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für den

«Kreis Hersseld

Nr. 99.

Sonnabend den 11. Dezember

1880.

DaiKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.

Amtliches.

Ich bringe hierdurch zur allgemeinen Kenntniß, daß bei der Königlichen Lehranstalt für Obst- und Weinbau zu Geisenheim in nächster Zeit wiederum ein unentgeltlicher Unterrichtscursus über die Reblaus und zwar vom 10. bis 1 5, Januar 1881 wird abge» halten werden.

Die Theilnahme an demselben ist besonders allen Denjenigen zu empfehlen, welche auf Verwendung als Sachverständige bei Re-- tff fronen von Weinpflanzungen in Beziehung auf das Auftreten der Reblaus reflectiren.

Gaffel den 3. December 1880.

Der Ober-Präsident Freiherr v. Ende.

Die Schwedische Staatsangehörige Jda Sofia AnderSdotler aus Repplinge, Insel Oeland, hat sich unter Zurücklaffung ihrer gegenwärtig der öffentlichen Armenpflege anheimgefallenen drei Kinder aus ihrer Heimath entfernt.

Die Vermallungs- und Polizeibehörden unseres Bezirks werden veranlaßt, nach der Genannten recherchiren zu lasten und falls diese Nachforschungen Ergebniß haben sollten, uns unverzüglich Anzeige zu machen.

Die 2C. Andersdotter ist 26 Jahre all, 1,57 m groß, hat ein angenehmes Aeußere, dunkle Augen, schwarze Haare, ein rundes Gesicht; sie spricht deutsch.

Cassel, am 2. Dezember 1880.

Kgl. Regierung, Abth. des Innern. Kühne.

Kreis Hersseld.

Der hinsichtlich des flüchtigen Füsiliers Wilhelm Göbel von hier am 7. d. MlS. ad Nr. 13987 (Kreisblatt Nr. 98) erlassene Steckbrief wird hierdurch als erledigt zurückgezogen.

Hersseld, am 10. Dezember 1880.

14090. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Für den bisherigen Gymnasiasten Georg Johann Konrad Christian von Seidel dahier, 21 Jahre alt, militairfrei, ist um Ertheilung eines Reisepasses nach Südafrika (Cap der guten Hoff­nung) nachgesucht worden.

Hersseld, am 11. Dezember 1880.

14138. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

935. Auf Grund des §. 11 deS Reichsgesetzes,vom 21. October 1878 gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie wurde von unterfertigter Stelle durch Entschließung vom Heutigen nachstehende Druckschrift:

dre im Jahre 1879 im Verlag der schweizerischen Volksbuch­handlung zu Hottingen-Zürich erschienene, in der schweize­rischen Vereinsbuchdruckerei dortselbst ohne Angabe des Namens des Verfassers gedruckte, nicht periodische Schrift:Die soziale Baukunst", 10. und 11. Heft,

verboten. AnSbach, den 23. November 1880.

Königliche Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern.

Frhr. von H e r in a n.

936. Die Druckschrift:Begehungssünden der Criminaljustiz und Unterlassungssünden deS Staates von X. Y. Z., Friedberg i. d. W. 1880 Verlag von Andreas Flor", ist mit Verfügung vom Heutigen auf Grund des §. 11 des rubrizirten Gesetzes von uns verboten worden. Friedberg den 1. Dezember 1880.

Grobherzoglich hessisches Kreisamt Friedberg.

Berlin W., 10. Dezember 1880. Bekanntmachung.

Die Weihnachtssendungen betreffend.

Auch in diesem Jahre wird an das Publikum das Ersuchen ge» richtet, mit den W rihnachtsversendungen bald zu beginnen, damit die Packetmasten sich nicht in den letzten Tagen vor dem Feste zu sehr zusammeubräugen, wodurch die Pünktlichkeit in der Beförderung leidet.

Die Packete sind dauerhaft zu verpacken. Dünne Pappkasten, schwache Schachteln, Cigarrenkisten u. f. w. sind nicht zu benutzen. Die Aufschrift der Packele muß deutlich, vollständig und haltbar her- gestellt sein. Kann die Aufschrift nicht in deutlicher Weise unmittel­bar auf das Packet gesetzt werden, so empfiehlt sich die Verwendung eines Blattes weißen Papiers, welches der ganzen Fläche nach fest ausgesiebt werden muß. Am zweckmäßigsten sind gedruckte Aufschriften auf weißem Papier. Dagegen darf von der Verwendung von For­mularen zu Packetadreffen für Packetaufschriften nur ausnahmsweise bei Packeten geringen Umfangs Gebrauch gemacht werden. Der Name des Bestimmungsorts muß stets recht groß und kräftig gedruckt oder geschrieben fern. Die Packetaufschrift muß sämmtliche Angaben der Begleitadreffe enthalten, zutreffenden Falls also den Frankover- merk, den Nachnahmebetrag nebst Namen und Wohnung deS Absenders, den Vermerk der Eilbestellung u. f. m., damit im Falle des Ver­lustes der Packetadrefle das Packet auch ohne dieselbe dem Empfänger ausgehändigt werden kann. Auf Packelen nach größeren Orten ist thunUchst Die Wohnung des Empfängers, auf Packeten nach Berlin auch der Buchstabe deS Postdezirks (C., N., S., 0. u. f. w.) anzuge- ben. Zur Beschleunigung des Betriebs trägt es wesentlich bei, wenn die Packete franstet aufgeUcfert werden. Das Porto beträgt für Packete ohne angegebenen Werth bis zum Gewicht von 5 Kilogramm 25 Pf. auf Entfernungen bis 10 Meilen, 50 Pfg. auf weitere Ent­fernungen.

Der Staalssecretair des Reichs-Postamts.

In Vertretung: W i e b e.

Tagesbegebenheiten.

Dortmund, 8. Dezember. Heute Morgen kam in der hie­sigen Krouendrauerer ein größeres Schadenfeuer zum Ausbruch, durch welches die ganze Mälzerei mit sehr großen Vorräthen in Asche gelegt worden ist. Der Schaden wird auf etwa 500,000 Mk. geschätzt.

Straß bürg, 7. Dezbr. Das hiesige Kriegsgericht verurtheilte den Feuerversicherungsagenten und französischen Reserve-Offizier Hhpolit Tissot wegen Landesverrath, begangen dadurch, daß er Pläne der Festung Diedenhofen zur Kenntniß der französischen Regierung gebracht hat, zu einer Festungsstrafe von 3 Jahren.

Ägram, 8. Dezember. In der letzten Nacht um 12^ Uhr ist hier abermals eine ziemlich heftige wellenförmige Erderschütterung beobachtet worden. Dieselbe dauerte etwa 2 Sekunden und war von einem dumpfen Rollen begleitet. Ein bemerkenswerther Schaden ist nicht angerichtet worden.

London, 9. Dezbr. Unweit Cookstown in der Grafschaft Throne ist ein Gerichts - Executor während der Vornahme einer Pfändung bei einem Pächter erschaffen worden. Der Thäter ist entflohen.

Dublin, 7. Dezember. Die von der Landliga beabsichtigte Abhaltung einer Versammlung in Bronkeborough war gestern ver­boten worden. Des Verbotes ungeachtet hatten sich heute in der Nähe von Bronkeborough gegen 5000 Personen angesammelt, welche, nachdem in dem Dorfe die Aufruhrakte verlesen worden war, von