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für den

Nreis gersfesö.

JNI 50. Sonnabend den 21. Juni ' 18-0.

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.

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Mit dem 1. Juli beginnt ein neues Abonnement auf das KreiSblatt". Wir bitten dasselbe rechtzeitig erneuern zu wollen, damit bei Beginn des Quartals keine Unterbrechung in der Zustel­lung eintritt. Der vierteljährliche Abonnementspreis beträgt 1 Mark excl. Postaufschlag sowohl bei allen kaiserlichen Postanstalten als auch bei der Expedition.

finden durch dasKreisblatt" nicht nur in hiesiger Stadt und hiesigem Kreise, sondern auch in den benachbarten Kreisen weite Verbreitung und sichern Erfolg und kostet die dreigespaltene Garmond-Zeile oder deren Raum 10 Pfg. Die Expedition.

Amtliches.

" Verordnung, betreffend die Paßpflichtigkeit der aus Rußland kommenden Reisenden.

Vom 14. Juni 1879.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen rc.

verordnen im Namen des Reichs, auf Grund des §. 9 des Gesetzes über das Paßwesen vom 12. Oktober 1867 (Bundes-Gesetzbl. S. 33) unter Aufhebung der Verordnung vom 2. Februar d. J., betreffend die Paßpflichtigkeit der aus Rußland kommenden Reisenden (Reichs- Gesetzbl. S. 9), was folgt:

§ 1. Bis auf Weiteres ist jeder Reisende, welcher aus Rußland kommt, verpflichtet, sich durch einen Paß auszuweisen, welcher von der deutschen Botschaft in St. Petersburg oder einer deutschen Konsularbehörde in Rußland visirt worden ist.

§. 2. Der Paß ist beim Eintritt über die Reichsgrenze behufs Gestaltung der Weiterreise der dieffeitigen Grenzbehörde zur Visirung vorzulegen.

§. 3. Der Reichskanzler ist ermächtigt, die zur Ausführung gegenwärtiger Verordnung erforderlichen allgemeinen Anordnungen zu treffen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel.

Gegeben Berlin, den 14. Juni 1879.

(L 8.) Wilhelm.

___________von Bisinarck.

Nach einem Erlasse des Herrn Ministers des Innern haben des Königs Majestät mittelst Allerhöchster Ordre vom 26sten v. Mts. dem Vorstände der Landes-Gewerbe-Ausstellung des Großherzogthums Hessen für 1870 in Offen- bach a^M. die Erlaubniß zu ertheilen geruht, zu der bei Gelegenheit dieser Aus­stellung mit Genehmigung der Großherzoglichen Landesregierung zu veran- staltenden Lotterie ausgestellter Gegenstände, auch im diesseitigen Staatsgebiete und zwar in der Provinz Dessen-Nassau und dem Regierungsbezirk Coblenz Loose zum Preise von 1 Mark pro Stück zu vertreiben

Cassel den 9. Juni 1879.

__Königliche Regierung, Abth. des Innern.

Kreiß Hersfeld.

Cassel, am 10. Mai 1879.

Die vielfachen Beschwerden über die Ausführung der Gemeinde- AuSschußwahlen im Bereiche der Kurhessischen Gemeinde-Ordnung vom 23. October 1834 haben die Nothwendigkeit an den Tag gelegt, den OrtSvorständen eine Anweisung hinsichtlich des bei den Wahlen der Mitglieder des Gemeinde-Ausschusses zu beobachtenden Verfahrens zu ertheilen.

Es handelt sich dabei Theils um eine übersichtliche Zusammen­

stellung der bereits bestehenden Bestimmungen Theils um neue Anord­nungen, welche einerseits eine gleichmäßige, die Absicht des Gesetzes thunlichst sichernde Handhabung des bestehenden Rechtes sichern, und andererseits dazu dienen sollen, den OrtSvorständen die Vornahme gültiger möglichst unanfechtbarer Wahlen zu erleichtern und die lästige Wiederholung der Wahlen wegen vorgekommener Unregelmäßigkeiten thunlichst zu vermeiden.

Wir haben zu diesem Zwecke für die Ortsvorstände der Land­gemeinden und kleineren Städte die anliegende Anweisung entworfen und veranlassen Ew. Hochwohlgeboren, solche den Ortsvorständen Ihres Kreises zur Kenntnißnahme und Beachtung zuzufertigen.

Was die Einladung zu der Wahl betrifft (Nr. VI. der Anwei­sung), so ist uns zwar bekannt, daß es in vielen Gemeinden üblich ist, dieselbe den stimmberechtigten Wählern einzeln mitzutheilen, es ist aber dieser Modus sehr häufig der Anlaß zu Beschwerden, weil einzelne Wähler behaupten, nicht eingeladen worden zu sein; wir halten deshalb die ohHaatorische Einführung der öffentlichen Bekanntmachung des WahUermines für durchaus nothwendig; neben derselben kann jedoch die Übliche besondere Einladung fortbestehen.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

J. A. I. Nr. 5750. Kühne.

An die Königlichen Landräthe (excl. Gersfeld).

*

Hersfeld, den 19. Juni 1879.

Unter Bezugnahme auf vorstehenden Erlaß Königlicher Regierung setze ich die Herren Bürgermeister des Kreises davon in Kenntniß, daß die bezügliche Anweisung Ihnen in je einem Drpckexemplare brochirt für den Preis von 20 Pf. demnächst übersandt werden wird. 6470. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Hersfeld, den 19. Juni 1879.

Die Herren Ortsvorstände rc. zu

Hersfeld, Biedebach, Biengartes, Meckbach, Rohrbach, Wilhelms­hof, Niederaula, Allenvorf, Holzheim, Kleba, Solms, Stärklos,

Hilperhausen, Lengers und Lampertsfeld

werden hierdurch an Erledigung meiner Verfügung vom 4. d. MtS., Nr. 6625, (Kreisblatt Nr. 46) betreffend die im Laufe d. J. gebo- renen, von Privathengsten abstammenden Füllen, mit Frist bis zum 25. d. Mts. bei Reibung von Strafe resp. Zusendung eines Strafboten erinnert.

6625. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Hersfeld, den 19. Juni ^879.

Die Königlichen Standesämter des Kreises erinnere ich hiermit an Erledigung meiner Verfügung vom 20. Juni v. I. ad Nr. 6079, (Kreisblatt Nr. 50) betreffend die Anzeige des Bedarfs an Formu­laren zu Registerauszügen pro 1880 bis zum 27. d. Mts

7164. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Der unterm 8. Juni er. wider den Füsilier Daum 11. Compagnie erlassene Steckbrief wird als erledigt zurückgezogen.

Meiningen, den 16. Juni 1879.

von Bessel,

Oberst und Commandeur des 2. Thüringischen Jnfanterie-Reg. Nr. 32.

Caffel, den 15. Juni 1879^

Bei dem Postamte in Salzschlirf wird am 16. d M. eine

Telegravhen-Betriebsstelle in Wirksamkeit treten.

Der Kaiserliche Ober-Postdirector.__J. V.: zur Linde.

Caffel, den 19. Juni 1879.

Bei dem Postamte in Liebe na u wird am 22. d. Mts. eine

Telegraphen- Betriebsstelle in Wirksamkeit treten.

Der Kaiserliche Ober-Postdirector. J. V.: zur Linde.