für den
Kreis Hersselb.
Nr. 97. Sonnabend den 4. Dezember 1880.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expeoition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 16 Pfg. berechnet.
Amtliches.
Kreis HerSfeld.
Hersfeld, am 1. Dezember 1880.
Um den vielfachen Unzulräglichkeiteii zu begegnen, welche daraus entstehen, wenn von öffentlichen Wegen, Plätzen und Dorfstraßen einzelne Absplisse Seitens der Gemeinden z. B. an die Besitzer der angrenzenden Parzellen zur Vergrößerung ihrer Gehöfte und Gärten, oder zu neuen Baustellen verkauft werden, ohne daß der betreffende EigenthumSübergang durch entsprechende Berichtigung des Grundbuches nachgewiesen wird, ergeht an die Herren OctSvorstände des Kreises die Aufforderung, in Zukunft bei Derartigen Verkäufen stets für alsbaldige Berrchtigung des Grundbuches zu sorgen, und zwar durch regelmäßige Stellung der Verkauss-Bedingung, daß die gericht- liche Auflassung in einer bestimmten Frist erfolgen muß und daß die Käufer die Kosten der Grundbuchberichtigung übernehmen.
Soweit solche Verkäufe ohne Grundbuchberichtigung bereits stattgefunden haben sollten, ist dieselbe nachträglich herbeizuführen.
12778. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Hersfeld, am I. Dezember 1880^
Die Herren Ortsvorstände rc. der Landgemeinden des Kreises weise ich an, über die Erfahrungen, welche bei der in diesem Jahre stattgehabten Volkszählung von Ihnen gemacht worden sind, mir nach Maßgabe des hierunter abgedruckten Echema's bis zum 2. Januar k. I. Bericht zu erstatten.
13631. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Schema für die Berichte über die bei der Volkszählung am 1. Dezember 1880 gemachten Wahrnehmungen und Erfahrungen.
1) Sind Zähicommissionen gebildet worden oder sind die Geschäfte der Zählcommission von dem Bürgermeister versehen worden?
2) Haben sich freiwillige Zähler in genügender Anzahl gefunden oder war die Annahme bezahlter Zähler nothwendig? Im letzteren Falle welche Vergütung haben dieselben beansprucht?
3) Namen der freiwilligen und der bezahlten Zähler.
4) Sind die einzelnen Zählkarten rc. vorwiegend durch die Haushaltungsvorstände richtig ausgefüllt worden, oder haben sich die Zähler mit der Ausfüllung derselben befassen müssen und letzteres in wie viel Fällen?
5) Haben die Zähler ihre Geschäfte in vorschriftsmäßiger Weise erledigt?
6) Sind Seitens des Bürgermeisters oder der Zählcommission Wahrnehmungen über Unregelmäßigkeiten bei derZählung (z. B. Doppelzählungen, Zähllücken rc.) oder über Störungen des Zähl- geschäfts (durch Jahrmärkte rc.) gemacht worden, und welche?
7) Wie hat sich das Zählmaterial bewährt, bezw. welche Ansichten und Wünsche sind laut geworden bezüglich des Inhalts der Karten A., Haushaltungsverzeichniffe ü., Zählbriefe und Anleitung 0. v., Zäb- lerinstructionL.,Zählercontrollisten F. und Behörden-Jnstruction G.?
8) Sonstige Wahrnehmungen und Wünsche.
Hersfeld, am 1. Dezember 1880.
Aus der Rettungs-Anstalt zu Rengshausen ist wiederholt ; entlaufen
am 6. v. Mts. der verwahrloste Knabe Georg Laun aus Heringen, geboren am 16. Februar 1868, Sohn des Tagelöhners Adam Laun und der Anna Barbara geb. Engelhard zu Heringen.
ES wird ersucht, denselben im Betretungsfalle festzunehmen und an die gedachte Anstalt zurückzuliefern.
13750. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Neuwied, den 20. November 1880. Sehr geehrter Herr!
Nach Ihrer geehrten Zuschrift vom 8. d. Mts. scheinen Sie bei Gründung des dortigen Darlehnskassen-Vereins die Statuten ohne Geschäftsantheile verwendet zu haben, welche in der 2. Anst. meiner Schrift enthalten sind. Dieselben sind indeß veraltet. Ich verfehle deshalb nicht, Ihnen 1 Exemplar der neuesten Normalstatuten hierneben unter +banD zuzusenden. In Folge einer Interpellation deS Abgeordneten Herrn Dr. Schulze im Reichstage.vorn 19. Jan. 1876 hat der damalige Bundeskanzleramts-Präsident Herr Dr. Delbrück das Genossenschaftsgesetz dahin ausgelegt, daß Geschäftsantheile eingeführt werden müßten. Wenn, wie es dort der Fall ist, daS Gericht solches verlangt, so läßt sich dagegen nichts machen und muß dem Verlangen entsprochen werden. Für den Fall, wie es das zweckmäßigste, können die Statuten in großem Format von der für die Vereine gebildeten Anwaltschaft unter meiner Adreffe bezogen werden. Diese Statuten sind zum Unterzeichnen durch die Mitglieder eingerichtet und brauchen nur an wenigen Stellen ausgefüllt zu werden. Statuten kleinen Formats werden ebenfalls stets hier vor- räthig gehalten. Die Statuten in großem Format kosten pro Exemplar 1 Mark, in kleinem Format 6 Pfg. Das Schema zu dem ersten GeneralversammlungSbeschluß findet sich am Schlüsse der weiter beigefügten Abhandlung. Die zur Geschäftsführung einschl. der Sparkasse nöthigen Bücher und Formulare sind ebenfalls von der Anwaltschaft billigst zu beziehen. Der Bezug von den letzteren ist wünschenswerth, da die Vereine alsdann versichert sind, die auf vieljährige Erfahrung gegründete und beste Einrichtung zu erhalten und sofort stets Kenntniß von vorkommender Verbesserung erhält. Die Statuten der für die Vereine gegründeten Anwaltschaft sind ebenfalls beigefügt. Gegen einen Beitrag von jährlich nur 15 Mark erhalten die Vereine das für diese herausgegebene GenoffenschaftS- blatt gratis, sowie auch von der Anwaltschaft stets Rath und Hülfe. Sobald in einer Gegend eine größere Anzahl von Vereinen vorhanden ist, werden solche auch von den Jnspectoren der Anwaltschaft besucht und unterwiesen.
Zur ferneren Aufklärung gerne bereit und freundlichstjfgrüßend hochachtungsvoll Ihr ergebenster
(gez.) F. W. Raiffeisen.
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Hersfeld, den 4. Dezember 1880.
Vorstehendes Schreiben bringe ich hierdurch sowohl mit Rücksicht auf die im hiesigen Kreise bereits bestehenden, als auf die noch in der Bildung begriffenen Naiff eis e n'sch en Darlehns- und Sparta s sen- V e rein e zur allgemeinen Kenntniß.
13626. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Die Wichtigkeit der Kalkdüngung auf Verwitterungsboden deS bunten Sandsteins und auf kalkarmen Lehmboden.
Wie hat sich der im Kreise vorkommende Kalktuff als Ersatzmittel deS gebrannten Kalks bewährt?
Referat der Ausjchußsitzung des landwirthschaftUchen Kreisverein zu Hersfeld gehalten am 4. Oktober 1880 zu Oberlengsfeld.
(Schluß.)
Wie ich schon im vorigen Winter in einem Referat „die Kalktufflagen im Kreise Hersseld", mittheilte, befinden sich hier die Lager am Fuße des Dreien« bergs und Landeckerbergs und zwar sind dieselben zum Theil von ganz ungeheuerer Mächtigkeit, so daß an ein Erschöpfen derselben sobald nicht zu denken ist. In diesen Lagern kommt der Kalktuff m Pulver von weißer und grauer Farbe und in Stücken vor, die so groß sind, daß er zu Baustein Verwendung findet. Im frisch gebrochenen Zustande sind diese Stücke leicht zu bearbeiten mit der Axt und Säge und erhärten dann später an der Luft. Als Düngemittel verdient die pulverige Form den Vorzug indem allein in diesem Zustand