KreisWblätt
für den Jtreis HerssesÜ.
JM 30, Sonnabend den 12. April 1819,
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DaS „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei ken Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
Bestellungen auf das „Kreisblatt für den Kreis HerSfeld" werden noch fortwährend von allen Kaiserlichen Postanstalten und von der Expedition entgegengenommen.
Ämtsiches.
Kreis Hersfelk.
Am 9. d. Mts. wurde in hiesiger Stadt ein Hund eingefangen, welcher, wie schon am folgenden Tage festgestellt wurde, wuthkrank war, und in Folge dessen getödtet worden ist. Der Hund war männlichen Geschlechts, von der Größe eines Spitzhundes, eine s. g. Bracke, von weißer Grundfarbe mit braunrothen Kopfseiten und Ohren, und mit zum Theil hell- zum Theil dunkelroth-braunen Flecken an der linken Seite des Halses, dem oberen Theil der linken Schulter, der rechten Seite des Bauches, den oberen hinteren Theilen der beiden Keulen bis zur Mitte des Schwanzes.
Sämmtliche OrtSpolizei- Behörden des Kreises werden hiervon mit der Aufforderung in Kenntniß gesetzt, die Herkunft dieses Hundes festzustellen und sofort darüber Anzeige anher zu machen, auch, wenn derselbe die resp. Ortschaft passirt hat, daS Festlegen aller Hunde auf die Dauer von drei Monaten in Gemäsheit des §. 112 der Jnstruction vom 19. Mai 1876 (Amtsblatt Seite 117) anzuordnen, und nach § 111 ibid. die sofortige Tödtung sämmtlicher Hunde zu verfügen, welche mit dem besagten wuthkranken Hunde in Berührung gekommen sind. In den Gemeinden resp. GutSbezirken Kalkodes, Meisebach, Petersberg, Wilhelmshof, Biengartes, Eichhof und Eich- mühle hat schon jetzt die Festlegung aller Hunde staltzufinden.
Hersfeld, am 12. April 1879.
4348. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Diejenigen Herren Bürgermeister des Kreises, welche mit Ein- reichung der Voranschläge über Einnahme und Ausgabe der Gemeinde- lassen für das Etatsjahr 1879180 noch im Rückstände sind, werden hieran unter Bezugnahme auf daS diesseitige Ausschreiben vom 26. November 1868 (Nr. 96 des Kreisblattes) mit 8tägiger Frist hierdurch erinnert.
HerSfeld, am 12. April 1879.j
4347. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Die Grund- und Gebäudesteuer-Rollen für das Jahr 1879,80 deS hiesigen Steuerkassen-Bezirkes sind von Königlicher Regierung festgestellt und liegen in Folge der vom Herrn Finanz-Minister unterm 31. März 1877 ertheilten Anweisung zur Einsicht der Bethei- ligten im hiesigen Geschäftslokal vom 15. bis 25. April d. I. mit Ausnahme der Sonn- und Festtage von Morgens 8 bis 12 Uhr auf.
Die Herren Bürgermeister und Ortsverwalter des hiesigen Bezirkes haben dieses in ortsüblicher Weise in den betreffenden Gemeinden und Gutsbezirken bekannt zu machen.
Hersfeld, am 10. April 1879.
Königliche Steuerkasse. Wrskemann.
530. Auf Grund 8. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die unter der Ausschrift „Forckenbeck" als Probenummer bezeichnete, vom kommunistischen Arbeiter-Bildungsverein zu London herausgegebene und bei John Bale und Sons in Marylebone gedruckte periodische Druckschrift nach §. 11 des cit. Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten worden ist. Cöln den 27. März 1879.
Königliche Regierung. Abtheilung des Innern, von G u i o n n e a u. 531. Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschast hat auf Grund von ß. 11, Absatz 1, und §. 12 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 die mcht periodische« Druckschriften:
„Sechs Proletarier-Lieder, gewidmet den Arbeitern Oesterreichs, von Joh. Most, Chemnitz, Verlag des Verfassers, Druck der Genossenschafts-Buchdrucke- rei," und
„Elend und Erlösung. Ein soziales Zeitgedicht von Siegfried" verboten. Zwickau den 24. März 1879.
Königlich sächsische Kreishauptmannschast. vx. Hübet.
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Namens und im Auftrage des landwirthschaftlichMHASvereinS Hersfeld ist unter heutigem Datum mit der RordbMW^n/Hagel- versicherungsgesellschast zu Berlin ein Vertrag zwecks ein« gemeinsamen Hagelversicherung abgeschloffen worden. Derselbe bietet den Landwirthen unseres Kreises, denen sämmtlich der Beitritt offen steht, einerlei ob sie Mitglieder des Vereins sind oder nicht, erhebliche Vortheile, und richte ich deshalb die ergebene Aufforderung an dieselben, speciell an die Herren Ortsvorstände des Kreises, für starkmöglichste Betheiligung sorgen zu wollen.
Die Norddeutsche Hagelversicherungs-Gesellschaft ist ein Gegenseitigkeitsinstitut, und zwar von allen deutschen Hagelaffecuranzen die bei weitem größeste und in Folge dessen in der Lage eine fest unbeschränkte Sicherheit zu gewähren. Ihre Geschäftsbedingungen und Führung haben sich des ausgebreitetsten Beifalls zu erfreuen gehabt, und gewahrt sie durch den abgeschlossenen Vertrag den Einwohnern des Kreises Hersfeld eine Ermäßigung von 10 | der billigsten sonst erhobenen Prämie. Alle Schadensregulirungen geschehen unter Mitwirkung von Mitgliedern des hiesigen landw. Vereins; sodaß die Jnte- reffenten auch in dieser Beziehung alle erdenkliche Garantie haben. Die Aufnahme der Versicherungen erfolgt entweder durch die bisherigen Localagenten der Gesellschaft, oder durch eine Anzahl von Mitgliedern des landw. Verelns, deren Namen in einer der nächsten Nummer des Kreisblattes veröffentlicht werden sollen. Letztere Herren haben sich bereit erklärt diese Mühewaltung unentgeltlich zu übernehmen, und die für solche Leistung von der Gesellschaft sonst gezahlte Provision der Caffe des landwirthschaftlichen Vereins überwiesen. Dieselben haben ihren Wohnsitz in allen Theilen des Kreises, sodaß auch in dieser Beziehung jede Erleichterung geschaffen ist.
Der,Ausschuß des landwirthschaftlichen Vereins hofft durch Abschluß dieses günstigen Vertrages das ackerbautreibende Publicum des Kreises Hersfeld zu thunltchst allgemeiner Versicherungsnahme zu bewegen, und dem leider immer noch so häufig vorgekommenen Leichtsinn des Nichtversicherns gegen Hagel wirksam entgegengearbeitet zu haben.
Wilhelmshof am 10. April 1879.
Der Ausschußvorsteherdes landwirthschaftlichen Kreisvereins Hersfeld..
F. Oldenburg.
Tagesbegebeilheiten.
Aus Heffen-Naffau.
Fulda, 8. April. Der „Hess. Beob." schreibt: Wir brachten im vorigen Herbste die Notiz, daß in Rhina eine kleine Völkerschlacht geliefert worden sei. Am 29. d. steht nun in dieser Angelegenheit Termin vor der Strafkammer hiesigen Kreisgerichts. Der Angeklagten sind es neun, welche von vier Rechtsanwälten vertheidigt werden, und zwar von den Herren Dr. Renner und Frieß aus Kassel und Freps und Baustädt von Fulda. Die Verhandlungen versprechen höchst interessant zu werden.
Rinteln, 8 April. Am 31. v. M. verunglückte in der Rodenberger Maschmühle der Müllergeselle Heinrich Flentge beim Ausbringen eines Treibriemens auf ein Mühlrad. Wahrscheinlich ist derselbe bei dieser Gelegenheit zu Falle gekommen, und wird in das im Gange gewesene große Mühlrad gestürzt, von demselben! mit in die Höhe genommen und gegen einen Balken gequetscht sein, so daß der Unglückliche, hauptsächlich an Brust und Unterleib, förmlich zermalmt wurde und noch am selbigen Tage gestorben ist. (6. Tgbl.)