KreisWblatt
für den
Kreis HersfetÜ.
Nr. 33.
Sonnabend den 24. April
1880.
DaS „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet.
Amtliches.
Kreis Hersfeld.
Chef des General-Stabes Berlin, den 30. März 1880.
der Armee.
Das Königliche Ober-Präsiviuni benachrichtige ich ganz ergebenst, daß im Anschlüsse an die früheren Arbeiten im Laufe dieses Sommers, etwa vom 1. Mai ab trigonometrische Bemessungen unter Leitung des Chefs der trigonometrischen Abtheilung der Landes-Aufnahme, Oberstlieutenant a la suite des Generalstabes der Armee Schreiber in der Provinz Hessen-Nassau zur Ausführung gelangen werden. Die Arbeiten werden im Regierungsbezirk Cassel in der Messung von Dreiecke I. Ordnung, im Regierungsbezirk Wiesbaden in Ausführung von Nivellements auf einzelnen Chausseestrecken bestehen.
Das Königliche Ober-Präsidium ersuche ich hiernach ebenmäßig, geneigtest veranlassen zu wollen, daß die betreffenden OrtSbehörden mit entsprechender Anweisung versehen werden.
Einige metallographische Abzüge der mir Seitens des Königlichen Finanz-Ministeriums und des Königlichen Ministeriums für Landwirthschaft, Domainen und Forsten übersandten bezüglichen offenen Ordres gestatte ich mir ganz ergebenst anzuschließen.
Der General-Feldmarschall
Nr. 271,80. gez. Graf von Moltke.
An das Königliche Ober-Präsidium der Provinz Hessen-Nassau zu Cassel.
Cassel, den 5. April 1880.
Abschrift unter Beifügung eines Exemplars der Anlage zur gefälligen Kenntnißnahme und weiteren Veranlassung.
Der Ober-Präsident.
gez. von Ende.
An die Königliche Regierung hier. Nr. 1588.
*
Cassel, den 9. April 1880.
Abschrift hiervon nebst Abschrift der Ordres für die trigono- metrischen Vermessungen übersenden wir Ew. Hochwohlgeborenrc. zur Kenntnißnahme und weiteren Veranlassung, insbesondere zur entsprechenden Benachrichtigung und Anweisung der Ortsvorstände Ihres Kreises und zur Veröffentlichung in den betreffenden Kreis- resp. Localblättern.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
A. II. 3399. Kühne.
An die sämmtlichen Königlichen Landräthe des Reg.-BezirkS rc.
Wird den Herren Ortsvorständen rc. des Kreises zur Kenntniß- nahme und Beachtung mitgetheilt.
Die „offene Ordre" ist hierunter abgedruckt.
Hersfeld, am 19. April 1880.
4159. Der Königliche Landrath Freiherr von Brotch.
Ministerium des Innern.
Die von Seiner Majestät dem Kaiser und Röntge befohlene Triangulation der Provinzen des Staats wird in diesem Jahre unter oberer Leitung des Chefs der trigonometrifchen Abtheilung der Landesaufnahme, Oberstlieutenant Schreiber vom Nebenetat des großen Generalstabes L la Suite des Generalstabes der Armee, auch im Regierungsbezirke.....zur Ausführung gelangen, und i» trigonometrischen Feldarbeiten bestehen.
Da für das Gelingen dieses gemeinnützigen und mühevollen Unternehmens aber die Mitwirkung der Magistrate, Gutsherrschaften, der Grundeigenthümer und Einsassen, sowie der Prediger, auch der Landesverwaltungsbehorden und Offizianten gedachten Regierungsbezirks erforderlich ist, so werden d,e genannten Behörden und Personen hierdurch aufgefordert, diese Allerhöchste Absicht um so mehr kräftig zu unterstützen, als die zu verlangenden überhaupt nicht lästigen
Hülfsleistungen in der Regel nur ein bis zwei Mal für einen Ort erforderlich sein werden.
Diese dem Herrn Oberstlieutenant Schreiber und den ihm untergebenen Dirigenten, Offizieren, Trigonometern und Hülfstrigonometern zu gewährenden Hülfsleistungen bestehen vorzüglich in Folgendem:
1. Bei Besteigung der Kirchthürme und anderer erhabener Orte, wenn es verlangt wird, einen oder zwei der umliegenden Gegend kundige Leute mit» zugeben, welche die entfernten sichtbaren Ortschaften zuverlässig zu benennen wissen,
2. die zur Besteigung der Thünne und zur Eröffnung von Aussichten etwa nöthigen Anstalten zu gestatten. Die Königlichen Forstbeamten werden angewiesen, bei den zur Gewinnung von Durchsichten unumgänglich nöthig werdenden Durchhauen förderliche Unterstützung zu leisten.
3. Bei Besichtigung der Gegenden auf Verlangen Führer, zum Transporte und zur Bewachung von Instrumenten, sowie zu anderweitig nothwendigen Arbeiten.und zu Botengängen geeignete' Leute gegen ortsübliche Zahlung zu gestellen.
4. Bei Quartierwechseln oder sonstigen dienstlichen Veranlassungen haben die Ortsobrigkeiten dem Herrn Oberstlieutenant Schreiber und den ihm untergebenen Dirigenten, Offizieren, Trigonometern und Hülfstrigonometern auf Verlangen Miethsfuhrwerke gegen eine billige, die ortsüblichen Preise nicht überschreitende Vergütigung, die sofort baar bezahlt werden wird, zu beschaffen und überhaupt für ein schnelles und sicheres Fortkommen zu sorgen.
5, Das zur Errichtung der Signale erforderliche Holz, welches nur dann te« guirirt werden wird, wenn eS unmittelbar zu dem gedachten Zwecke verwendet werden soll, ist von den Forstbeamten aus den Königlichen Forsten gegen Bezahlung nach der Forsttaxe zu verabfolgen. Die Nebenkosten, worunter die Hauerlöhne und die etwaigen Rückerlöhne bis zu den Abfuhr- wegen verstanden werden, sind der Forstkasse ebenfalls zu erstatten. Sollten diese Forsten aber von dem Orte, wo die Hölzer verwendet werden sollen, so entfernt liegen, daß durch die Beschaffung der Hölzer ein Zeitverlust oder unverhältnißmäßige Kosten entstehen würden, so ist die erforderliche Quantität von den Grundeigenthümern aus ihren Privatgehölzen zu liefern, diesen aber das Gelieferte aus dein Fonds der Landestriangulation zu bezahlen. Die zur Abfahrt dieser Hölzer nöthigen Fuhren werden von den Orlschaften geleistet und nach billigem Uebereinkommen sogleich bezahlt.
8 Desgleichen werden die zur Errichtung eines Signals erforderlichen Mann- schafren von der Grundherrfchast oder den nächsten umliegenden Ortschaften zusammengebracht und, da die Aufrichtung nur einige Stunden Zeit crfor- dcrt, auf Verlangen mit fünfundzwanzig Pfennigen für den Mann bezahlt. Zu Signalbauten dagegen, welche mehrere Tage Zeit erfordert, sind die nöthigen Arbeiter gegen ortsüblichen Tagelohn zu gestellen.
7 GEN Vorzeigung dieser offenen Ordre sind die genannten Dirigenten, Offiziere, Trigonometer und Hülfstrigonometer überall, wo sie es verlangen werden für sich und ihre Diener resp. Burschen, die rationsberechligten Offiziere auch noch für ihre Pferde, mit geeignetem Quartier und entsprechender Verpflegung zu versehen. Für diese Leistungen hat von den Betreffenden unmittelbar eine angemessene Bezahlung zu erfolgen. Die Fourage für die Pferde der rationsberechtigten Offiziere ist gegen die vorschriftsmäßige Quittung herzugeben. Alle übrigen Hülfsleistungen und aller Vorschub, welcher den Beauftragten widerfahren, insofern sie zur Beförderung ihres Geschäfts gehören, werden gern bemerkt werden.
Es wird von den betreffenden Grundbesitzern, Predigern rc. erwartet, daß sie mit Bereitwilligkeit der Allerhöchsten Absicht entsprechen und dadurch zum besseren Gelingen eines ebenso nothwendigen, als nützlichen Unternehmens beitragen werden.
Berlin, den 18. Februar 1880.
(L. 8.)
Der Minister des Innern. Der Minister für Landwirthschaft, Doniainen u. Forsten. Jm Aufträge. Im Auftrage.
gez. Ribbeck. gez. Hagen.
Offene »rvre . ,
für den Chef der trigonometrischen Abtheilung der Landesaufnahme Herrn Oberstlieutenant Schreiber vom Neben-Etat des großen Generalstabes a la suite des Generalstabes der Armee und für die demselben untergebenen Diri- aente», Offiziere, Trigonometer und Hülfstrigonometer, an alle Gutsherrichasten, Grundbesitzer, Prediger und alle bei der Landesverwaltung angepellten ^'sft- nanten in dem Regierungsbezirke......
Minist, des Innern I A. 1099. — Minist. f. Landw. :c. Mb 2979.
Daß der..........von mir mit der Ausführung trigonometrischer