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AMS

für den

Jinis Zersseld.

JV 88. Sonnabend den 1. November 1819»

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.

Amtliches.

Kreis Hersfeld.

Cassel, den 23. October 1879.

Der Ingenieur Gottfried Lohr, weicher als geisteskrank von Hongkong nach Europa zurückbefördert worden, hat sich auf dem Transporte am 23. v. M. in Hamburg der Aufsicht seines Wächters entzogen und ist seit jener Zeit verschwunden.

Die Lerwaltungs- und Polizeibehörden unseres Bezirks werden daher angewiesen nach dem rc. Lohr Forschungen ansteUen zu lassen, von der etwa erfolgten Wiederergreifung desselben den Pfarrer Wilhelm Lohr in Heiligenrode, Landkreis Cassel, oder den Kaufmann H. Ä. Lohr hierselbst in Kenntniß zu setzen und sofort hierher Anzeige zu erstatten.

Der rc. Lohr, auf dessen Wiederausfindung eine Belohnung von 100 M. ausgesetzt ist, hat das 37. Lebensjahr erreicht. Er war bekleidet mit dunklem Rock, schwarzer Hose, schwarzem Filzhut. Er ist von mittlerer Größe, ohne Bart, Augen blau, Nase gerade, Gang langsam, Haar blond und sehr dünn.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

J. A. 1. Nr. 12424. Kühne.

An den Königlichen Polizeidirector hierselbst, die Königlichen Landräthe und die Königlichen Amtmänner zu Oib und Bühl.

*

Wird den Ortspolizeibehörden und den Königlichen Gendarmen des Kreises zur Kenntnißnahme und Beachtung mitgetheilt.

rc. Lohr ist im Betretungsfalle sestzunehmen und mir alsbald vorzuführen.

Hersfeld, am 29. October 1879.

11972,_________Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Den Herren Bürgermeistern unv Ortsverwaltern des Kreises werde ich in den nächsten Tagen das nöthige Formularpopier für die

Klassensteuer-Veranlagung pro 1880 81

(Klassensteuer-Rollen und Einkommens-Nachweisung) sowie außerdem die nöthigen Formulare zu den Klassensteuer-Zu- und Abgangslisten, Belegen, Abmeldebescheinigungen, vorläufigen Mittheilungen an die Steuerkassen über Steuer-Zu- und Abgänge rc. für das Rechnungs­jahr 1880^81 mittheilen und zugleich, zwecks Benutzung bei Aufstellung der neuen Einkommens-Nachweisung, die Einkommens-Nachweisung pro 1879|80 beifügen.

In Betreff der Vorarbeiten für die Klassensteuer-Veranlagung pro 1880|81 verweise ich auf das Ausschreiden vom 17. October 1877 Nr. 10576 (Kreisblatt Nr. 84 pro 1877), hebe aber dabei noch ausdrücklich hervor, daß als Norm für den Beginn b e z w. die Vornahme der P e r s o n e n st a n d s a u s n a h m e der 12. November bestimmt worden ist. Es bleibt den Herren Ortsvorständen überlassen, diese Personenstands-Ausnahme auf die ihnen am geeignetsten dünkende Weise zu bewirken; für größere Gemeinden wird es sich empfehlen, daß Seitens des Ortsvorstandes an die Hauehaltungsvorstände und Einzelsteuernden schon vor dem 12. November entsprechende Formulare zur ordnungsmäßigen Aus­füllung und Rückgabe ausgehändigt werden. Die Herren Orts­vorstände sind speziell dafür verantwortlich, daß die Personenstands - Ausnahme richtig und vollstän­dig erfolgt.

Sodann haben die Herren Ortsvorstände

i) auf Grund des bei der Personenstands-Ausnahme oder auf sonstige Weise gewonnenen Materials die Einträge in den Spalten i bis incl. 20 der Einkommens-Nachweisung bezw. I

bis incl. 6 der beiden Klassensteuer-Rollen pro l880|8l genau und sauber zu bewirken,

2) die Schulden-Nachweisung in vorgeschriebener Weise aufzustellen und deren Resultate in Spalte 17a und I7b der Einkommens- Nachweisung anzumerken, inzwischen auch

3) die Mitglieder der Einschätzungs-Commission wählen zu lassen (wegen deren Anzahl cfr. das Ausschreiden vom 17. October 1877, Kreisblatt Nr. 84 pro 1877)

und hierauf

4) noch vor dem 1. Dezember d. I. die Einschätzung zur Klassensteuer unter Ausfüllung der Spalten 7 bis 26 der Klassensteuer-Rollen bezw. 21 und 22 der Einkommens-Nach- Weisung bewirken und die vorgeschriebenen Bescheinigungen auf dem Titelblatte vollziehen zu lassen resp, solche selbst zu vollziehen.

Bei der Einschätzung sind die den Ortsvorständen mUgetheu» ten Revisions - Bemerkungen der Königlichen Regierung zur 1879j8Cer Klassensteuer-Veranlagung gehörig zu beachten; ins­besondere aber muß ich erwarten, daß in den Einkommens- Nachweisungen die Grundsteuerangaben richtig sind und daß der vorhandene Grundbesitz genau nach Ackerland und Wiesen rc. getrennt eingetragen wird.

Bis zum 1. Dezember d. J. sind sodann die ordnungs- mäßig summirten beiden Klassensteuer-Rollen und die Einkommens- Nachweisung pro 1880)81, welche sämmtlich mit den vorgeschriebenen starken Pappumschlägen und entsprechender Ausschrift versehen sein müssen, nebst der Schulvennachweisung, einem amtlich als richtig bescheinigten Verzeichniß der Mitglieder der Klassensteuer-Einschätzungs» Commission, und den vorgeschriebenenBemerkungen zur Klaffen» steuer-Rolle" zur Prüfung und Vorrevision unter Wiederbeifügung der Einkommens-Nachweisung pro 1879)80 an mich einzureichen.

In Betreff der Schulden-Nachweisung und der von den Orts- vorständen auf besonderen Bogen aufzustellenden Bemerkungen zur Klassensteuer-Rolle verweise ich ausdrücklich auf die §§. 33 und 44 der Anweisung zur Aufstellung der Klassensteuer-Rollen und Ein- kommens-Nachweifungen vom 19. Juli 1875, abgedruckt in Nr. 34 des Amtsblatts pro 1875.

Hersfeld, am 30. October 1879.

12015". Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

An Stelle des auf Nachsuchen von seinem Amte entbundenen Oberbrandmeisters Ludwig Volkmar, ist der Hauplmann der hiesigen Feuerwehr, Kaufmann Jean Möller, zum Oberbrand» Meister des I. Oberbrandmeistereibezirkes ernannt worden.

Heisselb, am 28. October 1879.

10224 Der Königliche Landralb Freiherr von Broich.

1422. Nachdem durch die Bekanntmachungen des Königlich preußischen Polizei- Präsidiums zu Berlin vom 3ten und 10ten d. M. (Amtsblatt Nr. 74 und 75) die Probenummer, sowie Nummer 1 der im Verlage von A Herter zu Riesbach. Zürich erscheinenden periodischen DruckschriftDer Sozialdemokrat" verboten worden sind, wird auf Grund des §. 12 des Gesetzes gegen die gemeinge- jährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 die fernere Verbreitung des BlattesDer Sozialdemokrat" im Reichsgebiete hierdurch ver- boten. Berlin den 18. October 1879.

Der Reichskanzler. I. Vertr.: Eck.

1423. Das durch meine Bekanntmachung vom i7ten Januar d. I. (Amts­blatt Nr. 6) erlassene Verbot der vom kommunistischen Arbeiterbildungsverein in London herausgegebenen periodischen Druckschrift:Freiheit" erstreckt sich auch aus diejenigen Nummern dieses Blattes, welche unter der AufschriftDie Phalanx" zur Ausgabe gelangen. Berlin den 22. October 1879.

Der Reichskanzler. J. Bertr.: Eck.