AreisWklatt
für den
«Kreis HeesselS
Nr. 18
Mittwoch den 2. März
1881.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition l Mark pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postausschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Corpuszeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet.
Amtliches.
Kreis Hersfeld.
Hersfeld, am 1. März 1881.
Zur Vornahme des diesjährigen Ersatz-Geschäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:
Donnerstag den 31. März d. J.
von Morgens präzis £8 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus der Stadt Hersfeld und den Landgemeinden Allmershausen mit Hählgans, Aua, Biedebach, Biengartes, Eitra, Friedlos, Gittersdorf, Heenes, Hilperhansen, Kalkobes, Kathus, Kohlhausen, Meckbach, Mecklar, Meisebach, Obergeis, Oberhaun, Oberrode, Petersberg, Reilos, Rohrbach, Roßbach und Rotensee.
Freitag den 1. April d. 3«
von Morgens präzis £8 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Land- gemeinden Sieglos, Sorga, Tann, Untergeis,Uuter- Haun, Wippershain, Wilhelmshof und sämmtlichen Gemeinden rc. des Amtsgerichtsbezirks Niederaula.
Sonnabend den 2. April d. J.
a) ooit Morgens präzis z8 Uhr ab Rtusterung der Militairpflichtigen aus sämmtlichen Gemeinden ec. der Amtsgerichtsbezirke Friedewald und Schenklengsfeld.
b) von Nachmittags präzis 3 Uhr ab Loosuug, sowie Classification derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz- Reserve 1. Classe, welche wegen häuslicher, gewerblicher und Familien-Verhältnisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen.
DaS Ersatz-Geschäft wird im hiesigen; städtischen Rath-hanfe vorgenommen. ;
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Land- . ------ - -.. .
gemeinden des Kreises — selbstverständlich auch spätestens zum 13. d. Mt«. an ,mi^^ die Herren Ortsverwalter — werden angewiesen: " .............
1) die militairpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden 2c. und zwar
a) die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich den 31. Dezember 1861 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militair eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten habeu,
b) die in den Jahren 1860, 1859, 1858 ober früher geboren, welche in den Ersatz-Geschäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig geblieben oder gar nicht erschienen sind und demnach über ihr Militair- verhältniß noch keine feste Bestimmung erhalten haben,
zu den vorbezeichneten MusterungSterminen vorzuladeu,
2) in jenen Terminen sich persönlich einzufinden ober im Falle einer Verhinderung dafür zu sorgen, daß der Vicebürgermeister anwesend ist,
3) für die rechtzeitige Gestellung der Militairpflichtigen zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körpex und reiner Wäsche zu erscheinen haben.
Militairpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldiguu.gsgrund im Musterungstermine nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im Muste- runaslocale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu3Tagen bestraft; außerdem können ihnen die Vortherle der Loosuna entzogen werden. Ist die Versäumnis in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so kann dre als baldige Einziehung zum Militairdienft
al s unsicherer Dienstpflichtiger erfolgen.
Diejenigen Personen, zu deren Gunsten .eine Zurückstellung bezw. Be- sreiung vom Militairdienst beansprucht wird, haben sich im Musterungstermine ebenfalls einzufinden.
Die Herren Ortsvorstände ec. haben Vorstehendes zu wiederholten fötalen in ihren Verwaltungsbezirken, insbesondere den gestellungspflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen bekannt machen zu lassen.
Siedamütiviun Alilitairpflichtiger um Zurückstellung bezw. Befreiung vom Aiilitairdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve I. Classe um Zurückstellung im Falle einer Mobilmachung des Heeres, sind schleunigst bei dem betreffenden Ortsvorstande anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung des vorgeschriebenen Fragebogens (das Formular hierzu ist stets in L- Funks Buchdruckerei hier vorräthig) sorgt; außerdem sind die nöthigen Atteste (Pfarr- amtlicher Familienschein, Steuerbuchsauszug, Hypothekenschein und Abschätzung durch die Ortstaxatoren beim Vorhandensein von. Gruudeigen- thum rc.) der Reclamation beiznfügen. Einer Beifügung von ärztlichen Attesten bedarf es nicht, da — wie schon erwähnt — diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung rc vom Militair- dienste beansprucht wird, im MusterungsteMiue mit zu erscheinen haben, wobei in Betreff ihrer Erwerbsfähigkeit rc. die nöthigen Feststellungen durch den betreffenden Militairarzl, dessen Ausspruch allein maßgebend ist, bewirkt werden.
Sämmtliche Reklamationen sind bis
S-
znreichen, worauf die Vorprüfung derselben vorgenommen werden wird. Die Herren Orts- vorstände oder die Recbamanteu brauchen zu diesem Zwecke nicht persönlich zu er- scheinen, die Einsendung der Recla- mationeu kaun vielmehr durch die Post
2 t. gescheh e n.
Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zü sisüren, welcher dieselben an Eides Statt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Znfälle an den betreffenden Militairpflichtigen wahr- genommen haben. Diese Protokolle nebst etwaigen ärztlichen Attesten sind e b e n w o h l b i s z u m 15. d. M t s. a n mi ch einzu reichen.
2573. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Zugelaufen: ein grauer Pinscherhund, männlichen Geschlechts. Der Eigenthümer kann denselben gegen Erstattung der Futterkosten bei Schäfer- Jacob Glebe zu Beiershausen in Empfang nehmen.
»ebruar 1881.
,Hersfeld, am 28. Fc
Die Brandsteuer für das Jahr 1881, welche von je 300 Mark (100 Thlr.) Versicherungskapital — 50 Pfg. beträgt, soll in den Lokal-Steuer-Erheb- nngsterminen pro März d. J. erhoben werden, welches die Herren Bürgermeister und Ortsverwalter des hiesigen Kassenbezirks in ortsüblicher Weise bekannt zu machen haben. Gleichzeitig werden die Herrn Bürgermeister derjenigen Gemeinden, welche im Jahr 1880 Basaltsteine aus communal- ständischen Steinbrüchen bezogen haben aufgefor
dert, die Gemeinde-Rechnungsführer anzuweisen, d'e dafür zu zahlenden Bruchzinsen in denSteuer- Erhebungsterminen einzuzahlen.
Königliche Steuerkasse.
Wiskemann, Rentmeister.
Milische Nachrichten
Deutschland.
Se. Majestät der Kais er hat die hohe Freude gehabt, dem Enkelsohne die Gattin zuzuführen. Am 26. Februar hielt die Prinzessin-Braut in Begleitung der Kronprinzessin nebst Gefolge in dem berühmten goldenen Krönungswagen ihren feierlichen Einzug in Berlin, das, vom Wetter begünstigt, ein außergewöhnliches Festkleid angelegt hatte. Besonders herrlich geschmückt, mit Triumphbogen, Masten, Flaggen, Bannern, Wimpeln, Guirlanden, u. s. w. war die Feststraße vom Schloß Bellevue bis zum Königlichen Schlosse. Die zahlreichen Innungen Berlins, die Studenten, Feuerwehrmänner u. A. m., im Ganzen 40,000 Mann, hatten Spalier gebildet, und zu Hunderttausenden hatten Berliner und zum Theil aus großer Ferne herbei- gekommene Provinzbewohner - an Fenstern, auf Dächern und Bäumen und Tribünen und die allermeisten zu ebener Erde an der Feststraße entlang sich ausgestellt. Kanonendonner verkündete der Stadt, daß die fürstliche Braut am Brandenburger Thore angelangt sei. Hier hielt der Oberbürgermeister von Berlin eine Ansprache an die Prinzessin, welche mit kurzen Worten für den prächtigen Empfang dankte, dieses Tages zu gedenken und die ihr in so reichem Maße entgegengebrachte Liebe zu erwidern versprach. Im Königlichen Schlosse wurde die Priuzessin-Braut von der Königlichen Familie, vom Hofe, von den Spitzen der Reichsund Staatsbehörden feierlich begrüßt, worauf der Kaiser und die anderen dazu bestimmten Persönlichkeiten sich zur Unterzeichnung der Ehepakten nach deni Königszimmer begaben.
Abends strahlte besonders der Kern der Stadt in einem großartigen buntfarbigen Flammenmeer. Die Illumination, welche Punkt 7 Uhr anfing, war im Centrum eine allgemeine, erstreckte sich aber auch bis weit in die Vorstädte hinaus. Namentlich zeichneten sich aus die Leipziger Straße, Unter den Linden, der Pariser- und der Ziethen- Platz der Lustgarten u. a. m., und unter den öffentlichen Gebäuden nahm wie gewöhnlich den ersten Rang das Berliner Rathhaus ein, dessen bengalisch beleuchteter Thurm weithin sichtbar war. Neben Kerzen, Fackeln, Oellämpchen, und namentlich Gas, wurde dieses Mal schon sehr viel elektrisches Licht für Jlluminationszwecke benutzt. Im Opernhause fand zn Ehren der zahlreichen fürstlichen Gäste eine Galavorstellung statt. Dieser wohnten bei der Kaiser und die Kaiserin, der Kronprinz und die Kronprinzessin, der König und die Königin von Sachsen, der Prinz von Wales, Erzherzog Ludwig, der Herzog von Edinburg, der Kronprinz von Schweden, der Herzog von Aosta, die Großherzöge von Baden, Sachsen, Mecklenburg und Hessen, Prinz Arnulf von Baiern u. A. m.
Am Sonntag wurde von dem Minister des Königlichen Hauses der Standesakt in Gegenwart der engeren Familie des hohen Brautpaares und hierauf in der Schloßkapelle in Gegenwart den Generalität, des diplomatischen Corps u. A. m. die kirchliche Trauung vollzogen. Abends fanden De- filir-Cour und Souper unb im Weißen Saale der historische Fackeltanz statt.
Prinz Wilhelm ist anläßlich seiner Ver-