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Sonnabend den 8. März
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Das „KreiSblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
Amtliches.
Kreis Hersfeld.
Zur Vornahme des diesjährigen Ersatz-Geschäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:
Donnerstag den 3. April d. J.
von Morgens präcis |8 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus der Stadt Hersfeld und den Landgemeinden Allmershausen mit HählganS, Aua, Biedebach, Biengartes, Eitra, Friedlos, Gittersdorf, HeeneS, Hilperhausen, Kalkobes, Kathus, Kohlhausen, Meckbach, Mecklar und Meisebach.
Freitag den 4* April d. I»
von Morgens präcis £8 Uhr a b Musterung der Militairpflichtigen aus den Landgemeinden Ober- geiS, Oberhaun, Oberrode, Petersberg, Reilos, Rohrbach, Roßbach, Rolensee, Sreglos, Sorga, Tann, Untergeis, Unterhaun, Wippers- Hain, Wilhelmshof, Niederaula, Allendorf, Asbach, Beiershausen, Engelbach, Frielingen, Gersoorf, Gershausen, Goßmannsrode, Hat tenbach, Hebdersdorf und Holzbeim.
Sonnabend den 8. April d. J.
von Morgens präcis 18 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Landgemeinden Kem« merode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, KruspiS, Mengshausen, Niederjoffa, Obersloppel, Reckerobe, Reimdoldshausen, Rotterterode, Solms, StärkloS, Unterstoppel, Willingshain, Friedewald, Bengen - dorf, Gethsemane, tzarnrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen und Kleinensee.
Montag den 7. April d.
von Morgens präcis ^8 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Landgemeinden Lau- tenhausen, Leimbach, Lengers, Widdershausen, WölferShausen und sämmtlichen Gemeinden rc. des Amtsgerichtsbezirks Schenklengsseld.
Montag den 7. April d.
von Nachmittags präcis 3 Uhr ab Loosung, sowie Clasfification derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve 1. Classe, welche wegen häuslicher, gewerblicher und Familien-Verhältniffe eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen.
Das Ersatz-Geschäft wird im hiesigen städtischen Rathhause vorgenommen.
Die Herren Ortsvorstände ver Stadt- und Landgemeinden des Kreises, — selbstverständlich auch die Herren Ortsverwalter — werden angewiesen:
1) die militairpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden rc. uno $ a. die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich den 31. Dezember 1859 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militair eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben,
b, die in den Jahren 1858, 1857 oder früher geborenen, welche in den Ersatz-Geschäften des vorigen Jahres zu- rückgestellt, überzählig geblieben oder gar nicht er^renen sind und demnack über ihr Militairverhältniß noch keine
feste Bestimmung erhalten haben, Militärpflichtige, welche an Cptl-pfie zu lecken behaupten,
zu den vorbezeichneten Musterungsierminen vorzuladen,- haben aus ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen der dem Burgermei- 2) in jenen Terminen sich persönlich einzufinden oder im Falle ster ihres Wohnortes zu sistiren, welcher dieselben an Erbes
»)M die rechtzeitige Gestellung der Militairpflichtigen zum senden Militairpflichtigen wahrgenommen haben. Diese Protokolle
Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.
Mrlitair Pflichtige, welche ohne genügenden Ent- sckuldigungsgrund im Musterungstermine nicht er« scheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im Muffe« rungslokale nickt anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft; außerdem können ihnen die Vortheile der Loosung entzogen werden. Ist die Versäumniß in böslicher Absicht oder wiederholt erfolgt, so kann die alsbaldige Einziehung zum Militairdienst als unsicherer Dienstpflichtiger erfolgen.
Di ejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zu« rückstellung bezw. Befreiung vom Militairdienst be« ansprucht wird, haben sich im MusterungS-Termine ebenfalls einzufinden.
Die Herren Ortsvorstände rc. haben Vorstehendes zu wiederholten Malen in ihren Verwaltungsbezirken, insbesondere den gestellungspflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen bekannt machen zu lassen.
Reklamationen Militairpflichtiger um Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militairdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve I. Classe um Zurückstellung im Falle einer Mobilmachung des Heeres, sind schleunigst bei dem betreffenden Ortsvorstande anzubringen, welcher für ordnungsmäßige Aus- füllung des vorgeschriebenen Fragebogens (das Formular hierzu ist stets bei dem Buchdrucker Funk hier vorräthig) sorgt; außerdem sind die nöthigen Atteste (psarcamtlicher Familienschein, Steuerbuchsauszug, Hypothekenschein und Abschätzung durch die Ortstaxatoren bei Vorhandensein von Grundeigenthum rc.) der Reklamation beizu« fügen. Einer Beifügung von ärztlichen Attesten bedarf es nicht, da — wie schon oben erwähnt — diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung rc. vom Militärdienste beansprucht wird, im Musterungstermine mit zu erscheinen haben, wobei in Betreff ihrer Erwerbsfähigkeit rc. die nöthigen Feststellungen durch den betreffenden Militärarzt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist, bewirkt werden.
Zur vorläufigen Prüfung der erhobenen Ansprüche habe ich Termin
a. für die Militairpflichtigen aus den Amtsgerichtsbezirken Hersfeld und Niederaula auf
Donnerstag den 20» März d. I.,
b. für die Militairpflichtigen aus den Amtsgerichtsbezirken Frie- bewald unb Schenklengsseld auf
Freitag den 21« März d.
jedesmal Vormittags von 8 bis 12 Uhr in das Geschäftslokal des Königlichen Landrathsamtes anberaumt, in welchen Terminen die betreffenden Ortsvorstände mit den betheiligten Militairpflichtigen sich einzufinden und die Reklamationen vorzuzeigen haben.