KreisWbM
für den
Kreis flersfesh.
Nr. 68. Mittwoch den 25. August 1880.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet.
Amtliches.
Der Postbeamte Axel Leonhard Alm, welcher verdächtig ist, den Betrag von 70000 Kronen, bestehend in Billets der Christiansstadt Enskilda Bank, entwendet zu haben, ist am 24. Juli d. I. von Schweden und Norwegen abgereist und am 26. Juli in Kopenhagen gesehen worden. Wahrscheinlich hat derselbe die entwendeten Bankbillets bereits gegen Wechsel umgetauscht. Auf seine Ergreifung ist eine Belohnung von 4000 Frcs. ausgesetzt.
Die Verwallungs- und Polizeibehörden weisen wir an, nachdem Genannten Nachforschungen anstellen und ihn im Betretungsfalle verhaften zu lassen, sowie wenn die Festnahme gelingen sollte, uns hiervon schleunigst Anzeige zu machen.
Signalement des rc. Alm: Alter 31 Jahre, Augen vorstehend, Statur klein, Gesichtsfarbe gesund, Stirne hoch, Schnurrbart roth, Haare dünn und struppig, Glatze, Temperament Heiter. Trägt einen Zwicker.
Gaffel am 16. August 1880.
Königl. Regierung, Abth. des Innern. Kühne.
Kreis Hers seid.
Gaffel, am 11. August 1880.
Der Vorstand der Armen-Augenheilanstalt zu Wiesbaden hat bei uns vorgestellt, daß die Anstalt bei einer jährlichen Gesammt- Ausgabe von ca. 50,000 M. nur 6985 M. fundirte Einnahme d. h. Zuschüsse aus Staats- und Communal-Mitteln besitze und daß bei unentgeltlicher ärztlicher Behandlung für notorisch Arme pro Tag und Kopf nur 1 M. 10 Pf. für Wohnung, Beleuchtung, Heizung und Kost berechnet würden. Es sei nun für das gedeihliche Fortbestehen der Anstalt unumgänglich nothwendig, daß diese baar aus- gelegten Verpflegungskosten auch wieder zur Rückvergütung gelangen und nicht wie bisher zum größten Theile niedergeschlagen werden.
Die Anstalt würde freilich diese Fälle sehr beschränken können wenn sie nach der bei ähnlichen Anstalten üblichen Verfahrungsweise die Aufnahme von der Hinterlegung einer gewissen Summe oder von der Beibringung eines Zeugnisses der betreffenden Ortsbehörde, wonach dieselbe für die Verpflegungskosten aufzukommen verspricht, abhängig machen würde. Eine solche Methode würde aber zweifels- ohne eine große Anzahl von sogenannten verschämten Hülfsbedürf- tigen ausschließen, oder deren Aufnahme und damit deren Heilung wenigstens verzögern, wenn nicht, namentlich bei Gefahr im Verzüge, geradezu unmöglich machen. Aus diesem Grunde findet die Aufnahme lediglich auf die Erklärung des competenten Augenarztes hin statt, daß das Leiden des Kranken die sofortige Aufnahme in die Anstalt nöthig mache, also ohne vorherige Sicherstellung einer entsprechenden Vergütung.
Die Direction der genannten Anstalt hat nun, bevor dieselbe, gedrängt durch die pekuniäre Lage des Instituts, über eine Aenderung dieser Maximen sich schlüssig macht, unsere Vermittelung bei der Einziehung der Verpflegungskosten in Anspruch genommen.
Die Königlichen Herrn Landräthe und Amtmänner werden daher veranlaßt, die Gemeindebehörden Ihres Bezirks anzuweisen, auf Requisition der genannten Anstalt die entstandenen Verpflegungskosten einzuziehen und der genannten Anstalt zu übersenven. Bei notorisch Armen sind die Gemeinden, in Berücksichtigung der guten Zwecke, welche die Anstalt verfolgt, zu veranlassen, die Kosten auf die Gemeindekasse ohne Weiteres zu übernehmen, da ja dieselben zur Unterstützung ihrer Armen verpflichtet sind und wenn durch eine rechtzeitig nachgesuchte sofort ausgeführte Heilung ein völliges Erblinden des Kranken verhütet wird, die in diesem Falle von der Gemeinde zu I
tragenden Kosten doch verschwindend klein sind, gegen diejenigen Ausgaben, welche derselben oft durch viele Jahre hindurch nothwendig werdende Armenunterstützung eines Erblindeten erwachsen würden.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Kühne.
An die Königlichen Landräthe rc. A. II. 9562.
* *
*Hersfeld, am 23. August 1880.
Wird den Herren Ortsvorständen des Kreises zur Kenntnißnahme und Nachachtung hierdurch mitgetheilt.
9965.____________Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Unter Hinweisung auf das in den Kreisblättern Nr. 35, 36, 40, 41, 42 und 44 pro 1879 abgedruckte Statut der „Kaiser Wilhelms-Spende. Allgemeine deutsche Stiftung für Alters-, Renten-und Kapital-Versicherung.", sowie unter Hinweisung auf die in den Kreisblättern Nr. 61 und 62 pro 1880 abgedruckten Geschäftsplane, Tarife 2C. der gedachten Stiftung, wird den Herren Ortsvorständen rc. des Kreises die Förderung der Zwecke dieser wohlthätigen Stiftung angelegentlichst empfohlen. Dieselbe hat die Bestimmung, gering bemittelten Personen aller Stände, insbesondere des Arbeiterstandes, gegen geringe Einzahlungen für die Zeit des Alters, Renten oder Kapital zu versichern; sie tritt daher nicht in Concurrenz mit den bestehenden Sparkassen; das ihr überwiesene bedeutende Grund-Capital aber sichert nicht nur ihren Bestand, sondern auch die vortheilhafte Verwerthung der Einlagen.
Es kommt zunächst besonders darauf an, die für die Verfolgung der Ziele dieser Anstalt geeigneten Mittelspersonen auf dem Lande und in den kleineren Städten zu finden, welche geeignet und bereit sind, als Delegirte der StiftungSverwal- tun g einerseits die (nach dem Stiftungsstatut ausschließlich zur Betheiligung an der Versicherungs- An st alt berufenen) minder bemittelten Kla ffen und unter diesen namentlich die arbeitende Bevölkerung über die Zwecke und Ziele der Anstalt zu belehrenund ihr Interesse für die Theilnahme an derselben zu gewinnen, andererseits Beitragszahlungen entgegen zu nehmen und an die Stiftungskasse einzusenden.
Die Herren Ortsvorstände rc. des Kreises werden daher angewiesen, alsbald das Publikum auf die Vortheile, welche eine Betheiligung bei der Wilhelms-Spende bietet, auf ortsübliche Weise auf» merksam zu machen, sodann aber nach zuvoriger Rücksprache mit geeigneten Personen ihrer Gemeinden, bis zum 8. September d. J. mir zu berichten, wer dazu bereit ist, als Delegirter der Anstalt in der vorbezeichneten Weise mitzuwirken. Insbesondere wird hierbei auf die Bereitwilligkeit der Herren Geistlichen, Gutsbesitzer, Gutöpächier, Fabrikbesitzer rc. zur Förderung des Zweckes dieser gemeinnützigen Anstalt mttzuivicken, gerechnet und ist die Verwaltung der Kaiser Wilhelms-Spende bereit, diesen Herren die nöthigen Formulare und Drucksachen unentgeltlich zu liefern sowie alle begehrte sonstige Jnstruction zu ertheilen. Der Geschäftsplan, die Versicherungs-Bedingungen und Tarife der gedachten Anstalt können auch jetzt schon im Geschäftslokale Königlichen Landrathsamtes während der Dienststunden eingesehen werden.
Hersfeld, am 20. August 1880.
9921. Der Königliche Landrath Freiherr voti_söroid).
Hersselch am 23. August 1880.
Für Karl Ruhn von Goßmannsrode, 15 Jahre alt, ist um Entlassung aus dem Unlerthanenverbande behufs Auswanderung nach Nordamerika nachgesucht worden.
9956. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.