für den
.Kreis HerssesÜ.
Nr. 2L Sonnabend den 12. März 1881.
®a§ „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition I Mark pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Corpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
ÄmMch65.
Der Herr Minister des Innern hat unter'm 5ten d. Mts. dem Schlesischen Vereine für Pferdezucht und Pferderennen zu Breslau die Erlaubniß ertheilt, im Laufe dieses Jahres daselbst eine öffentliche Verloosung von Pferden, Wagen, Gold- und Silbersachen, sowie von Gegenständen der Kunst, des Kunstgewerbes und der Industrie zu veranstalten und die betreffenden Loose im ganzen Bereiche der Monarchie abzusetzen.
Cassel, den 11. Februar 1881.
Der Ober-Präsident. Fryt. von Ende.
Kreis Hersseld.
Hersfeld, am 9. März 1881.
Unter Bezugnahme auf die diesseitige Bekannt- machung vom 11. Februar 1873 (Kreisblatt Nr. 13) betreffend die Vertilgung der Raupennester, werden hierdurch die Ortsvorstände des Kreises aufgefordert, die gehörige Vollziehung der deshalb erhangenen Vorschriften zu überwachen und gegen leben Nachlässigen mit den den Ortspolizeiverwaltungen zustehenden Mitteln vorzugehen resp. dem Amtsanwalt zwecks der gerichtlichen Bestrafung nach §. 368,2 des Strafgesetzbuches zur Anzeige zu bringen.
Die Königliche Gendarmerie wird thun, was ihre Pflicht ist.
Gleichzeitig erhalten die Herren Bürgermeister den Auftrag, für thunlichste Verbreitung der hierunter abgedruckten Belehrung über die Vertilgung der Kohlweißlinge zu sorgen und dahin zu wirken, daß Prämien für Einlieferung der weiblichen, im Frühjahr fliegenden Kohlweißlinge gezahlt werden.
2998. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
Die Vertilgung der Kohlweißlinge.
Jeder Landwirth und Gartenbesitzer kennt den großen Schaden, welchen die Raupen der Kohlweißlinge an den verschiedenen Kohlarten in Feldern und Gärten anrichten. Die Milliarden von Raupen anderer Art vertilgenden Vögel verschmähen fast ausnahmslos gerade diejenigen des Kohlweißlings. Das Geschäft der Raupenvertilgnug bleibt deshalb vorzugsweise der menschlichen Thätigkeit überlassen. Diese vermag das Uebel auch zu bezwingen, wenn sie nur überall und zur rechten Zeit unter Anwendung der richtigen Mittel eingreifen wollte.
Bekanntlich überwintern die Kohlwekßlinge als Puppen. Sie hängen oft in großer Menge an Bäumen, Hecken, Mauern und an den Wänden von Gebäuden. Bei warmer Witterung kommen schon im April die Schmetterlinge zum'Vorschein. Sie fliegen dann ziemlich einzeln.
Bald nachdem sich die Geschlechter gefunden, beginnt das Eierlegen an der unteren Seite kreuz- blüthiger Gewächse (Raps, Meeretig re). Nach 10 bis 14 Tagen schlüpfen die Räupchen aus und beginnen an den sie beherbergenden Gewächse ihre zerstörende Thätigkeit. Nach viermaliger Häutung, welche innerhalb 4 Wochen bewerkstelligt wird, sind sie ausgewachsen und jetzt verpuppen sie sich an den oben näher bezeichneten Orten. Etwa 14 Tage nach dem Eierpuppen erscheint der Schmetterling.
Hiermit ist die erste Generation zum Abschluß gekommen und es beginnt nun die zweite. Die setzt oft massenhaft fliegenden Schmetterlinge legen ihre Eier und die aus diesen auskriechenden Raupen gelangen vor Winter in der Regel nur noch zum Verpuppen. Die Raupen dieser zweiten Generation
sind es, welche in warmen, mehr trockenen als feuchten Jahren außerordentlichen Schaden anzu- richten vermögen.
Soll nun eine wirksame Vertilgung der Kohlweißlinge vorgenommen werden, so muß diese sich . erstrecken,
1) auf das wiederholte Aufsuchen Und Zerdrücken der Eier, welche sich, wie gesagt auf der unteren Seite der kohlartigen Gewächse und stets in größerer Zahl auf einer kleinen Fläche vorfinden,
2) auf das Einsammeln und Vernichten der Puppen während der Wintermonate, besonders während des Januars und Februars und ganz besonders
3) auf das Fangen der der ersten Generation an-, gehörenden Schmetterlinge welche im Frühjahr und im Vorsommer fliegen.
Das Fangen der Schmetterlinge der zweiten Generation bleibt erfolglos, weil die vorhandenen Massen dieser Generation gar nicht bewältig: werden können.
Derjenige verfährt somit rationell, welcher die Puppen im Winter vernichtet und die weiblichen Schmetterlinge der ersten Generation einfängt, denn hierdurch wird das Uebel an der Wurzel ange- griffeu und im Keime erstickt.
Die weiblichen Schmetterlinge sind aber leicht selbst im Flug an den schwarzen Flecken zu er-1 kennen, welche sie auf der Mitte der Vorderflügel haben. Den Männchen fehlen dieselben.
Das Wegfangen unterliegt keinen Schwierigkeiten. Einmal ist die Zahl der Schmetterlinge im Frühling nicht groß und dann ist ja die Schmetterlingsjagd eineLieblingsbeschäftigung der Jugend. Schaffe nur jeder Landwirth und Gartenbesitzer den Kindern Fangnetze an. Er setze für Einlieferung einer ge-: wissen Anzahl dieser Frühlingsschmetterlinge; Prämien aus. Es würde sich ohne Zweifel selbst lohnen, Tagelöhner mit dem Einfängen der Schmetterlinge zu betrauen.
Stadt- und Landgemeinden und die landwirth- i schaftliche Vereine sollten die Einlieferung der Kohlweißlinge ebenwohl angemessen prämiiren. Geschehe dies allgemein, so würde man des schädlichen Insekts bald Herr werden.
B eka nT t m a ch u n g.
Die diesjährigen F r ü h j a h r s - C o n t r o l - V e r- sammlungen für die Mannschaften des Beur- laubtenstaudes im Kreise Hersfeld finden wie folgt, statt:
1) zu HerSsr ld
Mittwoch den 6. April d. J. Vormittags 9 Uhr für die Mannschaften aus der Stadt Hersfeld und dem Hof Meisebach, sowie aus den Gemeinden Friedlos, Reilos, Mecklar und Meckbach.
2) zu Unterhaltn
Mittwoch den 6. April d. A. Nachmittags 3 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilperhausen, Holzheim, Kathus, Kohlhausen, Kruspis, Oberhaun, Oberrode, Oberstoppel, Peters- berg, Roßbach, Wilhelmshoi, Rotensee, Starklos, Sieglos, Sorga, Unterhaun, Unterstoppel, Wippers- Hain und Biengartes.
3) zu ObergciS Donnerstag den 7. April d. A. Vormittags 9 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Allmers- Hausen mit Hählgaus, Aua, Biedebach, Gittersdorf, Goßmannsrode, Heenes, Kalkobes, Obergeis, Reckerode, Rohrbach, Rotterterode, Tann und Untergeis.
4) zu Niederaula
Freitag den 8. April d. J. Vormittage 10 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Allen-
dorf, Asbach, Beiershausen, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Hattenbach, Heddersdorf, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Mengshausen, Niederaula, Niederjossa, Reimboldshausen, Solms, Willingshain und Engelbach mit Hof Sternberg.
5) zu OberlengSfeld
Sonnabend den 9. April d. A. Vormittag» 10 Uhr für die Mannschaften aus deu Gemeinden Ausbach, Conrode, Dünkelrode, Hillartshausen, Hilmes, Lanipertsfeld, Landershausey, Malkomes, Motzfeld, Oberlengsseld, Ransbach, Schenklengsfeld, Schenk- solz, Unterweisenborn, Wehrshausen und Wüstfeld.
6) zu Heimboldshausen Sonnabend den 9. April d I. Nachmittag» 3 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Bengen- dorf, Friedewald, Gethsemane, Harnrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen, Kleinensee, Lauten- hausen, Leimbach, Lengers, Röhrigshof mit Nippe, Philippsthal, Widdershausen, Wölfershausen und Unterneurode.
Zur strengen Nachachtung für die betheiligten Mannschaften fügt das Bezirks-Commando folgende Bemerkungen hinzu:
1) Zu den Frühjahrs - Control-Versammlungen haben sich mit Ausnahme der in diesem Herbst zum Landsturm übertretenden Wehrleute des Jahrgangs 1867 sämmtliche gedient habende Mannschaften des Beurlaubtenstandes, welche zu der Landwehr, der Reserve und zu den Dispositions-Urlaubern gehören, sowie die zur Disposition der Ersatz-Behörden Entlassenen einzufinden.
2) Wie den Mannschaften schon früher mitgetheilt ist, werden Ordres nicht ausgegeben, sondern es findet die Beorderung lediglich durch diese Bekanntmachung und durch Ausrufen in den verschiedenen Ortschaftenstatt. DieBetheiligten werden noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß nach dieser Art der Beorderung die Fehlenden ebenso strafbar sind, als wenn sie, wie früher, persönliche Ordres erhalten hätten.
3) Die Mannschaften aus einzelnen, hier nicht genannten Höfen, Mühlen rc. werden zu den Ortschaften gerechnet, zu deren Gemeinden sie gehören.
4) Die Mannschaften haben ihre sämmtlichenMili- tairpapiere mit zur Stelle zu bringen.
ö) Etwaige Dispensationsgesuche sind rechtzeitig an den betreffenden Bezirksfeldwebel zu richten und können nur durch das Bezirks-Commando genehmigt werden. Ist bis zum Tage der Control-Versammlung die Entscheidung auf ein Gesuch noch nicht erfolgt, so muß der Betreffende unfehlbar bei derselben erscheinen.
6) Etwaige plötzliche Krankheits- oder sonstige Verhinderungs-Fälle müssen durch ärztliche oder ortspolizeiliche Atteste, welche spätestens auf dem Controlplatz abzugeben sind, bescheinigt werden. In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben. Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Control-Versammlung gehindert ist, ohne Angabe des Grundes, werden nicht angenommen.
Rotenburg, am 28. Februar 1881.
Königliches Landwehr-Bezirks-Commando. von Rohrscheidt, Major und Eommandeur.
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Hersfeld, am 3. März 1881.
Die Herren Ortsvorstände 2C. der Stadt- und Landgemeinden des Kreises werden angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung wiederholt in ihren Bezirken auf ortsübliche Weise zu veröffentlichen