KreisWblatt
für den
Kreis ßersfesb.
Nr. 22.
Mittwoch den 17. März
1880.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei 'der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
Amtliches.
Caffel, den 15. März 1880.
In Folge eines von dem Herrn Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten an uns ergangenen Bescheides eröffnen wir Ew. Hoch- wohlgeboren rc. zur Beseitigung etwaiger durch Zeitungsnachrichten verbreiteter irrtümlicher Annahmen, daß es keinem Bedenken unterliegt, Die bezüglich des Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers und Königs zu veranstaltende Schulfeier an dem Geburtstage selbst, also am Montage den 22. d. M., zu verunstalten. Die betreffenden Lehrer sind hiernach mit der erforderlichen Anweisung zu versehen. Sollten in einzelnen Fällen schon anderweite Anordnungen, die sich nicht wohl mehr rückgängig machen lassen, getroffen sein, so kann es dabei sein Bewenden behalten.
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.
Mittler.
An sämmtliche Königliche Landräte und Bezirks-Amtmänner, sowie an sämmtliche Königliche Ober- (bezw. Kreis-) und Lokal-Schulin- spectoren und an die städtischen Schulinspicienten.
J. B. Nr. 3368.
Kreis Hersfeld.
Von der in unserer Bekanntmachung vom 13ten November v. J. — abgedruckt im Amtsblatt Seite 493 — erwähnten Zigeunerbande des Peter Bomba und Jonas Demeter, welche seit Jahren im diesseitigen Staatsgebiet vagabondirte, haben sich in neuerer Zeit wieder einzelne Abtheilungen im Regierungsbezirk Wiesbaden, speciell im Amte Hadamar, gezeigt und durch ihr Auftreten zu vielen Klagen Anlaß gegeben. So wurde am 22. December v. I. eine Gesellschaft von 20 Personen mit 3 Wagen und 7 Pferden, am Uten Januar d. J. eine solche von 16 Personen mit 2 Wagen daselbst wegen Unfugs verhaftet und deren Transport an die Grenze bewirkt.
Diese Zigeuner, welche angeblich in Cöln mit einer Bande von mehr als 200 Wagen zusammentreffen wollten, haben bei Einwohnern des Amts Hadamar, besonders in allein gelegenen Mühlen, Heu und Lebensmittel verlangt und wenn ihnen das Verlangte nicht gegeben worden ist, die erbetenen Gegenstände nebst noch andern einfach weggenommen, wodurch es in mehreren Ortschaften zu ernsthaften Auftritten und Raufereien gekommen ist.
Indem wir dies den unterstellten Polizei- und Verwaltungs-Behörden zur Kenntniß bringen, veranlassen wir dieselben, unter Be- zugnahnie auf unsere oben erwähnte Bekanntmachung vom 13. November v. I., die etwaigen Versuche dieser Banden, diesseitiges Gebiet wieder zu betreten, mit aller Energie zu verhindern.
Caffel den 3. März 1880.
Königliche Regierung, Abth. des Innern.
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Hersfeld, am 12. März 1880.
Wird unter Hinweis auf meine Verfügung vom 2l. November M. Nr. 12725 im Kreisblatt Nr. 94 hierdurch veröffentlicht.
2686. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Caffel, am 8. März 1880.
In Folge höherer Verfügung eröffnen wir Euer Hochwohl- geboren rc., daß rücksichtlich der Feier des in diesem Jahre auf den Montag der Charwoche fallenden Geburtstages Sr. Majestät des Königs die Anordnungen zu beachten sind, welche für den gleichen Fall nach unserer Cirkular-Verfügung vom 12. März 1869 A. I. 2392 getroffen worden sind, und welche dahin gehen, daß an diesem Tage
das für die Charwoche bestehende Verbot von Bällen und ähnlichen Lustbarkeiten aufrecht zu erhalten ist.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Kühne.
An die Königlichen Landrälhe und Amtmänner und den Königlichen Polizei-Director hier A. I. 2632.
♦
Hersfeld, den 13. März 1880.
Wird den Herren Ortsvorständen des Kreises zur Kenntniß- nahme bezw. Nachachtung hierdurch mitgetheilt.
2647. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 13. März 1880.
Die Kosten der durch diesseitige Vermittelung beschafften Protokollbücher und Dienstsiegel für die Schiedsmänner betragen für jede Landgemeinde des Kreises, ausgenommen Hedders- darf, Lampertsfeld und Roßbach, zusammen — 5,72 M., und werden die betreffenden Herren Bürgermeister hierdurch angewiesen, den erwähnten Betrag binnen 8 Tagen portofrei anher zu senden.
Die, wie nachstehend angegeben, mit einer anderen Gemeinde zu einem Schievsmannsbezirk vereinigten Gemeinden und Gutsbezirke haben nach Verhältniß ihrer Seelenzahl zu den beregten Kosten beizutragen, und dieserhalb mit den betreffenden Gemeinden sich zu verständigen.
Es bilden einen Schieosmannsbezirk:
die
Gemeinde Hedversdorf
mit der
Gemeinde Frielingen,
„ Lampertsfeld
//
Schenksolz,
„ Roßbach
H
Kohlhausen,
der
Gutsbezirk Biengartes
/, „
H
Unterhaun,
„ Engelbach
Solms,
„ Meisebach
M „
H
Kalkobes,
//
„ Oberrode
tf ,/
W
Sorga,
„ Wilhelmshof
// //
Petersberg,
„ siscalische Oberförsterei Hersfeld mit der Gemeinde
Asbach.
2783.
Der Königliche Landrath Freiherr von Bdölch.
Hersfeld, am 12. März 1880.
Die diesseitige Verfügung vom 6. d. Mts. Nr. 2388 im Kreisblatt Nr. 19 hat durch Ergreifung der verfolgten Person ihre Erledigung gesunden.
2568. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Die unter dem Rindvieh des Bauers Peter Heb dahier aus- gebrochene Lungenseuche ist erloschen.
Holzheim, am 17. März 1880.
Der Bürgermeister Eidam.
176. Auf Grund der §§. 11 u. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 ist die Druckschrift : „Neue Briefe des Junius, dem Guten zum Schutz, dem Schlechten zum Trutz," gesammelt und herausgegeben von Ernst Saht jun., Offenbach 1880. Druck von Carl Ulrich, von der unterzeichneten Landespolizei-Behörde verboten worden. Cassel am 5. März 1880.
Königliche Regierung, Abth. des Innern.
177. Auf Grund der §§. 11 und 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. October 1878 ist
der zu Alton« in Beschlag genommene, in Visitenkartenformat gedruckte „Ncufahrsgruß 1880," dessen Druckort nicht angegeben ist,
durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten worden.
Schleswig den I. März 1880.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. Rosen.