für den
.Kreis ^ersfesö.
Nr. 37. Sonnabend den 7. Mai '1881.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Corpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
«Amtliches.
Von dem Herrn Minister für Landwirthschast, Domaiuen und Forsten und dein Herrn Minister für Handel und Gewerbe ist unter dem 19. April d. I. mit Rücksicht darauf, daß der für den Beginn des Wollmarkts zu Berlin anberaumte Anfangstermin (der 19. Juni) an welchem die meisten Geschäfte stattzufinden pflegen, im laufenden Jahre auf einen Sonntag fällt, bestimmt worden, daß der gedachte Wollmarkt in diesem Jahre anstatt vom 19. bis 21. Juni vom 20. bis 22. Juni abgehalten wird.
Wir bringen dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß.
Caffel, am 29. April 1881.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
_____Kühne.___
Die Kaiserlich Russische Botschaft zu Berlin hat um Ermittelung und eventuelle Festnahme des wegen Münzverbrechens verfolgten früheren Einwohners von Warschau, Anton Woitzechow Wies- niewski gebeten.
Die Verwaltungs- -und Polizeibehörden werden beauftragt, nach dem rc. Wiesmewski, dessen Signalement unten folgt, recherchiren und denselben im Betretungsfalle, vorausgesetzt, daß er nicht etwa die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sollte, vorläufig festnehmen zu lassen, von der Festnahme aber uns unverzüglich Anzeige zu machen.
Signalement: Statur mittler, kräftig, Alter 40 Jahre, Haare schwarz, untermischt mit einigen grauen, Gesicht länglich, Stirn niedrig, Augen klein, rund, schwarz, Nase leicht abgeplattet, Mittel, Bart schwarz, Beine krumm, wie bei skrofulösen Kindern, Religion katholisch, Wiesmewski ist Pole, spricht polmsch, russisch und auch ziemlich gut deutsch.
Caffel am 3. Mai 1881.
Königliche Regierung, Abth. des Innern. Kühne.
Kreis Hersfeld.
Hersfeld, den 5. Mai 1881.
Das diesjährige Ober-Ersatz-Geschäft für den hiesigen Kreis findet am
Mittwoch den 1. Juni d. J. und
Donnerstag den 2. Juni d. I.
jedesmal von Morgens pmi§ 8 Uhr an im hiesigen städtischen Rathhause statt, und zwar gelangen zur Vorstellung:
a) am I. Juni d. I.
1) die beim diesjährigen Ersatz-Geschäft wegen häuslicher Verhältnisse zur Ersatz-Reserve II. Classe in Vorschlag gebrachten Militair- Pflichtigen,
2) sämmtliche daselbst zur Ersatz-Reserve I. Classe designirten Militärpflichtigen,
3) die zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften, über welche endgültig zu entscheiden ist,
4) die zur Zeit des Aushebungsgeschäftes noch vorläufig beurlaubten Rekruten,
5) die von den Truppentheilen abgewiesenen Einjährig-Freiwilligen,
6) die nach §. 14 pos. 5 der Landwehr-Ordnung zu berücksichtigenden Reservisten 2C.,
7) diejenigen beim Ersatz-Gkschäft für tauglich befundenen Militärpflichtigen, von deren Seite reclamirt worden ist,
8) sämmtliche Zugänge, einschließlich der Forstlehrlinge. _ w _
b) am 2. Jurn d. J. sämmtliche beim diesjährigen Ersatz-Geschäft hier- elbst für diensttauglich befundenen Militmr- iflichtigen mit Ausnahme der Reklamauten (cfr. vorstehend a) Nr. 7.) —
Diejenigen Militairpflichtigen, welche beim Ersatz-Geschäft für dauernd dienstuntauglich bezw. für moralisch unwürdig erklärt oder wegen zeitiger Untauglichkeit, bedingter Tauglichkeit resp, als überschüssig zur Ersatz-Reserve II. Classe in Vorschlag gebracht worden sind, kommen beim diesjährigen Ober-Ersatz-Geschäft hier nicht zur Vorstellung.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises werden angewiesen, die ihnen in den nächsten Tagen zugehenden Vorladungen alsbald den in Betracht kommenden Militairpflichtigen auszuhändigen und mit den letzteren pünktlich in dem betreffenden Termine zu erscheinen, auch ihnen zu eröffnen, daß diejenigen, welche bei Ausrufung ihrer Namen im Musterungslokale nicht anwesend sind oder überhaupt ohne genügende Entschuldigung fehlen, neben einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen die im §. 24 bezw. 65 der Ersatz-Ordnung bezeichneten Verluste sowie nach Lage der Sache die sofortige Einstellung als unsichere Dienstpflichtige zu gewärtigen haben.
Beim Ober-Ersatz-Geschäft werden die Reklamationen, auf Grund deren taugliche Militair- pflichtige zur Ersatz-Reserve in Vorschlag gebracht worden, sowie die Reklamations-Anträge, auf welche eine abweisende Entscheidung durch die Ersatz- Commission erfolgt ist, der Ober-Ersatz-Commission zur Entscheidnug vorgelegt, weshalb alle Familienglieder, auf deren Arbeitsoder Nichtarbeitsfähigkeit es bei Beurtheilung der Reklamationen au- kommt (also auch die etwaigen jüngeren oder älteren Brüder des Reklamirten) im Termine mit zu erscheinen haben, widrigenfalls eine Berücksichtigung der betreffenden Reklamation nicht stattfinden kann.
Die Herren Ortsvorstände 20. haben das Vorstehende in ihren Bezirken wiederholt zu veröffentlichen und namentlich zur Kenntniß der betreffenden Militairpflichtigen undderen Angehörigenzu bringen, auch den Militairpflichtigen noch besonders einzu- schärfen, daß sie mit vollständig reinem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen h aben.
15406. Der Königliche Landrath .____________ __Freiherr von Broich. "
Hersfeld, den 6. Mai 1881.
Die Werra-Brücke bei Widdershausen wird wegen einer vorzunehmenden Reparatur derselben Dom 20. d. Wts.tns zum lö.Zuni er gesperrtZierden.
Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben solches in Ihren Gemeinden öffentlich bekannt machen zu lassen.
5434. Der Königliche Landrath _______Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 5. Mai 1881.
Die Herren Ortsvorstände 2c. des Kreises weise ich an, mir unter Namhaftmachung des betreffenden Eigenthümers 2c. bis zum 15. Maid. J. ein Verzeichniß der in Ihren resp. Verwaltungsbezirken vorhandenen Gemeinde- und Privat-Zucht- bullen, welche nach Erlaß der Polizei-Verordnung vom 17. Januar 1879 angeschafft bezw. zum Springen benutzt worden und von der Körungs- Commission bis jetzt nicht untersucht worden sind, einzureichen oder, wenn solche Bullen nicht vorhanden sind, eine Negativanzeige zu erstatten. In dieses Verzeichniß müssen selbstverständlich auch diejenigen Bullen ausgenommen werden, welche nach Ablauf der vorjährigen Körungs-Termine angeschafft und nur vorläufig durch den Kreisthierarzt besichtigt worden sind.
5411. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 5. Mai 1881.
In Folge gegebener Veranlassung werden die Herren Ortsvorstände des Kreises darauf aufmerksam gemacht, daß die althessische Bestimmung (cfr. Büff Schulrecht pag. 916), wonach bei Kindern der in der evangelischen Landeskirche stehenden Eltern die Schulpflichtigkeit bis zur Konfirmation dauert, noch zu Recht besteht, und somit bei diesen Kindern der zunächst nach vollendetem 14. Lebensjahre folgende Schluß der Schulperiode (Kursus) den Endtermin der Schulpflichtigkeit nicht bezeichnet.
4569. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 6. Mai 1881.
Für Margaretha Reinhard von hier, 18 Jahre alt, ist die Ertheilung eines Passes zur Reise nach Amerika beantragt.
5421. Der Königliche Landrath ______ Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 5. Mai 1881.
Der Laudwirth, Bürgermeister Conrad Nuhn und Genossen zu A s b a ch haben unter Vorlage der Beschreibung, Zeichnung und Pläne um Genehmigung zur Anlage eines Kalkofens auf dem Grundstück „Gemeinderasen", Kartenblatt 3 Nr. 71 - '.89 Ar. und Nr. 78 — 64,95 Ar.groß, nachgesucht.
In Gemäßheit des §. 17 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 fordere ich alle Diejenigen, welche Einwendungen hiergegen zu erheben haben, auf, dieselben binnen 14 Tagen bei mir vorzu- bringen und bemerke, daß nach Ablauf dieser Frist Einwendungen in dem Verfahren nicht mehr gellend gemacht werden können.
Die Beschreibung, Zeichnung und Pläne können im Büreau des Königlichen Landrathsamtes während der Dienststunden eingesehen werden.
5315. Der Königliche Landrath.
__Freiherr von Broich.
Hersseld, den 5. Mai 1881.
Der Gutsbesitzer George Rudolph zu Eitra hat unter Vorlage der Beschreibung, Zeichnung und Pläne um Genehmigung zur Anlage eines Kalk- ofens auf dem im Dorfe am Mühlengraben gelegenen Grundstück (Garten), Kartenblatt 4 Nr. 37 = 40,38 Ar. groß, nachgesucht.
In Gemäßheit des §. ■ 17 der Gewerbe-Ordnung vom 21. Juni 1869 fordere ich alle Diejenigen, welche Einwendungen hiergegen zu erheben haben, auf, dieselben binnen 14 Tagen bei mir vorzu- bringen und bemerke, daß nach Ablauf dieser Frist Einwendungen in dem Verfahren nicht mehr geltend gemacht werden können.
Die Beschreibung, Zeichnung und Pläne können im Büreau des Königlichen Landrathsamtes während der Dienststunden eingesehen werden.
5317. Der Königliche Landrat^
Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 4. Mai 1881.
Nach einer Mittheilung des Herrn Dirigenten der öffentlichen Anstalt zur Untersuchung von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen zu Marburg ist diese Anstalt sowohl von Behörden als von Privaten bisher nur in sehr beschränktem Umfange in, Anspruch genommen worden. Da aber eine möglichst ausgedehnte Benutzung der Anstalt im öffentlichen Interesse sehr erwünscht ist, so werden die Herren Ortsvorstände 2c. des Kreises hierdurch veranlaßt, durch geeignete öffentliche Bekanntmachung die Aufmerksamkeit auf die Anstalt hinzulenken und selbst auf deren vermehrte Inanspruchnahme Bedacht zu nehmen. Empfehleuswerth ist nament- lichdieHerbeiführungvonTrinkwafferuntersuchungen aus allen den Orten, wo das Auftreten von epidemischen Krankheiten, insbesondere von Typhus,