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KmsWblall

für den

Kreis flersfesö.

Rr. 70. 'Mittwoch den 1. September 1880.

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis deffelben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.

Amtliches.

Kreis Hersfelv.

Bekanntmachung

die Haupt-Ergebniffe der Rechnung der Elementarlehrer-Witwen- und Waisenkaste für den Regierungsbezirk Caffel vom Rechnungsjahr

1. April 1878(79 betreffend.

Nachdem die vorgedachte, von der Königlichen RegierungS« Hauptkasie dahier aufgestellte Rechnung revidirt, den Easten-Curatoren nebst den Belegen vorgelegt, von denselben als richtig anerkannt und daraufhin abgeschloffen, sowie die Decharge von uns ertheilt worden ist, theilen wir deren Haupt«Ergebnisse nach §. 48 der Statuten den Mitgliedern dieser Wittwen« und Waisenkaffe in Nachstehendem mit:

Zusammenstellung

der Einnahme und Ausgabe bei der Elementarlehrer-Witwen- und Waisenkaffe des Regierungsbezirks Laffel für das Rechnungsjahr

_________ 1. April 1878(79. __________________

Soll

Dagegen ist

Mithin wirkliches Soll.

Titel.

Gegenstand.

1

Ist.

Rest.

Nach der vorigen Rechnung

Nach dem Etat.

Ueber- haupt.

Zu« gang.

Ab- gang.

Mark

l?f

1 Mark

Pf

Mark

lPl

Mark

IH

Mark

Pf

Mark M

Mark

Pf.

| Mark

Pf.

2122

49

,

2122 49

_

I

2122

49

I. na. Ilb.

Einnahme. Bestand aus voriger Rechnung

2122

49

48

44

92

1480

10606

1524

10606

64

179

3262

4714

50

28

1703

13869

4714

14

28

Antrittsgelder Kapitalzinsen Abgelegte Kapitalien

1655

13869

4714

14

28

127

24940

33

25068

25

1115

36

26183

61

m.

Jahresbeiträge der Kasten-Mitglieder

26085

381

98

23

24

20568

20592

920

12

21512

12

IV.

Beiträge der Gemeinden

21445

12)

67

498

86

498

86

173

325

86

V.

Sonstige Einnahmen

286

39

VL

Zuschuß aus der Staatskasse

2318

41

58093

83

60412

24

10191 |26Q 173

70430

50

Summa der Einnahme

70178

27

252

23

1081

1081

10018

26

911

32

169

68

I.

Ausgabe.

Verwaltungskosten

169

68

- -

31188

40|

31188

40

1637

10

32825

50

II.

Zur Anlegung als Kapital

32825

50

-

24366

43

24366

43

2404

58

26771

01

III.

Pensionen

26771

01

-

1458

1458

1183

25

274

75

IV.

Sonstige Ausgabe

Summa der Ausgabe

Mithin Bestand

Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen« Schwarz, i. V.

274 75

6

58093

-assel, b

83

en

58093

19. Au

83

;us

4041

1947

1880.

68

2094|57

60040

94

60040(94 10137(33 und Schu

lsachen

An den Königlichen Landrath Herrn Freiherrn von Broich

Hochwohlgeboren zu Hersfeld. B. 9955.

*

HerSfeld, am 27. August 1880.

Wird in Folge Verfügung Königlicher Regierung vom 19. d. M, B. 9955 hierdurch veröffentlicht.

10078. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Die^errei^OrtSvorstände und die Königliche Gendarmerie des Kreises werden zur Kenntnißnahme und Beachtung davon benach« richtigt, daß nach einer zum §. 1 der Bauordnung vom 1. Januar 1875 ergangenen speziellen Entscheidung Königlicher Regierung zu Saffel die baupolizeiliche Erlaubniß auch dann erforderlich ist, wenn alt Einfriedigung eines Grundstücks an einem öffentlichen Wege an Stelle einer bisher vorhandenen Hecke ein Lattenzaun rc. angelegt wird.

Hersfeld, am 28. August 1880.

9964. Der Königliche Landrath Freiherr von Proich.

Di^Herren Orttvorstände des Kreises veranlasse ich im Hin­blick auf die Vorschrift des §. 47 des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880 hierdurch, hinsichtlich der Neubauten, welche in der Nähe von Waldungen errichtet werden sollen, mir bei Ueber«

reichung der Baurisse stets die genaue Entfernung deS projecttrten Baues von der Waldung einzuberichten.

Hersfeld, am 28. August 1880.

10161. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

HerSfeld, am 28. August 1880.

Seitens einer Gemeinde des hiesigen Kreises war ein schon mehrfach wegen Diebstahl bestraftes Individuum alt Nachtwächter angenommen bezw. beibehalten worden und wurde erst dann auS diesem Amte entlasten, als der Sachverhalt zu meiner Kenntniß gelangte und ich die sofortige Entlastung verfügte.

Obschon ich glaube, daß diese Thatsache nur vereinzelt dastehen wird, nehme ich doch Veranlassung, die Gemeindebehörden des KreiseS ( auf das gänzlich Unzulässige einer solchen Handlungsweise hinzuweisen. 1 Zugleich bringe ich bei dieser Gelegenheit den Herren OrlSvor«