durch bis Geweindegelderheber alsbald bewirken zu lasten und dafür zu sorgen, daß die Ablieferung des Hauptbetrags nach Abzug von 2 £ Eibebegebühren bis zum 15. k. Mts. an die ständische Schatz- kasse in Cassel, mittels des zugesandten Avlieserungsicherns, welcher genau nach dem Verzeichn rß des Viedbestanoes auszufüllen ist, erfolgt
968. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Hersseld, am 24. Januar 1879.
Die Herren Bürgermeister und OrtSverwalter des Kreises fordere ich aus, bis zum 10. f. M. diejenigen Kinder, welche in der betreffenden Gemeinde resp. GutSbezirke nicht geboren, aber in dieselbe mit ihren Eltern oder sonst wie ungeimpfl übergezogen sind, in Geniäßheit der Bestimmung im §. 8 des Reglements vom 4. März 1875 (Nr. 15 des Amtsblattes von 1875) mittels besonderer Verzeichnisse nach dem wlrch die Verfügung Königlicher Regierung vom 25. November 1874 (in Nr. 50 des Amtsblattes) vorgeschriebenen Formular V zu meiner Kenntniß zu bringen.
Gleichzeitig veranlasse ich die Herren Bürgermeister, in deren PoUzelverwaltungsbezilken sick Königliche Standesämter befinden, denselben mitzutheilen, daß ich das Formularpapier zu den nach dem Reichsgesetze vom 8. April 1874 über die Ausführung der öffentlichen Schutzpockenimpfung vorgeschliebenen Jmpflisten zur Eintragung der im Jahre 1878 geborenen und noch am Leben befindlichen Kindern demnächst zusenden werde und dann die Rücksendung innerhalb 14 Tage erwarte.
Sodann veranlasse ich auch die Herren Bürgermeister, in deren Beziiken Königliche Localschulinspectoren wohnen, diesen Herren mitzutheilen, daß ich denselben die nöthige Bogenzahl Formularpapier zu den nicht in duplo auszustellenden, aber für die Impfung und Revuccination, getrennt zu haltenden Listen:
1) über diejenigen Zöglinge der ihnen untergebenen öffentlichen Lehranstalten oder Privatschulen, welche in diesem Jahre daS zwölfte Lebensjahr zurücklegen werden, und
2) über die Schüler für welche der Nachweis der Impfung nicht erbracht ist
demnächst zusenden werde und deren Rücksendung bis zum 1. März d. I/ erwarten müsse.
1023. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
39. Die Königliche Kreishauptmannschaft hat in ihrer Eigenschaft als Landespolizeibehörde folgende nicht periodische Druckschriften:
1) Zu Dutz und Schutz. Festrede, gehalten zum Stiftungsfeste des Crimmit- schauer VolkSvereins am 22. Oktober 1871 von W. Liebknecht. (Nach der stenographischen Niederschrift.) Vierte vermehrte Auflage. Leipzig 1874. Verlag der Genoffenschaftsbuchdruckerei.
2) Ueber die politische Stellung der Sozialdemokratie, insbesondere mit Bezug auf den Reichstag. Ein Bortrag, gehalten in einer öffentlichen Ver- fammlung des demokratischen Arbeitervereins zu Berlin am 31. Mai 1869 von Wilhem Liebknecht. Dritte unveränderte Auflage rc. Leipzig 1874. Druck und Verlag der Genoffenschaftsbuchdruckerei.
3) Wissen ist Macht — Macht ist Wissen. Bortrag, gehalten zum Stiftungsfeste des Dresdener Arbeiterbildungs-Vereins am 5. Februar 1872 und zum Stiftungsfeste des (Leipziger Arbeiterbildungs-Vereins am 24. Februar 1872 von Wilhelm Liebknecht. Zweite Auflage. Leipzig 1875. Verlag der Genoffenschaftsbuchdruckerei.
4) Zur Grund- und Bodenfrage von Wilhelm Liebknecht. Zweite vervollständigte Auflage 1 Leipzig 1876. Druck und Verlag der Genoffenschaftsbuchdruckerei ;
auf Grund von §. 11 Abi. 1 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober d. I. verboten.
Leipzig den 16. Dezember 1878.
Königliche Kreishauptmannschaft. Graf zu Münster.
40. Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft als Landespolizeibehörde hat die Nummern 4 und 6 der in Leipzig erscheinenden periodischen Zeit- fchrift „Leipziger Beobachter" auf Grund des §. 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 zu verbieten, dieses Verbot auch auf das fernere Erscheinen der gedachten Zeit» schrist zu erstrecken beschlossen. Leipzig den 28. Dezember 1878.
Königliche Kreishauptmannschaft. Graf zu Münster.
42. Auf Grund des tz. 11 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird die Druckschrift:
Protokoll über de» dritten Kongreß der soziaidemokratifchen Arbeiterpartei, abgehalten zu Mainz am 7.|l 1 September 1872, Druck von W. Bracke jun. hierselbst,
durch die unterzeichnete Landerpolizeibehörde hiermit verboten.
Braunschweig den 2. Januar 1879.
Herzogl. Braunschweig-Lüneburgifche Polizei-Direktion. W. Pockels.
84. Die Königliche Kreishauptmannschaft hat in ihrer Eigenschaft als Landes- polizeibehörde die nicht periodische Druckschrift:
Rede Bebels über den Gesetzentwurf, betreffend die gegenseitigen Hülfskassen, gehalten in der Reichstagssitzung am 5. November 1875. Abdruck des stenographischen Berichts. Druck der Genoffenschaftsbuchdruckerei in Leipzig, auf Grund von §. 11 Abs. 1 deS Neichsgefetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 verboten.
Leipzig den 3. Januar 1879.
Königl. Kreishauptmannschaft. Graf zu Münster.
88. Nachdem durch die Bekanntmachung des Königlich preußischen Polizei- Präsidiums zu Berlin vom 20ften Dezember 1878 (Reichs-Anzeiger Nr. 301) die in der Zeit vom 23. Oktober bis zum 7. Dezember 1878 erschienenen Nummern 84 bis 97 der in Nenmünster-Zürich herausgegebenen, in der Schweizerischen Vereinsbuchdruckerei Hottingen-Zürich gedruckten periodischen Druckschrift: „Die Tagwacht" verboten worden sind, wird aus Grund des §. 12 des Geietzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie
vom 21. Oktober 1878 die fernere Verbreitung des Blattes „Die Tagwacht" im Reichsgebiete hierdurch verboten.
Berlin den 9. Januar 1879.
Der Reichskanzler. In Vertr : Hof mann. 89. Nachdem durch die Bekanntmachung des Königlich preußischen Polizei-Präsidiums zu Berlin vom 4. Dezember 1878 (Reichs-Anzeiger Nr. 289) der erste Jahrgang der in Zürich verlegten und bei J. Schabelitz daselbst gedruckten periodischen Druckschrift: „Die neue Gesellschaft, Monatsschrift für Sozial- wissenfchaft, herausgegeben von Dr. F. Miede," sowie das 1. und 2. Heft des zweiten Jahrgangs dieser Schrift verboten worden ist, wird auf Grund des §. 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21 ften Oktober 1878 die fernere Verbreitung der Druckschrift „Die neue Gesellschaft" im Reichsgebiet hierdurch verboten.
Berlin den 11. Januar 1879.
, Der Reichskanzler. In Vertr.: Hofmann.
Tagesbegebenheitcn.
A,<« H-ffen-Naffau.
Bebra, 21. Jan. D>e letzten Wochen waren reich an trau» rigen Ereignissen. Es starben viele Kinder an den so bösartig auf- tretenden Masern und kehrte dadurch in viele Häuser tiefe Trauer ein. — Dem Eisenbahuarbelter W. von hier, wurde am 18. d. Mts. durch einen Eisenbahnwagen ein Bein abgefahren, worauf man ihn in das Krankenhaus nach Hersfeld beachte. Leider soll man wenig Hoffnung haben, ihn beim Leben zu erhalten. — Am Montag kam ein in zweiter Classe fahrender Herr aus Leipzig auf hiesigem Bahnhof an, stieg aus, glitt auf dem Perron aus, und zerbrach ein Bein. Ein Arzt aus Rotenburg und Dr. Neuschäfer von hier, verbanden dasselbe und legten es in Gyps. Der Fremde theilte seinen Angehörigen den traurigen Fall durch den Telegraphen mit und reifte an demselben Tage noch in die Heimalh zurück. — In vergangener Nacht, nach Mitternacht, wurden die Bewohner des Ortes durch Feuerlärm aus dem Schlafe geweckt. Der mit Stroh und Heu angefüllte Boden des Hauses vom Handelsmann Rehs stand in Flammen. In Folge schnell herbeigeeilter Hülfe und der Nähe des Wassers brannte nur das Dach ab, der übrige Theil des Hauses wurde gerettet. (C. Tpst.)
Nied erbeisheim, 21. Januar. Ein 18 Jahre alter Bahnarbeiter wurde in verwichener Nacht derart überfahren, daß sofort der Tod eintrat. Auch am 8. d. M. ereignete sich unter den Arbeitern hierselbst der traurige Fall, oaß ein Böhme und ein Italiener beim Steinesprengen nicht unerhebliche Verletzungen davontrugen.
Marburg, 21. Jan. Heute Vormittag wurde in dem sog. Pulvergräbelchen unfern des schmalen Steges bei der Hirfenmühle der Leichnam eines jungen Frauenzimmers gefunden. Ob die Auf- gefundene, wie man glaubt, mit der ihrer Dienstherrschaft vor mehreren Wochen entlaufenen 17 Jahre alten Dienstmagd Anna Catha- rina Backes aus Ellndausen identisch, ist bis jetzt noch nicht festgestellt.
Marburg, 23. Januar. Gestern Abend kurz nach |l 1 Uhr enstand in hiesiger Stadt Feuerlärm, veranlaßt durch den Brand der Bierbrauerei des Herrn Zeiß in Weidenhausen. Die sofort herbeigeeilte Feuerwehr konnte den Brand auf seinen Herd beschränken und schützte durch fortwährendes Spritzen die Nachbarhäuser. Der Brand dauerte bis gegen Morgen. Die Feuerwehr war noch Morgens 8 Uhr am Platze. Die Entstehungsursache des Feuers ist noch nicht bekannt. — Dieselbe Brauerei ist bereits vor 4 Jahren einmal ab» gebrannt.
Windecken, 21. Januar. Bei der heutigen Bürgermeisterwahl wurde der seitherige Bürgermeister Dietz mit Stimmenmehrheit wieder gewählt. Da Windecken in die Categorie der Städte gehört und die Amtsperiode des Herrn ' Dietz abgelaufen war, mußte die Stelle öffentlich ausgeschrieben werden, wozu sich 19 Candidaten anmeldeten, zum Theil aus den entferntesten Landestheilen, z. B. aus Ostpreußen und der Insel Rügen. (C. Tbl)
Walburg, 20. Jan. Vergangene Nacht war Walbarg der Schauplatz einer entsetzlichen That. — Der an dem Bau der Caffel-Waldkappeler Eisenbahn beschäftigte Aufseher Hub er wurde nämlich gestern Abend gegen 10 Uhr auf offener Straße inmitten des Dorfes'erschlagen. Mehrere Personen wurden noch während der Nacht verhaftet. Dem „C. F. A." wird über den gleichen Vorgang von Lichtenau aus in nachstehender Weise berichtet: In dem nahegelegenen Walburg ist gestern Abend eine entsetzliche That vollbracht worden. Der feit Jahren bei einem Eisenbahnunternehmer in hiesiger Gegend beschäftigte Schachtmeister Huber, welcher um 6 Uhr noch in Lichtenau gesehen wurde, begab sich nach obengenanntcm Orte und kehrte bei dem dortigen Gastwirth V o llandt ein. Hier traf derselbe mit drei Eisenbahnarbeitern, die sämmtlich gebürtig aus Walburg, zusammen und soll es zu einem Wortwechsel gekommen sein. Als die Arbeiter das Local verlassen hatten, und Huber sich ebenfalls anschickte, fortzugehen, ermähnte ihn der Wirth zur Vorsicht, worauf er indessen mit dem Hinweis auf seinen Revolver erwiderte und vor 10 Uhr hinausging. Kurz darauf hörte man einen Schuß und wurde Huber mit zerschmettertem Auge und Schädel ganz in der Nähe des Hauses ausgefunden. Derselbe war von jenen drei Individuen wahrscheinlich sofort Überfällen und nachdem er den Schuß zu seiner Vertheidigung abgegeben, niedergeschlagen worden. Der Unglückliche röchelte nur noch und starb, ohne daß die Besinnung zurückgekehrt, gegen zwei Uhr Nachts. Der zufällig in dem Gasthaus logirende Gensdarmerie- Wachtmeister aus Eschwege, welchen man schleunigst weckte, veranlaßte ohne Verzug die Verhaftung der Arbeiter. Der Schachtmerster, ein Barer, 35—40 Jahre alt, war ein sehr stark gebauter, großer Mann und sowohl bei seinem Principal als auch allen, die ihn kannten, außerordentlich beliebt. In Walburg ist Jedermann empört über die Unmenschen und bedauert unendlich, daß solche der Ortschaft angehören. (C. Tpst.)
Höchst, 18. Jan. Die jetzt fertig gestellte Uebersicht des Ertrages der vorjährigen Obsternte im hiesigen Amtsbezirk, wozu 19 Ortschaften gehören, er-