KreisWblatl
für den
«Kreis Qerssesö.
Nr. 64. Mittwoch den 11. August 1880.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal Sei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet.
Amtliches. .
Kreis Hersfeld.
Lasset, den 31. Juli 1880.
Aus den zu unserer Verfügung vom 28. November 1878 A. L 12301 und 12680 von Ew. Hochwohlgeboren rc. erstatteten Berichten haben wir ersehen, daß die Gemeindebehörden des RegierungsBezirks mit geringen Ausnahmen der bereits in den alten Provinzen bestehenden Vereinbarung der Gemeindebehörden bezüglich der gegenseitigen Frankirung ihrer Correspondenzen beigetreten sind, bezw. ihre Bereitwilligkeit zum Beitritt zu derselben zu erkennen gegeben haben. Es konnte dies nur mit Befriedigung wahrgenommen werden, da durch eine solche Einrichtung vielen unnützen Schreibereien, ganz besonders aber den dienstlichen Nachtheilen vorgebeugt wird, durch etwaige Ablehnung einer unfrankirten Sendung entstehen können.
Zwilchen den der Vereinbarung bereits angehörenden Gemeindebehörden ist zur Vermeidung eines zeitraubenden Nachichlagens in einem dieserhalb aufgestellten Ortsverzeichnis die Einrichtung getrogen worden, ihre Angehörigkeit zu dieser Vereinbarung äußerlich auf der Adresse der Sendung durch den Vermerk: „frei L P V." (frei laut Porto-Vereinbarung) erkennbar zu machen. Wenn auch der wirkliche Beilritt zu derfelben seitens eines Theils der Gemeindebehörden noch nicht erfolgt ist, sondern vorerst nur deren Bereitwilligkeit zu dem Beitritt ausgesprochen worden ist, so dürste es doch keinem Bedenken 'änterliegen, wenn seitens der letzterwähnten Gemeindebehörden eine gleiche Einrichtung schon jetzt getroffen würde.
Ew. Hochwohlgeboren rc. veranlassen wir daher auf die betreffenden Gemeindebehörden in diesem Sinne in Verfolg unserer Verfügung vom 28. November 1878 einzuwirken.
Königliche Regierung, Abtheilung deS Innern. Kühne.
J. A. I. Nr. 13269,79.
An die Königlichen Herrn Landräthe und Amtmänner des Regierungs-Bezirks.
* * *
Hersfeld, den 9. August 1880.
Vorstehender Erlaß wird den Herren Bürgermeistern und Ortsverwaltern des Kreises, nachdem dieselben in Folge meiner Verfügung vom 6. December 1878 Nr. 12196 im Kreisblatt Nr. 99 sämmtlich ihre Bereitwilligkeit erklärt haben, der in Reve stehenden Vereinbarung beizutreten, mit der Aufforderung mitgetheilt, nunmehr alle an andere Gemeinden der Preußischen Monarchie gerichteten Sendungen mit der äußeren Bezeichnung „frei L P. D." zu versehen.
9354. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Im Anschluß an die in der diesjährigen Bürgermeisterversämm- lung hinsichtlich der Förderung der Obstbaumzucht gepflogenen Verhandlungen (das Protokoll besagter Versammlung findet sich in Nr. 62 des Kreisblatts abgedruckt) benachrichtige ich Die Herren Ortsvorstände rc. des Kreises, daß die Wegebau-Aufseher
a) Walter hier,
b) Kunert hier,
c) Ehrhardt hier und
d) Sauerwein zu Niederaula
innerhalb ihrer AussichtSbezirke, sowie Der Wegebau-Aufseher
e) Petzold zu Eiterfeld
vorläufig in den Aufsichtsbezirken der Aufseher Siebert (Friedewald) und Sperber (Philippsthal) der Pflege und Förderung der Obst- baumzucht in den Gemeinden sich unterziehen und zu diesem Zwecke gegen angemessene Vergütung Den Gemeindebehörden bei der
Anpflanzung und Anzucht geeigneter Obststämme mit Rath und That beistehen werden. Zunächst werden dieselben in Kürze unter Zuziehung der einzelnenOrtsbehördendieGemeinde-Baumschulen einer näheren Prüfung unterziehen und mir unter Mittheilung des Befundes geeignete Vorschläge machen, in welcher Weise unter Berücksichtigung deS Klima'S und aller sonst in Betracht kommenden Verhältnisse dem Bedürfnisse der Gemeinden in der am wenigsten kostspieligen Weise gründlich abgeholfen werden kann.
Indem ich daher die Herren Bürgermeister rc. deS Kreises anweise, den besagten Beamten mit Vertrauen entgegenzukommen, erwarte ich, daß die Herren Bürgermeister rc. es sich angelegen sein lassen werden, dieselben in ihrem, den Gemeinden zu Gute kommenden Vorhaben in jeder Hinsicht thatkräftig zu unterstützen.
Hersfeld, am 9. August 1880.
9415.___Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Cassel, den 28. Juli 1880.
Ew. Hochwohlgeboren rc. machen wir hiermit auf die Bestimmungen in den §§. 62 u. flgd. des Feld- und Forst-Polizei-Gesetzes vom 1. April 1880 (Ge).-Slg. S. 230) aufmerksam, wonach die Anstellung der Feldhüter (Forsthüter) seitens der Gemeinden, Gutsbezirke und einzelner Privaten, ebenso wie die der Polizeibeamten, der Bestätigung bedarf und nach §. 64 1. c. für die Ehrenfeldhüter (Feldgeschworene) der Landgemeinden das gleiche Erforderniß besteht. Wir weisen gleichzeitig darauf ausdrücklich hin, daß nach §. 65 1. c. Feldhüter, Ehrenfeldhüter und Forsthüter ein Dienstzeichen bei sich führen und dies auf Verlangen bei Ausübung ihres Amtes vorzeigen müssen. Als ein solches Dienstabzeichen empfehlen wir ein Brustschild mit der Aufschrift „Feldhüter".
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. J.A.I.sjtr.9141. Althaus, i. V.
An die Königlichen Landräthe rc. *
Wird unter Bezugnahme auf meine Verfügung vomIl. December 1878 Nr. 12485 im Kreisblatt Nr. 100 den Herren Ortsvorständen des Kreises zur Kenntnißnahme und mit der Luflage mitgetheilt, wegen Beschaffung der empfohlenen Dienstabzeichen für die Feldhüter, Forsthüter und Feldgeschworene sofort die nöthigen Schritte zu thun, und die Feldhüter rc. anzuweisen, das betreffende Abzeichen bei Ausübung ihres Amtes stets anzulegen.
Der Hofgraveur Wilhelm Schlemming in Cassel offerirt solche Brustschilde aus 1 mm starkem Messing geprägt mit Ansteckvor- ri^tung zu 1,75 Mark pro Stück.
Bis zum 1. November d. I. ist mir anzuzeigen, daß die Feldhüter rc. mit Dem erforderlichen Dienstabzeichen versehen sind.
HerSfeld, am 9. August 1880.
9312. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Hersfeld, am 11. August 1880.
Die Herren Bürgermeister rc. zu
Bievebach, Heenes, Oberhaun, Allendorf, Kleba, Mengshausen, Friedewalo, LengerS und Röhrigshof
werden hierdurch an Erledigung meiner Verfügung vom 16. Juli c., Nr. 7723, KreiSblatt Nr. 57, die Einreichung einer Uebersicht der im Jahre 1879 vorhanden gewesenen und im verflossenen Winter erfrorenen Obstbäume betreffend, erinnert.
7723. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Für die Dienstmagd Elisabeth Schäfer von Solms, 19 Jahre alt, ist um Ertheilung eines Reisepasses behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.
Hersfeld, am 9. August 1880.
9436. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.