KreisVblatt
für den
□<reis ßersscsb.
JV 66, Sonnabend den 16. August 1819»
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet.
Amtliches.
Kreis Hers selb.
Hersfeld, am 14. August 1879.
Den Herren Bürgermeistern der Stadt- und Landgemeinden und Ortsoerwaltern des Kreises sende ich in diesen Tagen die nöthigen Formulare nebst einem Ablieferungsscheine zum Zwecke der am 2. (3.) November in Gemäßheit des §. 11 des Reglements vom 11. December 1875 (Amtsblatt S. 372) zur Ausführung des §. 60 des Biehsenchengefetzes vom 25. Juni 1875 (G. S. S.' 306 ff.) zu bewirkenden Aufnahme des Pferde- und Rindviehbestandes mit der Weisung zu, nach Aufstellung der Berzeichnisse nach den Vorschriften des §.11 des gedachten Reglementes weiter zu verfahren und mir solche dann bis zum 1. December d. I. zur Prüfung und Feststellung einzusenden.
Für das Jahr 1880 ist die Erhebung:
• 1) einer einfachen Abgabe von 20 Pfennig für jedes Pferd und
2) einer doppelten Abgabe von 2 x 5 gleich 10 Pfennig für jedes Stück Rindvieh
erforderlich und nach Feststellung der Verzeichnisse durch mich, die Erhebung von dem Gemeindegelderheber im Monat Januar k. J. bewirken zu lasten.
Die Ablieferung des Hauptbetrages hat bis zum 15. Februar k. J. an die ständische Schatzkaffe in Castel, nach Abzug von 2 Procent Erhebegebühren, mittels des Adlieferungsscheins, ohne Beisügung des Specialverzeichnistes des Viehbestandes unter der besonderen Bezeichnung „Viehseuchesache" mit dem Vermerk: „portopflichtige Dienstsache unsrankirt" zu geschehen.
9293.___________Der Königliche Landrath Freiherr vo n B r o i ch.
— Hersfelb, am 14. AugüssKM9^
Die Ortspolizeiverwaltungen und die Königliche Gendarmerie des Kreises werden unter Bezugnahme auf meine Mittheilung vom 7. September 1878 Nr. 8913 (Kreisblatt Nr. 73) weiter benachrichtigt, daß das Königliche Stadtgericht zu Breslau unter dem 22. Januar d. I. dahin erkannt hat, daß alle vorfindlichen Exemplare der Flugschrift:
„Der jüdische Neserendarius" sowie die zu ihrer Herstellung bestimmten Platten und Formen unbrauchbar zu machen. Dieses Erkenntniß hat nunmehr die Rechtskraft beschritten.
9196. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Hersfeld, am 14. August 1879.
Die Ortspolizeiverwaltungen und die Königliche Gendarmerie des Kreises werden hierdurch benachrichtigt, daß die in Quartform mit deutscher Kursirschrift gedruckte, im Mannsfelder Gebirgskreise ver- 1 breitete Schrift:
Christlich conservativ oder Jüdisch liberal. Ein Zeitbild wegen mangelnder Angabe des Wohnortes und Namens des Druckers und Verlegers, sowie weil ihr Inhalt gegen §. 185 St. G. B. verstößt, durch Beschluß des Königlichen Kreisgerichts zu Eisleben vom 10. v. Mts. mit Beschlag belegt ist.
9195. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Hersfeld, aus iK August 1879.
Schmied Johannes Wohlgemut!) zu Nrederaula hat um Entlassung aus dem Unterthanen-Verbande für sich und seine Familie behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht.
9183. Der Königliche Landralh Freiherr von Broich.
Hersfeld, am 14. August 1879.
Kaufmann Samuel Oppenheim von Niederaula jetzt in Berneck,
35 Jahre alt, hat um Entlastung aus dem Preußischen Untertha- nenverbande behufs Niederlassung in Bayern für sich und seine Familie nachgesucht.
9324. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Castel, den 15. August 1879.
Der zuletzt bei dem Postamt in Ostrowo beschäftigt gewesene Postgehülfe Otto Stumpf ist seit dem 8. d. M. nach Unterschlagung von Postkastengeldern im Betrage von 2345 Mark — angeblich in der Richtung nach Breslau flüchtig geworden.
Stumpf ist von schlanker, mittelgroßer Figur, 20 Jahre alt, bartlos, hat blondes Haar und war bei seiner Abreise von Ostrowo mit einem gelben Strohhut, gelblich rothem Sommerüberzieher, grauen Beinkleidern, Schnallenschuhen und weißen, schwarzblau durchwirkten Strümpfen bekleidet.
Das Königliche Landrathsamt ersuche ich ergebenst, den Stumpf im Betretungsfalle verhaften zu lasten und demnächst der Kaiserlichen Ober-Postdirection in Posen oder der Königlichen Staatsanwaltschaft in Pleschen gefälligst Mittheilung zu machen.
Auf die Ergreifung des Stumpf und die Wiedererlangung des Geldes ist eine Belohnung von 150 Mark ausgesetzt.
Der Kaiserliche Ober-Postdirector. Vahl. An das Königliche Landrathsamt in Hersfeld.
*Hecsfeld, am 16. August 1879.
Wird den Ortspolizeibehörden und der Königlichen Gendarmerie des Kreises zur Recherchirung und Verhaftung des rc. Stumpf im Betretungsfalle mitgetheilt.
9404, Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Bekanntmachung
Es werden in diesem Jahre an den nachbezeichneten Orten und Tagen zu den angegebenen Stunden Prämienschauen über weibliches Pferdezuchtmaterial abgehalten werden:
1) am 26. August Morgens 11 Uhr in Fritzlar,
2) am 27. „ „ 11 „ auf der Knallhütte,
3) am 28. „ „ 9$ „ in Melsungen,
4) am 29. „ „ 9 „ in Homberg,
5) am 30. „ „ 11 „ auf der Fohlenweide Bieder-
stein,
6) am 1. September Morgens 9 Uhr in Ziegenhain,
7) am 3. „ „ 9 „ in Kirchhain,
8) am 4. „ „ 10 „ in Kloster Haina.
Falls preisgeeignetes Material vorgeführt wird, können Prämien erlangen:
1 . ein-, zwei- und dreijährige Stutfüllen,
11 vier- und fünfjährige Mutterstuten des Wagen-, Reit- und Ackerschlages.
Bedingungen für die Zulassung zur Concurrenz sind folgende:
a) für die unter 1. aufgeführten Kalegorien:
1) correcter Körperbau, regelmäßiger Gang und gänzliches Freisein von erblichen Fehlern,
2) Nachweis guter und zur Weilerzucht für die localen Verhältnisse geeigneten Abkunft, womöglich zu führen durch gleichzeitige Aufstellung der Mütter der concurrirenden Thiere, die Väter sind durch die Deckscheine nachzuweisen,
3) rationelle Aufzucht, und namentlich glaubwürdige Bescheinigung für die regelmäßige Benutzung eines Tummelplatzes, b) für die unter 11. aufgeführten Kategorien:
1) unbedingter Zuchtwerth für einen der bezeichneten Schläge unter besonderer Berüchsichtigung der localen Verhältnisse,