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Hältnissen Bosniens erscheint indessen die Lösung Dieser Aufgabe sehr fraglich.

Frankreich.

Die tunesische Frage ist gegenwärtig im fran­zösischen Cabinet Gegenstand ernster Erörterungen. In den letzten Tagen fanden an der algerisch- tunischen Grenze heftige Kämpfe zwischen tunischen Stämmen und französischen Truppen statt, auch wurde der französische Oberst Flatter, welcher für den Bau der durch die Sahara projectirten Bahn Aufnahmen machte, nebst einem großen Theil seiner Begleitung von den Eingeborenen ermordet; es sind zwar sofort Truppen abgegangen, um den Rest der von den Eingeborenen eingeschlossenen Mannschaften des Obersten Flatter zu retten, doch scheint wenig Aussicht auf das rechtzeitige Ein­treffen der Hülfstruppeuzu sein. In Paris haben diese beunruhigenden Nachrichten natürlich eine große Erregung hervorgerufen und die Angelegen­heit dürfte in der französischen Deputirteukammer Anlaß zu einer Interpellation geben.

England.

Der Friedensschluß zwischen den Engländern und den Boers hat weder in England noch im Transvaallande eine besonders günstige Aufnahme gefunden. Besonders die Boers zeigen sich sehr unzufrieden über die Abmachungen ihrer Führer mit den englischen Bevollmächtigten und es ist wahrscheinlich, daß die jüngsten Kämpfe bei Pot- chefstroom und Pretoria aus diese Unzufriedenheit zurückzuiühren sind. Dagegen giebt sich unter den englischen Kolonisten im Caplande eine große Er­regung gegen die Boers kund, da nach der Meinung der ersteren die Friedensbedingungen für die Eng­länder wenig ehrenvoll feien; die ganze Lage in Südairika ist demnach zur Zeit eine noch nicht geklärte. — Das Befinden des erkrankten ehema­ligen englischen Premiers Lord Beaconssteld hat sich etwas gebessert, derselbe konnte einige Nahrung zu sich nehmen und hatte einige Stunden ruhigen Schlafs.

Rußland.

Der Ukas des neuen Czareu, wodurch die Ver­treter der Petersburger Bürgerschaft zur Mitwir­kung an den Maßregeln berufen werden, welche für die Sicherung der Ruhe in der russischen Hauptstadt getrosten werden sollen, hat nicht nur in Petersburg, sondern auch im ganzen russischen Reiche lebhafte Befriedigung hervorgerufen. Die gesammte russische Presse ist einig darüber, daß Alexander III. durch diesen Ukas einem allgemeinen Wunsche der Bevölkerung nachgekommen ist und da die kaiserliche Verordnung in der That ein Theil eines für das ganze Reich in Aussicht ge­nommenen Planes ist, so läßt sich dem Ukas vom 30. März eine große Bedeutung für eine gesündere Entwickelung der inneren russischen Verhältnisse nicht absprechen.

Italien.

Das italienische Ministerium hat sich immer noch nicht über die Wahl eines neuen Kriegsmi­nisters einigen können. Dem General Mezzacoßa war zwar die Uebernahme des Kriegsministeriums angeboten worden, derselbe hat indessen abgelehnt, weil er zehn Millionen Mehrauslage für die Ar­meereform verlangt und die Regierung mit Rücksicht auf die Staatsbilanz dieselbe nicht gewähren kann. Als fernere Candidaten für das italienische Kriegs­ministerium werden Ferrero und Avagadro genannt.

Schweiz.

Der Gedanke das Asylrecht zu beschränken, fin­det in derSchweiz eine wenig günstige Aufnahme. Die schweizerische Presse bekämpft die Idee, die Asylfrage auf internationalem Wege zu regeln, hauptsächlich auf Grund der Anschauung, daß po­litische Verbrecher den republikanischen Prinzipien gemäß nicht ausgeliefert werden können. Die Schweiz dürfe von den Rechten, wie die „Neue Zürcher Zeitung" ausführt, welche dem Bürger durch die Verfassung gewährleistet sind, dem Aus­lande zu Liebe nichts verletzen, sonst komme sie auf eine schiefe Ebene.

Griechenland.

Die Uebergabe eines griechischen Rundschreibens an die Mächte bezüglich der neuesten türkischen Vorschläge wird als nahe bevorstehend bezeichnet. Es verlautet hierüber, daß die griechische Regierung in dem Schreiben am die Stimmung des griechischen Volkes Hinweise, welche nicht gestatte, daß von dem Nationalprogramm das geringste geopfert werde und die öffentliche Meinung in Griechenland sei nicht beschwichtigt, wenn man nicht die Stimme Griechenlands vor dem endgültigen Abschlüsse der Constantinopler Verhandlungen höre. Indessen erhält sich die Annahme, daß trotz dieser zuver­

sichtlichen Sprache außer König Georg selbst auch die einflußreichsten griechischen Staatsmänner für die türkischen Vorschläge gewonnen seien.

MhL

Nihil — Nichts! Das ist die Losung der revo­lutionären Partei in Rußland, welcher das Leben des Kaisers Alexander II. zum Opfer gefallen ist. Auch in Deutschland hat das traurige Schicksal des mächtigen Herrschers der Russen in den meisten Kreisen der Bevölkerung Sympathien erweckt. Kaiser Alexander gehörte zu jenen Herrschern, welche, ohne eigentlich diejenigen Eharaetereigcnschaften zu be­sitzen, die einen Monarchen herausheben aus der Zahl seiner Vorgänger und Nachfolger und ihm ein unvergängliches Andenken in der Geschichte sichern, doch neben persönlicher Liebenswürdigkeit einen sicheren Blick in der Auswahl der für die höchsten Staatsämter geeigneten Männer-mit dem festen Willen, selbst unter persönlichen Opfern das­jenige zu thun, was für ihr Reich ersprießlich ist, verbinden, Kaiser Alexander hat viel für Ruß­land gethan, das mußten selbst seine Feinde zuge­stehen. Unter den denkbar ungünstigsten Umständen bestieg der am 29. April 1816 geborene Monarch am 2. März 1855 den Thron. Ülad) dem plötz­lichen Tode seines Vaters Nikolaus 1. erlitt Ruß­land zu Anfang seiner Regierung in dem in der Krim geführten Kriege gegen England, Frankreich und die Türkei mehrere Niederlagen, von denen die Einnahme der von den Russen heldenmüthig ver­theidigten Festung Sebastopol die schwerste war. Rußland mußte auf dem Pariser Kongreß die Donaumündungen abtreten. Für Alexander 11. lag die Versuchung nahe, bei der ersten günstigen Gelegenheit diese Scharte auszuwetzen. Er erkannte jedoch sehr richtig, daß das, große russische Reich zunächst auf dem Wege der Reformen von innen heraus gekräftigt werden müsse. Eine allgemeine Amnestie bereitete den Boden für diese. Der wichtigste Schritt war die Aufhebung der Leibeigen­schaft, welche durch miserliches Manifest am 3. März 1861 erfolgte und durch welche 23 Mill. Leibeigenen die Freiheit gegeben wurde. Reformen im Verwaltungswesen und tm Steuerwesen schloffen sich dem an und auch aus dem Gebiete des Militär- wesens fanden Reformen statt, von denen die wichtigste die Einführung der allgemeinen Dienst­pflicht war, während durch den Ausbau des russischen Eisenbahnnetzes das Verkehrswesen bedeutend ge­fördert wurde. So hat Alexander II. für sein Reich viel gethan und es hat unter seiner Regierung weit größere Fortschritte gemacht, als unter der irgend eines seiner Vorgänger, Peter den Großen ausgenommen, der Rußland der Cultur erschloß. Und auch für Deutschland ist sein Tod ein herber Verlust. Hatte es doch Kaiser Alexander mit seiner Neigung zu deutschem Wesen, seiner warmen und innigen Freundschaft für unsern greisen Kaiser zu verdanken, daß diepanslavistische, deutschenfeindliche Partei, an deren Spitze der Großfürst-Thronfolger stand und zu der allmählich auch der Kanzler Fürst Gortschakoff hinübergezogen wurde, nicht den Sieg, davontrug und wir vor einem Conflict mit Ruß­land bewahrt blieben.

Trotz der hohen Verdienste, welche Alexander II. sich um Rußland erworben hat, mußte er durch Mörderhaud enden! Nihil, — nichts! Das ist die Parole, welcher sein Leben zum Opfer fiel. Daß eine Richtung, welche auf politischem und religiösem Gebiete den Umsturz alles Bestehenden bezweckt, welche nichts gelten lassen will von den Grund­sätzen, auf denen der moderne Staat aufgebaut ist, nichts von den Principien der Sittenlehre, in welchen unser ganzes gesellschaftliches Leben seine Grund­lage, das Thun und Treiben jedes Einzelnen unter uns seine Richtschnur findet, daß eine solche Richtung, welche bis vor einem Jahrzehnt nur in den Köpfen Einzelner, dem praktischen Leben Fernstehenden auf- tauchte, letzt in Rußland Anhänger fand in so großer Anzahl, daß eine in das gesammte russische Staatsleben tief einschneidende Wirkung durch sie auSgeübt wurde, das, meinen wir, ist eine Er­scheinung von so außerordentlicher Tragweite, daß sie auch Denjenigen, welcher über den Blühen und Sorgen des täglichen Lebens Lust und Zeit zur Beschäftigung mit derlei Fragen verlieren, zu ernstem Nachdenken anregen sollte.

Die Geschichte eines jeden Staates weist dunkle Punkte auf und zu den dunkelsten Punkten zählen die, in welchem ein Nichtswürdiger seine Hand gegen das geheiligte Haupt des Monarchen erhob. Nur vereinzelt sind meist diese Fälle, Rußland ist das einzige europäische Reich, in welchem wenige Mo­narchen von Mörderhand verschont blieben, Ruß­land ist das Reich, welches in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Attentaten gegen die Person seines Herrschers aufwies. An die Attentate Korsakow's im Jahre 1866 und Berezowski's im

^ahre 1867 schloß sich in den Jahren 1877 bis 1880 eine ganze Reihe von Unternehmungen, welche den Tod des Czaren zum Ziel hatten. Aber kann man sich darüber wundern, wenn man die Aus­breitung der nihilistischen Ideen in Rußland und die Tragweite derselben bedenkt? Wenn Tausende einer Lehre folgen, welche weder Gott noch Menschen als Herrn anerkennt, welche das Dasein eines Gottes leugnet, den Ungehorsam gegen den Staat und dessen Gesetze predigt und als einzigen Grund auf- stellt, daß es Jedem erlaubt sei, so zu handeln, wie es ihm den größten Vortheil bringt, dann können so tieftraurige Ereignisse nicht ausbleiben. Eine solche Lehre wird und muß solche Früchte tragen.

Aber auch für uns liegt in den traurigen Er­eignissen, welche das Leben des Herrschers unseres Nachbarstaates bedrohten und demselben schließlich ein Ende machten, eine wohl zu beherzigende Mahnung. Auch bei uns haben vor wenigen Jahren derlei traurige Ereignisse stattgefunden und die Namen Hödel und Nobiling, an welche sich der Fluch des deutschen Volkes knüpft, genügen, um an die Gefahren zu erinnern, welche das Leben unseres Heldenkaisers bedrohten. Die Führer der deutschen Socialdemokratie haben jeden Zusammenhang mit jenen beiden Verbrechern geläugnet, was sie aber nicht läugnen konnten, das ist, daß ihre Lehren es waren, welche in Jenen den Keim des Gedankens, ihre entsetzlichen Thaten zu begehen, erzeugt haben. Was sie nicht läugnen konnten, das ist, daß eine weitverzweigte Verbindung besteht, welche weit über Europa hinaus sich erstreckten und die Leitung aller derer in Händen hat, welche den Umsturz alles Be­stehenden in Händen hat, der die russischen Nihilisten, wie die deutschen Socialdemokraten, die Fenier in Irland und die Anhänger der Kommune in Frank­reich Folge leisten. (Hg. V.)

AuS Heffen-Naffan.

— Der bisherige Ober-Landesgerichts-Secretär Kuhl aus Kassel ist zum Geheimen revidirenden Calculator bei der Königlichen Ober-Rechnungs- kammer in Potsdam ernannt worden.

Hanau, 4. April. Der Postschaffner Spähn dahier, welcher am 2, Oktober v. I. aus Rache den Mordversuch auf unseren Postdirector Lins gemacht hat, wurde heute vom Schwurgerichtshofe in eine 12jähr. Zuchthausstrafe verurtheilt. (Tgbl.)

Aus dem KreiseEschwege, 31. März. Ein Meuchelmord, der nach Motiven und Aus­führung den beiden Mordthaten sehr ähnlich ist, die zu Anfang des vorigen Jahres in Frieda und Beiseförth vorgekommen sind, ist am vorigen Sonn­tage im Dorfe Faulungen bei Treffurt verübt worden. Ein 19jähriger Bursche, Namens Fischer, unterhielt mit einem Mädchen gleichen Alters ein Liebesverhältniß, das indessen Seitens des Letzteren mehr und mehr gelockert wurde, weil ein Anderer seine Gunst zu erobern gewußt hatte. Aus Eifer­sucht plante nun der Fischer die Ermordung des jungen Mädchens, indem er sich demselben unter einem Vorwande auf offener Straße näherte und ihm dabei ein Messer in den Hals stieß, so daß der Tod alsbald eintrat. Der rohe Verbrecher- würde sofort verhaftet.

Reichsgenchts-EntscheidUM

Aussagen der von der Zrugnißpflicht befreiten Personen.

In einer Untersuchung hatte die Strafkammer die Feststellung der Strafthat auf das Zeugniß eines Gensdarmen über Mittheilungen gestützt, welche die Tochter des Angeklagten (die sodann vor Gericht ihr Zeugniß verweigerte) theils ihm selbst, theils bei ihrer Vernehmung vor dem Amts­vorsteher gemacht hatte. In der vom Angeklagten dagegen eingelegten Revision machte dieser geltend, daß es nicht statthaft sei, Zeugen über die M't- theilungen solcher Personen zu -vernehmen, welche von ihrem Rechte der Zeugnißverweigerung vor Gericht Gebrauch machen. Das Reichsgericht, II. Straff., verwarf die Revision des Angeklagten durch Urtheil v. 17. Dezember 1880, indem es eine der­artige Zeugenvernehmung für wohl statthaft er­klärte. „Die Befreiung," führt das Reichsgericht aus, „gewisser Personen von der allgemeinen Zeug­nißpflicht ist lediglich eine vom Gesetze in Berück­sichtigung des schweren Conflictes, in den diese Personen bei Festhaltung jener Pflicht mit ihren anderen vom Gesetze refpectirten Pflichten sich würden versetzt finden können, denselben gewährte persön­liche Begünstigung, ein Recht, worauf sie auch ver­zichten können. Im Falle dieses Verzichtes sind ihre Aussagen ein procestualisch ebenso unzulässiges Beweismittel, wie die jedes andern Zeugen. Daraus folgt aber, daß auch die von solchen Personen außerhalb der Hauptverhandlung gemachten den