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Nr. 91.

für den

•Kreis HersM

Sonnabend den 13. November

1880.

Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.

aiiillictjes.

Kreis Hers seid.

Die Herren Ortsvorstände und Ortsverwalter der Landgemeinden des Kreises haben mir bis zum 18» d. Mts. zu berichten,

1) aus wie hoch die jährliche Ausfuhr an Getreide (Korn, Waizen, Gerste, Haser), Kartoffeln, Obst, Holz und Stroh aus ihren Gemeinden rc. und den denselben zugetheilten Höfen, Mühlen rc zu veranschlagen ist. (Hinsichtlich des Getreides, der Kartoffeln, des Obstes und Strohes ist das ausgeführt werdende Quantum in Kilogramm, hinsichtlich des Holzes in Raummetern anzugeben.)

2) ob und welche jährliche Einfuhr in ihre Gemeinden zur Deckung des Bedarfs stattfindet,

3) ob und welche hervorragenden Industriezweige (Fabriken rc.) in ihren Gemeinden betrieben werden.

Der mit der Bearbeitung einer, demnächst im Druck erscheinenden Denkschrift über den/Lau einer Eisenbahn u on Gerstungen überHersfeld, Alsfeld, Cölbe nach Altenhundem beschäf­tigte Baurath Pleßner zu Gotha bedarf dieser jetzt Seitens desselben verlangten Angaben, und rechne ich bei der Wichtigkeit cher Sache daraus, daß diese Angaben möglichst genau und zuverlässig gemacht werden, sowie daß die bezüglichen Berichte bis spätestens zum 1 8. d. Mts. bei mir eingehen.

Zugleich wäre es erwünscht, hierbei etwaige sonstige Punkte, welche auf den projectirten Eisenbahnbau von Einfluß sein können (z. B. die Kalksteinlager in den Amtsbezirken Friedewald und Schenklengsfeld) des Näheren erörtert zu sehen.

Hersfeld, am 11. November 1880.

12955. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Den Herren Bürgermeistern und OrtSverwaltern des Kreises werde ich in den nächsten Tagen das nöthige Formularpapier für die Ktafsensteuer-Ieranlagung pro 188,|82 (Klassensteuer-Rollen und Einkommens-Nachwersung) sowie außerdem die nöthigen Formulare zu den Klassensteuer-Zu- und AbgangSlisten, Belegen, Abmeldebescheimgungeu, vorläufigen Mittheilungen an die Steuerkassen über Steuer-Zu- und Abgänge rc. für das Rechnungsjahr 1881)82 mittheilen und zugleich, zwecks Benutzung bei Aufstellung der neuen Einkommens-Nachweisung, die Ernkommens-Nachweisung pro 1880)81 beifügen.

In Betreff der Vorarbeiten für die Klassensteuer-Veranlagung pro 1881)82 verweise ich auf das AuSschreiben vom 17. October 1877 Nr. 10576 (Kreisblatt Nr. 84 pro 1877), hebe aber dabei noch ausdrücklich hervor, daß als Norm für den Beginn bezw. die Vornahme der Personenstandsaufnahme der 12» November bestimmt worden ist. Es bleibt den Herren Orts- Vorständen überlassen, diese PerjonenstandS-Ausnahme auf die ihnen am geeignetsten dünkende Weise zu bewirken, für größere Gemeinden wird eS sich empfehlen, daß Seitens des OrtSvorstandeS an die Haushaltungsvorstände und Einzelsteuernoen schon vor dem 12 No­vember entsprechende Formulare zur ordnungsmäßigen Ausfüllung und Rückgabe auSgehändigt werden. Die Herren OrtSvor- stände sind speciell dafür verantwortlich, daß die Personenstands-Aufnahme richtig und vollständig erfolgt.

Sodann haben die Herren Ortsvorstände

aus Grund deS bei der Personenstands-Aufnahme oder auf sonstige Weise gewonnenen Materials die Einträge in den Spalten 1 bis

incl. 20 der Einkommens-Nachweisung bezw. 1 bis incl 6 der beiden Klassensteuer-Rollen pro 1881)82 genau und sauber zu bewirken;

2) die Schulden-Nachweisung in vorgeschriebener Weise aufzustellen und deren Resultate in Spalte 17a und 17b der Einkommens- Nachweisung anzumerken, inzwischen auch

3) die Mitglieder der Einschätzungs-Commission wählen zu lassen (wegen deren Anzahl cfr. das Ausschreiben vom 17. October 1877, Kreisblatt Nr. 84 pro 1877), und hierauf

4) noch vor dem 1. Dezember d. I. die Einschätzung zur Klassensteuer unter Ausfüllung der Spalten 7 bis 26 der Klassen­steuer-Rollen bezw. 21 und 22 der Einkommens-Nachweisung bewirken und die vorgeschriebenen Bescheinigungen auf dem Titel­blatts vollziehen zu lassen resp. solche selbst zu vollziehen.

Bei der Einschätzung sind die den Orlsvorständen mitgetheilten RevisionS-Bemerkungen der Königlichen Regierung zur 1880)81 er Klassensteuer-Veranlagung gehörig zubeachten; insbesondere aber muß ich erwarten, daß in den Einkommens-Nachweisungen die Grundsteuer-, Gebäudesteuer- und Gewerbesteuer-Angaben richtig sind, daß die Größe des vorhandenen Grundbesitzes nach Hectaren gewissenhaft eingetragen und daß dieser Grundbesitz wieder nach Ackerland und Wiesen rc. getrennt angegeben wird.

Bis zum 1. Dezember d. I. sind sodann die ordnungs­mäßig summirten beiden Klassensteuer-Rollen und die Einkommens- Nachweisung pro 1881)82, welche sämmtlich mit den vorgeschriebenen starken Pappumschlägen und entsprechender Aufschrift versehen sein müssen, nebst der Schulden-Nachweisung, einem amtlich als richtig bescheinigten Verzeichniß der Mitglieder der Klassensteuer-Einfchätzung»- Commission, und den vorgeschriebenen „Bemerkungen zur Klassen­steuer-Rolle" zur Prüfung und Vorrevision unter Wiederbeifügung der Einkommens-Nachweisungpro 1880)81 an mich einzureichen.

In Betreff der Schulden-Nachweisung und der von den Orts­verständen auf besondere Bogen aufzustellcnden Bemerkungen zur Klassensteuer.Rolle verweise ich auf die §§ 33 und 44 der Anweisung zur Ausstellung der Klassensteuer-Rollen und EinkommenS-Nachweisun- ) gen vom 19 Juli 1875, abgedruckt in Nr. 34 des Amtsblatts pro 1875.

HerSfeld, am 2. November 1880.

12643. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Der Kaufmann Luvolf Echuchard zu Niederaula ist als Sachver­ständiger zur Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen für den die Hausnummern 102 bis 167^ umfassenden Schaubezirk wider- ruflich bestellt und eidlich verpflichtet worden.

HerSfeld, am 10. November 1880.

12629. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

In Gemäßheit des §. 7 der Körungs-Ordnung vom l7. Januar 1879 bringe ich nachstehend die Nachweisung über die im Herbst des laufenden Jahres stattgehabte Körung der Zuchtbullen des hiesigen Kreises zur öffentlichen Kenntniß.

Zugleich weise ich die Herren Ortsvorstände rc. des Kreises an, das bezügliche Resultat alsbald in ihren Gemeinden rc. auf orts, übliche Weise bekannt zu machen und dafür zu sorgen, daß die Be­schlüsse der Körungs- Commission zur Ausführung gelangen, insbe. sondere aber darüber zu wachen, daß die für untauglich erklärten und die der Körungs-Commission nicht vorgeführten bezüglichen Bullen zum Springen für fremde Kühe nicht benutzt, im UedertretungSfalle aber die Eigenthümer gemäß §. 9 der KörungS-Ordnung zur sofor­tigen Bestrafung gebracht werden.

HerSfeld, am 9. November 1880.

12933. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.