerstag den 16. Juni Vormittags 9 Uhr. Impfung: Freitag den 10. Juni Nachmittags 3

Uhr der zur Station Hersfeld gehörigen aus­wärtigen Kinder und Schüler.

Revision: Freitag den 17. Juni Nachmittags 3 lW. Impfung: Sonnabend den 11. Juni Nachmittags

2 Uhr der das 12. Lebensjahr zurückgelegt habenden Schüler der Stadt Hersseld.

Revision: Sonnabend den 18. Juni Nachmittags 2Uhr.

2. Station Widdershausen.

Impfung: Dienstag den 14. Juni, Morgens 8 Uhr. Revision: Dienstag den 21. Juni Morgens 8 Uhr.

3. Station Heringen.

Impfung: Dienstag den 14. Juni Morgens 10 Uhr. Revision: Dienstag den 21. Juni Morgens 10 Uhr.

4. Station Heimboldshausen. Impfung: Dienstag den 14. Juni Mittags 12 Uhr. Revision: Dienstag den 21. Juni Mittags 12 Uhr.

5. Station Philippsthal.

Impfung: Dienstag den 14. Juni Nachmittags 1 Uhr. Revision: Dienstag den 21. Juni Nachmittags 1 Uhr.

6. Station Sorga.

Impfung: Montag den 20. Juni Nachmittags 2 Uhr. Revision: Montag den 27. Juni Nachmittags 2 Uhr.

7. Station Friedewald.

Impfung: Btontag den 27. Juni Nachmittags 4 Uhr. Revision: Montag den 4. Juli Nachmittags 4 Uhr.

8. Station Schentlengsfeld.

Impfung: Donnerstag den 23. Juni Nachmittags 2 Uhr.

Revision: Donnerstag den 30. Juni Nachmittags 2 Uhr.

9. Station Ransbach.

Impfung: Donnerstag den 23. 3mü Nachmittags 4 Uhr.

Revision: Donnerstag den 30. Juni Nachmittags 4 Uhr.

10. Station Asbach.

Impfung: Dienstag den 28. Juni Nachmittags 2 Uhr. Revision: Dienstag den 5. Juli Morgens 9 Uhr.

11. Station Niederaula.

Impfung: Dienstagden 28. Juni Nachmittags 4 Uhr. Revision: Dienstag den 5. Juli Morgens 9 Uhr.

12. Station Friedlos.

Impfung: Freitag den 1. Juli Nachmittags 3 Uhr. Revision: Freitag den 8. Juli 9t ad) mittags 3 Uhr.;

13. Station Kirchheim.

Impfung: Dienstag den 5. Juli Vormittags 11 Uhr.! Revision: Dienstagden 12. Juli Nachmittags 4 Uhr.

14. Station Frielingen.

Impfung: Dienstag den 5. Juli Mittags 12 Uhr. Revision: Dienstag den12.JuliNachnnttagsoUhr.

15. Station Unterhaun.

Impfung: Montag den 11. Juli Nachmittags 3 Uhr. Revision: Montag den 18. Juli Nachmittags 3 Uhr.

Partei der Schweiz und des allgemeinen Gewerk­schaftsbundes, wird verboten

Freiburg den 2. April 1881.

Der Gr. Landes-Kommissär für die Kreise Freiburg, Lörrach, Offenburg. H e b t i n g.

282. Auf Grund des §. 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialde­mokratie vom 21. Oktober 1878 werden die Nrn. 78 und 79 laufenden Jahrgangs der Jnsterburger Zeitung, Druck und Verlag von Karl Wilhelmi in Jnsterburg, hierdurch verboten.

Gumbinnen den 6. April 1881.

Der Regierungs-Präsident. v o n S ch l i e ck m a n n.

politische Nachrichten.

Deutschland.

Prinjz und Prinzessin Wilhelm von Preußen sind in Wien von den Mitgliedern der kaiserlichen Familie auf das Wärmste empfangen worden, besonders die Begrüßung zwischen Prinz Wilhelm und Kronprinz Rudolf war überaus herz­lich und legte aufs Neue Zeugniß ab von dem Freundschaftsband, welches die beiden zukünftigen Herrscher von Deutschland und Oesterreich um­schlingt.

Die Arbeiten in den Reichstags-Commissionen werden in dieser Woche ohne Zweifel von Neuem energisch gefördert werden, da das Haus erst am nächsten Btontag seine Sitzungen wieder aufnimmt. Man hofft in dieser Zeit in der Commission für das Unfallversicherungsgesetz nicht nur die erste, sondern auch die zweite Lesung des Entwurfs zu beenden und damit an die Berrchterstattung gehen zu können. Indessen ist trotzdem wenig Aussicht vorhanden, die Reichstagsarbeit im Wesentlichen bis zu Pfingsten fertig zu stellen, da im Verhältniß zu dem noch zu bearbeitenden Material die Plenar- Sitzungen, die noch stattstnden, zu knapp bemessen sind.

Die Stempel-Steuer-Commission hat die erste Lesung des Gesetzes beendigt. Der §.50 der Vor­lage, wonach der Ertrag der Abgaben nach dem Matricularfuße an die Einzelstaaten zu vertheilen ist, wurde entgegen einem Anträge der National­liberalen mit 8 (Conservative, Reichspartei und Centrum) gegen 4 (Nationalliberale) Stimmen aufrecht erhalten. Der Vertreter der Fortschritts­partei und der Abg. Sonnemann enthielten sich der Abstimmung. In der Commission für die Abän­derung der Gerichtskosten wurde beschlossen, eine Ermäßigung der Gerichtskosten in Jnjurienprozessen zu befürworten. Ferner hat man sich in der Com­mission geeinigt, durch eine Resolution die Reichs­regierung zu einer Abänderung der Gebührenord­nung der Anwälte dringend zu ersuchen.

Die in der Reichstags-Sitzung vom vergangenen Sonnabend fast einstimmig erfolgte Ablehnung des Wehrsteuergesetzes konnte nicht überraschen, da alle aus Reichstagskreisen hierüber kundgewordenen Aeußerungen sich ungünstig über den Entwurf aus- sprachen. Die Debatte selbst war darum nur kurz; von den Abgeordneten sprachen überhaupt nur Günther (Nürnberg) und v. Schorlemer-Alst, beide in ablehnendem Sinne, das Resultat der Abstim­mung war trotz der Ausführungen des Bundes- Bevollmächtigten, Staats-Secretair Scholz, in denen derselbe besonders betonte, daß es sich nur um eine vorübergehende Steuer handele, nicht zweifelhaft. Die Ablehnung erfolgte nahezu einstimmig, nur vereinzelte Mitglieder der deutschconservativen und der Reichspartei stimmten für die Vorlage.

Die Vermählung des Kronprinzen von Schweden mit Prinzessin Victoria von Baden ist, wie ver-