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für den
Kreis Herssetü.
Nr. 98.
Mittwoch den 8. Dezember
1880.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei ben Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfz. berechnet.
Amtliches.
Kreis Hers seid.
Cassel, den 22. November 1880.
Es ist von unseren Departementsräthen anläßlich ihrer Schulbe- reisungen die Wahrnehmung gemacht worden, daß in den zum'dies- seitigen Geschäftsbereich gehörigen Schulen (auch in manchen sonst inJobenswerthem Zustande befindlichen) die Kenntniß der neuen Maße und Gewichte, bezw. die Rechnungsoperationen mit denselben viel zu wünschen übrig lassen.
Wenn auch dieser Uebelstand theilweise darauf beruht, daß manche bejahrtere Lehrer selbst sich schwer in das neue System finden, so trägt doch wesentlich daran auch der Umstand die Schuld, daß den Schulkindern auf diesem Gebiete die gerade für den Volksschulunterricht so wesentliche Anschauung fehlt.
Wir ordnen deshalb hiermit an, daß unter den in pos. 6 des §. 9 der Allgemeinen Bestimmungen vom 15. October 1872 als unentbehrliche Lehrmittel für den Unterrichtsbetrieb bezeichneten „Abbildungen für den weltkundlichen Unterricht" auch eine die neuen Maße und Gewichte bildlich veranschaulichende Wandtafel verstanden, und, wo dies noch nicht geschehen ist, eine solche auf Kosten der Träger der Schullast angejchafft, und auf Pappe aufgezogen, in jedem Schul- rimmer aufgehängt werde. Bei mehrklassigen Schulen beschränkt sich diese Anordnung auf diejenigen Klassen, in denen lehrplanmäßig die Einübung des neuen Systems stattfindet. Wir empfehlen hierfür, ohne jedoch die Auswahl in dieser Beziehung unbedingt zu beschränken, als recht geeignet die Bopp'sche Wandtafel (Preis 3 M.), welche sich besonders auch für ältere Lehrer durch den beigegebenen erläuternden Text empfiehlt.
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.
J. B. 9ir. 13,564. Mittler.
An sämmtliche Königliche Landräthe rc.
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Hersseld, den 3. Dezember 1880.
Vorstehender Erlaß wird den Herren Bürgermeistern der Land- gemeinden des Kreises mit dem Auftrage mitgetheilt, nach vorgängiger Benehmung mit dem betreffenden Herrn Lokalschulinspector die in Rede stehende Anschaffung, so weit solche noch zu machen ist, baldigst zu bewirken.
13776. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Cassel, den 23. November 1880.
Nachdem der Zweck unserer Circular-Verfügung vom 30. September 1875 B. 10611, nämlich festzustellen, in welchen Fällen darauf Bedacht zu nehmen fei, in großen Kirchengemeinden durch Theilung des mit den Schulstellen verbundenen Kirchendienstes eine Benach- theiligung des Schulunterrichts zu beseitigen, erreicht worden ist, wird dieselbe hiermit außer Kraft gesetzt.
An die Herrn Oberschulinspectoren bezw. Kreisschulinspectoren, sowie an die städtischen Schulinspicienten.
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Abschriftlich zur Nachricht unter gleichzeitiger Aufhebung unserer Circular-Versügung vom 13. November 1875 B. 11727.
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- uud Schulsachen. J. B. Nr. 12588 II. Mittler.
An die Herren Landräthe rc.
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Hersfeld, am 3. Dezember 1880.
Wird den Königlichen Localschul-Jnspectoren des Kreises zur gefälligen Kenntnißnahme mit Beziehung auf die Verfügung meines
Herrn Amtsvorgängers vom 20. November 1875 ad Nr. 12177 er- gebenft mitgetheilt.
13834.___Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
- Cassel, den 26. November 1880. ~
Auf die berichtliche Anfrage Ew. Hochwohlgeboren vom 26. August c. Nr. 8296 dient zur Nachricht, daß die im §. 62 des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom I. April c. vorgeschriebene Bestätigung der Feld- und Forsthüter mit Ausnahme der von den Städten Cassel, Hanau, Fulda und Marburg angestellten, welche von uns zu bestätigen sind, von den Landräthen und Amtmännern zu erfolgen hat und daß es sich ebenso mit den im §. 64 1. c. gedachten Ehren- feldhütern verhält.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
An den Königlichen Landrath Herrn Roth, Hochwohlgeboren in Schlächtern.
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Abschriftlich zur Kenntnißnahme und Beachtung mitzutheilen. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Kühne.
An die Königlichen Landräthe rc. J. A. I. 10,578.
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Wird den Herren Ortsvorständen rc. des Kreises zur Kenntniß- nahme und Beachtung mitgetheilt.
Hersfeld, am 6. Dezember 1880.
13865. Der Königliche Landrath Freiherr von Breich.^
Hersfeld, am 4. Dezember 1880.
Bei dem am 22. October cr. stattgehabten Brande in Schenk- [enges selb soll es vorgekommen sein, daß Seitens eines Brandmeisters resp. L-chlauchsührers in der 'Nähe befindliche Mitglieder einer andern Feuerwehr absichtlich naß gemacht worden sind.
Ich sehe mich daher veranlaßt, hierdurch öffentlich die Erwartung auszusprechen, daß künftighin einem derartigen, unter so ernsten ! UmflänDen besonders groben Unfug von dem betreffenden Bürgermeister, sowie Oberbrandmeister mit aller Entschiedenheit entgegen ge- j treten wird.
13766. Der Königliche Landrath Freiherr v o n B r o i ch.
Hersseld, am 2. Dezember 1880.
In Gemäßheit Beschlusses der kreisständischen Versammlung vom 17. März 1869 bezw. vom 23. Juni 1873 wird hiermit zur Verzinsung und Amorlisirung des zum Bau des Landkrankenhauses aufgenommenen Darlehns für das Jahr 1880 eine Kreissteuer im Betrage von 2880 Mark ausgeschrieben.
Den Herren Ortsvorständen des hiesigen Kreises werden in den nächsten Tagen Nachmessungen der auf Die rc. Gemeinden repartirten Quoten zugehen, und wollen dieselben dafür Sorge tragen, daß die Beträge alsbald und spätestens bis zum 20. d. Mts. an den Rechnungsführer der Kreiskasse, Herrn Wassenhausverwalter Adam-, dahier eingezahlt werden.
13644. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Unter Bezugnahme auf mein Ausschreiben vom 9. November d.J. Nr. 12933 (Kreuzblatt Nr. 91) wird hierdurch weiter veröffentlicht, daß in einem Seitens der Körungs-Commission für den Amtsgerichts- bezirk Hersseld am 6. d. Mts. freiwillig abgehaltenen Nächst r ü s ii !I g s t e r M i n d e r Zuchtbulle des Ackermanns Martin Schmidt von Aua, Landrace, l ^ Jahre alt, hellbraun und ohne Abzeichen, für durchaus gut und zur Zucht geeignet befunden worden ist.
Hersseld, am 8. Dezember 1880.
13950. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Diejenigen Herren Bürgermeister des hiesigen Kreises, welche