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KreisWvlatt

für den

«Kreis ^erssesö.

JV 94. Sonnabend den 22. November 187S

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal Bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.

Amtliches.

Kreis Hers seid.

Das Staatsgebiet des Deutschen Reiches wird seit mehreren Jahren von einer vagabondirenden zahlreichen Zigeunerbande unter Führung eines gewissen Johann De'meter und Peter Bomba in einer ferner nicht zu duldenden Weise heimgesucht.

Ersterer scheint auch die Führerschaft über seine in Deutschland umherstreifenden Landsleute übernommen zu haben; er stammt, soviel ermittelt ist, aus Vaszat (Passat) in Ungarn und soll im Besitz Ungarischer Pässe sein. Demeter und Bomba erwarben im Jahre 1876, ersterer im Orte Weddingstedl, letzterer in Wesseln, Kreises Norverdtthmarschen (Provinz Schleswig-Holstein), Häuser und erlangten in der Folge von mehreren Königlichen Regierungen für sich und einige Personen ihrer Banve Legilimationsscheine für den Gewerbebetrieb im Kesselflicken und Drahtbinden.

Zu Anfang dieses Jahres veräußerten die genannten beiden Personen wieder ihren Besitz und ziehen jetzt mit einer größeren Bande vagabondirend umher, wobei sie die Bewohner namentlich des platten Landes belästigen und oft förmliche Erpressungen von Naturalien ic. verüben.

Da diese Leute seither fast überall irrthümlich als Inländer behandelt worden sind, so werden die unterstellten Polizei- und Per- wallungsbehörden von Vorstehendem in Kenntniß gesetzt mit der Veranlassung, den rc. Demeter und Bomba nebst ihren Familien- Angehörigen bezw. Reisegefährten im BetretungSfalle als der öffent­lichen Sicherheit gefährlich erscheinende Personen gemäß §. 3 Abs. 1 der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 7. März 1877, betreffend den Gewerbebetrieb der Ausländer im Umherziehen, aufs dem Lande zu weisen.

Auch werden der Cirkular - Erlaß des Herrn Ministers des Innern vom 22. Oktober 1870 (11 9445) in Betreff der Nichtzu­lassung von ausländischen Zigeunerdanden, sowie unsere Verfügung vom 25. April d. I. (A I 3800) hierdurch in Erinnerung gebracht. Cassel, den 13. November 1879.

Königliche Regierung, Abth. des Innern.

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Hersfeld, den 21. November 1879.

Wird den Herren Bürgermeistern und Ortsverwallern des Kreises unter gleichzeitiger Bezugnahme auf meine Verfügung vom 8. Juni 1878 Nr. 5761, im Kreisblatt Nr. 47, zur entsprechenden Beachtung hierdurch mitgetheilt.

12725. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Hersfeld, am 18. November 1879.

Im Anschlüsse an meine Verfügung vom 13. Oktober c. Nr. 11430 (Kreisblatt Nr. 83) bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß »4 unter Abänderung meiner Verfügung vom 20. Juni 1878 Nr. 6019 (Kreisdiall Nr. 50) hinsichtlich der Verlretung der zur Untersuchung des Schweinefleisches aus Trichinen bestellten Sachverständigen in der Stadt Hersfelo Folgendes bestimmt habe.

1) Apotheker Herr Dr. Müller und Uhrmacher Herr Andre vertreten sich gegenseitig.

2) Kreislhierarzt Herr Füre r und Photograph Herr August Altenburg vertreten sich gegenseitig.

3) Fräulein Emilie Sunkel und Apotheker Herr Silier ver­treten sich gegenseitig.

4) Apotheker Herr Silier vertritt sämmtliche Sachverständige in den Fällen, in welchen auch deren Stellvertreter gehindert sind.

12056. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Hersfeld, am 19. November 1879.

Der taubstumme Heinrich Nennstiel von Nippe hat sich vor ca. 8 Wochen aus seinem Heimathorte entfernt, und ist sein der- maligec Aufenthaltsort bis jetzt unbekannt geblieben. Es wird um Nachforschung nach dem Verbleib desselben und Nachricht darüber anher ersucht.

Der Verschwundene ist in den 40er Jahren, von starkem Kör« perbau, bartlos und hat blondes Haar.

12553. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Hersfeld, den 21. November 1879.

Die Erledigung der 2ten Lehrerstelle zu Asbach vom 1. Dezem­ber d. I. ab wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß Bewerber um dieselbe ihre Meldungsgesuche unter Beifügung der nöthigen Sitten- und Befähigungszeugnisse binnen 3 Wochen bei dem unterzeichneten Königlichen Landrath oder dem Königlichen Localschulinspector Herrn Pfarrer Weiß zu Kerspenhausen einzu- reichen haben.

12704. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Cassel, den 18. November 1879.

Bekanntmachung.

Am 1. Dezember d. I. wird im Anschlüsse an das zwischen Hersfelo und Friedewald kurstrende zur Postbeförderung benutzte Prioat-Personenfuhrwerk ein ebenfalls zur Postbeförderung benutztes Privat-Personenfuhrwerk zwischen Friedewald und Vacha eingerichtet werden, für welches Fuhrwerk folgender Gang festgesetzt worden ist: aus Vacha 545 früh,

in Friedewald 745

aus 6" AbdS.,

in Vacha 830

Der Kaiserliche Ober-Post-Director.

In Vertretung. zur Linde.

1497. Das durch meine Bekanntmachung vom 17. Januar d. I. (Reichs-Anzeiger Nr. 15) erlassene Verbot der vom kommunistischen Arbeiterbildungsverein in London herausgegebenen periodischen Druckschrift:Freiheit" erstreckt sich auch auf Diejenigen Nummern dieses Blattes, welche unter der AufschriftDer Anker" zur Aus­gabe gelangen.

Berlin, den 10. November 1879.

Der Reichskanzler. J. Vertr.: Eck.

1498. Das durch meine Bekanntmachung vom 17ten Januar d. I. (Reichs-Anzeiger Nr. 15) erlassene Verbot der vom kommunistischen Arbeiterbildungsverein in London herausgegebenen periodischen Druckschrift:Freiheit» erstreckt sich auch auf diejenigen Nummern dieses Blattes, welche unter der Aufschriftmene tekel zur Aus­gabe gelangen.

Berlin den 17. November 1879.

Der Reichskanzler. In Vertr.: Eck.

1499. Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein« gefährlichen Bestrebungen Der Sozialdemokratte vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, baß die ohne Angabe des Druckers oder Herausgebers im September d. Js. in französischer Sprache (vermuthlich in Genf) erschienene nicht periodische Druckschrift:Programme des Socialistes Polonais auf Grund des §. 11 des gedachten Gesetzes durch Die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten ist.

Berlin, den 12. November 1879.

Königliches Polizei-Präsidium, von Madai.