KreisWolatt
für den
Zireis Hersfeld
Jtf 22
Sonnabend den 15. März
1§79<
DaS „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition i Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
Amtliches.
Kreis Hersfelk.
Zur Vornahme des diesjährigen Erfatz-Gefchäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:
Donnerstag den 3» April d. 3«
von Morgens präcis £8 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus der Stadt Hersfeld und den Landgemeinden Allmershausen mit Hählgans, Aua, Biedebach, BiengarteS, Eitra, Friedlos, Gittersdorf, Heenes, Hilperhausen, KalkobeS, KathuS, Kohlhausen, Meckbach, Mecklar und Meisebach.
Freitag den 4» April b» 3*
von Morgens präcis £8 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Landgemeinden Ober- geiS, Oberhaun, Oberrode, Petersberg, Reilos, Rohrbach, Roßbach, Rotensee, SiegloS, Sorga, Tann, Untergeis, Unterhaun, Wippers- Hain, Wrlhelmshof, Niederaula, Allendorf, ASbach, Beiershausen, Engelbach, Frielingen, Gersoorf, Gershausen, Goßmannsrode, Hat- tenbad), Hevdersdorf und Holzheim.
Sonnabend den 3» April d. J.
von Morgens präcis |8 Uhr ab Musterung der Militairpflichtige» aus den Landgemeinden Kem- merode, KerSpenhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Mengshausen, Niederjoffa, Oberstoppel, Reckerode, Reimboldshausen, Rotterterode, SolmS, StärkloS, Unlerstoppel, Wrllingshain, Friedewald, Bengen- dorf, Gethsemane, Harnrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen und Kleinensee.
Montag den 7» April b»
von Morgens präcis ^8 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Landgemeinde» Lau- tenhausen, Leimbach, Lengers, Widdershausen, WölserShausen und sämmtlichen Gemeinden rc. des Amtsgerichtsbezirks Schenklengsseld.
Montag den 7» April b» 3*
von Nachmittags präcis 3 Uhr ab Loosung, sowie Classification derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve I. Classe, welche wegen häuslicher, gewerblicher und Familien-Verhältnisse eine Zurückitellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen. Das Ersatz-Geschäft wird im hiesigen städtischen Rathhaufe oo-jcgenommen.
Die Herren OrtSvorstände oer Stadt- und Landgemeinden des Kreises, — selbstverständlich auch die Herren Ortsverwalter — werden angewiesen: .
1) die militairpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden rc. und ^a. die in der Zeit vom l. Januar bis einschließlich den 31. Dezember 1859 geborenen, soweit sie nicht bereits in daS Militair eingestellt sind oder einen AuSstand erhalten haben,
b. die in den Jahren 1858, 1857 oder früher geborenen, welche in den Ersatz-Geschäften des vorigen Jahres zu- rückgestellt, überzählig geblieben oder gar nicht erschienen sind und demnach über ihr Militairverhältniß noch keine feste Bestimmung erhalten haben,
zu den vorbezeichneten MusterungSterminen vorzulaven,
2) in jenen Terminen sich persönlich ernzufinden oder im Falle einer Verhinderung dafür zu sorgen, daß der Vicebürgermeister anwesend ist,
3) für die rechtzeitige Gestellung der Milltarrpflichtigen zum
Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.
Militairpflichtige, welche ohne genügenden Ent' schuldigungsgrund im Musterungstermine nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im Musterungslokale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft; außerdem können ihnen die Vortheile der Loosung entzogen werden. Ist die Versäumniß in böslicher Absicht oder wiederholt erfolgt, so kann die alsbaldige Einziehung zum Militairdienst als unsicherer Dienstpflichtiger erfolgen.
Di ejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militairdienst beansprucht wird, haben sich im Musterungs-Termine ebenfalls einzufinden.
Die Herren Ortsvorstände ic. haben Vorstehendes zu wiederholten Malen in ihren Verwaltungsbezirken, insbesondere den gestellungspflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen bekannt machen zu lassen.
Reklamationen Militairpflichtiger um Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militairdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve 1. Classe um Zurückstellung im Falle einer Mobilmachung des Heeres, sind schleunigst bei dem betreffenden Ortsvorstande anzubringen, welcher für ordnungsmäßige Aus- füllung des vorgeschriebenen Fragebogens (das Formular hierzu ist stets bei dem Buchdrucker Funk hier vorräthig) sorgt; außerdem sind die nöthigen Atteste (psarramtlicher Familienschein, Steuerbuchs- auszug, Hypothekenschein und Abschätzung durch die Ortstaxatoren bei Vorhandensein von Grundeigenthum rc.) der Reklamation beizu- fügen. Einer Verfügung von ärztlichen Attesten bedarf es nicht, da — wie schon oben ermähnt — diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung rc. vom Militairdienste beansprucht wird, im MusterungStermine mit zu erscheinen haben, wobei in Betreff ihrer ErwerbSfähigkeit rc. die nöthigen Feststellungen durch den be- treffenden Militairarzt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist, be- wirkt werden.
Zur vorläufigen Prüfung der erhobenen Ansprüche habe ich Ternnn u
a. für die Militairpflichtigen aus den Amtsgerichtsbezirken HerS- feld und Niederaula auf _
Donnerstag den 20» März d. 3»,
b. für dre Militairpflichttgen aus den Amtsgerichtsbezirken Friedewald und Schenklengsseld auf _
Freitag den 21» März d.
jedesmal Vormittags von 8 bis 12 Uhr in das Geschästslokal des Königlichen Landrathsamtes anberaumt, in welchen Terminen die betreffenden Ortsvorstände mit den beteiligten Militairpflichttgen sich einzufinden und die Reklamationen vorzuzeigen haben.
Militairpflichtige, welche an Gpil-pfle zu leiden behaupten, haben auf ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu sistiren, welcher dieselben an Eide- Statt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Zufälle an dem betref- senden Militairpflichtigen wahrgenommen haben. Diese Protokolle