KreisMblatt
für den
Juris Hersfelh.
Nr. 101. Sonnabend den 18. Dezember
1880.
DaS „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal Sei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Psz. berechnet.
Abonnements-Hinladung.
Mit dem 1. Januar beginnt ein neues Abonnement aus das von da ab
3^ in vergrößertem Format erscheinende „Kreisblatt".
Wir bitten das Abonnement rechtzeitig erneuern zu wollen, damit bei Beginn des Quartals keine Unterbrechung in der Zustellung eintritt. Der vierteljährliche Abonnementspreis beträgt wie seither 1 Mark excl. Postaufschlog, sowohl bei allen kaiserlichen Postanstalten all auch bei der Expedition.
finden durch das „Kreisblatt" nicht nur in hiesiger Stadt und hiesigem Kreise sondern auch in den benachbarten Kreisen weite Verbreitung und sichern Erfolg und kostet die viergespaltene Garmond-Zeile oder deren Raum io Pfg. Die Expedition.
Amtliches.
--
Kreis Hersfeld.
Die Jahresberichte der Fabrikinspectoren (Gewerberäthe) werden auch für daS Jahr 1879 und zwar in einer Gesammt- Ausgabe im Verlag von Fr. Kortkampf in Berlin (W. 61. Lützow- Straße) er» scheinen und vom Beginne des lausenden Monats an zu beziehen sein.
Indem wir die betreffenden Behörden, sowie die Besitzer gewerblicher Etablissements unter Bezugnahme aus unsere Veröffentlichung vom 20. Juli 1878 (Amtsblatt von 1878 Seite 173) hierauf aufmerksam machen, bemerken wir, daß der Preis für ein Exemplar in der Stärke von 70 Bogen auf schwerem chamois Velinpapier auf 15 Mark, und gebunden in zwei eleganten Leinwandbänden auf 17 Mark festgesetzt ist.
Cassel am 13. November 1880.
Königliche Regierung, Abtheilung der Innern.
*
Hersfeld, den 9. Dezember 1880.
Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung der Königlichen Regierung bemerke ich, daß in dem bezeichneten Jahrgange (1879) neben den Berichten der — jetzt für alle Provinzen ernannten — 19 Königlich Preußischen Gewerbe-Räthe diejenigen der 27 staatlichen Fabrik-Jnspecloren der übrigen deutschen Staaten und außerdem Berichte über:
die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter auf Bergwerken, Aufbereitung--Anstalten und Salinen in Preußen und in Sachsen- Weimar ;
die Ergebnisse der staatlichen Dampfkessel-Revisionen im Königreich Sachsen und in verschiedenen Mittel- und Kleinstaaten, sowie eine beachtenswerthe
statistisch-tabellarische Zusammenstellung der im Gesammtgebiet des Preußischen Staates in Fabriken beschäftigten Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeiter, nach den Aufsichtsbezirken der Gewerbe-Räthe geordnet
enthalten sind.
Um die Anschaffung der Jahrgänge 1876, 1877 und 1878 zu erleichtern — aus deren Inhalt in dem neuen Jahrgange vielfach Bezug genommen wird — hat die Verlagsbuchhandlung den Preis bei gleichzeitiger Bestellung je eines Exemplars dieser und des Jahr- gangS 1879 der Ausgabe auf chamors Velinpapier ermäßigt von 35,40 M. auf 30 M. — für ein geheftetes, und von 40 M. auf 35 M. für ein gebundenes Exemplar.
13775. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Die Herren Ortsvorstände zu
Hers feld, B eiershausen, Frielingen, Hatten« bach, Heddersdo^f, Kleba, KruspiS, Mecklar, Niederjossa, Riederaula, OdergeiS, Oberhaun, Rot"ensee, Rotterterode, Etärklos, Unter« haun, Willingshain, Friedewald, Harnrode, He imboidshausen, Herfa, Heringen, HilmeS, RanSbach, Schenklengsfeld, Unlerneurode und Widdershaufen, werden in diesen Tagen Benachrichtigungen an Gewerbetreibende ihrer Gemeinden über Empsangnahme der von denselben pro 1881 beantragten Gewerbescheine zugehen.
Die Herren Ortsvorstände haben diese Benachrichtigungen alt- balv den betreffenden Gewerbetreibenden auszuhändigen und mir binnen 8 Ta gen den Tag berichtlich anzuzeigen, an dem diese Aushändigung erfolgt ist.
Hersfeld, am 17. Dezember 1880.
14287. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Der Dienstknecht Johann George St rüder von Friedlos, 25 Jahre alt, hat um Entlassung aus dem Unterthanenverbande behuf- Auswanderung nach Amerika nachgesucht.
Hersfeld, am 16. Dezember 1880.
14276. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Bedingungen
unter denen Kranke in die Krankenabtheilung des Diakonissenhause- zu Treysa ausgenommen werden.
1) Von der Ausnahme sind alle Kranken ausgeschlossen, welche an Krätze, geschlechtlichen, chronischen und unheilbaren Krankheiten leiden, sowie Geistesgestörte.
2) Der Pflegesatz für unbemittelte Kranke beträgt täglich für Erwachsene 0,75 Mark, für Kinder 0,50 Mark, sür bemittelte Kranke werden die Pflegesätze nach Verhältniß erhöht
3) Der gewöhnliche Pflegesatz kann für arme Kranke auf Grund eines von dem betreffenden OrtSgeistlichen oder der Gemeindebehörde ausgestellten ArmuthSzeugnisseS ermäßigt werden, ebenso kann armen Gemeinden für die Verpflegung ihrer Gemeinde- Armen Erleichterung bewilligt werden, wenn daS Landrathsamt des Kreises bescheinigt, daß die betreffenden Gemeinden die Wegekosten nicht aufbringen können.
4) In der Regel kann die Aufnahme der Kranken nur nach vor« heriger Anmeldung und erhaltener Antwort erfolgen. Der Anmeldung ist ein ärztliches Attest über die Art und den bisherigen