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KreisMblatt

für den

-Kreis Hersfeld.

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Mittwoch den 5. Februar

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DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.

Amtliches.

Kreis Hers feld.

Königliche Regierung.

Caffel, den 4. Januar 1879.

Nach der Seitens des Herrn Reichskanzlers unter dem 22. v. Mi erlassenen Bekanntmachung ist auf Grund der Vorschriften im 8» 9 Nr. 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die be­waffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 der Betrug der / für Die Naturalverpflegung zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1879 auf 80 Pfennige für die volle Tageskost pro Mann und Tag festgestellt worden.

Da dieser Vergülungssatz auch für das Jahr 1878 bestanden hat, so weisen wir die Königlichen Steuerkaffen hiermit an, für das Jahr 1879 bei Auszahlung von Marsch-Competenzen nach Maßgabe unserer Verfügung vom .15. Januar pr. A. II. 758 zu verfahren.

An die sämmtlichen Königlichen Steuerkassen' des Regierungsbezirks.

Abschrift mit Bezug auf unsere Verfügung vom 15. Januar 1878 A. II. 758 zur Kenntnißnahme und weiteren Veranlassung. Abtheilung des Innern.

Kühne.

An die sämmtlichen Königlichen Landräthe des Regierungsbezirks rc.

Wird den Herren Ortsvorständen rc. des Kreises zur Kenntniß­nahme und Beachtung mitgetheilt.

Hersfeld, am 1. Februar 1879.

4 693. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Bekanntmachung

Die diesjährigen Frühjahrs-Control-Versammlungen für die Mannschaften des Beurlaublenstandes im Kreise Hersfeld finden, wie folgt, statt. t Y

1. Nrederaula.

Mittwoch den 16. April 1879 Vormittags 9 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden: Allendorf, Asbach, Bei- ershausen, Frretingen, Gersdorf, Gershausen, Hattenbach, Heodersdorf, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleva, Mengshausen, Rie- deraula, Niederjoffa, Reimboldshausen, Solms, Willingshain und Engelbach mit Hof Sternberg.

2. zu Hersfeld.

Mittwock den 16. April 1879 Nachmittags 3 Uhr für Die Mannschaften aus der Stadt Hersfeld und dem Hof Meise- ' bach sowie aus oen Gemeinden: Friedlos, Reilos, Mecklac und Meckdach.

3. zu Obergers.

Donnerstag den 17. April 1879 Vormittags 9 Uhr

für die Mannschaften aus den Gemeinden: Allmershausen, Aua, Biedebach, Gittersdorf, Goßmannsrobe, Hählgans, Heenes, Kalko- bes Obergeis, Reckerode, Rohrbach, Rottertei ode, Tann und Untergeis.

4. zu Unterbaun.

Freitag pen 18. April 1879 Vormittags 9 Uhr für die liannfdmften aus den Gemeinden: Eitra, Hilperhausen, Holzheim, KathuS, Kohlhausen, Kruspis, Oberhann, Oberrode, Ober­stoppel, Petersberg, Roßbach, Wilhelmshos, Rothensee, Stärklos, Sieglos, Sorga, Unterhaun, Unterstoppel, Wippershain und Bingartes.

5. zu Oberlengsfeld.

Sonnabend den 19. April 1879 Vormittags 9 Uhr

für die Mannschaften aus den Gemeinden: Ausbach, Conrode, Dünkelrode, Hillartshausen, Hilmes, Lampertsfeld, Landershausen, Malkomes, Motzfeld, Oberlengsteld, Ransbach, Schenklengsfeld, Schenksolz, Unterweisenborn, Wehrshausen und Wüstfeld.

6. zu Heimboldshaufen.

Sonnabend den 19. April 1879 Nachmittags 3 Uhr

für die Mannschaften aus den Gemeinden: Bengendorf, Fiedewald, Gethsemane, Harurode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen, Kleinen­see, Lautenhausen, Leimbach, LengerS, Röhrigsbof mit Nippe, Philipps­thal, Widdershausen, Wölfershausen und Unterneurode.

Zur strengsten Nachachtung für die betheiligten Mannschaften fügt das Bezirks Commandv folgende Bemerkungen hinzu:

1) Zu den Frühjahrscontrolversammlungen haben sich außer den Wehrleuten, welche sich als felddienstunfähig oder dienstuntaug­lich zu melden beabsichtigen u. s. w. nur diejenigen Mannschaf­ten des Beurlaubtenstandes, welche zu den Reserven und Dis- positions-Urlaubern gehören, sowie die zur Disposition der Ersatzbehörden ©atlassenen ernzufinden.

2) Wie den Mannschaften schon früher mitgetheilt ist, werden Ordres nicht ausgegeben, sondern es findet die Beorderung lediglich durch diese Bekanntmachung und durch Ausrufen in den verschiedenen Ortschaften statt. Die Betheiligten werden noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß nach dieser Art der Beorderung die Fehlenden ebenso strafbar sind, als wenn sie, wie früher, persönliche Ordres erhalten hätten.

3. Die Mannschaften aus einzelnen, hier nicht genannten Höfen, Mühlen u. f. w. werden zu den Ortschaften gerechnet, zu deren Gemeinden sie gehören.

4) Die Mannschaften haben ihre sämmtlichen Mililairpapiere mit zur Stelle zu bringen.

5) Etwaige Dispensationsgesuche sind rechtzeitig an den betreffen­den Bezirksfeldwebel zu richten und können nur durch das Bezirks-Commando genehmigt werden. Ist bis zum Tage der Controlversammlung die Entscheidung auf ein Gesuch noch nicht erfolgt, so muß der Betreffende unfehlbar bei derselben erscheinen.

6) Etwaige plötzliche Krankyeits- oder sonstige Verhinderungsfälle müssen durch ärztliche oder ortspolizeiliche Atteste, welche spä- testeus auf dem Controlplatz abzugeben sind, bescheinigt werden. In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben.

Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Control-Versammlung gehindert ist, ohne Angabe des Grundes, werden nicht angenommen.

Rotenburg, am 30. Januar 1879.

Königliches Landwehr-Bezirks-Commando Reicharv, Oberstlieutenant und Commandeur.

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Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises (selbstverständlich auch die Herren Ortsverwalter) werden angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung wiederholt in ihren Bezirken auf ortsübliche Weise zu veröffentlichen und namentlich zur Kenntniß aller betheiligten Mannschaften zu bringen.

Hersfeld, am 3. Februar 1879.

1413. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Für Wilhelm Konrao König, 16 Jahre alt, von Mengshausen, Sohn des Ackermanns Jacob König daselbst, ist um Entlassung aus dem Unterthanenverbanve behufs Auswanderung nach Amerika nach- gesucht worden.

Hersfeld, den 1. Februar 1879.

1268. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich. :

Meine, im K-eisblatt E 56 vom Jahre 1876 erlassene Ver-