KreisMblatt
für den
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Mittwoch den 19. März
1379.
Dat „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
Amtliches.
Kreis Hersfeld.
Hersfeld, den 18. März 1879.
Die Herren Bürgermeister zu
Allmershausen, Biedeback, Gittersdorf, Heenes, KalkobeS, Kathus, Meckdach, Oberhaun, Petersberg, Reilos, Rohrbach, Tann, Wippershain, Nlederaula, Gersdorf, Kemmerode, Kleba, Kruspis, Mengshausen, Rotterterode, SolmS, Hil- perhausen, Kohlhausen, Friedewald, Bengendorf, Gethse- mane, Kleinensee, Lengers, Widdershausen, LampertSfeld, Malkomes, Motzfeld, Ransbach, Unterneurode, Wüstfeld werden an Erledigung meiner Verfügung vom 19. v. M. (Kreisblatt Nr. 15) betreffend die Anschaffung der Rapet'schen Schrift „Volkswirthschaft für Jedermann", mit Frist bis zum 24. d. M. erinnert. 3468.________ Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
" Hersfeld, deis 18. März 1879.
Bezugnehmend aus meine Verfügung vom 7. September v. I. Nr. 8976 in Nr. 73 des Kreisblattes werden die Herren Bürgermeister von
Cruspis, Herfa, Harnrode, Hillartshausen, Holz« heim, Lelmbach, Mengshausen, Oderhaun, Rans» bach, Röhrrgshof, Reckerode, Reilos, Wehrshausen, Wüstfeld, Goßmannsrode mit Rotterterode und Kemmerode mit ReimboldShausen
davon in Kenntniß gesetzt, daß am Donnerstag den 27. d. M. von Morgens 8 Uhr an die Prüfung der für die genannten Gemeinden bestellten neuen Feuerspritzen auf dem hiesigen Marktplatz« in der unten angegebenen Reihenfolge vorgenommen werden und gleichzeitig Ablieferung derselben an die Gemeinden, sofern das
Gesinde
Ergebniß der Probe solches zuläßt, stattfinden soll.
Die Herren Mitglieder der Spritzenprüfungs - Commission, insbesondere auch die Herren Oberbrandmeister, ersuche ich zu der angegebenen Zeit auf der PrüfungSstelle sich gefälligst einfinden zu wollen, wobei ich, was die Prüfung selbst anbelrifft, auf den Inhalt meiner Verfügung vom 18. September v. I. Nr. 9437 im Kreisblatt Nr. 76 Bezug nehme.
Die Herren Oberbrandmeister des Kreises werden außerdem noch zu einer, nach Beendigung der Spritzenprobe stattfindenden allgemeinen Besprechung hierdurch eingeladen, und wollen dieselben hierzu die in Händen habenden Kreisblätter u. s. w. mitbringen.
3481. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Reihenfolge für die Prüfung der Spritzen.
Leimbach, Harnrode, Röhrigshof, Herfa, Ransbach, Wehrshausen, Hillartshausen, Kemmerode mit ReimboldShausen, Kruspis, Holz« heim, Mengshausen, Wüstfeld, Goßmannsrode mit Rotterterode, Reckerode, Reilos, Oberhaun.
Hersfeld, den 17. März 1879.
Unter Bezugnahme auf die in Nr. 17 des diesjährigen KreiS- blattes veröffentlichte Polizei-Verordnung vom 9. Januar er., die Führung der Gesinde-Dienstbücher betreffend, und die daran an- schließende Bekanntmachung über die Pflichten der Dienstboten und Herrschaften von demselben Tage, werden die Herren Ortspolizei« vermalter deS Kreises hierdurch angewiesen, Gesinde-Register nach dem unten abgedruckten Schema anzulegen und ordnungsmäßig zu führen. Etwaige Nichtbefolgung bezm. zu Tage tretende Nachlässigkeiten und Unordnungen bei Führung dieser Register würde ich dis- ciplinarisch ahnden müssen.
2955. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
«Register.
DeS Dienstboten
Namen, Stand und
Namen
seitheriger
Wohnort
Älter
der
und
04
Geburtsort. |
Wohnort.
Dienstherrschaft.
T a g des Dienst-Antritts.
Tag des Dienst - Austritts.
Tag der Ausfertigung des Dienstbuches.
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406. Nachdem durch die Bekanntmachung der Königlich preußischen Regierung zu Schleswig vom 18. Februar d Js. (Amtsblatt Nummer 16) die am 8. und 12. Februar d. Js. erschienenen Nummern 12 und 13 der in der schweizerischen Vereinsbuchdruckerei in Hottingen-Zürich gedruckten periodischen Druckschrift „Der Staatsbürger" verboten worden sind, wird auf Grund des §. 12 des Gesetzes gegen die gemeingesährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 die fernere Verbreitung des Blattes „Der Staatsbürger" im Reichsgebiete hierdurch verboten. Berlin den 6. März 1879
Der Reichskanzler. J. Vertr.; Hosinan n.
407. Nachdem durch die Bekanntmachung des Großherzoglich badischen Landeskommissärs für die Kreise Mannheim, Heidelberg und Mosbach vom 3. März d. I. (Amtsblatt Nummer 19) die Nummer 1 des 1. Jahrgangs der in Genf erscheinenden periodischen Druckschrift: Le Revolte Organe Socialist« verboten worden ist, wird auf Grund des §. 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 die fernere Verbreitung des Blattes Le Revolte im Reichsgebiete hierdurch verboten
Berlin den 8. März 1879.
Der Reichskanzler. In Vertr.: Hofmann.
408. Nachdem durch die Bekanntmachung des Königlich preußischen Polizei- Präsidiums zu Berlin vom 4ten Februar d I. (Amtsblatt Nr. 12) die Nummern 1 und 2 des VI. Jahrgangs der in Reichenberg in Böhmen erscheinenden periodischen Druckschrift: „Arbeiterfreund. Sozialpolitische Zeitschrist für daS arbeitende Volk" verboten worden sind, wird auf Grund des 8. 12 des Ge- setzeS gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21.
Oktober 1878 die fernere Verbreitung des Blattes „Arbeiterfreund" im Reichsgebiete hierdurch verboten. Berlin den 9. März 1879.
Der Reichskanzler. In Vertr.: Hofmann.
410. Die Königliche Kreishauptmannschaft hat auf Grund von §. 11 und §. 12 des Gefetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 2l. Oktober 1878 die nicht periodische Druckschrift:
„Die wahre Gestalt des Christenthums (Etüde sur les doctrines sociales du christianisme) von Hves Guyot und SigiSmond Lacroix. Uebersetzt von einem deutschen Sozialisten. Zürich 1876. Verlag der Volksbuchhandlung." verboten. Zwickau den 7. März 1879.
Königlich sächsische Kreishauptmannschaft. Dr. Hübet.
Berlin W., 15. März 1879.'
Telegraphischer Verkehr mit Oesterreich-Ungarn.
Vom 1 April 1879 ab wird im telegraphischen Verkehr mit Oesterreich- Ungarn ohne Unterschied der Entfernung eine Grundtaxe von 40 Pfennig für das Telegramm und eine Worttaxe von 10 Pfennig für jedes Wort erhoben.
Der General-Postmeister. Stephan.
Gaffel, den 13. März 1879.
Bei dem Zweigpostamt auf dem Bahnhöfe in Treysa wird am 16. b. Mts. eine Telegraphenanstalt in Wirksamkeit treten.
Der Kaiserliche Ober-Postdirectvr. B a h l.