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-Kreis gersfesö.

Rr. 80. Mittwoch den 6. Oktober 1880.

DasKreisblatl" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige -Zeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet.

Bestellungen auf dasKreisblatt" werden noch fortwährend von allen Postanstalten und Landbriefträgern, sowie von der Expe­dition angenommen.

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Kreis Hers seid.

Caffel, den 23. September 1880.

Nach einem Monitum aus dem Revisions-Protokolle B des Rechnungshof des Deutschen Reiches zur Rechnung der ZahlungS- steüedeS XL Armeecorps vom Capitel 31 de s Reichshaushalls-Etats für'das Etalsjahr 1878 ] 79 sind seitens der Steuerkassen und Gemeinden mehrfach Liquidationen über Marschverpflegungs- und Meilengelder vorgetegt worden, deren Unvollständigkeit durch das Fehlen der Marschkosten-Einheitssätze, durch Nichlderücksichtigung der Rubriken sowohl für Marschverpflegungs- wie für Meilengelder und ferner durch Benutzung eines veralteten Liquidations-Schemas die Anweisung erschwert und verzögert.

Infolge eines deshalbigen Schreibens derKöniglichen Intendantur deS XL Armeecorps hier vom 9. d. M. werfen wir die Königlichen

Nachweisung

der von der Steuerkasie Kreises Bezirk des ten Bataillons Landwehr-Regiments Nr. an einberufene

Heerespflichtige vorschußweise gezahlten Beträge.

Steuerkasien hiermit an, bei der Liquidirung qu. Meilen- rc. Gelder künftig nur das vorgeschriebene Schema, von welchem ein Theil Formularpapier mit unserer Verfügung vom 6. Juli er. A. II. 6479 dorthin übersandt worden ist, anzuwenden und die Rubriken darin vollständig und genau auszufüllen.

An die sämmtlichen Königlichen Steuerkasien des Regierungsbezirkes.

Abschrift zur Kenntnißnahme* und mit dem Auftrag«, die Ge» meinde-Vorstände anzuweisen, bei der Liquidirung von Meilen» rc. Geldern künftig nur das vorgeschriebene Schema anzuwenden und die Rubriken darin vollständig und genau auSzufüllen.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

J. A. II. 9093. Kühne.

An die sämmtlichen Königlichen Landräthe des Regierungsbezirkes rc. *

*

Wird den Herren Ortsvorständen des Kreises zur genauesten Be­achtung mitgetheilt.

Das zu verwendende Schema ist hierunter abgedruckt.

Hersfeld am 2. Oktober 1880.

11507. Der Königliche Landrath.

I. V.: Heeg, Kreissecretair.

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Datum der Gestellung der Heeres»

Der Einberufenen

Truppen- theil.

Bataillons- Stabsquartier oder Garnison.

Entfer» nung.

Meilengeld.

Marschverpflegung

Quittung der Empfänger.

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Be­trag.

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Be­trag.

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Pflichtigen.

Name. Charge. Wohnort.

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Meilen.

Am Schluß folgende Bescheinigung:

Daß umstehende Summe von an die genannten Leute wirklich gezahlt worden ist und daß dieselben durch Namens»

Unterschrift, resp, als des Schreibens unkundig durch Unterkreuzung eigenhändig quittirt haben, wird hierdurch bescheinigt.

den

Vorstehende Nachweisung ist nach den Entfernungen und in calculo revidirt und festgestellt und wird mit zur

Anrechnung visirt. den Das Landrathsamt.

Am 1. Dezember d. I. findet im preußischen Staate eine allgemeine Volkszählung nach der bisherigen Zählkartenmethode, unter der unmittelbaren Leitung der Ortsbehörde resp, einer für die Gemeinde zu bildenden Zählcommission, statt.

Zur Austheilung und Wiedereinsammlung der Zählbriefe sowie zur vorläufigen Prüfung desZählmaterials nach beendigter Zählung und zur einstweiligen Feststellung des Resultats der Zählung in den einzelnen Zählbezirken ist, wie schon früher, für jeden Zähl- bezirk ein Zähler und ein Vertreter, der in Behinderungs­fällen für diesen eintritt, zu bestellen. Bei der Auswahl der Zähler ist darauf Rücksicht zu nehmen, daß sie zur Besorgung der ihnen obliegenden Geschäfte hinreichend befähigt sind, außerdem aber gebieten finanzielle Rücksichten, daß, soweit thunlich, nur solche Zähler verwendet werden, welche sich dem Zählgeschäft freiwillig unterziehen und deren Gemeinsinn und Befähigung dafür bürgen, daß sie dasselbe mit Umsicht instructionsmäßig ausführen.

Ich glaube unterstellen zu dürfen, daß, wie bei den früheren Zählungen, sich auch diesmal freiwillige Zähler die mit Interesse und Eifer sich diesem

Ehren amte unterziehen, in g e n ü ge nd er Anzahl fi n< den werden.

Jeder Zählbezirk soll in der Regel 40 Haushaltungen umfassen, erscheint dieser Umfang jedoch in einzelnen Fällen zu bedeutend, so kann der Zählbezirk auch auf weniger Haushaltungen beschränkt werden.

Die Herren Ortsvorstände der Landgemeinden des Kreises weise ich daher an, mir bis zum 13. d. Mts. zu berichten, in wie viele Zählbezirke ihre resp. Gemeinden voraussichtlich zerfallen werden und ob eine hinreichende Anzahl freiwilliger Zähler und Stellvertreter vorhanden ist.

Zusendung des nöthigen Formularpapieres sowie die öffentliche Bekanntmachung der Volkszählung rc. wird später erfolgen.

Hersfeld, am 4. October 1880.

11559. Der Königliche Landralh.

I. V.: Heeg, Kreissecretair.

Diejenigen Herren Ortsvorstände rc. deS hiesigen Kreises, welche mit dem durch meine Verfügung vom 17. September d. J. Nr.