Kreis
für den
.Kreis Zersfelg.
Nr. 67. Sonnabend den 21. August 1880.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition l Mark.pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
Amtliches.
13) Landwirth Johannes Wetzel 2r zu Meckbach.
14) „ Andreas Strüber zu Friedlos.
15) Gastwirth Peter Grebe zu Friedlos.
16) Landwirth Heinrich Schaub zu Tann.
17) „ Heinrich Fey zu Tann.
18) „ Conrad Hildebrand zu Rohrbach,
19) Bürgermeister ©lebe zu Kohlhausen.
20) Rittergutspachter Ernst von Löwenstein zu Frielingen.
21) Gutsbesitzer Baron von Lepel zu Hattenbach.
22) Oekonom Philipp Schäfer zu Mengshausen.
23) Landwirth Jacob Grenzebach zu Riederaula.
24) Oekonom Bezzenberger zu Kirchheim.
25) Rittergutspachter Schlabach zu Kirchheim.
26) Oekonom Conrad Schüler zu Reckerode.
27) Landwirth Heinrich Maurer zu Kerspenhausen.
28) Bürgermeister Ruhn zu Asbach.
29) Landwirth Philipp Thiel zu Kruspis.
30) „ George Weitz zu Harnrode.
31) Gutsbesitzer Gerlach zu Rippe.
32) „ Sandrock zu Lautenhausen.
33) „ Hoßbach zu Hof Weisenborn.
34) „ Ernst Bippart zu Hermannshof.
35) „ Gliemroth zu Wölsershausen.
36) Gastmirth Schimmelpfeng zu Widdershausen.
37) Landwirth Johannes Schimmelpfeng zu Heringen.
38) Gutsbesitzer Schlaffer zu Kleinensee.
39) Ackermann Johannes Volkenand zu Bengendorf,
40) Oekonom Theodor Siebren zu Oberlengsfeld.
41) Landwirth Burghard Rüger zu Unterweisenborn.
42) Oekonom Adolph Reinhard zu Unterweisenborn.
43) Ackermann Heinrich Burghardt zu Ransbach.
44) Gutsbesitzer August Aulepp zu Philippsthal.
45) Ackermann Johannes Heusner zu SchenklengSfeld.
46) „ Georg Deiseroth ir zu Hilmes.
47) „ Rudolph zu AuSbach.
48) „ Peter Bock zu Conrode.
49) „ Oswald Steinhauer zu Wüstfeld.
Aus der Zahl dieser Personen hat die Ortspolizeibehörde die Schiedsmänner für jeden einzelnen Schätzungsfall zu ernennen. Die Schätzung erfolgt durch die aus dem beamteten Thierarzt und zwei Schiedsmännern gebildete Commission, und sind die Schiedsmänner von der Ortspolizeibehörde eidlich zu verpflichten. Dasselbe gilt, wenn an Stelle des beamteten Thierarztes ein nicht beamteter Thier- arzt zugezogen wird, für diesen, sofern derselbe nicht im Allgemeinen ■ als Sachverständiger beeidigt ist.
Die den Schiedsmännern als Ersatz für Reisekosten und Aus- lagen zu gewährende Vergütung wird im Verwaltungswege festgesetzt und aus der Staatskasse bestritten.
Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben die vorstehend genannten Personen alsbald von der auf sie gefallenen Wahl in Kenntniß zu setzen und den- selben zugleich zu eröffnen, daß sie verpflichtet seien, auf amtliche Requisition erforderlichen Falls an allen Orten des Kreises Abschätzungen vorzunehmen. 9711. Der Königliche Landrath Freiherr von Br»tch.
Der am 9. März 1848 zu Corio-Carrarese in Italien geborene Johann Salotto ist verdächtig in Rußland einen Mord verübt zu haben und hat sich wahrscheinlich nach Deutschland und zwar zunächst nach Preußen begeben.
Die Verwaltungs- u. Polizeibehörden werden daher veranlaßt, auf den rc. Salotto fahnden und ihn im Falle der Ermittelung vorläufig festnehmen zu lassen, auch wenn letzteres geschehen sollte, uns sofort Anzeige zu machen.
Gaffel am 14. August 1880.
Königliche Regierung, Abth. des Innern. Kühne.
Kreis Hersfeld.
Polizei-Verordnung, betreffend das Beschneiden der Hecken. — Auf Grund der §§. 11 und 16 der Allerhöchsten Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizei - Verwaltung in den neu erworbenen Landestheilen wird zum Schutz und zar Vermehrung der nützlichen Vögel für den Regierungsbezirk Casiel verordnet, was folgt:
§ . 1. Das Beschneiden lebendiger Hecken darf künftig nur in der Zeit vom 1. October bis 1. März jeden Jahres stattfinden.
§ . 2. Alle dieser Polizei-Verordnung entgegen lautenden Anordnungen sowohl, wie die das Beschneiden der Hecken regelnden, in jüngster Zeit erlassenen Orts-Polizei-Verordnungen werden hiermit aufgehoben.
§ . 3. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmung des §. 1 dieser Verordnung werden mit einer Geldstrafe von 3 bis 10 Mark für jeden Contraventionsfall oder bei Zahlungsunfähigkeit mit ver- hältnißmäßiger Haft geahndet.
§ . 4. Diese Polizei-Verordnung tritt müdem 1. October d. J. in Kraft.
Gaffel den 23. Juli 1880.
Königliche Regierung, Abth. des Innern.
Hersfeld, den 19. August 1880.
Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben vorstehende Polizei- Verordnung in Ihren Gemeinden wiederholt öffentlich bekannt machen zu lassen, und deren Beachtung sorgfältig zu überwachen. 9842. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Hersfeld, am 14. August 1880.
Es wird hierdurch veröffentlicht, daß die Kreisversammlung des hiesigen Kreises gemäß §. 63 des Gesetzes vom 25. Juni 1875, I betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, aus den sachverständigen Eingesessenen deS Kreises für das Jahr 1881 folgende als Schiedsmänner zu den Schätzungs-Commissionen heranzuziehende Personen gewählt hat:
1) Oekonom Peter Heil zu Hersfeld.
2) „ Friedrich Friedrich zu Hersfeld.
3) „ Carl Schimmelpfeng zu Hersfeld.
4) Gutsbesitzer Hermann Braun zu Oberrode.
5) Domainenpachter Oldenburg zu Wilhelmshof.
6) „ Freise zu Biengartes.
7) „ Suntheim zu Eichhof.
8) Gutsbesitzer Schwarz zu Unterhaun.
9) Landwirth Wilhelm Jacob zu Unterhaun.
10) Gutsbesitzer Franz Roll zu Meisebach.
11) Landwirth Opfer zu Obergeis.
12) „ Johannes Claus zu Mecklar. !
640. Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 ist die Druckschrift „Sozialdemokratisches Flugblatt, Appell an die Vernunft und das Gewissen deS Volks, Brüssel, Druck