KreisMblatt
für den
Kreis gerssesö.
J\S 6» Sonnabend den 18. Januar ISW»
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg, berech net.
Amtliches.
Kreis Hers feit.
Hersfeld, am 16. Januar 1879.
Die Herren Bürgermeister der Stadt' und Landgemeinden des Kreises werden an Erledigung meiner Verfügung vom 17. Juli 1876 (Kreisblatt 58) betreffend die Bildung von eingeschriebenen Hülfs- kassen für gewerbliche Hülfsarbeiter bis zum 25. d. Mts. erinnert. 598. Der Königliche Landrath.
___ _________ I. V.: Heeg, Krerssecretair.
Diejenigen Herren Bürgermeister rc. des Kreises, welche bie Verfügung vom 2. December pr. Nr. 11952, Kreisblatt Nr. 97, die Anschaffung der neuen Ausgabe der Gemeinde-Ordnung betreffend, noch nicht erledigt haben, werden mit Frist bis zum 2 8. b. Mts. bei Meidung der Zusendung eines Warteboten, an Erledigung der Sache erinnert.
Hersfeld, am 17. Januar 1879.
11952. — Der Königliche Landrath.
■w I. B.r Heeg, Kreissecretair.
Die Herren Ortsvorstände der Landgemeinden des Amtsgerichtsbezirks Hersfeld werden veranlaßt, die rückständigen Beiträge zur Vergütung für Versetzung der Polizeianwaltsgeschäfte pro 1878 alsbald an den Polizeianwalt, Herrn Bürgermeister Kempf dahier einzuzahlen.
Hersfeld, am 16. Januar 1879.
589. Der Königliche Landrath.
I. V.: Heeg, Kreissecretair.
6. Die Königliche Kreishauptmannschaft hat auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 die nicht periodische Druckschrift: „Ein Mahnruf an die landwirthschaftliche Bevölkerung" von Joh. Most, im t Selbstverläge des Verfassers und in der Genossenschastsbuchdruckerei in Chemnitz gedruckt, verboten. Zwickau den 23. Dezember 1878.
Königlich sächsische Kreishauptmannschaft. Dr. Hübel.
7. Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes vorn 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die im Verlage von A. Schier- water hierselbst erschienenen Lieder: ,
„Vorwärts heißt die Lösung" in 5 Versen
„Eine feste Burg ist unser Bund,"
„Vorwärts heißt die Lösung" in 3 Versen,
„Freiheitslied,"
„Sieg und Freiheit,"
„Treu bis in den Tod,"
„Patriotenlied,"
„Parteilied,"
„Harfenmädchen"
nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten worden sind. Hamburg den 23. Dezember 1878.
Die Polizeibehörde. Senator Kunh ardt.
8. Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes vom 21 Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die im Verlage von Jean Paul Friedrich Eugen Richter hierselbst erschienene Druckschrift: „Die Arbeiter- Dichtung in Frankreich," ausgewählte Lieder französischer Proletarier von Adolph Strodtmann in Berlin, nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten worden ist.
Hamburg den 24. Dezember 1878.
Die Polizeibehörde. Senator Kunhardt.
9. Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die im Verlage von Jean Paul Friedrich Eugen Richter hierselbst erschienene Druckschrift: „Brutus! Schläfst Du?" Zeitgedicht von Adolph Strodtmann in Berlin, nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten worden ist.
Hamburg den 27. Dezember 1878. *
Die Polizeibehörde. Senator Kunhardt.
34. Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die vom 4. Januar 1879 datirte Nr. 1 des 14. Jahrganges der im Verlage von F. Hoffschlaeger zu Berlin herauS- gegebenen periodischen Druckschrift: „Der Botschafter. Organ für die Tabak- arbeiter Deutschlands," sowie das fernere Erscheinen derselben nach §. 11 bei gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten ist.
Berlin den 3. Januar 1879.
Königliches Polizei-Präsidium, von Madai.
35. Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die vom 29. Dezember 1878 datirte Nr. 3 der im Verlage von F. Goctschalck zu Brüssel erscheinenden periodischen Druckschrift: „Die Laterne von Carl Hirsch" nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten ist.
Berlin den 3. Januar 1879.
Königliches Polizei-Präsidium, von Madai.
36. Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nachstehend aufgeführte nicht periodische Druckschriften:
a. „Ein verunglückter Agitator« oder „Die Grund- und Bodenfrage," Lustspiel in 2 Akten von A. Otto Walster, herausgegeben in St. Louis 1877, Druck von der „Volksstimme des Westens";
b. „Religion und Sozialismus," eine nachgelassene Schrift aus ’bem Jahre 1869, von Dr. C. Boruttau, erschienen in Leipzig, Druck von R. C. Höhme in Leipzig;
c. „Arbeiter-Programm" über den besonderen Zusammenhang der gegenwärtigen Geschichtsperiode mit der Idee des Arbeiterstandes, von Ferdinand Lasalle, im Verlage von Charles Ahrens in Chicago 1872, nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten worden sind. Liegnitz den 30. Dezember 1878.
Königliche Regierung. Abtheilung des Innern, v. Prittwitz.
Tagesbegebenheiten.
Aus Heffen-Naffau.
Marburg, 14. Jan. Aus dem benachbarten Dorfe Maischt schreibt man dem„Tbl.":, Unser Ort war in der Nacht vom jüngsten Sonntag auf Montag leibet der Schauplatz einer grausigen That. Der 22jährige Taglöhner Johannes Menche schoß nämlich mittelst eines sechsläufigen Revolvers auf den 16 Jahre alten Justus Riehl in der Mitte ves Dorfes. Drei Schüsse feuerte derselbe auf sein Opfer ab, von denen zwei Kugeln die rechte und eine die linke Brust trafen, ohne jedoch tödtlich zu verletzen. Der Uebelthäter, welcher noch in derselben Nacht ins Gefängniß nach Marburg verbracht wurde, zeigte nicht die geringste Reue über seine blutige That und feuerte noch in Gegenwart des ihn verhaftenden Bürgermeisters zwei Schüsse ab.
Hanau, 12. Jan. Am Donnerstag kam ein Handelsmann in eine Wirthschaft zu Großauheim, zechte daselbst und ging hiernach, ohne bezahlt zu haben, fort, seinen Rock zurücklassend. Sein Ausbleiben fiel bald auf. Bei einer nunmehr auf Veranlassung des Wirthes vorgenommenen Nachsuchung fand man den Verschwundenen im Aborte erhängt. Der Selbstmörder soll der Handelsmann Fritz Sleigerwald aus Dörnigheim sein.
Fritz lar, 15. Jan. Am verflossenen Montag hätte in der EUenverg'schen Gastwirthschast in Mandern ein großes Unglück geschehen können. Der dort wohnende Forstlaufer kam nämlich aus dem Walde und kehrte in das genannte Gasthaus ein, wo er seine Flinte an einen Nagel hing. Der gerade dort anwesende Dorfdiener P. nahm dieselbe von der Wand, um einer anderen Persönlichkeit die Constructwn 2c. zu zeigen. Hierbei ging die zufällig mit Schrot stark geladene Flinte los. Glücklicherweise ging der Schuß an meh-