947. Das durch meine Bekanntmachung vom 17ten Januar d. J. (Amtsblatt Nr. 6) erlassene Verbot der vom kommunistischen Arbeiterbildungsverein in London herausgegebenen periodischen Druckschrift „Freiheit" erstreckt sich auch aus diejenigen Nummern dieses Blattes, welche unter der Aufschrift „Vorwärts" zur Ausgabe gelangen. Berlin den 24. Juni 1879.
Der Reichskanzler. I. Vcrtr.: Hofmann.
948. Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die vom Sonnabend, den 14. Juni d. Js. batikte Nummer 47 der in der Schweizerischen Vereins-Buchdruckerei Hottingen- Zürich erscheinenden periodischen Druckschrift: „Kleine vereinigte Staaten von Europa" durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde gemäß §. 11 des gedachten Gesetzes unterm Heutigen verboten wurde.
Speyer den 23. Juni 1879.
Kgl. bayer. Regierung der Pfalz, Kammer des Innern.
In Vertretung des Königlichen Regierungs-Präsidenten:
v. Lamotte, Königlicher Regierungs-Direktor.
Bermischt-S.
— Eine entsetzliche Katastrophe hielt am 1. Juli im Dorfe Rixdorf bei Berlin die Bewohner den ganzen Tag über in fieberhafter Aufregung. Auf einem in der Lessingstraße belegenen Grundstück war am Vormittag der Brunnenmacher Hohensee mit zwei Gehilfen beschäftigt, um einen neuen Abessinier-Brunnen einzu- richten. Derselbe war bis auf das Herausnehmen der Steifen fertig und stieg H. zu diesem Zweck etwa 35' tief in den Schacht hinein, während die beiden Gehilfen am Rande desselben stehen blieben. Sei eS nun, daß H. beim Herausnehmen der Steifen die nöthige Vorsicht außer Acht gelassen, oder daß das lockere Erdreich von selbst nachgab, plötzlich — es war 10| Uhr Vormittags — stürzte dasselbe ein und begrub H. vollständig mit einer etwa 10 Fuß starken Erdschicht. Auf Veranlassung der sofort herbeigerufenen Polizei wurden ungesäumt die Rettungsarbeiten vorgenommen, welche eine vollständig neue Ausschachtung erheischten; ein Laufkanal konnte nach Lage des Brunnens nicht angelegt werden. Nach einer ununterbrochenen zwölfstündigen Arbeit gelang es endlich, den Verunglückten aufzu- finven; er stand als Leiche aufrecht mit der einen Hand das Brunnenrohr umfassend, während die andere Hand in das Erdreich eingekrallt war. Um 1 Uhr Nachts hatte man ihn an die Oberfläche geschafft. DaS Jammern der unglücklichen Frau und der vier kleinen Kinder, die nicht von der Unglücksstelle gewichen waren, wird als ein herzzerreißendes geschildert.
Berlin». Juli. Auf eine gräßliche Weise verunglückte am Sonntag der achtjährige Sohn eines in der Scharnhorststraße wohnhaften Gärtners. Der Knabe war an der nicht abgeputzten Giebelseite eines Seitengebäudes auf den hervorstehenden Steinen mindestens zwei Etagen hoch in die Höhe geklettert, um Sperlingsnester auszunehmen, hatte hierbei das Gleichgewicht verloren, und war rücklings auf den Stacketenzaun des zum Hause gehörenden Gartens herabgestürzt, so daß er förmlich gespießt wurde. Der Zustand des Knaben ist ein sehr bedenklicher, da er außer einer bedeutenden Wunde an der linken Schulter, in welche die Spitze der Stackete tief eingedrungen ist, noch Beschädigungen an der Brust und auch innerliche Verletzungen davonge, tragen hat.
Frankfurt. Auch in hiesiger Stadt wird gegenwärtig eine Petition vertrieben, welche darauf abzielt, den als ungesund und unreinlich erkannten Bierpumpen, wie dies in mehreren baierischen Städten geschehen ist, ein Ende zu machen. Die Eingabe ist an das Polizeipräsidium gerichtet.
Karlsruhe, 29, Juni. Der Gewinner des großen Looses in der letzten Ziehung der badischen Hundertthaler-Loose im Betrage von 120,000 Mk. ist ein Psälzer und zwar aus Kaiserslautern oder dessen Umgegend. Er sackte seinen Gewinn in 120 Tausendmarkscheinen ganz kaltblütig ein und wünschte guten Morgen. Es geht nichts über kalt Blut!
Sprembe rg. In der Pätz o ld'ichen Färberei hierselbst kam
am 19. v. Mts. der Maschinenführer auf eine schreckliche Weise ums Leben. Gegen 6 Uhr Abends fing nämlich das Werk an langsam zu gehen; als man darauf beim Maschinenführer Nachfrage halten wollte, lag selbiger ohne Kopf mit heraushängenden Eingeweiden todt am Boden, während eine Leiter an der Wellenleitung lehnte, worauf sich jener jedenfalls begeben haben und von einer Kuppelung ic. gefaßt worden sein mag.
Köln, 1. Juli. Aus Rohbe bei Olpewird der „K. V.- Z." ein trauriges Ereigniß gemeldet. Der Pastor Cordes wurde am Sonnabend Abend gegen 7 Uhr im Beichtstuhl vom Blitz erschlagen, nachdem er eben die letzte Person gehört und diese neben dem Pastor auch allein noch in der Kirche war. Diese Person fand man betäubt, sie erholte sich jedoch bald. Die Kirche war voll Schwefelgeruch. Der Pastor saß todt im Beichtstuhl. Dabei hatte der Blitz die Spitze des Thurmes gezündet, welche ganz niederbrannte; die Kirche dagegen wurde gerettet
— Ein probates Mittel, um sich der zahllosen, die Grafschaft unsicher machenden landstreichenden Bettler (tramps) zu entledigen, wendet die nord- amerikanische Stadt Patterson im Staate New-Jersey an. Jeder von der Polizei aufgegriffene Tramp wird dort ohne Gnade und Barmherzigkeit so oft geimpft, als er eingebracht wird. Die Strolche haben vor dieser Operation einen solchen Respekt, daß sie meilenweite Umwege machen, um nur nicht der impflustigen Pattersoner Polizei in die Hände zu fallen.
— Veilchenpulver. Dieser so harmlos, so zart und duftig klingende Name hat in London viel Kummer und Leid verursacht. In einem und demselben Stadtbezirke Londons kam plötzlich eine ganze Reihe von Todesfällen bei neugeborenen Kindern unter so auffälligen Erscheinungen vor, daß diese Epidemie in der ärztlichen und Laienwelt Englands das peinlichste Aufsehen erregte. Die eingeleitete Untersuchung veranlaßte die Obduction und chemische Analyse bei mehreren auf diese Weise verstorbenen Kindern, durch welche festgestellt wurde, daß überall eine Vergiftung durch Arsenik die Todesursache war. Den weiteren polizeilichen Nachforschungen gelang es, zu ermitteln, daß in allen diesen Fällen ein sogenanntes Veilchenpulver als Streupulver von einem und demselben Droguenhändler gekauft und bei den neugeborenen Kindern angewendet worden war. Die chemische Untersuchung des Veilchenpulvers ergab, daß es eine enorme Menge arseniger Säure, 83,, pCt., enthielt. Die Vorgeschichte einer solchen Vergiftung war in allen Fällen fast gleichlautend: Der Droguist empfahl sein Veilchenpulver als ein zugleich wohlriechendes Kinderstreupulver. Es wurde gekauft und angewendet. Nach dem ersten Einstauben des Kindes zeigte sich bald eine Reizung und Röthung verschiedener Hautstellen, worauf hin das Veilchenpulver nun erst recht ganz besonders fleißig und reichlich eingestaubt wurde. Daß die enorme Menge von Arsenik nun, von den Hauptporen aüs aufgesaugt und in das Blut übergeführt, den Tod der zarten Geschöpfe sehr bald bewirken wußte, liegt ja auf der Hand. Wenngleich die Untersuchung zu Gunsten des angeschuldigten Droguisten nachwies, daß die Beimischung von Arsenik eine unabsichtliche Fälschung des Streupulvers dar- stellte, so wurde derselbe dennoch in Anbetracht des vielen Unglücks, das sein Leichtsinn angerichtet, zu einer namhaften Freiheitsstrafe verurtheilt. Unsere Leser aber mögen dieses traurige Ereigniß beherzigen. Es empfiehlt sich stets, von dem Gebrauche dieses oder irgend eines anderen, mehr oder minder verdächtigen „Veilchenpulvers" vollständig abzusehen und zum gewöhnlichen Stärkemehl zu greifen, welchem — wenn es schon wohlriechend sein soll — ohne Schaden einige Tropfen Eau de Cologne beigesetzt werden können.
— Die alkoho lhaltigen'Flüssi gfeiten), welche als Co gnacundLi« qu eur bezeichnet zu werden pflegen, fallen nach einem Erkenntniß des Ober- Tribunals vom 14. Mai 1879 als eine Mischung von Spiritus und Wasser unter den Begriff des Branntweins im Sinne der Reichsgewerbeordnung, gleichviel ob der Spiritus als der entscheidende Grundstoff im Wege der Destillation aus Kartoffeln oder Getreide oder aus einem sonstigen dazu geeigneten Material, das höchstens für die speziellere Bezeichnung der einzelnen Branntweinssorten von Bedeutung sein könnte, zubereitet, sowie ob neben dem Wasser noch Zucker, Gewürze oder ein anderer Stoff beigemischt wird. „Denn die Beimischung eines anderen Stoffes — so heißt es ick den Gründen des Erkenntnisses — hat nur den Zweck und den Erfolg, den Geschmack der Mischung zu verbessern, nicht aber die physiologischen, insbesondere die berauschenden Wirkungen des Alkohols auf den menschlichen Organismus, welche hauptsächlich für Aufstellung der Konzessionspflicht entscheidend gewesen sind^zu beseitigen." ________ ____ _
«Fei mißlungenem Güteversuch wird über das Vermögen des früheren Privatrentmeisters und Oeconomen Lnd- wiK Löwe zu Kirchheim der förmliche ConcurS erkannt und wird Termin zur förmlichen Liquidation in welchem sämmtliche Gläubiger, auch die Hppothe- cargläubiger des rc. Löwe ihre Forderungen dem als Contradictor bestellten Rechtsan- walt Traß zu Herrfeld gegenüber unter Vorlage der deshalbigen Beweisstücke anzu- melden und zu begründen haben, auf den 28. Juli d. I
Vormittags St Uhr Ct.-Zt bestimmt. . Niederaula, am 20. Jum 1879.
Königliches Amtsgericht» o. Milcht in g.'
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H. Schwärzet.
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