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KreisWblatt

für den

-Kreis Ijersfesb.

^F 24 Sonnabend Den 22. Äiärz E8AS

Da« „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwoch« und Sonnabend«. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit l« Pfg. berechnet.

Amtliches.

Kreis Hersfelk.

Caffel, am 10. März 1879.

Es ist bei .rast vorgekommen, daß durch einen Käufer von Holz im fiskalischen Walde bei Stellung eines Bürgen für sichere Zah­lung des Kaufpreises ein Minderjähriger als Bürge angenom­men und dessen Zahlungsfähigkeit von dem Ortsbürgermeister unter dem Bürgschein beglaubigt worden ist.

Der Bürge hat sodann nachdem die Zahlungsunfähigkeit des MsiferS festgestellt morden, die Zahlung verweigert, weil er als Mkn«Eähriger den Bürgschein ausgestellt habe und der Bürger­meister damit sich entschuldig!, daß er den Bürge» für volljährig gehalten habe.

Zur Vermeidung der für die Staatskasse hierdurch entstehenden Nachtheile veranlassen wir die Königlichen Herrn Landräthe und Amtmänner die Bürgermeister der Stadt- und Landgemeinden Ihres Kreises resp. Bezirks anzuwersen, vor Beglaubigung von Bürgscheinen stets nicht nur die Zahlfähigkeit sondern auch die DiSpositionSfähig- keit der Bürgen sorgfältig zu prüfen.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

J. A. 1. 2898. Kühne.

An die Königlichen Landräthe rc.

♦ *

*Hersfelv, den 20. März 1879.

Wird den Herren Bürgermeistern der Stadt-und Landgemeinden des Kreises zur 'Nachricht und Beachtung zugefertigt.

3560. Der Köingliche Landrath Freiherr von Broich.

' 1 - Hersfeld, den 21. März 1879.

Die Herren Ortsvorstände rc. der Stadt- und Landgemeinden des Kreises haben zum Zwecke der Benutzung bei Aufstellung des Landwegebau-Etats pro 1880 dem communalst,ändlsche» Baumeister Herrn Lylander basier bis späteren# zum 1« April d. I. anzuzelgen:

a) wie viele Pferde, Zugochsen und Zugkühe,

b) wie viele haddienstpfllchtigen Personen

dermalen in ihren Stadt- und Landgemeinden resp. OrtSverwaltungen vorhanden sind.

Für die Folge ist alljährlich bis zum l. April einer jeden Jahres, ohne besondere deshalbige Aufforderung eine gleiche Anzeige an den Herrn communalständischen Baumeister zu erstatten und ist daher dieser Termin im Terminkalender, bezüglich dessen ich auf d,e Bürgermeisterversammlung vom 19. Juli 1878 (Kreisblatt Nr. 60) verweise, zu notlren.

3596. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

~ ~ Hersfeld, den 20. März 1879.

Unter Bezugnahme auf daS nunmehr durch das letzte Kreisblatt veröffentlichte Protokoll bet General- Versammlung des landwirth schaftlichen Vereins für den Kreis Hersfeld vom 11. November v. J. bringe ich die nachstehend abgedruckte Verfügung der Königlichen Regierung vom 3 December v. I. zur Kenntniß sämmtlicher Interessenten.

12775178. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Caffel, den 3. Dezember 1878.

Auf den Bericht vom 15. v. M. Nr. 11,414 erwidern wir Ew. Hochwohlgeboren unter Remission der Anlagen, daß es nur erwünscht sein kann, wenn die Lehrer des dortigen Kreises an ben General- Versammlungen deS landwirthschaftlichen KreiSvereins Theil nehmen. Da nach Aeußerung des DirectorS des genannten Vereins die frag­

lichen Versammlungen auf die Mittwoch- und Sonnabend-Nachmittage gelegt werden sollen, so wird eS in der Regel nicht erforderlich fern, daß die betreffenden Lehrer behufs Theilnahme an den Sitzungen Unterrichtsstunden auSsetzen. Sollte es jedoch für einzelne Lehrer, um rechtzeitig an dem Orte der Versammlung einzutreffen, namentlich wenn etwa besonders belehrende Vorträge oder Berathungen auf der Tages-Ordnung stehen, nothwendig sein, den Unterricht etwa um eine Stunde zu kürzen, so sind die betreffenden Localschulin- spectoren ermächtigt, dazu die Erlaubniß zu ertheilen.

Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.

J. B. 12,676. Mittler.

An den Königlichen Landrath Herrn Freiherrn von Broich, Hochwohlgeboren, Hersfeld.

Hersfeld, den 21. März 1879.

Die Herren Bürgermeister des Kreises, in bereit Ortspolizei- Verwaltungsbezirken sich Kirchen-, Pfarr- und Küster-Gebäude befin­den, und welche mit der Erledigung meiner Verfügung vom 18. Juni 1877, Nr 116, (Kreisblatt Nr. 49) noch im Rückstand sind, werden hierdurch an Erledigung der Sache mit Frist bis spätestens zum 28. d. M erinnert.

3624. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

" Berlin W„ 17. März 1879.

Postanweisungen im internationalen Verkehr.

Vom 1. April kann die Übermittelung von Geldbeträgen im Wege der Postanweisung nach folgenden, mit Deutschland in dieser Beziehung zu einem besonderen Verein zusammengetretenen Ländern stattfinden: Oesterreich-Ungarn, Belgien, Dänemark, Egypten, Frankreich mit Algerien, Helgoland, Italien, Luxemburg, Niederland, Norwegen Portugal, Rumänien, Schweden und der Schweiz, sowie nach Conftantinopel. — Der Weistbetrag einer Postanweisung ist aus 400 Mark festgesetzt, bz. auf die annähernd gleiche Summe in der betreffen­den Landeswährung. Die im Voraus zu entrichtende Gebühr beträgt 20 Pfennig für je 20 Mark, mindesten« jedoch 40 Pfennig. Ein ermäßigter Tarif findet Anwendung bei Postanweisungen nach Oesterreich-Ungarn, Dänemark, Constan- tinopel und Helgoland, und zwar: 10 Pfennig für je 20 Mark, mindestens je. doch 40 Pfennig; für Luxemburg kommen die Sätze deS innern Deutschen Tarif« zur Erhebung. Zu Postanweisungen deS internationalen Verkehr« sind besondere Formulare zu benutzen, welche von den Postanstalten bereit gehalten werden. Die handschriftliche Ausfüllung ist mit lateinischen Schriftzeichen zu bewirken. Der Betrag ist in der Währung des BestimmungSgebiet« anzugeben ausnahms­weise jedoch nach Oesterreich-Ungarn, Luxemburg und Helgoland in Mark und Pfennig und nach Egppten in der Franke,«Währung. Ueber die sonstigen Ver- senduvg«bedingnngen ertheilen die Postanstalten aus Erfordern Auskunft. Im Verkehr mit Großbritannien und Irland, Britisch-Ostindien, der Niederländischen Besitzungen in Ostindien, Queensland, Süd-Australien und den Vereinigten Staaten von Amerika bewendet es, was da« GeldanweisungSverfahren betrifft, bei ben bisherigen Bestimmungen.

_________________Der General-Postmeister. Stephan._________________

HerSfeld, ben H. November 1878. General-Versammlung des landwirthschaftlichen Vereins für den KreiS HerSfeld.

^Schluß.)

ad 3 der Tagesordnung. Beschlußfassung über die Hagelver- sicherungsfrage. Letztere gedieh auch diesmal zu keinem Schlußre­sultat. Da eine Reihe von Mitgliedern nicht anwesend waren, wurde auf Antrag des Herrn Bippart beschlossen, binnen kurzer Zeit durch Corresponvenzkarten mit Rückantwort bei ven Mitgliedern an- zufragen, ob und zu welchem ungefähren Betrage sie bei der durch eine Commission noch festzustellenden gemeinschaftlichen Versicherung versichern wollen. Der AuSschuß wurde als Commission gewählt und der Herr Director Zimmermann übernahm es, die Anfrage» bei den einzelnen Mitgliedern zu bewerkstelligen. DaS freundliche Erbieten des Herrn Landrath Freiherr von Broich durch Anfrage bei den Bürgermeistern deS Kreises ein bestimmtes Material zu er-