KmsWblall
für den
Kreis flersfesö.
Rr. 70. 'Mittwoch den 1. September 1880.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis deffelben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
Amtliches.
Kreis Hersfelv.
Bekanntmachung
die Haupt-Ergebniffe der Rechnung der Elementarlehrer-Witwen- und Waisenkaste für den Regierungsbezirk Caffel vom Rechnungsjahr
1. April 1878(79 betreffend.
Nachdem die vorgedachte, von der Königlichen RegierungS« Hauptkasie dahier aufgestellte Rechnung revidirt, den Easten-Curatoren nebst den Belegen vorgelegt, von denselben als richtig anerkannt und daraufhin abgeschloffen, sowie die Decharge von uns ertheilt worden ist, theilen wir deren Haupt«Ergebnisse nach §. 48 der Statuten den Mitgliedern dieser Wittwen« und Waisenkaffe in Nachstehendem mit:
Zusammenstellung
der Einnahme und Ausgabe bei der Elementarlehrer-Witwen- und Waisenkaffe des Regierungsbezirks Laffel für das Rechnungsjahr
_________ 1. April 1878(79. __________________
Soll
Dagegen ist
Mithin wirkliches Soll.
Titel.
Gegenstand.
1
Ist.
Rest.
Nach der vorigen Rechnung
Nach dem Etat.
Ueber- haupt.
Zu« gang.
Ab- gang.
Mark
l?f
1 Mark
Pf
Mark
lPl
Mark
IH
Mark
Pf
Mark M
Mark
Pf.
| Mark
Pf.
2122
49
—,
2122 49
_
I
—
2122
49
I. na. Ilb.
Einnahme. Bestand aus voriger Rechnung
2122
49
। 48
44
92
1480
10606
1524
10606
64
179
3262
4714
50
28
—
—
1703
13869
4714
14
28
Antrittsgelder Kapitalzinsen Abgelegte Kapitalien
1655
13869
4714
14
28
——
127
24940
33
25068
25
1115
36
—
—
26183
61
m.
Jahresbeiträge der Kasten-Mitglieder
26085
381
98
23
24
—
20568
20592
—
920
12
—
21512
12
IV.
Beiträge der Gemeinden
21445
12)
67
—
—
—
498
86
498
86
—
—
173
—
325
86
V.
Sonstige Einnahmen
286
39
—
——
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
VL
Zuschuß aus der Staatskasse
—
2318
41
58093
83
60412
24
10191 |26Q 173
—
70430
50
Summa der Einnahme
70178
27
252
23
1081
1081
10018
26
911
32
169
68
I.
Ausgabe.
Verwaltungskosten
169
68
- -
—
—
31188
40|
31188
40
1637
10
—
—
32825
50
II.
Zur Anlegung als Kapital
32825
50
—
- —
—
24366
43
24366
43
2404
58
—
—
26771
01
III.
Pensionen
26771
01
-—
—
—
—
1458
1458
—
—
—
1183
25
274
75
IV.
Sonstige Ausgabe
Summa der Ausgabe
Mithin Bestand
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen« Schwarz, i. V.
274 75
—
—
6
58093
-assel, b
83
en
58093
19. Au
83
;us
4041
1947
1880.
68
2094|57
60040
94
60040(94 10137(33 und Schu
lsachen
An den Königlichen Landrath Herrn Freiherrn von Broich
Hochwohlgeboren zu Hersfeld. B. 9955.
• *
HerSfeld, am 27. August 1880.
Wird in Folge Verfügung Königlicher Regierung vom 19. d. M, B. 9955 hierdurch veröffentlicht.
10078. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Die^errei^OrtSvorstände und die Königliche Gendarmerie des Kreises werden zur Kenntnißnahme und Beachtung davon benach« richtigt, daß nach einer zum §. 1 der Bauordnung vom 1. Januar 1875 ergangenen speziellen Entscheidung Königlicher Regierung zu Saffel die baupolizeiliche Erlaubniß auch dann erforderlich ist, wenn alt Einfriedigung eines Grundstücks an einem öffentlichen Wege an Stelle einer bisher vorhandenen Hecke ein Lattenzaun rc. angelegt wird.
Hersfeld, am 28. August 1880.
9964. Der Königliche Landrath Freiherr von Proich.
Di^Herren Orttvorstände des Kreises veranlasse ich im Hinblick auf die Vorschrift des §. 47 des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880 hierdurch, hinsichtlich der Neubauten, welche in der Nähe von Waldungen errichtet werden sollen, mir bei Ueber«
reichung der Baurisse stets die genaue Entfernung deS projecttrten Baues von der Waldung einzuberichten.
Hersfeld, am 28. August 1880.
10161. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
HerSfeld, am 28. August 1880.
Seitens einer Gemeinde des hiesigen Kreises war ein schon mehrfach wegen Diebstahl bestraftes Individuum alt Nachtwächter angenommen bezw. beibehalten worden und wurde erst dann auS diesem Amte entlasten, als der Sachverhalt zu meiner Kenntniß gelangte und ich die sofortige Entlastung verfügte.
Obschon ich glaube, daß diese Thatsache nur vereinzelt dastehen wird, nehme ich doch Veranlassung, die Gemeindebehörden des KreiseS ( auf das gänzlich Unzulässige einer solchen Handlungsweise hinzuweisen. 1 Zugleich bringe ich bei dieser Gelegenheit den Herren OrlSvor«