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KreisMblatt

für den

Jtreis Zersselü.

Nr. 4. . Mittwoch den 14. Januar 1880.

DaSKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.

Eröffnung einer 6ten Unteroffizierschule in Marienwerder. Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß zum 1. October D. Js. eine 6. Unteroffizierschule in Marienwerder eröffnet wird. Bezüglich dieser Anstalt bestimme ich zugleich Folgendes:

1) Dieselbe hat die gegenwärtige Stärke der Unteroffizierschule zu Jülich zu erhalten.

2) Die Uniform ist die der Unteroffizierschule zu Jülich, jedoch mit weißen Vorstößen an den Aermelplatten.

3) Die ökonomischen Angelegenheiten ressorliren von der Inten­dantur des 1. Armee-Korps.

4) Die höhere Gerichtsbarkeit wird dem General-Kommando des 1. Armee-KorpS übertragen.

5) Dem Kommandeur stehen die gerichtsherrlichen Befugnisse und die Disziplinar-Strafgewalt eines Regiments-Kommandeurs zu.

6) Die etatsmäßigen 16 Spielleute 8 Hornisten und 8 Tambours dürfen gleichzeitig ein Musikkorps in derselben Stärke bilden. Das KriegS-Ministerium hat das Weitere zu veranlassen.

Berlin, den 10. Mai 1879.

Wilhelm»

v. Kameke.

flmllidjes.

Kreis Hersfeld.

Hersfeld, am 6. Januar 1880.

In Gemäßheit des §. 23 bezw. 56 der Ersatz - Ordnung vom 28. September 1875 werden alle diejenigen Personen männlichen Geschlechtes, welche

1) in dem Zeitraum vom 1. Januar 1 860 bis ein« schließt ich den 31. Dezember 1860 geboren sind,

2) dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch Nicht vor einer Ersatz-Behörde zur Musterung bezw. Aushebung gestellt,

3) sich zwar gestellt, aber über ihr Militair - Ver­hältniß noch keine feste Bestimmung erhalten haben,

und gegenwärtig innerhalb des hiesigen Kreises ihr gesetzliches Domizil haben oder bei Einwohnern desselben als Dienstboten, Haus- und Wirthschaflsbeamte, HandlungSviener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen, Fabrikarbeiter rc. oder als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten sich aufhalten, soweit dieselben nicht von der persönlichen Gestellung vor der Ersatz- Commiffion in diesem Jahre entbunden sind, hierdurch angewiesen: sich behuf» ihrer Eintragung in die RekrutirungS-Stamm- rolle, in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar d. I. bei dem OrtSvorstände ihres Aufenthaltsortes Persönlich zu melden, und dabei die über ihr Alter sprechenden, sowie die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits ergangene Bestimmungen über ihr Militair- verhältniß enthalten, mit zur Stelle zu bringen.

Für die zur Zeit von dem Orte ihres Domizils abwesenden gestellungspflichtigen Leute müssen die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- und Fabrikherren die Anmeldung in der vorbezeichneten Art bewirken.

Diejenigen Militairpflichtigen, welche sich in ihren Geburtsorten zur Stammrolle anmelden oder angemeldet werden, sind von der Vorzeigung eines Geburtsscheines entbunden.

Wer die eigene Anmeldung oder die Anmeldung abwesender

Militairpflichtiger unterläßt, hat sich die damit verbundenen Nach­theile zuzuschreiben.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden ein­schließlich der Ortsverwalter des «reifes haben diese Verfügung alsbald auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen und über jede Anmeldung zur Stammrolle ein kurzer Protokoll aufzunehmen, das mir dann nebst den bei der Anmeldung abgegebenen Schrift­stücken unter der BezeichnungMilitäria zuzusenden ist. Die Rekrutirungs-Stammrollen befinden sich dahier in Verwahrung.

Ferner haben die Herren OrtSvorstände rc. des Kreises die in ihren Gemeinden sich aufhaltenden zum einjährig freiwilligen Dienst berechtigten Militairpflichtigen, welche in daS militairpflichtige Alter eintreten, resp. eingetreten sind und ihrer activen Dienstpflicht noch nicht genügt haben resp, von der AuS- Hebung noch nicht zurückgestellt worden sind, darauf aufmerksam zu machen, daß sie in Gemäßheit des §. 93 pos. 2 der Ersatz-Ordnung vorn 28. September 1875 sich bei der Ersatz - Commission ihres Ge- stellungsorteS schriftlich oder mündlich zu melden und unter Vor­legung. ihres Berechtigungsscheines ihre Zurückstellung von der Aus Hebung zu beantragen haben.

177. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

In Folge eines Versehens ist im Sach-Register zum Hersfelder Kreisblatt pro 1879 bei dem TitelBürgermeister-Versamm­lung" nicht auf die Nummer 48 des Kreisblattes, in welcher sich das Protokoll über die am 9. Juni pr. stattgefundene bezügliche Versammlung abgedruckt findet, Bezug genommen worden.

Die Herren OrtSvorstände k. des Kreises haben daher in dem in ihren Händen befindlichen 1879er Sachregister die Nr. 48 noch nachzutragen, so daß der betreffende Eintrag lautet:

B» rc. rc.

Bürgermeister-Versammlung, Nr. 39, 41 und 48.

Hersfeld, am 13. Januar 1880.

389. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Oppeln, am 8. Januar 1880.

Der flüchtige Postagent früher Schriftsetzer Joseph Altmann aus Bankau bei Creutzburg in Oberschlesien .hat außer dem Geldbriefe mit 1500 Mark Werthangabe noch einen solchen mit 4049 Mark, adressirl an die landschaftliche Bank in Ratibor, sowie 2583 Mark, welche auf Postanweisungen eingezahlt waren, unter­schlagen.

Der letztbezeichnete Geldbrief enthielt 1) eine Reichsbanknote Nr. 058415 L von 1000 Mark, 2) drei Banknoten der städtischen Bank zu Breslau Nr. 1844, 2377 und 2458, von je 1000 Mark, 3) zwei Neichskassenscheine von je 20 Mark und einem Reichskaffen- schein über 5 Mark. Die Nummern dieser Scheine können nicht angegeben werden.

Die auf Ergreifung des^Altmann und Herbeischaffung der gestoh­lenen Summe ausgesetzte Belohnung ist auf 750 Mark erhöht.

Der Kaiserliche Ober-Post-Director. gez. Wendt.

*

Hersfeld, am 14. Januar 1880.

Wird den Ortspolizeiverwaltungen und der Königlichen Gendarmerie des Kreises unter Bezugnahme auf den im Kreisblatt 3lr. 3 veröffentlichten Steckbrief vom 7. Januar b. I., zur Kennt- nißnahme und weiteren Recherche mitgetheilt.

391. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Hersfeld, am 13. Januar 1880.

Die Herren Bürgermeister rc. zu

Engelbach, Gershausen, GotzmannSrode, Kalkober, Mecklar, Heringen, Leimbach, LengerS, Oberlengsfeld und Röhrigshof