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für den

.Kreis HersM.

Sonnabend den 25. October

1879.

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochsund Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg, berechnet.

Amtliches.

Mit Bezug auf die Allerhöchste Verordnung vom löten d. Mts., durch welche die beiden Häuser des Landtages der Monarchie, das Herrenhaus und das Haus der Abgeordnete», auf den 28. October d. I. in die Haupl- und Residenzstadt Berlin zusammenberufen worden sind, mache ich hierdurch bekannt, daß die besondere Be­nachrichtigung über den Ort und die Zeit der.Eröffnungssitzung in dem Bureau deS Herrenhauses und in dem Büreau des Hauses der Abgeordneten am 27sten d. Mts. in den Stunden von 8 Uhr früh bis 8 Uhr Abends und am 28sten d. Mts. in den Morgenstunden von 8 Uhr ab offenliegen wird.

In diesen Bureaus werden auch die Legitimationskarten zu der Eröffnungssitzung ausgegeben und alle sonst erforderlichen Mittheilungen in Bezug auf dieselbe gemacht werden.

Berlin den 20. October 1879.

Der Minister des Innern. Graf Eulenburg.

Wir bringen hiermit zur allgemeinen KeUntEß daß das König­liche Commando der 22sten Division in einem Schreiben vom Uten d. M. über die überall sehr gute, meist sogar vorzügliche Ausnahme, welche den dem gedachten Commando unterstellten Truppentheilen bei den Durchmärschen zu den resp, von den diesjährigen Manövern Seitens der Einwohner in den Gemeinden des Regierungsbezirks Cassel zu Theil geworden ist, seine besondere Anerkennung ausge­sprochen hat.

Caffel, den 18. October 1879.

Königliche Regierun g, Abth. des Innern.

Kreis Hers seid.

Hersfeld, den 21. October 1879

Den Herren Ortsvorständen des Kreises wird in diesen Tagen ein Abdruck der von Königlicher Regierung unterin 28. April er. erlassenen Instruction in Bezug auf d i e Fürsorge für die nach Entlassung aus den Straf- 2C. Anstalten in die Gemeinden wieder eintretenden Personen zugehen.

Indem ich die Erwartung ausspreche, daß Sie den darin Ihnen ertheilten besonderen Weisungen und Vorschriften bezüglich Ihrer Thätigkeit in der bezeichneten Richtung mit der größten Sorgfalt und Gewiffenhaftigkeit nachkommen werden, mache ich noch besonders darauf aufmerksam, daß nicht nur in allen hier ru Betracht kommen­den Fällen ein gemeinschaftliches Wirken mit dem betreffenden Herrn Ortspfarrer einzutreten, sondern auch eine dauernde wohl­wollende Fürsorge für die aus den Straf- bezw. Corrections« Anstalten Entlassenen Ihrerseits stattzufinden bat, ohne welche der Hauptzweck, die Rücksälligkeit der Bestraften zu verhüten und dieselben einem rechtschaffenen geordneten Leben in der Gemeinde wieder zuzuführen, nicht erreicht werden kann. In Anbetracht der allgemeinen Wichtigkeit und weittragenden Bedeutsamkeit desGegen- k standes würde ich, wenn der eine oder andere der Herren Ortsvor­stände sich der ihm hierbei zugewiesenen Aufgabe nicht mit allem Fleiße zuwenden, oder irgendwie die Vorschriften der Justruction, namentlich auch, was die mit Vorsicht und der nöthigen Schonung zu handhabende Ausführung der Polizei-Aussicht anbetrifft, unbe­achtet lassen sollte, mit aller Strenge gegen den Betreffenden einzu- schreiten mich gezwungen sehen.

11448. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Bekanntmachung.

Die diesjährigey Herbstcontrol - Versammlungen für die Mann­

schaften des Beurlaubtenstandes im Kreise Hersfeld finden wie folgt, statt:

1) zu Niederaula.

Dienstag den 18. November b. J. Vormittags 9 Uhr

für die Mannschaften aus den Gemeinden Allendorf, Asbach, Beiers- hausen, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Hattenbach, Heddersdorf, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Meygshausen, Nie­deraula, Niederjoffa, Reimboldshausen, Solms, Willingshain und Engelbach mit Hof Sternberg.

2) zu H-rSfeld.

Mittwoch den 19. November d. J. Vormittags 9 Uhr

für bie Mannschaften aus der Stadt Hersfeld und dem Hof Meise- bach, sowie aus den Gemeinden Friedlos, Reilos, Mecklar und Meckbach.

3) zu Obergeis.

Donnerstag den 20. November b. I. Vormittags 9 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Allmershausen mit Hähl- gans, Aua, Biedebach, Gitlersdorf, Goßmannsrode, Heenes,Kalkobes, Obergeis, Reckerode, Rohrbach) Rotterterode, Tann und UutergeiS.

t 4) zu Unterbaun*

Freitag den 21. November d. I. Vormittags 9 Uhr

für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilperhausen, Holzheim; Kalhus, Kohlhausen, Kruspis, Oberhaun, Oberrode, Oberstoppel, Petersberg, Roßbach, Wilhelmshof, Rothensee, StärkloS, Sieglos, Sorga,Unterhaun, Unterstoppel, Wippershain und Biengartes.

5) zu Oberlengsfeld.

Sonnabend den 22. November d. I. Vormittags 9 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Ausdach, Conrode, Dün- kelrode, Hillartshausen, Hilmes, LampertSfeld, Landershausen, Malkomes, Motzfeld, Oberlengsfeld, Ransbach, Schenklengsfeld, Schenksolz, Unterweisenborn, WehrsHausen und Wüstfeld.

6) zu Heimboldshausen.

Sonnabend den 22. November b. I. Nachmittags 3 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Bengendorf, Friedewald, Gethsemane, Harnrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen, Kleinensee, Lautenhausen, Leunbach, Lengers, RöhrigShof mit Rippe, PhilippS- thal, Widdershausen, Wölfershausen und Unterneurode.

Zur strengen Nachachtung für die beteiligten Mannschaften fügt das Bezirks-Commando folgende Bemerkungen hinzu:

1) Zu den Herbstcontrol - Versammlungen haben sich sämmtliche gedient habende Mannschaften des Beurlaubtenstandes, welche zu der Landwehr, der Reserve und zu den Dispositions- Ur­laubern gehören, sowie die zur Disposition der Ersatz-Behörden Entlassenen, einzufinden.

2) Wie den Mannschaften schon früher milgetheilt ist, werden Ordres nicht ausgegeben, sondern es findet die Beorderung lediglich durch diese Bekanntmachung und durch Ausrufen in den verschiedenen Ortschaften statt. Die Betheiligten werden noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß nach dieser Art der Beorderung die Fehlenden ebenso strafbar sind, als wenn sie, wie früher, persönliche Ordres erhalten hätten.

3) Die Mannschaften aus einzelnen, hier nicht genannten Höfen, Mühlen rc. werden zu den Ortschaften gerechnet, zu deren Gemeinden sie gehören.

4) Die Mannschaften haben ihre sämmtlichen Militairpapiere mit zur Stelle zu bringen.

5) Etwaige DrspensatwnSgesuche sind rechtzeitig an den betreffenden Bezirks-Feldwebel zu richten und können nur durch das Bezirks- Commando genehmigt werden. Ist bis zum Tage der Control- Versammlung die Entscheidung auf ein Gesuch noch nicht erfolgt, so muß der Betreffende unfehlbar bei derselben erscheinen.