für den
Areis Herssetü.
Nr. 96. Mittwoch den 1. Dezember 1880.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition t Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet.
Amtliches.
Tagesbegebenheiten.
Kreis Hersfeld.
Hersfeld, am 27. November 1880.
Unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 13. October 1879 Nr. 11430 (Kreisblatt Nr. 83) wird hierdurch veröffentlicht, daß die Domaine Eichhof und die Eichhofsmühle, welche hinsichtlich der amtlichen Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen bisher in Ge- mäbheit meiner Verfügung vom 31. Mai 1878 Nr. 5449 (Kreisblatt Nr. 44) dem 2. Schaubezirk hiesiger Stadt (Fräulein Emilie Sunkel) zugehörten, nunmehr dem Schaubezirk Asbach (Bürgermeister Nuhn) zugetyeilt worden sind.
13510 u. 11511. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Hersfeld, am 25. November 1880.
Die dem Kämmerei-Assistenten A. Zirkel dahier ertheilte Ge- stattung zur Vermittelung des Transportes von Auswanderern für den AuSwanderungs-Generalagenten B. von der Becke zu Antwerpen ist zurückgezogen worden.
Es wird dies hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß etwaige Ansprüche, welche der Rückgabe der für rc. Zirkel hinterlegten Kaution entgegenstehen sollten, innerhalb sechs Monaten, vom Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei dem unterzeichneten Königlichen Landrathe mit einer Nachmessung darüber anzumelden sind, daß wegen dieser Ansprüche bei Gericht Klage erhoben worden ist, widrigenfalls die Zurückgabe der Caution verfügt werden wird.
13367. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Hersfeld, am 29. November 1880.
In Folge gegebener Veranlassung mache ich die Herren Bür- germerster des Kreises darauf aufmerksam, daß nach Maßgabe der Verfügung des Herrn Oberpräsidenten vom 10. März 1876 Nr. 1305 (cfr. AlthauS Gemeinde-Ordnung Seite 379) die Loosholz- Empfänger nur den Taxwerth des erhaltenen Holzes zu entrichten haben, und denselben eine Gebühr für Erhebung des Forst- geldes u. s. w. in keinem Falle abverlangt werden darf.
13523. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Gefunden: zwei Pferdedecken. — Meldung des EigenthümerS bei dem Ortsvorstand zu Malkomes. '
Bekanntmachung.
Um dem Publikum die Möglichkeit zu gewähren, Einschreibbriefsendungen zu solchen Postbeförderungsgelegenheiten, welche außerhalb oder kurz nach Beginn der für den Verkehr mit dem Publikum bestimmten Dienststunden sich darbieten, jan Ausnahmefällen bis kurz vor Abgang der betreffenden Gelegenheit einzuliefern, ist den Post- anstalten die Verpflichtung auserlegt worden, derartige Sendungen auf Verlangen auch außerhalb der Dienststunden anzunehmen. Bedingung ist, daß nicht allein die Einlieferung bis spätestens eine halbe Stunde vor dem Abgänge der Beförderungsgelegenheit erfolgt, sondern zur Zeit der Einlieferung auch ohnehin ein Beamter beider Postanstalt zur Wahrnehmung von Dienstgeschäften thätig ist.
Für derartige außerhalb der Dienststunden eingelieferte Ein- schreib - Briefsendungen ist vom Aufgeber eine besondere Gebühr von 20. Pf. für jede Sendung zu entrichten.
Cassel, 23. November 1880.
Der Kaiserliche Ober-Postdirector, Geheime Postrath. Vahl.
Berlin, 29. Novbr. Auf ein an den Fürsten Bismarck gerichtetes Begrüßungstelegramm von 300 zu Düsseldorf versammelten Mitgliedern des Vereins deutscher Eisenhüttenleute, worin dieselben ihren Dank aussprachen für das Wohlwollen, welches der Reichskanzler für die Industrie durch Uebernahme des Handelsministeriums aus's Neue bekundet habe, dankte der Reichskanzler der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" zufolge telegraphisch und fügte die Versicherung hinzu, er werde fortfahren, das Amt des Handelsministers im Interesse der nationalen Arbeit wahrzunehmen, zu deren Schutz und Förderung er dasselbe übernommen habe.
— Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat in letzter Zeit eine Reihe Verfügungen erlassen, die für das reisende Publicum von großem Interesse sind. Einmal hat er, um die Zahl der Eisenbahnunfälle zu vermindern, den Eisenvahndirectionen die promptere Enthebung bezw. Bestrafung der Beamten ans Herz gelegt, die sich grobe Fahrlässigkeit haben zu Schulden kommen lassen. Sodann soll auf seine Anordnung daraus Bedacht genommen werden, daß thun- lichst für die durchgehenden Personenzüge auf längeren Routen Frauencoupees 4. Classe eingerichtet werden. Endlich hat der Minister eine neue Jnstruction erlassen betreffend das Feststellungs-, Melde- und Nachforschung-Verfahren bei fehlenden, überzähligen, beschä- digten oder mit einer Gewichtsdifferenz angekommenen Gepäckstücken und Gütern.
— Die Polizeibehörde ist nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 30. September d. J., zuständig zur Vernehmung von Personen, von denen sie über eine „strafbare Handlung" Auskunft erhalten zu können glaubt oder die sie einer strafbaren Handlung verdächtig hält, und ist demzufolge be- rechtigt, solche Personen in ihre Bureaus «Haupt- und Revierbureaus) zu bestellen, vorzuladen. Die öffentliche Aufforderung zur Jgnorirung derartiger polizeilicher Vorladungen ist deshalb aus §. l!0 Strafgesetzbuchs als Aufforderung zum Ungehorsam gegen die von der Obrig- seit innerhalb ihrer Zuständigkeit getroffenen Anordnungen zu be- strafen.
— Aus Köln wird berichtet, daß der Gouverneur, GeneraUreutenant v Cranach im Aufträge des Kaisers und der Kaiserin dem Weih- bischof Dr Baudri eine prachtvoll gestickte Altardecke zur Erinnerung an die Anwesenheit des Kaiserpaares bei der Dombaufeier über, reicht habe.
Wien, 27. November. Bis gestern Abend reichende Meldungen erwähnen keines Widerstandes gegen die Montenegriner, welche be- reits die Hauptpositionen Dulcignos besetzt hatten.
London, 27. November. Wie den „Daily News" aus Tulcigno gemeldet wird, haben die Montenegriner bereits alle Haupt- posilonen besetzt.
London, 27. November. Nachdem Dulcigno jetzt erledigt, scheinen die Griechen die Großmächte sorciren zu wollen, denn der griechische König erklärte dem deutschen Botschafter Herrn v. Rado- mitz, welcher Griechenland vor übereilten Schritten warnte: da die Mächte Griechenland nicht unterstützen würden, so wolle er lieber den Krieg gegen Die Türkei für die gerechte Sache riskiren, welche überdies von den Mächten in der Berliner Konferenz sanktionirt wurde, als innere Konvulsionen Griechenlands erleben, nachdem dies so viel gethan. (B. Tgbl.)
— In der unter dem Vorsitze der Königin in Windsor Itattge» habten Sitzung des Geheimen Rathes wurde beschlossen, das Parlament am 6. Januar einzuberufen. Es heißt der Minister für Jr« i land, Herr Förster, habe Beweise in Händen, daß in Irland ein