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derMufdruck der Werthzahl nicht mehr in schwarzer, sondern in karminrother Farbe, und zwar in größeren Ziffern als bisher und mit der Bezeich­nung M zu beiden Seiten der Werthzahl ausge­führt ist,

hierdurch zur öffentlichen Kenntniß.

Cassel, den 30. März 1881.

Der Provinzial-Steuer-Director Schultze. 263. Die ohne Angabe eines Verfassers, Verlegers oder Herausgebers .erschienene,Die Herrschaft der Verbrecher" betitelte Druckschrift sozialdemokra­tischen Inhalts wird hierdurch auf Grund des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 von der unterzeich­neten Landespolizeibehörde verboten.

Frankfurt a. O. den 1. April 1881.

Der Regierungs-Präsident. Gf. Villers. 264. Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialde- mokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das auf die Münchener Verhältnisse sich beziehende, zwei Druck­seiten umfassende und in der schweizerischen Ver­einsbuchdruckerei Hottingen-Zürich gedruckte Flug­blatt mit den Eingangsworten:Reichstagswähler I Wenige Monate noch und wir werden wieder an die Urne gerufen rc." nach §. 11 des gedachten Gesetzes Seitens der unterzeichneten Landespolizei­behörde verboten worden ist.

München den 29. März 1881.

Königl. Regierung von Oberbayern, Kammer des Innern. Freiherr v. Feilitzsch, Präsident.

265. Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialde- mokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die von Th. Krämer in Hamburg verlegte und redigirte Pro­benummer:Allgemeine Nachrichten für Hamburg, Altona und Umgebung" und 'das angekündigte fernere Erscheinen dieser periodischen Druckschrift nach §. 11 des gedachten Gesetzes Seitens der un­terzeichneten Landespolizeibehörde verboten worden ist. Hamburg, den 30. März 1881.

Die Polizeibehörde. Senator Kunhardt. 266. Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmann­schaft hat auf Grund tz. 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialde- mokratie vom 21. Oktober 1878 die Druckschrift: Rede des Reichstagsabgeordneten Bebel zum Reichshaushaltsetat 1881 82. Aus hem amt­lichen stenographischen Berichte der Reichstags­sitzung vom 25. Februar 1881. Verlag der Dresdener Abend-Ztg." Druck von H. Zum- busch u. Co., Dresden"'

verboten. Dresden den 2. April 1881.

Königlich sächsische Kreishauptmannschaft, von Einsiedel.

267. Auf Grund der tztz. 11 und 12 des Reichs­gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 sind nachbezeichnete Druckschriften:

1) die natürliche Offenbarung über Selbsthülfe. Originalausgabe von B. Franklen. Dawen- port . . . Jowy 1874,

2) Volkskalender 1877. Braunschweig. Druck und Verlag von W. Bracke jun.,

von der unterzeichneten Landespolizeibehörde ver­boten worden. Schleswig den 31. März 1881. Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.

v. Rosen.

Komische Mchrichtm.

Deutschland.

Die fröhlicheOsterzeit ist wiederum heran­genaht und lenkt den Blick einmal von den großen und kleinen politischen Begebenheiten auf dieses Hauptfest der gesammten christlichen Welt. Die Bedeutung gerade dieses Festes ist ja auch eine ganz besondere, denn an demselben feiert die Christenheit die Auferstehung ihres Herrn und Er­lösers, zugleich feiert aber die Natur zu Ostern ihr Auferstehungsfest nach langem Winterschlafe, aus dem sie zu neuem Leben erwacht. Für uns Deutsche hat jedoch das Osterfest noch seine beson­dere historische Bedeutung, denn schon unsere Vor­fahren feierten zu derselben Zeit, in welche das christliche Osterfest fällt, eines ihrer höchsten Feste, das Fest der Ostara, der Göttin des aufsteigenden Lichts und des Frühlings, von welchem unsere Osterfeier ihre deutsche Benennung hat. Als die Religion des Kreuzes siegreich die heidnischen Götter der Germanen verdrängte, trat auch au die Stelle des heidnischen Ostarafestes das Triumphfest der christlichen Kirche, das Osterfest; möchte darum der Klang der Osterglocken n Jedem die Erinnerung an die besondere Bedeutung dieses Festes erwecken!

Se. Majestät der Kaiser hat das Kaiser- Alexander-Garde-Grenadier-Regiment Nr.1, dessen

Chef der Czar Alexander II. war, dem jetzt regie­renden Kaiser Alexander 111. verliehen, und zwar unter Fortführung seiner bisherigen Bezeichnung.

Der Bundesrath hat nunmehr dem Gesetzent­würfe, betreffend die Fürsorge für die Hinterlasse­nen der Reichs-Civilbeamteninder vom Reichstag beschlossenen Fassung die Zustimmung ertheilt und den vom Vorsitzenden in der letzten Sitzung am Sonnabend vorgelegten Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Controle des Reichshaushalts und des Landeshaushalts von Elsaß-Lothringen für 1880:81 genehmigt.

Das in nächster Zeit stattfindende fünfzigjährige Regierungs-Jubiläum des Herzogs Wilhelm von Braunschweig hat in der Presse zu mannigfachen Erörterungen über die Regelung der braun- schweigischen Nachfolge geführt. Besonders lebhaft wird einerseits die Meinung verfochten, daß der regierende Herzog anläßlich seines Regierungs-Ju- biläums zu Gunsten des Herzogs von Cumberland abdanken werde, während von anderer Seite be­hauptet wird, daß Herzog Wilhelm den zweiten Sohn des GroßherzogS von Baden adoptiren werde. Dem gegenüber ist daran zu erinnern, daß vor nicht langer Zeit in Braunschweig ein Regentschafts­Gesetz zu Stande gekommen ist, worin für,den Fall der Erledigung des braunschweigischcn Thrones Vorsorge getroffen ist. Dasselbe beruht auf der Annahme, daß der Herzog von Cumberland der rechtmäßige Erbe, aber wegen seiner bekannten Stellung zum Reiche nicht regierungsfähig sei; das Regentschaftsgesetz bestimmt schließlich, daß während der Fortdauer dieses Standes der Dinge ein Re- gentfchafts-Ausschuß die Regierungsgeschäfte zu führen haben wird.

Oesterreich-Ungarn.

In Oesterreich wirkt bie Zurückweisung, welche die reactionären und föderalistischen Pläne in der Schulpflicht-Frage in: Herrenhause erfahren haben, in der Presse noch lebhaft nach. In den Kreisen der Rechten zeigt man sich sehr erbittert über diesen Sieg der Verfassungspartei im Herrenhause und es wird daher in denselben der Rücktritt des Un­terrichtsministers Baron Conrad verlangt, obwohl derselbe sich bei der Abstimmung über das Schul­gesetz vollkommen neutral verhalten hat.

Frankreich.

Die militairische Schlagfertigkeit Frankreichs wird durch die vom französischen Kriegsminister Farre wegen der tunesischen Angelegenheit ange- geordneten Maßregeln in ein eigenthümliches Licht versetzt. Die Aussendung von 10,000 Mann nach Algerien hat in den Bureaus des Kriegsministe­riums und der Intendanz eine Art von Wirrwarr hervorgerufen, die widersprechendsten Befehle werden ertheilt, die Regimenter werden ohne Rücksicht auf ihren, tactischen Zusammenhang nach demKriegs­schauplatz" entsendet und die an der Spitze der für die Operation in Tunis bestimmten Regimenter stehenden Obersten sind ohne jeden ersichtlichen Grund durch Obersten aus dem Kriegsministerium ersetzt worden, die selbstverständlich nur eine sehr mangel­hafte Kenntniß von den Leistungen der ihnen unter­stellten Regimenter haben können. Auch der franzö­sische Generalstab scheint noch nicht ganz auf oer Höhe der Zeit zu stehen, da in der kartographischen Abtheilung desselben nicht einmal eine ordentliche Karte von Tunis aufzutreiben gewesen sein soll. Unter solchen Umständen ist es erklärlich, daß von der französischen Presse die schärfsten Kritiken an der Verwaltung des Kriegsministers Farre geübt werden und man bezeichnet sogar schon den General Billot als seinen Nachfolger.

England.

Das englische Ministerium Gladstone scheint an der Ueberzeugung festzuhalten, daß die englischen Interessen im Mittelmeere durch das Vorgehen Frankreichs gegen Tunis nicht berührt werden. Der englischen Botschaft in Paris ist von London die Weisung zugegangen, der französischen Regierung zu bemerken, daß man in London jede Aenderung in den staatlichen Verhältnissen von Tunis nicht als eine, englische Interessen berührende, ansehen j würde. Ebenso soll englischerseits dem Bey von ] Tunis bedeutet worden sein, er möge Alles auf- ] bieten, um die Anstifter und Theilnehmer an dem Grenzfriedensbruche zur Verantwortung zu ziehen, i außerdem soll England beabsichtigen, im Verein ; mit Italien seine Vermittelung zwischen Frankreich : und Tunis anzubieten. In London sind Gerüchte : verbreitet, wonach amerikanische Fenier ein Attentat gegen den Premier Gladstone beabsichten, die Lon­doner Polizei hat deshalb Vorsichtsmaßregeln er­griffen.

Italien.

Die der Neubildung des italienischen Ministe-

i riums entgegenstehenden Schwierigkeiten scheinen noch nicht vollständig gehoben zn sein. Am meisten Aussicht dürfte die Neubildung des Cabinets unter der Präsidentschaft Depretis' haben und verlautet, daß der seitherige Finanzminister, der Kriegsminister,, der Unterrichtsminister und der Minister für öffent­liche Arbeiten ihre Portefeuilles auch in dem neuen Cabinet behalten würden. König Humbert soll seinen festen Entschluß kundgethan haben, jedem neuen Ministerium die Verpflichtung aufzuerlegen, die versöhnliche Politik gegen Frankreich fortzusetzen.

Rußland.

Das Urtheil über die russischen Kaisermörder ist gefällt, sie werden durch ihren Tod am Galgen ihre entsetzliche Frevelthat büßen. Sämmtlichen sechs Angeklagten wurde am Montag der Urtheils­spruch nochmals in der gesetzlichen Form vorgelesen, von welchem sich Alle, mit Ausnahme des Shel- jaboff, eine Abschrift erbaten. Die Verurtheilten haben sämmtlich die Cassationsklage eingereicht, wozu ihnen eine 24stüudige Frist verstattet worden war, doch wenn auch eine nochmalige Revision des Prozesses vorgenommen werden sollte, so ist kaum anzunehmen, daß hierdurch eine Abänderung des Ur­theils herbeigeführt werden wird. Laut Verordnung des Generalgouverneurs von Moskau, Fürsten Dol- gorukoff, werden vom 17. April ab alle in Moskau ankommenden und durchreisenden Personen der strengsten Controle unterworfen.

Wie man derRat.-Zeituug" aus Peters­burg telegraphirt, wird der Rücktritt des Grafen Loris Melikow in den nächsten Tagen erfolgen; als Nachfolger von Loris Melikow hat der Prinz von Wales den Grafen Peter Schuwalow vorge­schlagen; man sieht der Ernennung desselben ent­gegen. Im unteren Gerichtshaus, wo die verur­theilten Kaisermörder verwahrt werden, sind zwanzig Revolutionäre verhaftet worden; einer größeren Zahl gelang es sich der Verhaftung durch gewaltsamen Widerstand zu entziehen und zu ent­kommen. Den Verhafteten wurden zwanzig Pfund Dynamit abgenommen. Eine dumpfe und gedrückte Stimmung herrscht in der Stadt, wer irgend in der Lage ist verläßt dieselbe.

Petersburg, 14. April. In dem Prozesse wider Ryssakow und Genossen ist die Vollstreckung der Todesstrafe durch den Strang gegen fünf der verurtheilten Verbrecher für morgen früh 9 Uhr auf dem Semenow'schen Platz festgesetzt.

Rumänien»

Der Proclamirung der Erhebung Rumänien^ zum Königreich wird demnächst die feierliche Krönung Carol I. folgen. Dieselbe wird am 22. Mai in Bukarest stattfinden und es werden deshalb dort die umfassendsten Vorbereitungen getroffen, um diesem bedeutsamen Akte einen besonderen Glanz zu verleihen.

Griechenland.

Die griechische Regierung hat endlich die Antwort auf das Ultimatum der Großmächte finden können, Griechenland nimmt im Allgemeinen die Vorschläge der Mächte in Bezug auf die Regelung der türkisch­griechischen Grenzfrage an, verlangt aber noch einige Garantien in Bezug auf die Abtretung des fraglichen Gebietes.

AuS Heffen-Raffau.

Fulda, 10. April. In Großenlüder Miethen gestern Mittag zwei Brüder in der sog.großen Blühte" in Streit, der zuletzt in die gröbsten Thätlichkeiten ausartete. Der ältere Bruder brächte dem jüngeren mit dem Handbeile fünf Kopfwunden bei und biß ihm außerdem fast die Diafe ab; der jüngere dagegen versetzte während der Prügelei seiner Schwägerin, die wahrscheinlich abwehren wollte, mit einem Prügel einen gefährlichen Hieb auf den Kopf. Die Ursache des unseligen Bruder­zwistes, der schon lange dauert, ist die vermeintliche Zurücksetzung des älteren Bruders, der die Mühle nicht bekommen soll. Gegen den älteren Bruder schwebt noch vor dem Hanauer Landgericht eine Untersuchung wegen Körperverletzung.

H om ber g, 13. April. DasHornberger Kreis- blau" bringt folgende Bekanntmachung: Ein­hundert und zwanzig Mark Belohnung werden von hiesigen Bürgern dem zugesichert, welcher zuerst über einen der bei mehreren von ihnen seit December vorgekommenen Einbrüche und Versuche zu solcher: derartigen Aufschluß giebt, daß der Thäter zu ge­richtlicher Bestrafung kommt, und wird eintretenden Falles Zahlung alsbald erfolgen.

Der junge Fritz.

Humoristische Erzählung von Emil Colbe.

(Fortsetzung.)

Bei weitem am meisten leiden darunter die