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Friedrich Friedrich zu Hersfeld, Simmenthaler Kreuzung, lj Jahr alt, von rother Farbe mit weißem Kopf, Rücken und Füßen, für tauglich und zur Zucht für die Stadt Hersfeld geeignet befun­den worden ist.

13376.__Der Königliche Landrath Freiherr v o n B r o i ch.

Diejenigen Herren Ortsvorstände rc. der Kreises, welche mit Erstattung des durch Verfügung vom 23. März d. I. Nr. 3135, Kreisblatt Nr. 24, geforderten Berichtes, die Ausräumung der Fluth- grüben, sowie Ent- und Bewässerungs-Anlagen rc. betreffend, noch im Rückstände sind, werden an Erledigung der Sache mit Frist bis zum 2. Dezember d. J. bei Meldung der Zusendung eines Strafboten erinnert.

Hersfeld, am 22. November 1880.

3135.___Der Königliche Landrath Freiherr vo n B r o i ch.

Danzig, 17. November 1880.

Der Privat'Postunterbeamte August Voll in Warlubien hat am 15. d. M. AbendS zwischen 8 Uhr 30 und 8 Uhr 40 Min., während welcher Zeit er sich allein im Postdienstzimmer befunden hat, ein verschlossenes Behältniß, in welchem ein Geldfahrpostbeutel aufbewahrt war, erbrochen, den Geldfahrpostbeutel seines Inhalts, bestehend aus:

a) einem Geldbriefe mit Mk. 1427,80 angegebenen Werthe aus Neuenburg Wpr. nach Thorn,

b) einem Geldbriefe mit Mk. 900 angegebenem Werthe aus Warlubien nach Schwetz,

beraubt und alsdann sogleich die Flucht ergriffen.

Der Geldbries zu a)

enthielt fünf ReichSbanknoten zu je Mk. 100, einem Zinsschein preußischer Staatspapiere über Mk. 6,50 vier Reichskastenscheine zu je Mk. 5, einem Wechsel über 900 Mark und 13 Postfreimarken zu je 10 Pf.,

der zu b)

eine Reichsbanknote zu Mk. 500, drei ReichSbanknoten zu je M. 100 und zwei Banknoten zu je Mk. 50.

Die Nummern der betreffenden Reichsbanknoten sind unermittelt geblieben.

Dem Anschein nach hat Voll die Flucht über Offieck R. B. Danzig nach Skurz und wahrscheinlich zum Bahnhof Pr. Stargard genommen.

Signalement:

25 Jahre alt; mittlerer Statur; gesunde rothe Gesichtsfarbe; Haar fast dunkelblond; Augen außergewöhnlich hell, groß und hervortretend, fast blöd erscheinend; kleiner Schnurrbart; Nase und Ohren gewöhn­lich, niedrige Stirn; Kleidung: Neue Dienstmütze oder schwarze Schirm­mütze, dunkle Stoffhose u. Stoffrock, Dienstpaletot. (Ob letzterer noch bei Voll vorhanden, ist zweifelhaft, da auf dem Wege von Offieck Rb. Danzig nach Skurz ein Dienstpaletot, vermuthlich der des Voll, gefunden ist, den derselbe weggeworfen zu haben scheint.

Der Kaiserliche Ober-Postdirector. (gez) Reisewitz. An die Kaiserliche Ober-Postdirection in Caffel. II. 13457.

Gaffel* 19. November 1880.

Abschrift hiervon übersende ich dem Königlichen Landrathsamt mit dem ergebensten Ersuchen, auf den Voll zu fahnden, denselben unter Umständen zu verhaften und demnächst der Kaiserlichen Ober- Postdirektion in Danzig und der Königlichen Staatsanwaltschaft in Graudenz Mittheilung zu machen.

Auf die Ergreifung des Voll und die Wiedererlangung des entwendeten Geldes ist eine Belohnung von Mk. 150 ausgesetzt.

Der Kaiserliche Ober-Postdirector, Geheime Postrath. Vahl. An das Königliche Landrathsamt in Hersfeld. Nr. 23368.

Wird den Ortspolizeiverwaltungen und den Königlichen Gendarmen des Kreises zur Kenntnißnahme und Nachforschung rc. mitgetheilt.

Hersfeld, am 23. November 1880.

13358. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

An die Kerren Bürgermeister!

Nach Verfügung des Herrn Ministers der Innern vom 7. August 1880 haben die Gendarmen ihre Anzeigen über ermittelte Strafthaten nicht wie früher der zuständigen StaatSanwaltschaftS- behörde, sondern (mit nebenherigem Bericht an diese nur über schwere Verbrechen) der Ortspolizeibehörde des Thatortes einzu- reichen. Letztere hat dann die schleunigen Feststellungen vorzunehmen, jene Gendarmen-Anzeigen aber sofort an die zuständige Staatsanwaltschaftsbehör.de abzusenden. Welche dieser Behörden (ob die Reichsanwaltschaft am Reichsgericht, oder die Staatsanwaltschaft am Landgericht oder die AmtSanwaltschaft am Amtsgericht) für jede einzelne Strafthat zuständig sei, ist aus­führlich erörtert in dem bei Wigand hierselbst für 1 Mark 20 Pf. käuflichen JnstruktionSbuch des Staatsanwalt Chuchul über „die gerichtliche Polizei", das nebst Formularen den Herrn Bürgermeistern und sonstigen Hülfsbeamten der Staatsanwaltschaft zu Anschaffung

und Gebrauch dringend empfohlen wird. Kurz sei hier nur hervor­gehoben, daß die Bearbeitung von Verbrechen und im preußischen Theil des hiesigen Bezirks auch die aller Vergehen, selbst wenn sie dereinst vor den Amts- und Schöffengerichten zur Aburtheilung kommen, der Staatsanwaltschaft des Landgerichts übertragen ist, sodaß nur die eine Uebertretung betreffenden Gendarmen-Anzeigen den Herrn Amtsanwälten bei den Amts­gerichten, alle übrigen Sachen aber hierher an die Staatsanwalt­schaft des Landgerichts zu senden sind bei Vermeidung von Kosten und Zeitversäumniß.

Caffel, am 16. November 1880.

Der Erste Staatsanwalt. Wilhelmi.

885. Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen^e- strebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober >878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die in der Schweizerischen Vereins-Buch- druckerei Zürich-Hottingen gedruckte und im Verlage des „Sozialdemokrat," Zentralorgan der deutschen Sozialdemokratie, A. Herter, Jndustriehalle, Ries- bach-Zürich (Schweiz) im Jahre 1880 erschienene zweite, vermehrte Auflage der nichtperiodischen Druckschrift: „Stieber's Verdruß. Geheimschrift zur Sicherung des Briefverkehrs in und mit Deutschland und andern Ländern, in denen die Reaktion ihr Wesen treibt," nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch öie unter­zeichnete Landespolizeibehörde verboten worden ist.

Berlin den 12. November 1880.

Königliches Polizei-Präsidium, von Madai.

887, Auf Grund des §. 11 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie wurde von der unter­fertigten Landespolizeibehörde das in der Schweizerischen Vereins-Buchdruckerei Hottingen-Zürich als Separatabdruck aus dem „Sozialdemokrat" hergestellte Flugblatt mit der Ueberschrift „Die Schandwirthschaft im Reich" und dem Datum „Deutschland im November 1880" verboten.

Ansbach den 14. November 1880.

Königliche Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern.

Frhr. o;on Herman.

Tagesbegebenheiten.

Aus Heffen-Naffau.

*** Philippsthat, 22. Novbr. Zum dritten Male in der kurzen Frist von kaum 6 Wochen haben wir über einen in unserer Gemeinde ausgebrochenen Brand zu berichten. Am 19. d. MlS. Abends gegen 11 Uhr wurden unsere Ortsbewohner wiederum allar- mirt und zeigte eS sich, daß ein Holzschuppen der Wittwe des Weiß- binderS Heinrich Hermann in Flammen stand. Obschon die nöthige Hülfe gleich zur Stelle war, so theilte sich doch das Feuer dem Dache des angrenzenden Wohnhauses der Wittwe Hermann, welches mit Strohsiedern versehen war, mit, und drannte, neben dem Holzschuppen auch der Giebel des Wohnhauses nieder. Den Bemühungen der Feuerwehr haben wir es zu danken, daß bei dem herrschenden hef­tigen Westwinde das Feuer kein größeres Unglück anrichtete. Der verursachte Schaden ist nicht bedeutend, auch hatte die Brandbeschä­digte ihr Inventar versichert. — Unsere Bewohner schweben in steter Furcht. Immer glaubt man den Feuerruf zu hören, und da mit großer Wahrscheinlichkeit Brandstiftung anzunehmen ist, so werden selbst die von der Ortsbehörde angeordneten außerordentlichen Vor­sichtsmaßregeln das Leben und Eigenthum der Einwohner kaum genügend zu schützen vermögen. Bis jetzt hat leider, trotz der um- faffendsten Recherchen, über die Entstehung der drei Brände noch nichts Bestimmtes ermittelt werden können.

Cassel, 22. Novbr. Der Lehrling des Maurermeisters Zahn dahier wurde am vergangenen Sonnabend, als er von seinem Meister mit der wöchentlichen Löhnung im Betrage von circa 750 Mark nach dem Justizpalaste geschickt wurde, in der Kattengaffe von 2 Strolchen angegriffen und ihm das Geld entrissen. Es gelang denselben zu entkommen und ist es leider bis jetzt noch nicht geglückt, ihrer hab­haft zu werden.

— Wie dem „C. Tgbl." mitgetheilt wird, ist in der Nacht vom 20. auf den 21. November d- I. in dem Dorfe Bosserode bei Hönebach Feuer ausgebrochen. Mehrere Wohnhäuser, Scheunen und Stallungen wurden ein Raub der Flammen. Der Schaden ist ein verhältnißmäßig großer, da wenig gerettet werden konnte.

Feuilleton.

Die Braut des Uerörechers.

Von Thekla Seuberlich.

(Fortsetzung.)

Der alte Medicinalrath und Gerichtsarzt Günther wußte es bester. Der Baron hatte sich die Pulsadern geöffnet. So hatte er doch noch den Muth zum Selbstmorde gefunden.

Fast gleichzeitig mit dem männlichen Oberhaupte der Familie endete das Leben von Fräulein Sophie von Friedstein.

Eine allzu eifrige Dienerin hatte ihr durch die Meldung von dem Ausgange der Gerichtsverhandlung, welcher jene beigewohnt, den Todesstoß versetzt.