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KreisWblatt

für den

Nreis Herssesd.

J>ß 43. Mittwoch den 28. Mai 181».

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends, Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder derentaum mit 10 Pfg. berechnet.

ämtIMjes.

Kreis Hers seid.

Cassel, den 16. Mai 1879.

AuS Anlaß eines Spezialsalles veranlassen wir Ew. Hochwohl- geboren, im Kreisblatte, oder in sonstiger geeigneter Weise, darauf hinzuweisen, daß die auf den Königlichen Steuerkassen beschäftigten Gehülfen Zahlungen an die Steuerkasse entgegennehmen und Quit­tung darüber zu ertheilen nur alsdann befugt sind, wenn sie unter unserer öffentlich bekannt gemachten Genehmigung durch gerichtliche oder notarielle Vollmacht des Steuerempsängers zur Vertretung des­selben in dessen Dienstgeschäften unter voller persönlicher Verant­wortlichkeit des Auftraggebers berufen sind, auch je ein mit der Unterschrift des Steuerempfängers versehenes Exemplar der Voll­macht an der äußeren Seite der Thüre des Amtslokals, sowie im Innern desselben angebracht ist.

Königliche Regierung, Abtheilung für directe Steuern, Domainen und Forsten.

Koch.

An sämmtliche Herren Landräthe rc.

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Hersfeld, den 27. Mai 1879.

Wird veröffentlicht.

6240. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Die Feier der goldenen Hochzeit Ihrer Majestäten am 11. Juni 1878.

In Nr. 6 des Deutschen Reichsanzeigers und Königlichen Preußischen Staatsanzeigers ist folgende Mittheilung enthalten:

Zu der Feier der goldenen Hochzeit Ihrer Kaiserlichen Majestäten, welche am 11. Juni d. J. bevorsteht, sind bereits vielfach im Lande Kundgebungen der Treue und Verehrung für Ihre Majestäten in Aussicht genommen. Nachdem Allerhöchsten Orts bekannt geworden war, daß man in einzelnen Kreisen damit umgehe, dem Kaiserpaar bei dieser Gelegenheit auch persönliche Geschenke darzubieten, hat, wie dieProv.-Korr." bemerkt, Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz Gelegenheit genommen, durch ein Handschreiben an den Minister des Innern kund zu geben, daß Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin Sich Ihm gegenüber dahin geäußert haben, wie es Allerhöchst Ihren Wünschen durchaus widersprechen würde, wenn von irgend welcher Seite, sei es von Korporationen, Vereinen oder Privat­personen, aus Veranlassung der goldenen Hochzeit Allerhöchst Ihnen persönliche Geschenke dargebracht würden.

Ihre Majestäten würden in der allgemeinen und herzlichen Theilnahme gern ein neues und werthvolles Zeichen an häus- licher Liebe erblicken und sich aufrichtig freuen, wenn die Bedeu­tung des festlichen Tages in der Begründung milder Stiftungen oder in der Zuwendung von Beiträgen an bestehende wohlthätige Anstalten ihren entsprechenden Ausdruck finden.

Ihre Majestäten haben den Kronprinzen ausdrücklich beauftragt, dafür Sorge zu tragen, daß Allerhöchst Ihre Willensmeinung in den weitesten Kreisen bekannt gegeben wird.

Zu den hier in Betracht kommenden Wohlthätigkeits-Anstalten dürste vorzugsweise unser Diakonissen-Haus in Treysa gehören, das seit seinem Bestehen bei seinen leider zu geringen Mitteln stets alle Kräfte aufgeboten hat, Samariterdienste zu leisten, indem es nicht nur Kranke aller Glaubensbekenntnisse in seinen Räumen zu pflegen, sondern auch seine Diakonissinnen in Kranken-Anstalten zur Privatpflege, nach dem großen Brande in Friedewald

dorthin und zur Zeit der Hungersnoth in Ostpreußen 1867 Solche dahin sowie zur Pflege der Verwundeten und Kranken in 1866 und 1870 nach Bayern und Frankreich entsandte.

Ihre Majestät die Kaiserin, welche ein hohes Interesse für unser Diakonissenhaus stets bewiesen und dasselbe sogar mit Aller­höchst Ihrem Besuche am 23. September v. I. beehrte, dürfte nebst Allerhöchst Ihrem Gemahl eine Zuwendung von Beiträgen an das Diakonissenhaus und die damit verbundene Erziehungs-Anstalt für Mädchen als den besten Beweis für die innige Theilnahme der Bewohner des Regierungsbezirks Cassel und der deutschen Lande an der hohen Jubelfeier erachten. Diese Beiträge wurden als eisernes Kapital zu gründen sein, dessen Zinsen auf ewige Zeiten dem gnadenreiche Gotte dienen.

Hiernach darf ich mir wohl die Aufforderung an die Geistlichen aller Religionen, da Sie insbesondere in der Lage sind, den Glau­bensgenossen den Allerhöchsten Willen Ihrer Majestäten an das Herz zu legen, und insofern besondere Ausschüsse in Orten sich zu dem fraglichen Zwecke bilden sollten, im Verein mit diesen schon jetzt auf eine zeitige Einleitung recht zahlreicher Sammlungen be­dacht zu sein.

Die Verehrlichen Redactionen der Erbauungs- und politischen Blätter, sowie der Kreisblätter werden ersucht, diese Aufforderung in dieselben aufzunehmen.

Kirchhain (Regierungsbezirk Cassel) am 20. Januar 1879. Landrath Rohoe, Mitbegründer des Diakonissenhauses Treysa.

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Hersfeld, am 27. Mai 1879.

In Gemäßheit höherer Verfügung theile ich den vorstehenden Aufruf, welcher aus Anlaß der bevorstehenden Feier der goldnen Hochzeit Ihrer Kaiserlichen Majestäten zur Sammlung von Beiträgen für das Diakonissenhaus zu Treysa auf. fordert, den Herren Ortsvorständen rc. des Kreises mit. Der Vor­stand der besagten Anstalt hat, in Erinnerung an den Besuch Ihrer Majestät der Kaiserin im vorigen Herbste, den Erlös der Sammlung zum bleibenden Andenken an die goldene Hochzeit unseres Kaiser- Paares zu einer besonderen Stiftung fürKaiser Wilhelm und Kaiserin Augusta Freibetten" bestimmt und wird hiervon seiner Zeit den Majestäten Anzeige erstatten.

Die Herren Ortsvorstände rc. des Kreises werden daher mit Rücksicht auf die wohlthätigen Bestrebungen der Diakonissen-Anstalt Treysa, welche dem ganzen Hessen zu Gute kommen, sowie darauf, daß die sehr beschränkten Mittel eine Unterstützung dringend wün- schenswerth machen, damit immer mehr Stationen von Diakonissen in allen Theilen Hessens errichtet werden können, veranlaßt, im Einvernehmen mit den betreffenden Herren Geistlichen alsbald eine bezügliche Sammlung zu veranstalten und den Ertrag derselben mir demnächst berichtlich anzuzeigen. Die besagte Sammlung ist jedoch nicht in Form einer Hauscollecte zu bewerkstelligen, sondern es ist in der Gemeinde unter Hervorhebung des gemeinnützigen Zweckes öffentlich bekannt machen zu lassen, daß, wann und wo freiwillige Beiträge in Empfang genommen werden. Die eingegangenen Gelder sind dem betreffenden Herrn Pfarrer zu übergeben, welcher für deren Weiterbesörderung sorgen wird.

6161. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Hersfeld, den 24. Mai 1879.

Da in neuerer Zeit muthwillige Beschädigungen an der Tele­graphenleitung zwischen Hersfeld und Asbach zur Anzeige gekommen sind, sehe ich mich veranlaßt, die nachstehend abgedruckten §§. 317 und 318 des Reichs-Straf-Gesetz-BucheS in Erinnerung zu bringen mit dem Bemerken, daß Seitens der Gendarmerie die sorgfältigste