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für den

«Kreis Lersselü.

Nr. 100, Mittwoch den 15. Dezember 1880.

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren 8iaum mit 10 Pfg. berechnet.

Amtliches.

UreiS Hersfelb.

Berlin, den 21. November 1880.

Der §. 49 des Gesetzes vom 25. Juni 1875, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, beziehentlich der §.111 der Ausführungs-Justruction vom 19. Mai 1876, enthält die Vorschrift, daß die Tödtung aller derjenigen Hunde polizeilich anzuordnen ist, rück- sichtlich welcher die begründete Besorgniß vorliegt, daß sie von einem wuthkranken Thiere gebissen oder mit demselben in solche Berührung gekommen sind, welche den Verdacht der Ansteckung begründet."

Einzelne Polizeibehörde haben diese Vorschrift so aufgefaßt, als ob die Tödtung gebissener 2C. Hunde nur angeordnet werden dürfe, wenn die Tollwuth des Hundes, der gebissen hat, unzweifelhaft festgestellt ist. Eine solche Auffassung entspricht nicht dem Sinne der Vorschrift, welche die Tödtung aller Hunde bezweckt, die mulh- mählich der Ansteckung ausgesetzr gewesen sind. In den meisten Fällen kann durch die Secirung eines Hundes allein die Tollwuth nicht mit Sicherheit festgestellt werden und die Folge der obigen Austastung würde daher sein, daß die von uniherschweifenden ver» dächligen Hunden gebiffenen Thiere in der Regel nicht beseitigt werden würden und viele von ihnen der Tollwuth verfallen dürften.

Zur Verhütung der weiteren Verbreitung der in neuerer Zeit in einigen Bezirken häufiger aufgetretenen Tollwuth beauftrage ich daher die Königliche Regierung, die Ihr untergeordneten Polizeibehörden anzuweisen bezw. anweisen zu lassen, im Falle des §. 111 der Jnstruction die Tödtung der gebiffenen rc. Hunde auch dann anzu- ordnen, wenn bei der L-ection des beißenden Hundes zwar dieToU- wuth nicht unzweifelhaft festgestellt werden konnte, aber nach der Erklärung des Thierarztes sich doch der dringende Verdacht dieser Seuche ergeben hatte.

Der Minister für Landwirthschaft, Domainen und Forsten, gez. Lucius.

An die Königliche Regierung zu Cassel. 1. 16451.

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Cassel, den 4. Dezember 1880.

In Abschrift zur Kenntnißnahme und Nachachtung.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Kühne.

An die sämmtlichen Königlichen Landräthe rc. A. II. 11627.

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Wird den Ortspolizeibehörden des Kreises zur Kenntnißnahme und genauesten Beachtung mitgetheilt.

Hersfeld, am 14. Dezember 1880.

14221. ______________Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Die Herren Orlsvorstände zu

Allmershausen, Biedebach, Gittecsvorf, Kalko- des, Kathus, Kleba, Niederaula, Oberhaun, Friedewald, Herfa, Heringen, Leimbach, Motz- feld und RöhrigShof,

werden an sofortige Einsendung des Klaffensteuer-Veranlagungs- Material's pro 1881182 erinnert. Wenn dasselbe nicht bis zum 22. d. M. hier eingegangen ist, wird deffen Abholung durch einen Strasboten erfolgen.

Hersfeld, am 15. Dezember 1880.

12643 ____Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Für den Schiedsmannsbezirk Biedebach ist an Stelle des auS- gewanderten Bürgermeister Jacob der Ackermann Conrad Knoth zu Biedebach als Stellvertreter des Schiedsmanns gewählt und ver­

eidigt worden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht 5 wird.

Hersfeld, am 13. Dezember 1880.

14197. ___Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

"Der Ackermann Peter Kaufmann zu Friedlos ist heute als Bürgermeister dieser Gemeinde bestätigt und eidlich verpflichtet worden.

Hersfeld, den 15, Dezember 1880.

14266. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Münster i. W., 8. Dezember 1880.

Der Landbriesträger Johann Theodor Merz aus Bork in Westfalen ist nach Unterschlagung von Postanweisungsbeträgen in Höhe von 357 Mark flüchtig geworden.

Indem ich das Signalement des Merz hierunter mittheile, ersuche ich Wohldieselbe ganz ergebenst, den Polizeibehörden des dortseitigen Bezirks gefälligst entsprechende Mittheilung zu machen.

Signalement:

Alter: 25 Jahre; Größe: ungefähr 1,55 m; Gesichtsfarbe: blaß; Augen: schwarz; Nase: gewöhnlich; Bart: Kinn- und Backenbart schwarz und schwach; Sprache: etwas heiser und sehr lebhaft; Haarfarbe: schwarz. Besondere Kennzeichen: das erste Glied des kleinen Fingers der rechten Hand soll steif sein. Kleidung: schwarzer haariger Rock (in Joppenform), schwarze Weste, Vorhemdchen, dunkel­graue Hose, schwarzfelvene Mütze, Postdienstmantel.

Der Kaiserliche Ober-Postdirector. gez. Lambrecht.

An sämmtliche Kaiserliche Ober-Postdirectionen. Nr. 18103 A.

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Cassel^ 10. Dezember 1880.

Abschrift hiervon beehre ich mich dem Königlichen LandrathSamt zur gefälligen weiteren Veranlaffung ergebenst zu übersenden.

Der Kaiserliche Ober-Postdirector. In Vertretung: Wächter.

An das Königliche Landrathsamt in Hersfeld. Nr. 24929.

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HerSfeld, am 13. Dezember 1880.

Wird den Ortspolizeiverwaltungen und der Königlichen Gendarmerie des Kreises zur Kenntnißnahme und Nachforschung mitgetheilt.

14172. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Zugelaufen: ein schwarzgelber Dachshund mit weißer Brust, weiblichen Geschlechts. Der Eigenthümer kann denselben bei Heinrich Weidmann in Willingshain in Empfang nehmen.

Tagesbegebenheiten.

AuS Heffen-Naffan.

Hers seid, 5. Dezember. In der zahlreich besuchten gestrigen Sitzung des Handels- unb Gewerbevereins stand dieK ais er« W i l h cl ms -Sp en d e " aus der Tagesordnung. Die hohe Wichtigkeit dieser für das allgemeine Wohl außerordentlich günstig angelegten Stiftung unseres Kaisers rechtfertigt es ge­nügend, wenn wir hier einen kurzen Auszug aus den Verhandlungen darüber bringen, obgleich dieses Blatt vor einigen Wochen schon einen Bericht über den im Allg. Bildungsverein gehaltenen sehr eingehenden Vortrag des Herrn Direktor Dr. Duden brächte, Wir denken diese Sache lann gar nicht ge­nug bekannt werden und hoffen, daß diese Notiz Anregung geben möge, jenen ausführlichen Bericht von neuem zu lesen. Nachdem der Vortragende Dr. Müller die Entstehungsgeschichie der Stiftung mitgeteilt hatte, wendete sich der­selbe alsbald zu dem Zweck der bereits seit etwa 1 Jahr in Wirksamkeit ge­tretenen Anstalt, welcher ist: den gering bemittelten Klassen bei deutschen Volkes Gelegenheit zu geben sür die Zeit des Alters Renten oder Kapital zu versichern, und zwar unter den denkbar günstigen Bedingungen. Redner schilderte nun ausführlich die Vor-